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   OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1999 - 1 K 7/98   

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OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1999 - 1 K 7/98 (https://dejure.org/1999,13614)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.06.1999 - 1 K 7/98 (https://dejure.org/1999,13614)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 1 K 7/98 (https://dejure.org/1999,13614)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 19.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einheitliches Planfeststellujngeverfahren bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1999 - 1 K 7/98
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, daß § 46 VwVfG auf das Beteiligungsrecht anerkannter Naturschutzverbände nach § 29 Abs. 1 BNatSchG nicht anwendbar ist, weil das Gewicht dieses Rechts als eines "qualifizierten" Anhörungsrechts verkannt und es entwertet würde, wenn ein dagegen erfolgter Verstoß sanktionslos bliebe (BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 7.88 -, BRS 50 Nr. 225, v. 12.12.1996 - 4 C 19.95 -, NVwZ 1997, 905 u. v. 12.11.1997 - 11 A 49.96 -, NVwZ 1998, 395).

    Unmittelbar die Nichtigkeit der Entlassungsverordnung hätte die Nichtbeteiligung der anerkannten Naturschutzverbände nur dann nicht zur Folge (sondern lediglich deren schwebende Unwirksamkeit), wenn es eine Vorschrift gäbe, die die Behebung dieses Fehlers durch ein ergänzendes Verfahren, d.h. durch die Nachholung der Beteiligung und des sich daran anschließenden Verfahrens, erlaubte (wie beispielsweise § 17 Abs. 6 c Satz 2 FStrG, vgl. dazu Urt. d. BVerwG v. 12.12.1996 - 4 C 19.95 -, a.a.O., oder § 215 a Abs. 1 BauGB).

  • BVerwG, 12.11.1997 - 11 A 49.96

    Naturschutzverband, anerkannter; Beteiligungsrecht; Planfeststellung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1999 - 1 K 7/98
    Dies gilt nicht nur für den Erlaß einer Landschaftsschutzverordnung, sondern auch für deren Aufhebung oder Änderung in der Form der Verkleinerung des Schutzgebiets (§ 51 a Abs. 1 Satz 2 LNatSchG; BVerwG, Urt. v. 12.11.1997 - 11 A 49.96 -, NVwZ 1998, 395; BayVGH, Urt. v. 22.07.1985 - Nr. 9 N 84 A.1336 -, NuR 1986, 77; Lorz, Naturschutzrecht, Komm., § 29 BNatSchG, Anm. 4).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, daß § 46 VwVfG auf das Beteiligungsrecht anerkannter Naturschutzverbände nach § 29 Abs. 1 BNatSchG nicht anwendbar ist, weil das Gewicht dieses Rechts als eines "qualifizierten" Anhörungsrechts verkannt und es entwertet würde, wenn ein dagegen erfolgter Verstoß sanktionslos bliebe (BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 7.88 -, BRS 50 Nr. 225, v. 12.12.1996 - 4 C 19.95 -, NVwZ 1997, 905 u. v. 12.11.1997 - 11 A 49.96 -, NVwZ 1998, 395).

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 47.68

    Voraussetzungen für eine Bodenverkehrsgenehmigung; Auflassung im unbeplanten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1999 - 1 K 7/98
    bzw. ... - auf dem südlichen Teil der Halbinsel befindet, durch größere, meist bewaldete Freiflächen deutlich abgegrenzt sind, gilt das schon deshalb, weil sie nach der Zahl der jeweils dort vorhandenen Baulichkeiten nicht das für einen Ortsteil erforderliche gewisse Gewicht besitzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.11.1968 - 4 C 47.68 u. 4 C 31.66 -, BBauBl. 1969, 289 u. BRS 20 Nr. 36).

    Dieser Anforderung ist genügt, wenn eine nach der Siedlungsstruktur angemessene Fortentwicklung der Bebauung innerhalb des gegebenen Bereichs - auf der Grundlage des § 34 BauGB - vertretbar und gerechtfertigt erscheint (BVerwG, Urt. v. 06.11.1968 - 4 C 47.68 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 44.76

    Gewaltenteilungsprinzip - Erfordernis der Bestimmtheit - Veröffentlichung von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1999 - 1 K 7/98
    insgesamt nichtig: Der verbleibende (Rest) Plan wäre ohne die nichtigen Teile nicht sinnvoll - gerade die Nichtigkeit der Ziff. 7.2 wirkt sich auf einer erheblichen Zahl von Grundstücken aus - und es könnte auch nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, daß er ohne die nichtigen Teile erlassen worden wäre (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 27.01.1978 - 7 C 44.76 -, DVBl. 1978, 536 sowie Beschl. v. 18.12.1990 - 4 NB 19.90 -, BRS 50 Nr. 19).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1999 - 1 K 7/98
    insgesamt nichtig: Der verbleibende (Rest) Plan wäre ohne die nichtigen Teile nicht sinnvoll - gerade die Nichtigkeit der Ziff. 7.2 wirkt sich auf einer erheblichen Zahl von Grundstücken aus - und es könnte auch nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, daß er ohne die nichtigen Teile erlassen worden wäre (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 27.01.1978 - 7 C 44.76 -, DVBl. 1978, 536 sowie Beschl. v. 18.12.1990 - 4 NB 19.90 -, BRS 50 Nr. 19).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1999 - 1 K 7/98
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29.04.1977 - 4 C 39.75 - BRS 32 Nr. 28) zum Außerkrafttreten einer planerischen Festsetzung wegen Funktionslosigkeit ist die Einbeziehung eines Gebietes in den Geltungsbereich einer Landschaftsschutzverordnung von vornherein gegenstands- oder funktionslos, wenn die tatsächlichen Verhältnisse im betreffenden Gebiet die Verwirklichung der Ziele einer Unterschutzstellung nicht zulassen und dies für jedermann erkennbar ist.
  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 43.94

    Naturschutzverein - Anerkannter Naturschutzverband - Nachteil -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1999 - 1 K 7/98
    Soweit der Bebauungsplan neue Bebauungsmöglichkeiten eröffnet, Erweiterungen des vorhanden Baubestandes ermöglicht, die über das hinausgehen, was durch den Bestandsschutz gedeckt ist, sowie die Bebaubarkeit der bereits bebauten Grundstücke auch für den Fall des Wegfalls der vorhandenen Gebäude (durch Brand, Abriß usw.) festschreibt, verstößt er gegen das in § 2 Abs. 1, Abs. 2 a der Landschaftsschutzverordnung "Landschaft um den W.-see" enthaltene Verbot, im Landschaftsschutzgebiet Bauwerke aller Art zu errichten (mit der Folge seiner Nichtigkeit, vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 28.11.1988 - 4 B 212.88 -, NVwZ 1989, 662 u. v. 14.08.1995 - 4 NB 43.94 -, NVwZ-RR 1996, 141 f., 142).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1999 - 1 K 7/98
    Das Gebot gerechter Abwägung ist u.a. dann verletzt, wenn die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt und wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit anderer Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, v. 05.07.1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 u. v. 01.11.1974 - 4 C 38.71 -, BVerwGE 47, 144).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1999 - 1 K 7/98
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, daß § 46 VwVfG auf das Beteiligungsrecht anerkannter Naturschutzverbände nach § 29 Abs. 1 BNatSchG nicht anwendbar ist, weil das Gewicht dieses Rechts als eines "qualifizierten" Anhörungsrechts verkannt und es entwertet würde, wenn ein dagegen erfolgter Verstoß sanktionslos bliebe (BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 7.88 -, BRS 50 Nr. 225, v. 12.12.1996 - 4 C 19.95 -, NVwZ 1997, 905 u. v. 12.11.1997 - 11 A 49.96 -, NVwZ 1998, 395).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1999 - 1 K 7/98
    Die somit gegebene Antragsbefugnis (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 10.03.1998 - 4 CN 6.97 -, ZfBR 1998, 205) eröffnet die Befugnis zu einer umfassenden Prüfung der Planfestsetzungen.
  • BVerwG, 28.11.1988 - 4 B 212.88

    Bebauungsplan - Verstoß gegen bindendes Recht - Nicht genehmigungsfähig -

  • VGH Bayern, 22.07.1985 - 9 N 84 A.1336

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren,

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

  • VGH Bayern, 12.03.2020 - 8 N 16.2555

    Zum Erfordernis der Auslegung von Unterlagen und der Erörterung von

    Es handelt sich dabei um Sonderbestimmungen, die schon aufgrund ihres Ausnahmecharakters nicht analogiefähig sind (BayVGH, U.v. 8.4.2020 - 8 N 16.2210 u.a. - juris Rn. 48; vgl. auch OVG SH, U.v. 17.6.1999 - 1 K 7/98 - juris Rn. 24) und bei denen einzelne Regelungen nicht aus dem Gesamtzusammenhang herausgelöst werden können.
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2001 - 1 K 21/98

    Genehmigung als Wochenendhaus; Dauerhafte Nutzung; Planerische Festsetzungen des

    Ferner ergibt sich - wie ebenfalls bereits erwähnt - aus § 11 Abs. 1 LNatSchG, dass Wochenendhäuser (und auch andere Baulichkeiten), wenn sie - wie die meisten der hier in Rede stehenden - im Gewässer- und Erholungsschutzstreifen errichtet sind, dort siedlungsstrukturell unerwünscht sind, weil nur eine Freihaltung diesen Streifens von baulichen Anlagen den Schutz des betreffenden Gewässers und dessen Erholungsfunktion - für die Allgemeinheit - gewährleistet (die Ortsteilsqualität mangels organischer Siedlungsstruktur für Bebauung in vergleichbarer Lage am Ufer des ...sees und des ...sees bzw. auf einer Halbinsel im ...see ebenfalls ablehnend: OVG Lüneburg, Urt. v. 30.10.1987 - 1 OVG C 9/86 -, Beschl. d. Senats v. 27.11.1998 - 1 L 64/98 und 1 L 68/98 - sowie Urt. d. Senats v. 17.06.1999 - 1 K 7/98 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2009 - 1 KN 22/05
    Die Frage eines Verstoßes gegen § 18 Abs. 2 LNatSchG stellt sich damit nicht (vgl. dazu Urt. des Senats vom 17.06.1999, 1 K 7/98, NordÖR 2000, 423).
  • VGH Bayern, 08.04.2020 - 8 N 16.2210

    Normenkontrollanträge gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung

    Die gegenteilige Auffassung (OVG RhPf, U.v. 2.8.2018 - 1 C 11685/16 - UPR 2019, 158 = juris Rn. 53) verkennt, dass eine entsprechende Anwendung dieser Vorschriften wegen ihres Ausnahmecharakters (vgl. OVG SH, U.v. 17.6.1999 - 1 K 7/98 - NordÖR 2000, 423 = juris Rn. 24) und der damit verbundenen Einschränkung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (vgl. BVerfG, B.v. 7.5.2001 - 2 BvK 1/00 - BVerfGE 103, 332 = juris Rn. 189) auch im Hinblick auf den Vorbehalt des Gesetzes in Bezug auf die Eingriffe der Schutzgebietsverordnung in das Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG ausscheidet (vgl. auch Schwind in Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Aufl. 2017, § 51 Rn. 58).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2023 - 2 L 112/22

    Genehmigung eines Wochenendhauses in einem mit Wochenendhäusern und einigen

    Einer Bebauung sowohl mit Wochenendhäusern und einigen Wohnhäusern - wie sie hier vorliegt - lassen sich jedenfalls aufgrund der dadurch entstandenen Durchmischung miteinander grundsätzlich unverträglicher Nutzungsformen keine Maßgaben oder Hinweise für eine Fortentwicklung der Bebauung im Sinne einer weiteren städtebaulichen Entwicklung mehr entnehmen, die noch Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur sein könnten (OVG Bln-BBg, Urteil vom 21. September 2023 - OVG 10 A 13.19 - juris Rn. 40; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 7. September 2021 - 1 N 18.870 - juris Rn. 35, m.w.N.; OVG SH, Urteil vom 17. Juni 1999 - 1 K 7/98 - juris Rn. 25).
  • VG Schwerin, 22.02.2024 - 2 B 1123/22

    Erfolgreicher Antrag einer Umweltvereinigung im Sinne des UmwRG gegen die

    Ein solcher Fall kann gegeben sein, wenn ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil unter Landschaftsschutz gestellt wird (VGH München, Urteil vom 14. Januar 2003 - 1 N 01.2072 -, BeckRS 2003, 21717, Rn. 30; OVG Schleswig, Urteil vom 17. Juni 1999 - 1 K 7/98 -, BeckRS 1999, 14477, Rn. 25).
  • VGH Bayern, 08.04.2020 - 8 N 16.2210-2212
    Die gegenteilige Auffassung (OVG RhPf, U.v. 2.8.2018 - 1 C 11685/16 - UPR 2019, 158 = juris Rn. 53) verkennt, dass eine entsprechende Anwendung dieser Vorschriften wegen ihres Ausnahmecharakters (vgl. OVG SH, U.v. 17.6.1999 - 1 K 7/98 - NordÖR 2000, 423 = juris Rn. 24) und der damit verbundenen Einschränkung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (vgl. BVerfG, B.v. 7.5.2001 - 2 BvK 1/00 - BVerfGE 103, 332 = juris Rn. 189) auch im Hinblick auf den Vorbehalt des Gesetzes in Bezug auf die Eingriffe der Schutzgebietsverordnung in das Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG ausscheidet (vgl. auch Schwind in Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Aufl. 2017, § 51 Rn. 58).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2003 - 1 KN 11/02

    Antragsbefugnis von Eigentümern von außerhalb des Geltungsbereichs eines mittels

    Eine rechtlich unzulässige Überplanung von Wald ist - anders als in dem Fall, der dem Urteil des Senats vom 17.06.1999 (1 K 7/98, NordÖR 2000, 423/425) zugrunde lag - nicht erfolgt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2000 - 2 K 6/98

    Feststellung der Nichtigkeit der 8. Kreisverordnung zur Änderung der Verordnung

    Auf einen von den Antragstellern am 03. April 1998 gestellten Normenkontrollantrag hat der 1. Senat des OVG den B-Plan Nr. 15 der Gemeinde Felde durch Urteil vom 17. Juni 1999 - 1 K 7/98 - für nichtig erklärt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2003 - 1 KN 9/02

    Zulassung einer Abstandsflächenunterschreitung durch örtliche Bauvorschrift

    Der Antragstellerin ist zwar - im rechtlichen Ansatz - darin zu folgen, dass ein Bebauungsplan, der eine geltende Landschaftsschutzverordnung missachtet, wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht nichtig ist (Urt. des Senats vom 17.06.1999, 1 K 7/98 NordÖR 2000, 423 f.; vgl. auch OVG Frankfurt/O., Beschl. v. 21.06.1996, 3 D 15/94.NE, NuR 1997, 98 f.).
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