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   OVG Schleswig-Holstein, 17.08.1995 - 3 O 16/95   

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OVG Schleswig-Holstein, 17.08.1995 - 3 O 16/95 (https://dejure.org/1995,15673)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.08.1995 - 3 O 16/95 (https://dejure.org/1995,15673)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. August 1995 - 3 O 16/95 (https://dejure.org/1995,15673)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 11 A 334/93
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.1995 - 3 O 16/95
 
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  • BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94

    Soldatenrecht - Drogenbesitz - Schwerwiegende Pflichtwidrigkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.1995 - 3 O 16/95
    An dieser in ständiger Rechtsprechung vorgenommenen Beurteilung, die an die spezifischen Wirkungen dieser Droge anknüpft, ist auch im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung zur Strafbarkeit des unerlaubten Umgangs mit Cannabisprodukten festzuhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.08.1994 - 2 WD 24.94 Dok.Ber. B 1995, 49, 52 ff).

    Abgesehen davon, daß es für die Dienstpflichtverletzung auf eine strafrechtliche Relevanz nicht ankommt (BVerwG, Urteil vom 31.01.1980 - 2 C 50.78 -, E 59, 361, 362 m.w.N.), werden zwar die von Cannabisprodukten ausgehenden Gesundheitsgefahren aus heutiger Sicht als geringer eingeschätzt, als bei Einführung des Betäubungsmittelgesetzes im Jahre 1971, doch verbleiben auch nach dem neuen Erkenntnisstand nicht unbeträchtliche Gefahren und Risiken (BVerfG, Beschluß vom 09.03.1994 - 2 BvL 43/92 u.a. -, NJW 1994, 1577, 1581; s.a. BVerwG, Urteil vom 10.08.1994, aaO).

    Diese Prognose wiegt um so schwerer, als der Kläger aufgrund seiner dienstlichen Stellung als Stabsunteroffizier Vorbildfunktion hatte, so daß im Falle des Bekanntwerdens seines - wenn auch außerdienstlichen - Verhaltens im besonderen Maße negative Auswirkungen auf die Disziplin zu befürchten waren (vgl. zur Bewertung der Vorgesetztenstellung BVerwG, Urteil vom 10.08.1994, aaO, 4.56).

  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 17.91

    Der Genuss von Rauschgift an Bord eines Schiffes rechtfertigt bei einem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.1995 - 3 O 16/95
    Durch den Konsum von Haschisch verletzt ein Soldat, auch wenn dies außerhalb des Dienstes geschieht, selbst dann, wenn er nicht gegen seine Pflicht zur Gesunderhaltung (§ 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 SG) verstößt, stets seine Kernpflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG (BVerwG, Urteil vom 13.12.1990 - 2 WD 25.90 -, BVerwGE 93, 3, 4 DVB1.1991, 639; siehe auch Urteil vom 24.09.1992 - 2 C 17.91 -, E 91, 62 f.).

    Dies hat die Rechtsprechung im Falle von Affekthandlungen bei geringer Vorbildfunktion des Soldaten angenommen, also in Fällen, in denen eine Wiederholungsgefahr typischerweise nicht besteht und die Dienstpflichtverletzung nicht als Teilstück einer als allgemeine Erscheinung auftretenden Neigung zu Disziplinlosigkeit zu werten war (BVerwG, Urteil vom 24.09.1992, aaO, S. 64).

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78

    Verschweigen einer strafgerichtlichen Verurteilung im Rahmen eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.1995 - 3 O 16/95
    Abgesehen davon, daß es für die Dienstpflichtverletzung auf eine strafrechtliche Relevanz nicht ankommt (BVerwG, Urteil vom 31.01.1980 - 2 C 50.78 -, E 59, 361, 362 m.w.N.), werden zwar die von Cannabisprodukten ausgehenden Gesundheitsgefahren aus heutiger Sicht als geringer eingeschätzt, als bei Einführung des Betäubungsmittelgesetzes im Jahre 1971, doch verbleiben auch nach dem neuen Erkenntnisstand nicht unbeträchtliche Gefahren und Risiken (BVerfG, Beschluß vom 09.03.1994 - 2 BvL 43/92 u.a. -, NJW 1994, 1577, 1581; s.a. BVerwG, Urteil vom 10.08.1994, aaO).

    Die nach diesen Kriterien vorzunehmende Prognose der Behörde ist von den Verwaltungsgerichten nachzuvollziehen, wobei der Behörde kein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.1980, aaO).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.1995 - 3 O 16/95
    Abgesehen davon, daß es für die Dienstpflichtverletzung auf eine strafrechtliche Relevanz nicht ankommt (BVerwG, Urteil vom 31.01.1980 - 2 C 50.78 -, E 59, 361, 362 m.w.N.), werden zwar die von Cannabisprodukten ausgehenden Gesundheitsgefahren aus heutiger Sicht als geringer eingeschätzt, als bei Einführung des Betäubungsmittelgesetzes im Jahre 1971, doch verbleiben auch nach dem neuen Erkenntnisstand nicht unbeträchtliche Gefahren und Risiken (BVerfG, Beschluß vom 09.03.1994 - 2 BvL 43/92 u.a. -, NJW 1994, 1577, 1581; s.a. BVerwG, Urteil vom 10.08.1994, aaO).
  • BVerwG, 20.06.1983 - 6 C 2.81

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit - Vorliegen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.1995 - 3 O 16/95
    Andererseits kann die Gefahr sich daraus ergeben, daß es sich bei der einzelnen Dienstpflichtverletzung um das typische Teilstück einer allgemeinen Neigung zu Disziplinlosigkeiten handelt, so daß ohne die fristlose Entlassung für andere Soldaten ein Anlaß zu ähnlichem Verhalten gegeben wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.06.1983 - 6 C 82.81 -, NJW 1984, 938).
  • BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Haschisch in militärischen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.1995 - 3 O 16/95
    Durch den Konsum von Haschisch verletzt ein Soldat, auch wenn dies außerhalb des Dienstes geschieht, selbst dann, wenn er nicht gegen seine Pflicht zur Gesunderhaltung (§ 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 SG) verstößt, stets seine Kernpflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG (BVerwG, Urteil vom 13.12.1990 - 2 WD 25.90 -, BVerwGE 93, 3, 4 DVB1.1991, 639; siehe auch Urteil vom 24.09.1992 - 2 C 17.91 -, E 91, 62 f.).
  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 82.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die Begründung von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.1995 - 3 O 16/95
    Andererseits kann die Gefahr sich daraus ergeben, daß es sich bei der einzelnen Dienstpflichtverletzung um das typische Teilstück einer allgemeinen Neigung zu Disziplinlosigkeiten handelt, so daß ohne die fristlose Entlassung für andere Soldaten ein Anlaß zu ähnlichem Verhalten gegeben wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.06.1983 - 6 C 82.81 -, NJW 1984, 938).
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