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   OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2002 - 2 L 25/01   

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https://dejure.org/2002,14678
OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2002 - 2 L 25/01 (https://dejure.org/2002,14678)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.01.2002 - 2 L 25/01 (https://dejure.org/2002,14678)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 2 L 25/01 (https://dejure.org/2002,14678)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen die Pflegekasse auf Übernahme der Kosten einer Betreuungskraft; Pflicht zur Übernahme von Maßnahmen, die geeignet sind, den Behinderten die Begegnung und den Umgang mit nicht behinderten Personen zu ermöglichen, zu erleichtern oder diese vorzubereiten bzw. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91

    Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2002 - 2 L 25/01
    Sollten die Kosten nur vorgeschossen und nicht mit befreiender Wirkung geleistet werden, darf die Deckung eines Bedarfs dem Hilfesuchenden dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfe nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig eingegriffen oder ein Eingreifen abgelehnt hat (BVerwG, Urt. v. 02.09.1993 - 5 C 50.91 -, E 94, 127 = FEVS 44, 322).

    Angesichts dessen braucht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts weder unter dem Gesichtspunkt des Nachrangs der Sozialhilfe geklärt zu werden, ob die Eltern nach dem Unterhaltsrecht des BGB zur Tragung der entsprechenden Kosten zivilrechtlich verpflichtet sind, noch unter dem Gesichtspunkt der Bedarfsdeckung geprüft zu werden, ob sie die Kosten tatsächlich getragen haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.09.1993, a.a.O.), wenn sie - wie die Eltern des Klägers - trotz Ablehnung der Kostenübernahme die Förderungsmaßnahmen haben fortsetzen lassen und gleichzeitig im Namen des Kindes den Antrag auf Kostenübernahme auch auf dem Klagewege weiter verfolgt haben.

    Unter diesen Umständen kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ohne Beweisaufnahme davon ausgegangen werden, dass die Eltern die Kosten nur vorschießen und nicht mit einer den Sozialhilfeträger befreienden Wirkung leisten wollten (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.09.1993, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2000 - 4 L 35/00

    Eingliederungshilfe,stationäre; Hilfe zur Pflege, stationäre; Sozialhilfe;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2002 - 2 L 25/01
    Eine Aufspaltung der Maßnahme in solche der Eingliederungshilfe und solche der Hilfe zur Pflege ist nicht vorzunehmen (VGH Mannheim, Urt. v. 17.09.1997 - 6 S 1709/97 -, NDV-RD 1998, 38, 40; OVG Münster, Urt. v. 15.06.2000 - 16 A 3108/99 -, NDV-RD 2000, 109 f.; OVG Lüneburg, Urt. v. 12.04.2000 - 4 L 35/00 -, NVwZ-RR 2001, 39 f.).
  • BVerwG, 26.02.1999 - 5 B 137.98
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2002 - 2 L 25/01
    Dazu gehört auch die Durchsetzung alsbald realisierbarer Ansprüche gegen Dritte (Brühl, a.a.O., Rn. 14 m.w.N.; siehe auch BVerwG, Beschl. v. 26.02.1999 - 5 B 137.98 -, FEVS 49, 433).
  • OVG Niedersachsen, 12.04.2000 - 4 L 3902/99

    Bedarf; Behinderter; Eingliederungshilfe; Ermessen; Hilfe zum Leben in der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2002 - 2 L 25/01
    Daraus folgt, dass der Hilfebedarf des Hilfesuchenden grundsätzlich konkret ermittelt und die zu gewährende Hilfe danach bemessen werden muss (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 12.04.2000 - 4 L 3902/99 -, FEVS 52, 151, 154).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2000 - 16 A 3108/99

    Sozialamt muss Zivi für integrativen Unterricht Behinderter bezahlen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2002 - 2 L 25/01
    Eine Aufspaltung der Maßnahme in solche der Eingliederungshilfe und solche der Hilfe zur Pflege ist nicht vorzunehmen (VGH Mannheim, Urt. v. 17.09.1997 - 6 S 1709/97 -, NDV-RD 1998, 38, 40; OVG Münster, Urt. v. 15.06.2000 - 16 A 3108/99 -, NDV-RD 2000, 109 f.; OVG Lüneburg, Urt. v. 12.04.2000 - 4 L 35/00 -, NVwZ-RR 2001, 39 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.08.1997 - 5 M 67/97

    Hilfeempfänger; Schwerpflegebedürftigkeit; Eingliederungshilfe;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2002 - 2 L 25/01
    Dies kommt hier jedoch nicht in Frage, weil - wie ausgeführt - die Begleitung durch eine andere Person keine Hilfe zur Pflege, sondern Eingliederungshilfe darstellt, so dass das Prinzip der Nachrangigkeit schon mangels Kongruenz der Leistungen (vgl. dazu Jürgens, NDV 1995, 323, 325) nicht gilt (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 04.08.1997 - 5 M 67/97 -, FEVS 48, 315).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1997 - 6 S 1709/97

    Sozialhilferechtlicher Streitgegenstand in zeitlicher Hinsicht; Abgrenzung von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2002 - 2 L 25/01
    Eine Aufspaltung der Maßnahme in solche der Eingliederungshilfe und solche der Hilfe zur Pflege ist nicht vorzunehmen (VGH Mannheim, Urt. v. 17.09.1997 - 6 S 1709/97 -, NDV-RD 1998, 38, 40; OVG Münster, Urt. v. 15.06.2000 - 16 A 3108/99 -, NDV-RD 2000, 109 f.; OVG Lüneburg, Urt. v. 12.04.2000 - 4 L 35/00 -, NVwZ-RR 2001, 39 f.).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2002 - 2 L 25/01
    Deckt ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen nach Kenntnis des Trägers der Sozialhilfe vom Vorliegen eines Hilfefalls, wirkt dies anspruchsvernichtend, wenn der Dritte endgültig leistet (BVerwG, Urt. v. 31.08.1995 - 5 C 9.94 -, E 99, 149, 156).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2005 - 2 LB 71/04

    Behinderter, Eingliederungshilfe, Ferienmaßnahme, Betreuungskosten, Ermessen,

    Das gilt auch für die Eingliederungshilfe i.S.v. § 40 Abs. 1 Nr. 8 BSHG i.V.m. § 55 SGB IX (vgl. Senatsurteil v. 16.01.2002 - 2 L 25/01 -, SchlHA 2002, 242).

    Der Hilfebedarf des Hilfesuchenden ist grundsätzlich konkret zu ermitteln und die zu gewährende Hilfe danach zu bemessen (Senatsurteil v. 16.01.2002, a.a.O.; Dalichau, a.a.O., § 58 Rdnr. 9, jew. m.w.N.).

    Anhaltspunkte für den angemessenen Umfang der Förderung einer Begegnung und den Umgang von Hilfeberechtigten mit nichtbehinderten Personen ergeben sich aus dem üblichen Verhalten Nichtbehinderter (Senatsurteil v. 16.01.2002, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2002 - 2 L 70/01

    Kostenübernahme einer ambulanten Betreuungsmaßnahme durch den Sozialhilfeträger;

    Vielmehr ist nur noch die Frage zu beantworten, ob die tatsächlich durchgeführte Maßnahme der Eingliederungshilfe geeignet und angemessen ist (vgl. Urt. d. Senats v. 16.01.2002 - 2 L 25/01 -, UA S. 12 f).
  • VG Oldenburg, 31.01.2003 - 13 B 4330/02

    Verhältnis der Eingliederungshilfe zu Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung

    Demgegenüber zielt die Eingliederungshilfe primär zukunftsgerichtet auf eine Behebung oder Milderung der Folgen der Behinderung und auf die Eingliederung des Behinderten in die Gesellschaft (OVG Lüneburg, Urteil vom 12. April 2000, Az.: 4 L 35/00, FEVS 52, 87; OVG Schleswig, Urteil vom 16. Januar 2002, Az.: 2 L 25/01, FEVS 53, 521).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.04.2003 - 2 MB 47/03
    Es ist zwar keine Aufspaltung einzelner Maßnahmen in solche der Eingliederungshilfe und solche der Hilfe zur Pflege vorzunehmen, sondern jeweils darauf abzustellen, welchem Ziel die konkrete Hilfe dient (vgl. Urt.d. Senats v. 16.01.2002 - 2 L 25/01 -, FEVS 53, 521 = SchlHA 2002, 242), doch sind unterschiedliche Leistungen den verschiedenen Hilfearten zuzuordnen und ggf. nebeneinander zu gewähren.
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.04.2003 - 2 MB 46/03
    Es ist zwar keine Aufspaltung einzelner Maßnahmen in solche der Eingliederungshilfe und solche der Hilfe zur Pflege vorzunehmen, sondern jeweils darauf abzustellen, welchem Ziel die konkrete Hilfe dient (vgl. Urt. d. Senats v. 16.01.2002 2 L 25/01 -, FEVS 53, 521 = SchlHA 2002, 242), doch sind unterschiedliche Leistungen den verschiedenen Hilfearten zuzuordnen und ggf. nebeneinander zu gewähren.
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