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   OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2006 - 4 OG 2/06   

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https://dejure.org/2006,37180
OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2006 - 4 OG 2/06 (https://dejure.org/2006,37180)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.08.2006 - 4 OG 2/06 (https://dejure.org/2006,37180)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. August 2006 - 4 OG 2/06 (https://dejure.org/2006,37180)
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  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2006 - 4 OG 2/06
    Solche "außerhalb des geschriebenen Rechts" geschaffene Rechtsbehelfe sind unvereinbar mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02-, BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.06.2006 - 2 OG 1/06

    Anhörungsrüge, Gegenvorstellung, außerordentlicher Rechtsbehelf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2006 - 4 OG 2/06
    Danach besteht keine Veranlassung, nach Einführung der Anhörungsrüge weiterhin eine Gegenvorstellung gegen unanfechtbare Entscheidungen zuzulassen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 15.06.2006 - 2 OG 1/06 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 08.02.2006 - 11 LA 82/05 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 3 S 83/05

    Anhörungsrüge - Verfahrensverstoß gegen Art. 103 Abs 1 GG

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2006 - 4 OG 2/06
    Unbeschadet der Frage, ob mit der Anhörungsrüge nach § 152 a VwGO nicht nur bei Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, sondern auch bei vergleichbar klar überprüfbaren Verstößen gegen sonstige Verfahrensgrundrechte vorgegangen werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 02.02.2005 - 3 S 83/05 -, NJW 2005, 920), kann sie nicht dazu dienen, eine erneute materiell-rechtliche Würdigung der angegriffenen Entscheidung vorzunehmen.
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2006 - 11 LA 82/05

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung nach § 152a Verwaltungsgerichtsordnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2006 - 4 OG 2/06
    Danach besteht keine Veranlassung, nach Einführung der Anhörungsrüge weiterhin eine Gegenvorstellung gegen unanfechtbare Entscheidungen zuzulassen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 15.06.2006 - 2 OG 1/06 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 08.02.2006 - 11 LA 82/05 -, Juris).
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