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   OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1993 - 1 L 282/91   

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https://dejure.org/1993,10422
OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1993 - 1 L 282/91 (https://dejure.org/1993,10422)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.06.1993 - 1 L 282/91 (https://dejure.org/1993,10422)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Juni 1993 - 1 L 282/91 (https://dejure.org/1993,10422)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fällen; Birke; Baumschutzsatzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 20.04.1988 - 9 U 228/87

    Auswirkung einer Baumschutzsatzung auf Nachbarrechte

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1993 - 1 L 282/91
    Insoweit schränkt die Baumschutzsatzung auch die Eigentümerstellung der Nachbarn ein (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.04.1988 - 9 U 228/87 -, NJW 1989, 1807).
  • VGH Bayern, 09.11.2012 - 14 ZB 11.1597

    Zivilrechtliches Urteil auf Beseitigung eines Baumes ersetzt keine

    Denn die öffentlich-rechtlichen Regelungen in Baumschutzverordnungen schränken auch die Eigentümerstellung von Nachbarn ein und überlagern deren zivilrechtliche Nachbaransprüche; die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehen den Regelungen von Baumschutzverordnungen nicht vor (vgl. Art. 111 EGBGB; vgl. auch BVerwG vom 1.2.1996 NJW 1996, 1487/1488; VGH BW vom 28.7.1994 NVwZ 1995, 402/403 f.; OVG SH vom 17.6.1993 Az. 1 L 282/91 RdNr. 48; Egner in Engelhardt/Brenner/Fischer-Hüftle/Egner/Meßerschmidt, Naturschutzrecht in Bayern, RdNrn. 29 ff. zu Art. 12 BayNatSchG a.F.), jedenfalls soweit aus § 1004 BGB resultierende nachbarrechtliche Handlungs- bzw. Unterlassungspflichten betroffen sind (BGH vom 20.11.1992 BGHZ 120, 239/246 f.; Egner, a.a.O., m.w.N.).

    Denn eine derartige Härte setzt nach ständiger Rechtsprechung eine vom Normgeber nicht bedachte atypische Fallkonstellation voraus (vgl. z.B. OVG Saarl vom 27.4.2009 NuR 2009, 428/430; OVG SH vom 17.6.1993 Az. 1 L 282/91 RdNr. 50).

    Mit diesem Vortrag verkennt die Klägerin, dass es im Rahmen der Beurteilung, ob eine offenbar nicht beabsichtigte Härte im Sinne des Befreiungstatbestands der Baumschutzverordnung vorliegt, sehr wohl auf andere zumutbare Möglichkeiten der Schadensbeseitigung als der Fällung von Bäumen ankommen kann (vgl. OVG SH vom 17.6.1993 Az. 1 L 282/91 RdNr. 45).

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.11.1994 - 1 L 21/94

    Ausnahmegenehmigung; Baumschutzsatzung; Ersatzbaum

    Es bestimmt in zulässiger Weise Inhalt und Schranken des Eigentums (vgl. Urt. d. Senates v. 16.09.1991 - 1 L 9/91 - und 17.06.1993 - 1 L 282/91 - OVG Lüneburg, Urt. v. 27.02.1986 - 3 OVG C 1/85 -, Die Gemeinde 1986, 238 und Beschl. v. 17.10.1984 - 3 OVG C 2/94 -, NuR 1985, 242).
  • VG München, 10.09.2020 - M 19 K 19.3766

    Kein Anspruch auf Genehmigung der Fällung einer Thuja

    Anlass zu einer weiteren Sachaufklärung bestand diesbezüglich nicht (vgl. OVG Schleswig-Holstein, U.v. 17.6.1993 - 1 L 282/91 - juris Rn. 44).
  • VG München, 24.09.2019 - M 19 K 19.1124

    Anspruch auf Genehmigung der Entfernung von zwei Thujen und einer Tanne

    Angesichts der Unbestimmtheit seiner Behauptung und der Tatsache, dass er bisher keine Maßnahmen ergriffen hat, um die Schadensursache festzustellen, besteht für das Gericht auch kein Anlass zu einer weiteren Sachaufklärung (vgl. OVG Schleswig-Holstein, U.v. 17.6.1993 - 1 L 282/91 - juris Rn. 44).
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