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   OVG Schleswig-Holstein, 16.05.2012 - 4 MB 40/12   

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https://dejure.org/2012,87677
OVG Schleswig-Holstein, 16.05.2012 - 4 MB 40/12 (https://dejure.org/2012,87677)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.05.2012 - 4 MB 40/12 (https://dejure.org/2012,87677)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - 4 MB 40/12 (https://dejure.org/2012,87677)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zvr-online.com

    § 160 LVwG, § 176 Abs. 1 LVwG
    "Kein Alkoholverbot am Vatertag"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.1999 - 4 K 2/99

    Niederlassen zum Alkoholgenuß keine Sondernutzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.05.2012 - 4 MB 40/12
    In der Regel ist die Vorverlagerung der Gefahrenabwehr dergestalt, dass bereits ein nicht unmittelbar sicherheitsgefährdendes Verhalten generell untersagt wird, nicht zulässig (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 06.10.1998 - 1 S 2272/97 - NuR 1999, 221; diesem zustimmend Senat, Urt. v. 16.06.1999 - 4 L 2/99 -, NordÖR 1999, 381 Rdnr. 21; dort speziell zum Fall einer polizeirechtlich begründeten Satzungsregelung).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1998 - 1 S 2272/97

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung: Bettelverbot und Alkoholgenuß auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.05.2012 - 4 MB 40/12
    In der Regel ist die Vorverlagerung der Gefahrenabwehr dergestalt, dass bereits ein nicht unmittelbar sicherheitsgefährdendes Verhalten generell untersagt wird, nicht zulässig (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 06.10.1998 - 1 S 2272/97 - NuR 1999, 221; diesem zustimmend Senat, Urt. v. 16.06.1999 - 4 L 2/99 -, NordÖR 1999, 381 Rdnr. 21; dort speziell zum Fall einer polizeirechtlich begründeten Satzungsregelung).
  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.05.2012 - 4 MB 40/12
    Eine derart weitreichende Bewertungs- und Entscheidungskompetenz steht den Polizei- und Ordnungsbehörden nicht zu (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 03.07.2002 - DVBl. 2002, 1562).
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