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   OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 5/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,48598
OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 5/15 (https://dejure.org/2018,48598)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.05.2018 - 3 LB 5/15 (https://dejure.org/2018,48598)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - 3 LB 5/15 (https://dejure.org/2018,48598)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KMU-Definition Art. 3 Abs. 3
    Rechtmäßige Einstufung einer Lebensmittelvermarktungs-GmbH und Co. KG als Großunternehmen; Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ihren Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 5/15
    Der Richter hat nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 und 3 GG) und im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG nur zu prüfen, ob auf Grund einer solchen Richtlinie überhaupt eine "Verteilung" öffentlicher Mittel vorgenommen werden darf (Vorbehalt des Gesetzes) und ob bei Anwendung der Richtlinien in Einzelfällen, in denen die begehrte Leistung versagt worden ist, der Gleichheitssatz verletzt oder der Rahmen, der durch die gesetzliche Zweckbestimmung gezogen ist, nicht beachtet worden ist (BVerwG, Urt. v. 26.04.1979 - 3 C 111.79 -, BVerwGE 58, 45, juris Rn. 24 und 25).

    Dem Gericht obliegt es zwar nicht, die verwaltungsinternen Richtlinien zu interpretieren (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.04.1979, a.a.O.).

  • EuGH, 27.02.2014 - C-110/13

    HaTeFo - Vorabentscheidungsersuchen - Gesellschaftsrecht - Empfehlung 2003/361/EG

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 5/15
    - am Markt offensichtlich als Teil der Unternehmensgruppe W. Bio agierten und ein abgestimmtes Handeln im gemeinsamen Interesse daher zu unterstellen sei, sieht der Senat als widerlegt an (vgl. zur Möglichkeit der Betroffenen, den Gegenbeweis zu erbringen: EuGH, Urt. v. 27.02.2014 - C-110/13 -, juris Rn. 38).

    Denn als gemeinsam handelnd im Sinne von Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 4 KMU-Definition sind natürliche Personen anzusehen, wenn sie sich abstimmen, um den Einfluss auf die geschäftlichen Entscheidungen der betreffenden Unternehmen auszuüben, so dass diese Unternehmen nicht als wirtschaftlich voneinander unabhängig angesehen werden können (vgl. EuGH, Urt. v. 27.02.2014 - C-110/13 -, juris Rn. 39).

  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 5/15
    Der Anspruch der Klägerin folgt allein aus der Zweckbestimmung und dem insoweit eindeutigen Wortlaut der KMU-Definition und nicht etwa aus einer - dem Gericht nicht zukommenden - erweiternden Auslegung der Verwaltungsvorschriften (vgl. dazu z.B. BVerwG, Urt. v. 26.11.1970 - VIII C 104.68 -, BVerwGE 36, 323, Juris Rn. 16; Urt. v. 17.01.1996 - 11 C 5.95 -, NJW 1996, 1766, Juris Rn. 21).
  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 104.68

    Verwaltungsvorschriften zur Einberufung wehrpflichtiger Söhne von Kriegerwitwen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 5/15
    Der Anspruch der Klägerin folgt allein aus der Zweckbestimmung und dem insoweit eindeutigen Wortlaut der KMU-Definition und nicht etwa aus einer - dem Gericht nicht zukommenden - erweiternden Auslegung der Verwaltungsvorschriften (vgl. dazu z.B. BVerwG, Urt. v. 26.11.1970 - VIII C 104.68 -, BVerwGE 36, 323, Juris Rn. 16; Urt. v. 17.01.1996 - 11 C 5.95 -, NJW 1996, 1766, Juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 24.05.2012 - 4 B 11.1215

    Keine staatlichen Zuschüsse für finanzkräftige Kommune

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 5/15
    Die genannten Fördergrundsätze stellen eine Ermächtigung für die Verwaltung dar, im Rahmen der genannten Zweckbindung und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuwendungen zu gewähren (vgl. BayVGH, Urt. v. 24.05.2012 - 4 B 11.1215 -, juris Rn. 26).
  • VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.716

    Versagungsgegenklage, Aufstockungsklage, dieselbe Inhaberin eines Schuhgeschäfts

    Das Gericht hat nicht die Befugnis zu einer eigenständigen oder gar erweiternden Auslegung der Richtlinie (vgl. NdsOVG, U.v. 24.3.2021 - 10 LC 203/20 - RdL 2021, 251 - juris; SaarlOVG, B.v. 28.5.2018 - 2 A 480/17 - NVwZ-RR 2019, 219; OVG SH, U.v. 17.5.2018 - 3 LB 5/15 - juris; OVG NW, B.v. 29.5.2017 - 4 A 516/15 - juris; HessVGH, U.v. 28.6.2012 - 10 A 1481/11 - ZNER 2012, 436).

    Weiter ist konkret zu beachten, dass nicht nur der Gleichbehandlungsgrundsatz, sondern auch die Zweckbestimmung - hier: kleine Unternehmen zu fördern -, gebieten, auch auf die europarechtliche Definition abzustellen, wenn die Empfehlung 2003/361/EG durch eine Richtlinie für anwendbar erklärt ist (OVG SH, U.v. 17.5.2018 - 3 LB 5/15 - juris Rn. 39) und vom Beklagten in seiner Förderpraxis auch herangezogen worden ist.

    Nicht zu fördern sind nach Sinn und Zweck Unternehmen, die - nach einer wertenden wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung - eine wirtschaftliche Einheit bilden und deshalb über eine stärkere Wirtschaftskraft verfügen als ein KMU (vgl. OVG SH, U.v. 17.5.2018 - 3 LB 5/15 - juris Rn. 45 f.).

    Nicht zu fördern sind nach Sinn und Zweck etwa Unternehmen, die - nach einer wertenden wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung - eine wirtschaftliche Einheit bilden und deshalb über eine stärkere Wirtschaftskraft verfügen als ein KMU (vgl. OVG SH, U.v. 17.5.2018 - 3 LB 5/15 - juris Rn. 45 f.).

  • VG Würzburg, 14.11.2022 - W 8 K 22.95

    Erfolglose Klage auf Gewährung weiterer Corona-Überbrückungshilfen

    Das Gericht hat nicht die Befugnis zu einer eigenständigen oder gar erweiternden Auslegung der Richtlinie (vgl. NdsOVG, U.v. 24.3.2021 -10 LC 203/20 - RdL 2021, 251 - juris; SaarlOVG, B.v. 28.5.2018 - 2 A 480/17 - NVwZ-RR 2019, 219; OVG SH, U.v. 17.5.2018 - 3 LB 5/15 - juris; OVG NW, B.v. 29.5.2017 - 4 A 516/15 - juris; HessVGH, U.v. 28.6.2012 - 10 A 1481/11 - ZNER 2012, 436).

    Diese Definition wurde aber nicht durch die Richtlinie Überbrückungshilfe III für anwendbar erklärt (vgl. OVG SH, U.v. 17.5.2018 - 3 LB 5/15 - juris Rn. 39 für den Fall, in dem die Verwaltungsrichtlinie die KMU-Definition für anwendbar erklärt), so dass es weder der Gleichbehandlungsgrundsatz noch die Zweckbestimmung gebieten, auf die europarechtliche Definition abzustellen.

  • VG Würzburg, 05.02.2024 - W 8 K 23.1018

    Ablehnung und Rückforderung der Corona-Überbrückungshilfe, Überbrückungshilfe III

    Das Gericht hat nicht die Befugnis zu einer eigenständigen oder gar erweiternden Auslegung der Richtlinien (vgl. NdsOVG, U.v. 24.3.2021 - 10 LC 203/20 - RdL 2021, 251 - juris; SaarlOVG, B.v. 28.5.2018 - 2 A 480/17 - NVwZ-RR 2019, 219; OVG SH, U.v. 17.5.2018 - 3 LB 5/15 - juris; OVG NW, B.v. 29.5.2017 - 4 A 516/15 - juris; HessVGH, U.v. 28.6.2012 - 10 A 1481/11 - ZNER 2012, 436).
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