Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2015 - 1 KN 29/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,28365) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 1 Abs 7 BauGB
Anfechtung eines Bebauungsplans - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einschränkung der Bebaubarkeit eines Grundstücks durch Regelungen des Bebauungsplans; Planungshoheit der Gemeinden bei Überplanung von kirchlichen Flächen
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann können bestehende Baumöglichkeiten durch Bebauungsplan entzogen werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Baurechtsentzug, nur weil Eigentümer kein Bebauungskonzept vorlegen kann! (IBR 2016, 1091)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01
Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2015 - 1 KN 29/13
Die Entziehung bisher nach § 34 BauGB bestehender Bebauungsmöglichkeiten durch einen Bebauungsplan bedarf aber der Rechtfertigung durch gewichtige städtebauliche Gründe (vgl. dazu z.B. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727 - Juris Rn. 18). - OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2015 - 1 KN 31/13
Anfechtung eines Bebauungsplans
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2015 - 1 KN 29/13
Der Senat hat hierzu in dem von der Kirchengemeinde betriebenen Parallelverfahren mit Urteil vom 16. Juli 2015 - 1 KN 31/13 - ausgeführt:. - BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80
Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2015 - 1 KN 29/13
Die Offensichtlichkeit ergibt sich daraus, dass der Mangel ohne weiteres nach Aktenlage ohne Ausforschung der Entscheidungsträger über deren Planungsvorstellungen für den Senat erkennbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - 4 C 57.80 - BVerwGE 64, 33 ).