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   OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2001 - 1 K 21/98   

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https://dejure.org/2001,4932
OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2001 - 1 K 21/98 (https://dejure.org/2001,4932)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.05.2001 - 1 K 21/98 (https://dejure.org/2001,4932)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - 1 K 21/98 (https://dejure.org/2001,4932)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung als Wochenendhaus; Dauerhafte Nutzung; Planerische Festsetzungen des Satzungsgebiets; Positive Bescheidung der Nutzungsänderungsanträge; Bebaute Bereiche/ Splittersiedlung im Außenbereich; Darstellung im Flächennutzungsplan; Vereinbarkeit mit städtebaulicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 485
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2001 - 1 K 21/98
    Ortsteil im Sinne des § 34 BauGB ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. die Urt. v. 06.11.1968 - 4 C 31.66 und 4 C 47.68 -, BRS 20 Nr. 36 bzw. BBauBl. 1969, 289).

    Abgesehen davon, dass - wie sich aus der Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 1 ergibt - ein erheblicher Teil der Bauten bereits vor Aufstellung dieses Plans vorhanden war, also nicht auf der Grundlage seiner Festsetzungen entstanden ist, kommt es für die Frage, ob ein Bebauungskomplex Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist, auf dessen Entstehungsweise und -geschichte gerade nicht an (BVerwG, Urt. v. 06.11.1968 - 4 C 31.66 und 4 C 47.68 -, a.a.O.).

    Zur Stützung ihrer gegenteiligen Auffassung können sich die Antragsteller auch nicht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 06. November 1968 - 4 C 31.66 - a.a.O. berufen, in dem es (auf S. 26) heißt, dass es für die Frage, ob ein Bebauungszusammenhang vorliegt, und damit für die Frage der Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens nach § 34 BBauG ( BauGB ) keinen Unterschied machen kann, ob die vorhandene Bebauung genehmigt worden ist oder aber in einer Weise geduldet wird, die keinen Zweifel daran lässt, dass sich die zuständigen Behörden mit dem Vorhandensein der Bauten abgefunden haben .

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 47.68

    Voraussetzungen für eine Bodenverkehrsgenehmigung; Auflassung im unbeplanten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2001 - 1 K 21/98
    Ortsteil im Sinne des § 34 BauGB ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. die Urt. v. 06.11.1968 - 4 C 31.66 und 4 C 47.68 -, BRS 20 Nr. 36 bzw. BBauBl. 1969, 289).

    Abgesehen davon, dass - wie sich aus der Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 1 ergibt - ein erheblicher Teil der Bauten bereits vor Aufstellung dieses Plans vorhanden war, also nicht auf der Grundlage seiner Festsetzungen entstanden ist, kommt es für die Frage, ob ein Bebauungskomplex Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist, auf dessen Entstehungsweise und -geschichte gerade nicht an (BVerwG, Urt. v. 06.11.1968 - 4 C 31.66 und 4 C 47.68 -, a.a.O.).

    Ihr ist genügt, wenn eine nach der Siedlungsstruktur angemessene Fortentwicklung der Bebauung innerhalb des gegebenen Bereichs - auf der Grundlage des § 34 BauGB - vertretbar und gerechtfertigt erscheint (BVerwG, Urt. v. 06.11.1968 - 4 C 47.68 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 63.89

    Wohnraumbegriff - Gebäude - Wochenendhaus - Wohnen in Wochenendhäusern

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2001 - 1 K 21/98
    Das folgt bereits daraus, dass sämtliche Baulichkeiten im Satzungsgebiet - das gilt wiederum auch für die Häuser der Antragsteller - als Wochenendhäuser genehmigt sind, die Nutzung als Dauerwohnstätte also formell illegal ist (BGH, Urt. v. 10.04.1986 - III ZR 209/84 -, NVwZ 1987, 168; BVerwG, Urt. v. 18.01.1991 - 8 C 63.89 -, NVwZ 1991, 678, 679, Beschl. v. 20.10.1993 - 4 B 170.93 -, DÖV 1994, 344 ).

    Ein solcher Fall liegt hier aber - wie dargelegt - nicht vor, weil die im Satzungsgebiet vorhandenen Bauten für eine bestimmte Nutzung (hier: Wochenendnutzung) genehmigt sind und diese Genehmigungen den planungsrechtlichen Status der Bauten - was die Art der baulichen Nutzung angeht - bestimmen (vgl. BGH, Urt. v. 10.04.1986 - III ZR 209/84 -, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 18.01.1991 - 8 C 63.89 -, a.a.O.).

  • BGH, 10.04.1986 - III ZR 209/84

    Bestimmung des Inhalts eines Bebauungsplans; Amtspflichten der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2001 - 1 K 21/98
    Das folgt bereits daraus, dass sämtliche Baulichkeiten im Satzungsgebiet - das gilt wiederum auch für die Häuser der Antragsteller - als Wochenendhäuser genehmigt sind, die Nutzung als Dauerwohnstätte also formell illegal ist (BGH, Urt. v. 10.04.1986 - III ZR 209/84 -, NVwZ 1987, 168; BVerwG, Urt. v. 18.01.1991 - 8 C 63.89 -, NVwZ 1991, 678, 679, Beschl. v. 20.10.1993 - 4 B 170.93 -, DÖV 1994, 344 ).

    Ein solcher Fall liegt hier aber - wie dargelegt - nicht vor, weil die im Satzungsgebiet vorhandenen Bauten für eine bestimmte Nutzung (hier: Wochenendnutzung) genehmigt sind und diese Genehmigungen den planungsrechtlichen Status der Bauten - was die Art der baulichen Nutzung angeht - bestimmen (vgl. BGH, Urt. v. 10.04.1986 - III ZR 209/84 -, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 18.01.1991 - 8 C 63.89 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.10.1993 - 4 B 170.93

    Fernstraßen - Planfeststellungsbehörde - Materielrechtswidrige Grundstücksnutzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2001 - 1 K 21/98
    Das folgt bereits daraus, dass sämtliche Baulichkeiten im Satzungsgebiet - das gilt wiederum auch für die Häuser der Antragsteller - als Wochenendhäuser genehmigt sind, die Nutzung als Dauerwohnstätte also formell illegal ist (BGH, Urt. v. 10.04.1986 - III ZR 209/84 -, NVwZ 1987, 168; BVerwG, Urt. v. 18.01.1991 - 8 C 63.89 -, NVwZ 1991, 678, 679, Beschl. v. 20.10.1993 - 4 B 170.93 -, DÖV 1994, 344 ).

    Sie ist auch materiell illegal, d.h. nicht genehmigungsfähig, (gewesen) und daher zu Recht von der Antragsgegnerin bei der planerischen Abwägung nicht berücksichtigt worden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.10.1993 - 4 B 170.93 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 53.74

    Rechtfertigung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2001 - 1 K 21/98
    Dass das Bundesverwaltungsgericht mit seinen Beschlüssen aus dem Jahre 2000 nicht die Möglichkeit ausschließen wollte, dass eine Ansammlung von Wochenendhäusern ein Ortsteil sein kann, wird auch daraus deutlich, dass es darin nicht von seinem Urteil vom 13. Februar 1976 - 4 C 53.74 - BRS 30 Nr. 40 abgerückt ist bzw. sich nicht damit auseinander gesetzt hat: In diesem Urteil war es - wie selbstverständlich - davon ausgegangen, dass Wochenendhäuser einen Ortsteil bilden können, und hat sich an der Annahme eines Ortsteils nur deshalb gehindert gesehen, weil die konkrete Ansammlung von Wochenendhäusern nicht Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur war (die Möglichkeit, dass Wochenendhäuser ein Ortsteil sind, ebenfalls bejahend: OVG Lüneburg, Urt. v. 23.03.1977 - I A 339/74 -, BRS 32 Nr. 44, HessVGH, Urt. v. 24.11.1995 - 4 UE 239/92 -, BRS 57 Nr. 280, Hamburgisches OVG, Urt. v. 04.11.1999 - 2 E 29/96.N -, BRS 62 Nr. 37).

    Insbesondere die bandartige Anordnung eines großen Teils der Baulichkeiten entlang des Seeufers und der damit (und auch mit der Erschließung über drei bzw. vier Wege vom L. Weg aus) verbundene erhebliche Landschaftsverbrauch stünden der Annahme einer organischen Siedlungsstruktur allerdings nicht entgegen, wenn diese Anordnung sich aus der Funktion der Baulichkeiten - in Betracht kommt hier nur die Erholungsfunktion, auch wenn die Antragsteller ihre Häuser für Dauerwohnzwecke nutzen und sie mit diesem Verfahren gerade auch eine (formale) Legalisierung dieser Nutzung ermöglichen wollen - rechtfertigte (BVerwG, Urt. v. 13.02.1976 - 4 C 53.74 -, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2001 - 1 L 125/00

    Ernsthafte Zweifel unter dem Gesichtpunkt gerichtlicher Fehleinschätzung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2001 - 1 K 21/98
    Das hat er mit Beschluss vom 07. Februar 2001 - 1 L 125/00 - entschieden.
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2001 - 1 K 21/98
    Abgesehen somit von der Genehmigungslage, ist die Festsetzung des Satzungsgebiets als Sondergebiet für Wochenendhäuser auch nicht aufgrund der Zahl der formell und materiell illegal zu Dauerwohnzwecken genutzten Bauten funktionslos: Bei ca. 1/3 illegaler Nutzungen kann noch keine Rede davon sein, dass die tatsächlichen Verhältnisse einen Zustand erreicht hätten, der eine Verwirklichung der betreffenden Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschlösse, zumal - wie in der zitierten Passage aus dem Urteil in der Sache 1 L 242/96 angedeutet - die Rückkehr zur genehmigten Nutzung leichter möglich und damit wahrscheinlicher ist als beispielsweise die Beseitigung illegaler, d.h. planwidrig errichteter Bauten (zu den Voraussetzungen für das Außerkrafttreten einer bauplanerischen Festsetzung wegen Funktionslosigkeit, vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1977 - 4 C 39.75 -, BRS 32 Nr. 28).
  • BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 29.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; vorhandene

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2001 - 1 K 21/98
    Diese Auffassung widerspricht auch nicht dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 1998 - 4 B 29.98 - BRS 60 Nr. 82.
  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 45.98

    Bebauungsplan; Mängel der Satzung; Abwägungsfehler; ergänzendes Verfahren.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2001 - 1 K 21/98
    Das setzt jedoch voraus, dass der zu behebende Fehler nicht von solcher Art und Schwere ist, dass er die Planung als Ganzes von vornherein in Frage stellt oder die Grundzüge der Planung berührt (BVerwG, Urt. v. 08.10.1998 - 4 CN 7.97 -, BRS 60 Nr. 52, Beschl. v. 10.11.1998 - 4 BN 45.98 -, BRS 60 Nr. 53 u. v. 16.03.2000 - 4 BN 6.00 -, ZfBR 2000, 353 ).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 CN 7.97

    Bebauungsplan; Problembewältigung; Konfliktlösung; Konfliktbewältigung;

  • VGH Hessen, 24.11.1995 - 4 UE 239/92

    Nachträgliche Genehmigung oder Beseitigung der Erweiterung eines Wochenendhauses

  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1998 - 1 L 68/98

    Siedlungsstruktur eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils i.S.d. § 34 BauGB;

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet

  • OVG Hamburg, 04.11.1999 - 2 E 29/96

    Behandlung einer Kleingartenanlage im Bebauungsplan

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1999 - 1 K 7/98
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • BVerwG, 16.03.2000 - 4 BN 6.00

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Ergänzemdem Verfahrens

  • BVerwG, 10.07.2000 - 4 B 39.00

    Bauen im Außenbereich; im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Bebauungszusammenhang;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.03.1977 - I A 339/74
  • VGH Bayern, 13.03.2019 - 15 N 17.1194

    Ungültigkeit einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

    Derartige - kleinere -Flächen können die Eigenart der näheren Umgebung mithin ggf. noch "mitprägen" und demgemäß die Außengrenzen des Innenbereichs nach § 34 Abs. 1 BauGB mitdefinieren, soweit sie einer baulichen Hauptanlage ohne weiteres erkennbar zugeordnet sind (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2007 - 2 ZB 07.455 - juris Rn. 2; B.v. 27.1.2010 - 9 ZB 08.37 - juris Rn. 3 m.w.N.; SächsOVG, U.v. 23.10.2000 - 1 D 33/00 - NVwZ-RR 2001, 426 = juris Rn. 39; OVG Schl.-Holst., U.v. 17.5.2001 - 1 K 21/98 - NVwZ-RR 2002, 485 = juris Rn. 21; Spieß in Jäde/Dirnberger, BauGB/BauNVO, 9. Aufl. 2018, § 34 BauGB Rn. 19).
  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein; Tiefenbegrenzung;

    Dieser Grundsatz, der in erster Linie die Frage betrifft, ob und unter welchen Voraussetzungen unbebaute Grundstücke in Ortsrandlagen noch Teil des Bebauungszusammenhangs sind, steht aber nicht der Annahme entgegen, dass die typische wohnakzessorische Nutzung bebauter Grundstücke, insbesondere ein angemessener Hausgarten, noch dem Innenbereich zugeordnet werden kann (Rieger, in: Schrödter, BauGB, 7. Aufl. 2006, § 34 Rn. 11; Dürr, in: Brügelmann, Kommentar zum BauGB, Bd. 3, Stand Juli 2014, § 34 Rn. 20; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. 2, Stand Juli 2014, § 34 Rn. 25; Johlen, KStZ 1996, 148 ; Jäde, in: Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB BauNVO, 7. Aufl. 2013, § 34 Rn. 19; OVG Saarlouis, Urteil vom 2. Oktober 1981 - 2 Z 2/80 - BRS 38 Nr. 73; OVG Bautzen, Urteil vom 23. Oktober 2000 - 1 D 33/00 - NVwZ-RR 2001, 426 ; OVG Schleswig, Urteil vom 17. Mai 2001 - 1 K 21/98 - NVwZ-RR 2002, 485 und OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. August 2009 - 4 M 112/09 - juris Rn. 6).
  • VGH Hessen, 04.05.2010 - 4 C 1742/08

    Entwicklungssatzung

    Eine (Innenbereichs-) Satzung im Sinne der vorgenannten Vorschrift dient dazu, einen vorhandenen Siedlungsansatz im Außenbereich bzw. eine dort vorhandene Splittersiedlung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zu entwickeln; deshalb wird sie auch als Entwicklungssatzung bezeichnet (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.05.2001 - 1 K 21/98 - NVwZ-RR 2002, 485 m.w.N.).

    Diesem Erfordernis wird nur genügt, wenn eine nach der Siedlungsstruktur angemessene Fortentwicklung der Bebauung innerhalb des gegebenen Bereichs - auf der Grundlage des § 34 BauGB - vertretbar und gerechtfertigt erscheint (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.05.2001, a.a.O., m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).

    Davon werden mithin auch noch nicht bebaute, aber "bauakzessorisch" genutzte Grundstücksteile, mit Nebenanlagen bebaute Flächen und auch so genannte Baulücken, d.h. derzeit unbebaute, aber im Grundsatz - weil von der umgebenden Bebauung geprägt - bebauungsfähige Grundstücke umfasst (s. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.05.2001, a.a.O.).

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