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   OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2019 - 2 LA 203/17   

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OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2019 - 2 LA 203/17 (https://dejure.org/2019,47076)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.12.2019 - 2 LA 203/17 (https://dejure.org/2019,47076)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Dezember 2019 - 2 LA 203/17 (https://dejure.org/2019,47076)
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    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels bei der Sachverhaltswürdigung; Anforderungen des Gebots des rechtlichen Gehörs an das Gericht; Begriff der "Wohnung" im zustellrechtlichen Sinne im Hinblick auf eine Abwesenheit des Zustellungsempfängers; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2019 - 2 LA 203/17
    Ein Verfahrensmangel setzt voraus, dass durch unrichtige Anwendung oder Nichtanwendung einer prozessualen Vorschrift das Gerichtsverfahren fehlerhaft geworden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Mai 1999 - 2 L 244/98 -, Juris Rn. 5; zu § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 -, Juris Rn. 5).

    Für das Vorliegen ernstlicher Zweifel ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats erforderlich, dass ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie dessen Misserfolg (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Mai 1999 - 2 L 244/98 -, Juris Rn. 21).

    Die entscheidungserhebliche Abweichung muss der Zulassungsantragsteller dergestalt darlegen, dass er den in der angegriffenen Entscheidung enthaltenen Rechtssatz einerseits und den abstrakten Rechtssatz, von dem die angegriffene Entscheidung abweicht, andererseits so herausarbeitet, dass sie ohne langes Suchen auffindbar sind, sowie anzeigen, worin dieser Rechtssatz abweicht und weshalb die angegriffene Entscheidung darauf beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Mai 1999 - 2 L 244/98 -, Juris Rn. 15 m.w.N.).

    Erforderlich ist allgemein eine Begründung, die es dem Oberverwaltungsgericht ermöglicht (in der Regel ohne weitere Ermittlungen), anhand der Ausführungen des Antragstellers zu erkennen, ob der geltend gemachte Zulassungsgrund vorliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Mai 1999 - 2 L 244/98 -, Juris Rn. 3 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.07.2018 - 6 B 75.17

    Berechtigung zur Führung eines ausländischen Professorentitels; freie

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2019 - 2 LA 203/17
    Die Sachverhaltswürdigung gehört grundsätzlich zur Anwendung des sachlichen Rechts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 6 B 75.17 -, Juris Rn. 9).

    Ein verfahrensrechtlich beachtlicher Mangel liegt nur vor, wenn das Tatgericht den weiten, ihm durch § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO eingeräumten Wertungsrahmen verlässt, z.B. die Sachverhalts- und Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet bzw. irrtümlich annimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 6 B 75.17 -, Juris Rn. 10).

    Auch das Vorbringen, das Gericht habe den Sachverhalt "aktenwidrig" festgestellt, kann einen Verfahrensmangel aufzeigen, wenn zwischen den tatsächlichen Annahmen der angegriffenen Entscheidung und dem unumstrittenen Akteninhalt ein offensichtlicher, keiner weiteren Beweiserhebung bedürftiger "zweifelsfreier" Widerspruch besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 6 B 75.17 -, Juris Rn. 10).

    Ein verfahrensrechtlich beachtlicher Mangel liegt aber nicht darin, dass das Gericht andere Schlüsse gezogen hat, als sie nach Auffassung eines Verfahrensbeteiligten hätten gezogen werden müssen, selbst wenn der vom Verfahrensbeteiligten favorisierte Schluss vielleicht sogar näherliegt als der vom Gericht gezogene (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 6 B 75.17 -, Juris Rn. 9).

  • BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10

    Einspruch gegen einen Strafbefehl; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Recht auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2019 - 2 LA 203/17
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der vom Kläger zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -).

    Offenbleiben kann, ob - wie das Verwaltungsgericht annimmt - der Kläger bereits aufgrund seines telefonischen Kontaktes mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Beklagten bezüglich seines Antrages auf Wiederaufgreifen mit einer zeitnahen Bescheidung habe rechnen müssen und schon vor diesem Hintergrund seinerseits besondere Vorkehrungen wegen der möglichen Zustellung des Bescheides hätten getroffen werden müssen (so noch BVerwG, Urteil vom 25. April 1975 - VI C 231.73 -, NJW 1975, 1574 ; wohl überholt durch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -, Juris Rn. 17).

    Sie waren jedoch zumindest aufgrund seiner - unstreitig - voraussehbar längeren Abwesenheit zu treffen (so auch weiterhin BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -, Juris Rn. 17).

  • BGH, 24.11.1977 - II ZR 1/76
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2019 - 2 LA 203/17
    Entscheidend ist vielmehr das tatsächliche Wohnen, d.h. ob der Zustellungsempfänger hauptsächlich in den Räumen lebt und insbesondere, ob er dort schläft (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1977 - II ZR 1/76 -, Juris Rn. 11; Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Auflage 2018, § 178, Rn. 4).

    Geeignete Gesichtspunkte können die Dauer der Abwesenheit, der Kontakt zu den in der Wohnung Verbliebenen sowie die Absicht und die Möglichkeit der Rückkehr sein (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1977 - a.a.O. -, Juris Rn. 12).

  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2019 - 2 LA 203/17
    Regelmäßig unverschuldet ist eine Fristversäumnis etwa bei einem Fristbeginn oder -ablauf während einer überschaubaren (bpsw. urlaubsbedingten) Abwesenheit (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1974 - 2 BvR 32/74 -, Juris Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1989 - 6 C 49/87 -, Juris Rn. 12).
  • BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07

    Umsetzung eines Beamten an anderen Dienstort und Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2019 - 2 LA 203/17
    Die durch Art. 33 Abs. 5 GG garantierte allgemeine Fürsorgepflicht hat zwar insbesondere zum Inhalt, dass der Dienstherr bei seinen Entscheidungen die Interessen des Beamten in gebührender Weise zu berücksichtigen hat (stRspr., vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 754/07 -, Juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 53.84

    Kriegsdienstverweigerung - Rechtliches Gehör - Abwesenheitsentscheidung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2019 - 2 LA 203/17
    Bei voraussehbar längerer Abwesenheit (regelmäßig über sechs Wochen) müssen jedoch Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass eine in dieser Zeit in Gang gesetzte Frist nicht versäumt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - 6 C 53/84 -, Juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.1989 - 6 C 49.87

    Kriegsdienstverweigerung - Ablehnungsbescheid - Urlaubsbedingte Abwesenheit -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2019 - 2 LA 203/17
    Regelmäßig unverschuldet ist eine Fristversäumnis etwa bei einem Fristbeginn oder -ablauf während einer überschaubaren (bpsw. urlaubsbedingten) Abwesenheit (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1974 - 2 BvR 32/74 -, Juris Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1989 - 6 C 49/87 -, Juris Rn. 12).
  • BVerwG, 25.04.1975 - VI C 231.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2019 - 2 LA 203/17
    Offenbleiben kann, ob - wie das Verwaltungsgericht annimmt - der Kläger bereits aufgrund seines telefonischen Kontaktes mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Beklagten bezüglich seines Antrages auf Wiederaufgreifen mit einer zeitnahen Bescheidung habe rechnen müssen und schon vor diesem Hintergrund seinerseits besondere Vorkehrungen wegen der möglichen Zustellung des Bescheides hätten getroffen werden müssen (so noch BVerwG, Urteil vom 25. April 1975 - VI C 231.73 -, NJW 1975, 1574 ; wohl überholt durch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -, Juris Rn. 17).
  • BVerwG, 09.07.1975 - 6 C 18.75

    Geltendmachung von Wiedereinsetzungsgründen binnen der für den Antrag geltenden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2019 - 2 LA 203/17
    Soweit die Tatsachen, welche der Begründung des Wiedereinsetzungsantrages dienen sollen, nicht offenkundig sind, sind sie gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO binnen der Zweiwochenfrist vorzubringen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1975 - 6 C 170.73 -, Juris Rn. 14 unter Verweis auf seinen Beschluss vom 9. Juli 1975 - 6 C 18.75 -).
  • BVerwG, 13.09.1988 - 6 C 1.88

    Verspäteter Eingang eines Widerspruchs - Gewissensentscheidung gegen den

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.11.2018 - 2 LA 59/16

    Faktische Korrektur einer falschen Adressierung durch Bearbeitung des zuständigen

  • BVerwG, 21.10.1975 - VI C 170.73

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristgemäße

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2011 - 14 B 515/11

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Vergnügungssteuerbescheid wird

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - 1 S 10.18

    Annahmeverweigerung im Sinne der ZPO § 179 S 3; Vermittlung der persönlichen

  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilverfahren bei

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2023 - 11 LA 279/21

    Abwägung; Amtsermittlung; Begründung; Berufungszulassung; Ermessen; ernstliche

    Ein Verfahrensmangel i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO ist ein in der unrichtigen Anwendung oder fehlerhaften Nichtanwendung prozessualer Vorschriften liegender Verstoß gegen Regelungen des Verwaltungsprozessrechts (s. etwa OVG SH, Beschl. v. 16.12.2019 - 2 LA 203/17 - juris Rn. 4; BayVGH, Beschl. v. 13.1.2014 - 2 ZB 12.2242 - juris Rn. 22; Roth, in: Posser/Wolff/Decker, Stand: 1.4.2023, § 124 Rn. 80 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.08.2021 - 4 LA 102/20

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Ausstellung eines Ausweisersatzes

    Dabei muss die Abweichung einen die Entscheidung tragenden, genauer zu bezeichnenden abstrakten Rechtssatz betreffen und darf nicht allein in der fehlerhaften Anwendung eines obergerichtlichen Rechtssatzes bestehen (OVG Schleswig, Beschluss vom 16.12.2019 - 2 LA 203/17 -, juris Rn. 20).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 2 LA 6/23

    Ausbaubeitragsrecht: Klage auf Verpflichtung zur Rücknahme eines

    Erforderlich ist allgemein eine Begründung, die es dem Oberverwaltungsgericht ermöglicht (in der Regel ohne weitere Ermittlungen), anhand der Ausführungen des Antragstellers zu erkennen, ob der geltend gemachte Zulassungsgrund vorliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2019 - 2 LA 203/17 -, juris Rn. 20 m. w. N.).Diesen Anforderungen wird das Zulassungsvorbringen, das sich auf einen bloßen Verweis auf die innerhalb der Ausführungen zu den ernstlichen Zweifeln genannten höchstrichterlichen Entscheidungen beschränkt, nicht gerecht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2023 - 4 LA 161/21

    Tierschutzrechtliche Anordnung; Fortnahme und anderweitige pflegliche

    Außerdem ist anzuzeigen, worin dieser Rechtssatz abweicht und weshalb die angegriffene Entscheidung darauf beruht (OVG Schleswig, Beschl. v. 16.12.2019 - 2 LA 203/17 -, juris Rn. 20).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.09.2021 - 5 LA 1/21

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Ausschluss der

    Das ist der Fall, wenn mindestens die Möglichkeit besteht, dass das Gericht ohne den Verfahrensverstoß zu einem für den Rechtsmittelführer sachlich günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 16.12.2019 - 2 LA 203/17 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 14.05.1999 - 2 L 244/98 -, juris Rn. 5; zu § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO: BVerwG, Beschl. v. 02.11.1995 - 9 B 710.94 -, juris Rn. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2021 - 4 LA 24/20

    Jagdrechtliche Befriedung eines Grundstücks

    Das ist der Fall, wenn mindestens die Möglichkeit besteht, dass das Gericht ohne den Verfahrensverstoß zu einem für den Rechtsmittelführer sachlich günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (OVG Schleswig, Beschl. v. 14.05.1999 - 2 L 244/98 - juris Rn. 5 m.w.N.; Beschl. v. 16.12.2019 - 2 LA 203/17 -, juris Rn. 4).
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