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   OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 20/14   

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OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 20/14 (https://dejure.org/2015,45702)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.09.2015 - 1 KN 20/14 (https://dejure.org/2015,45702)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. September 2015 - 1 KN 20/14 (https://dejure.org/2015,45702)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 2 Abs 4 BauGB
    Normenkontrolle; Antragsbefugnis bei allenfalls geringfügiger Betroffenheit von Festsetzungen; Überschwemmungsgefahr; Umweltverträglichkeitsprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verneinung der abstrakten gerichtlichen Überprüfung einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung nicht bei Nichtbetroffenheit eines Anwohners durch den angegriffenen Bebauungsplan; Entfall der Antragsbefugnis bei Annahme einer nur geringfügigen planbedingtne ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    16. BImSchV § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
    Verneinung der abstrakten gerichtlichen Überprüfung einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung nicht bei Nichtbetroffenheit eines Anwohners durch den angegriffenen Bebauungsplan; Entfall der Antragsbefugnis bei Annahme einer nur geringfügigen planbedingtne ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 20/14
    Das gilt auch für die planbedingte Lärmzunahme: Ist diese nur geringfügig oder wirkt sie sich nur unwesentlich auf ein Privatgrundstück aus, muss sie nicht in die Abwägung eingestellt werden und die Antragsbefugnis entfällt (BVerwG, Beschl. v. 24.05.2007, 4 BN 16.07 u.a., BauR 2007, 2041, bei Juris Rn. 5 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 19.02.1992, 4 NB 11.91, NJW 1992, 2844, bei Juris Rn. 12; Urt. d. Senats v. 22.11.2007, 1 KN 11/06, NordÖR 2008, 344, bei Juris Rn. 39, 43).

    Das Gleiche kann bei einer Lärmzunahme von bis zu 3 dB(A) - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.05.2007, 4 BN 16.07 u. a., BauR 2007, 2041) - der Fall sein, wenn die Veränderung der Geräuschsituation nicht oder kaum wahrgenommen werden kann.

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2015 - 1 MR 1/15

    Bebauungsplan Nr. 74; Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 20/14
    Einen Antrag der Antragsteller auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO hat der Senat durch Beschluss vom 13.03.2015 - 1 MR 1/15 - abgelehnt.

    An der dem Beschluss vom 13.03.2015 - 1 MR 1/15 - zu entnehmenden rechtlichen Beurteilung ist - auch nach der Erörterung dieser Frage in der mündlichen Verhandlung - festzuhalten.

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10

    Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 20/14
    Aus § 4 Abs. 1 UmwRG ergibt sich nichts anderes, weil dort nur die Sachprüfung im Rahmen eines zulässigen Rechtsschutzantrages geregelt wird, nicht dagegen die Antragsbefugnis (vgl. Urt. d. Senats v. 08.03.2013, 1 LB 5/12, NordÖR 2013, 437, [Juris Rn. 32]; BVerwG, Urt. v. 20.12.2011, 9 A 30.10, NVwZ 2012, 573, Rn. 20).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2013 - 1 LB 5/12

    Klagebefugnis aufgrund fehlender oder fehlerhafter Umweltverträglichkeitsprüfung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 20/14
    Aus § 4 Abs. 1 UmwRG ergibt sich nichts anderes, weil dort nur die Sachprüfung im Rahmen eines zulässigen Rechtsschutzantrages geregelt wird, nicht dagegen die Antragsbefugnis (vgl. Urt. d. Senats v. 08.03.2013, 1 LB 5/12, NordÖR 2013, 437, [Juris Rn. 32]; BVerwG, Urt. v. 20.12.2011, 9 A 30.10, NVwZ 2012, 573, Rn. 20).
  • BVerwG, 21.07.2014 - 3 B 70.13

    Tierseuchenrechtliche Tötungsanordnung; Erledigung; tierseuchenrechtliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 20/14
    Ausgehend von diesen - der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats entsprechenden - Grundsätzen kommt es für die Frage der Antragsbefugnis der Antragsteller entscheidend darauf an, ob ausreichend Tatsachen dafür vorliegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass die Antragsteller durch den angegriffenen Bebauungsplan in einer eigenen - rechtlich geschützten und abwägungserheblichen - Position beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.07.2014, 3 B 70.13, NVwZ 2014, 1675 [Juris Rn. 18]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.07.2014 - 1 KN 3/14

    Normenkontrolle eines Änderungsbebauungsplans; Jahresfrist; Abstufung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 20/14
    Die Antragsgegnerin hat zutreffend darauf hingewiesen, dass die "Typik" des Reinen Wohngebiets (WR), in dem das Grundstück der Antragsteller gelegen ist, durch den angegriffenen Bebauungsplan in keiner Weise verändert wird, zumal das unmittelbar angrenzende Baugebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein "quasi wesensverwandtes" WAGebiet ist (vgl. Urt. d. Senats v. 17.07.2014, 1 KN 3/14, Juris sowie Urt. v. 22.07.2010, 1 KN 16/09, Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2010 - 1 KN 16/09
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 20/14
    Die Antragsgegnerin hat zutreffend darauf hingewiesen, dass die "Typik" des Reinen Wohngebiets (WR), in dem das Grundstück der Antragsteller gelegen ist, durch den angegriffenen Bebauungsplan in keiner Weise verändert wird, zumal das unmittelbar angrenzende Baugebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein "quasi wesensverwandtes" WAGebiet ist (vgl. Urt. d. Senats v. 17.07.2014, 1 KN 3/14, Juris sowie Urt. v. 22.07.2010, 1 KN 16/09, Juris).
  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 20/14
    An dieser Rechtslage hat sich auch durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15.10.2015 - C-137/14 - (NJW 2015, 3495 f.) nichts geändert.
  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 20/14
    Soweit die Antragsteller ihr Interesse am Erhalt der "Typik" ihres Baugebiets mit der Erwartung verbinden, die bisherige ruhige Wohnlage am Strand zu erhalten (die z.T. auch auf das seit 2007 nicht mehr betriebene Landschulheim zurückzuführen war), verkennen sie, dass damit eine Antragsbefugnis nicht begründet werden kann, weil ein rechtlich schutzwürdiges Interesse auf Beibehaltung dieser Wohnlage nicht besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1999, 4 CN 1.98, NVwZ 2000, 807, [Juris Rn. 17]).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 20/14
    Das kommt erst ab einer planbedingten Zunahme des (prognostizierten) Dauerschallpegels von 2 dB(A) in Betracht, da eine geringere Lärmzunahme nach allgemeinen Kenntnissen der Akustik für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.05.1987, 4 C 33.83 u.a., BVerwGE 77, 285 / 293).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 8 B 10254/13

    Verwaltungsprozess; Aarhus-Übereinkommens; keine unmittelbare Wirkung im

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2014 - 1 MB 5/13

    Der Vorhabenbegriff im UVPG; Umweltverträglichkeit einer Asphaltmischanlage

  • EuGH, 08.03.2011 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus -

  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2007 - 1 KN 11/06
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2018 - 1 MR 10/17

    Klagebefugnis für die Geltendmachung von von mehreren Bebauungsplänen ausgehenden

    Lärmzunahmen unterhalb von 3 dB(A) können im Regelfall vom menschlichen Gehör nicht oder kaum wahrgenommen werden (vgl. auch Urt. des Senats vom 17.09.2014, 1 KN 20/14, Juris [Rn. 23]).

    Das entspricht gefestigter Rechtsprechung sowohl des Senats (Urt. v. 17.09.2015, 1 KN 20/14, Juris) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 24.05.2007, 4 BN 16.07 u. a., BauR 2007, 2041 m. w. N.).

    Etwas anderes ergibt sich weder aus § 1 Abs. 1 Nr. 4 und § 4 Abs. 1 und Abs. 3 UmwRG noch aus der sog. Århus-Konvention (BGBl. 2006 11, 1251); ohne eine Antragsbefugnis besteht allein aufgrund der Möglichkeit, dass ein Aufhebungsanspruch nach § 4 Abs. 1 und 3 UmwRG bestehen könnte, kein individueller Anspruch auf Überprüfung eines Bebauungsplans (vgl. Urt. des Senats vom 17.09.2015, 1 KN 20/14, Juris [Rn. 38]; Keller, NVwZ 2017, 1080/1081).

  • OVG Saarland, 20.08.2020 - 2 C 264/19

    Normenkontrolle: Bebauungsplan der Innenentwicklung

    [Vgl. VGH München, Beschluss vom 26.9.2018 - 1 NE 18.1303 - OVG Schleswig, Urteil vom 17.9.2015 - 1 KN 20/14 - sowie OVG Koblenz, Urteil vom 24.2.2011 - 1 C 10277/11 -, jeweils bei juris] Die Abwasserbeseitigung gehört zu den Belangen, die nach Lage der Dinge regelmäßig in die nach § 1 Abs. 7 BauGB gebotene Abwägung einzustellen sind (vgl. auch § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. e BauGB).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2015 - 1 MR 1/15

    Abwägungserheblichkeit einer Lärmzunahme in "ruhigen" Baugebieten; kein Anspruch

    Die Antragsteller wenden sich im Normenkontrollverfahren 1 KN 20/14 gegen den Bebauungsplan Nr. 74 der Antragsgegnerin für das Gebiet zwischen der Strandallee, dem Dünenweg, der Straße Zum Leuchtturm und der Ostsee in .

    Die Antragsteller hätten dies - schon vor Stellung des vorliegenden Antrags - den zur Akteneinsicht (im Verfahren 1 KN 20/14) überlassenen Unterlagen der Antragsgegnerin zum Planaufstellungsverfahren entnehmen können.

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2016 - 1 KN 16/15

    Antragsbefugnis eines Planbetroffenen infolge Lärmzuwachses; Verpflichtung der

    Zur Abwägungsrelevanz von Lärmzunahmen hat der Senat in seinem Urteil vom 17.09.2015 - 1 KN 20/14 - ausgeführt:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2015 - 1 MR 1/15
    Die Antragsteller wenden sich im Normenkontrollverfahren 1 KN 20/14 gegen den Bebauungsplan Nr. 74 der Antragsgegnerin für das Gebiet zwischen der Strandallee, dem Dünenweg, der Straße Zum Leuchtturm und der Ostsee in .

    Die Antragsteller hätten dies - schon vor Stellung des vorliegenden Antrags - den zur Akteneinsicht (im Verfahren 1 KN 20/14) überlassenen Unterlagen der Antragsgegnerin zum Planaufstellungsverfahren entnehmen können.

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2018 - 1 MR 9/17

    Begriff des schweren Nachteils im Sinne von § 47 Abs 6 VwGO; Gebot der

    Lärmzunahmen unterhalb von 3 dB(A) können im Regelfall vom menschlichen Gehör nicht oder kaum wahrgenommen werden (vgl. auch Urteil des Senats vom 17.09.2014 - 1 KN 20/14 -, juris Rn. 23).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2016 - 1 KN 15/15

    Änderung und Ergänzung zum Bebauungsplan; Antragsbefugnis eines Plannachbarn

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts als auch des Senats, dass Lärmzunahmen, die nur geringfügig sind und sich auf ein Privatgrundstück (deshalb) nur unwesentlich auswirken, in die Abwägung nicht eingestellt werden müssen und - damit - auch nicht zur Bejahung einer Antragsbefugnis herangezogen werden können (BVerwG, Beschl. v. 24.05.2007, 4 BN 16.07 u.a., BauR 2007, 2041 sowie Beschl. v. 19.02.1992, 4 NB 11.91, NJW 1992, 2844, Urt. d. Senats v. 22.11.2007, 1 KN 11/06, NordÖR 2008, 344 sowie Urt. d. Senats v. 17.09.2015, 1 KN 20/14, Juris).
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