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   OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20 (https://dejure.org/2020,45244)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.12.2020 - 14 LB 1/20 (https://dejure.org/2020,45244)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 14 LB 1/20 (https://dejure.org/2020,45244)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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  • rechtsportal.de

    Entfernung eines Beamten aus dem Diest wegen des Besitzes und Zugänglichmachens kinder- und jungendporographischer Bild- und Videodateien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (44)

  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 12.19

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dies zu bejahen, wenn das Fehlverhalten strafrechtlich mit einer Strafandrohung von mindestens zwei Jahren belegt ist (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2020 - 2 C 12.19 -, Rn. 16, juris m. w. N.).

    Hiervon ausgehend hat das Bundesverwaltungsgericht aus dem für die Zeit von 2004 bis 2015 geltenden Strafrahmen des § 184b StGB i. d. F. des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3007) von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geschlossen, dass für die disziplinare Ahndung des außerdienstlichen Besitzes kinderpornographischer Schriften grundsätzlich ein Orientierungsrahmen bis zur Zurückstufung (§ 9 LDG) eröffnet ist (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2020 - 2 C 12.19 -, Rn. 19 ff., juris).

    Dies ergibt sich schon aus dem Umstand, dass der in Rede stehende Strafrahmen für den Besitz kinderpornographischer Schriften mit Gesetz vom 21. Januar 2015 auf eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe angehoben worden ist, sodass der disziplinare Orientierungsrahmen folglich bis zur Höchstmaßnahme reicht (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2020 - 2 C 12.19 -, Rn. 22, juris als obiter dictum; Bay. VGH, Beschluss vom 16. September 2020 - 16b DS 20.1693 -, Rn. 14, juris).

    Die Herstellung muss für die abgebildeten Kinder - mindestens teilweise - für ihr weiteres Leben eine möglicherweise dauerhafte psychische Belastung bedeuten (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2020 - 2 C 12.19 -, Rn. 43, juris).

    Bei der Beurteilung der Schwere der Tat kommt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem im Strafbefehl verhängten konkreten Strafmaß angesichts der unterschiedlichen Zwecke von Straf- und Disziplinarverfahren keine für das Disziplinarverfahren indizielle Bedeutung zu (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2020 - 2 C 12.19 -, Rn. 40, juris; vgl. Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 -, Rn. 34, juris; anders noch: Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, Rn. 37, juris).

    Der Umstand, dass der Beklagte zuvor weder straf- noch disziplinarrechtlich in Erscheinung getreten ist und über lange Zeit überdurchschnittliche dienstliche Leistungen erbracht hat, ist zwar für das positive Persönlichkeitsbild von Bedeutung, indes angesichts der Schwere der Verfehlungen nicht geeignet, das Dienstvergehen in einem milderen Licht erscheinen zu lassen, da jeder Beamte verpflichtet ist, bestmögliche Leistungen bei vollem Einsatz seiner Arbeitskraft zu erbringen und sich inner- und außerhalb des Dienstes achtungs- und vertrauenswürdig zu verhalten (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, Rn. 82, juris und vom 16. Juni 2020 - 2 C 12.19 -, Rn. 41, juris; Senatsurteil vom 20. März 2017 - 14 LB 3/16 -, Rn. 51, juris).

    Abgesehen davon fehlte es aber auch an ausreichenden Darlegungen zu diesem Milderungsaspekt (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2020 - 2 C 12.19 -, Rn. 42, juris).

    Er ist auch von keinem Mediziner, insbesondere keinem Facharzt erstellt worden (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2020 - 2 C 12.19 -, Rn. 42, juris zur Therapie durch einen Heilpraktiker), sondern von einer Diplom-Psychologin.

    Unerheblich sind insbesondere Zufälligkeiten wie der Umstand, ob das Dienstvergehen - etwa durch die Presse oder aufgrund von Indiskretionen - bereits in die Öffentlichkeit getragen wurde oder im bisherigen dienstlichen Umfeld des Beamten bereits bekannt geworden ist (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2020 - 2 C 12.19 -, Rn. 31, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2017 - 14 LB 3/16

    Disziplinarrechtliche Würdigung des sexuellen Missbrauchs einer Schülerin durch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20
    Es liegen auch keine weiteren Umstände vor, die in ihrer Gesamtheit mit dem Gewicht eines anerkannten Milderungsgrundes vergleichbar sind (vgl. Senatsurteil vom 20. März 2017 - 14 LB 3/16 -, Rn. 48, juris m. w. N.).

    Der Umstand, dass der Beklagte zuvor weder straf- noch disziplinarrechtlich in Erscheinung getreten ist und über lange Zeit überdurchschnittliche dienstliche Leistungen erbracht hat, ist zwar für das positive Persönlichkeitsbild von Bedeutung, indes angesichts der Schwere der Verfehlungen nicht geeignet, das Dienstvergehen in einem milderen Licht erscheinen zu lassen, da jeder Beamte verpflichtet ist, bestmögliche Leistungen bei vollem Einsatz seiner Arbeitskraft zu erbringen und sich inner- und außerhalb des Dienstes achtungs- und vertrauenswürdig zu verhalten (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, Rn. 82, juris und vom 16. Juni 2020 - 2 C 12.19 -, Rn. 41, juris; Senatsurteil vom 20. März 2017 - 14 LB 3/16 -, Rn. 51, juris).

    Nicht zusätzlich zulasten des Beklagten berücksichtigt werden kann, dass sein Fehlverhalten einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden ist (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 20. März 2017 - 14 LB 3/16 -, Rn. 46, juris).

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20
    Er ergeht ohne Hauptverhandlung und gerichtliche Beweisaufnahme und bietet damit nicht das Maß an Ergebnissicherheit, das Voraussetzung für eine Bindungswirkung ist (BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, Rn. 37 ff., juris).

    Der Umstand, dass der Beklagte zuvor weder straf- noch disziplinarrechtlich in Erscheinung getreten ist und über lange Zeit überdurchschnittliche dienstliche Leistungen erbracht hat, ist zwar für das positive Persönlichkeitsbild von Bedeutung, indes angesichts der Schwere der Verfehlungen nicht geeignet, das Dienstvergehen in einem milderen Licht erscheinen zu lassen, da jeder Beamte verpflichtet ist, bestmögliche Leistungen bei vollem Einsatz seiner Arbeitskraft zu erbringen und sich inner- und außerhalb des Dienstes achtungs- und vertrauenswürdig zu verhalten (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, Rn. 82, juris und vom 16. Juni 2020 - 2 C 12.19 -, Rn. 41, juris; Senatsurteil vom 20. März 2017 - 14 LB 3/16 -, Rn. 51, juris).

  • BVerwG, 02.05.2012 - 2 WD 14.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Verschaffen; Zugänglichmachen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20
    Hintergrund ist, dass das Fehlverhalten höheres Gewicht dadurch erlangt, dass das Unrecht durch die Bereitschaft auch zur Weitergabe der Bilder vertieft und so intensiv an der Schaffung und Aufrechterhaltung eines Marktes für derartige Dateien teilgenommen wird (BVerwG, Urteil vom 2. Mai 2012 - 2 WD 14.11 -, Rn. 37, juris).

    Gerade die seitens des Klägers beispielhaft angeführten verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (vgl. S. 21 der Disziplinarklageschrift) betreffen jeweils deutlich höhere Anzahlen besessener und "verbreiteter" Dateien (Sächs. OVG, Urteil vom 8. August 2017 - 8 DO 568/16 -, Rn. 290, juris: Besitz einer Videodatei mit verschiedenen Videosequenzen und 86 Bilddateien mit kinderpornographischen Inhalten, billigende Inkaufnahme der Verbreitung der Videodatei sowie 62 der 86 Bilddateien; Bay. VGH, Urteil vom 24. Oktober 2012 - 16a D 10.2527 -, Rn. 40, juris: Besitz und Verbreitung von 105 kinderpornografischen Videofilmen; BVerwG, Urteil vom 2. Mai 2012 - 2 WD 14.11 -, Rn. 10, juris: Besitz und "Verbreitung" von über 3.000 Video- und Bilddateien; VG Wiesbaden, Urteil vom 28. März 2011 - 28 K 705/10.WI.D -, Rn. 69, juris: Besitz und "Verbreitung" von 200.000 kinderpornographischen Bild- und Filmdateien; vgl. aber auch: BVerwG, Beschluss vom 3. September 2020 - 2 B 25.20 -, Rn. 2, juris: öffentliches Zugänglichmachen eines Videos mit einer Laufzeit von 21 Minuten, das einen Zusammenschnitt aus einer Vielzahl von Missbrauchsszenarien darstellt, die zumeist Anal- und Vaginalverkehr, teilweise bis zum Samenerguss, zwischen einem erwachsenen Mann und verschiedenen weiblichen Kleinkindern zeigen, wobei in einer Szene der Vaginal- und Analverkehr mit einem gefesselten Kind durchgeführt wird).

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20
    Bereits der Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften trägt mit der damit verbundenen Nachfrage nach derartigen Bild- und Videodateien zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und damit zum Verstoß gegen ihre körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde bei (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 4.18 -, Rn. 27, juris; Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, Rn. 30, juris).

    Bei der Beurteilung der Schwere der Tat kommt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem im Strafbefehl verhängten konkreten Strafmaß angesichts der unterschiedlichen Zwecke von Straf- und Disziplinarverfahren keine für das Disziplinarverfahren indizielle Bedeutung zu (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2020 - 2 C 12.19 -, Rn. 40, juris; vgl. Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 -, Rn. 34, juris; anders noch: Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, Rn. 37, juris).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20
    Maßgeblich ist die Rechtslage zum Tatzeitpunkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 -, Rn. 8, juris), hier vom 6. Mai 2016 bis zum 1. Juli 2016; eine nachträgliche Rechtsänderung zugunsten des Beklagten hat nicht stattgefunden.

    Für die Beurteilung des Erfolgs einer Verhaltenstherapie bedarf es besonderer Sachkunde, über die Richter regelmäßig nicht verfügen (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 -, Rn. 29 ff., juris).

  • OVG Thüringen, 08.08.2017 - 8 DO 568/16

    Anforderungen an eine Anschuldigungsschrift; Entfernung eines Beamten der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20
    Soweit der Beklagte darauf abstelle, er gehöre als Beamter der allgemeinen Verwaltung zu keiner der Beamtengruppen, für welche die Rechtsprechung den Besitz und die "Verbreitung" kinderpornographischer Schriften als in besonderer Weise pflichtwidrig ansähen, sei auf das Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 8. August 2017 (- Az. 8 DO 568/16, ThürVBl 2018, 101 -) zu verweisen, durch das ein Beamter, der der Laufbahn des (früheren) gehobenen nichttechnischen Dienstes angehört habe, wegen außerdienstlichen Besitzes und "Verbreitens" von kinderpornographischen Schriften, die schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, insbesondere von Kindern im Säuglings- bzw. Kleinkindalter und in der frühen Kindheit bis zum 6. Lebensjahr zeigten, aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden sei.

    Gerade die seitens des Klägers beispielhaft angeführten verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (vgl. S. 21 der Disziplinarklageschrift) betreffen jeweils deutlich höhere Anzahlen besessener und "verbreiteter" Dateien (Sächs. OVG, Urteil vom 8. August 2017 - 8 DO 568/16 -, Rn. 290, juris: Besitz einer Videodatei mit verschiedenen Videosequenzen und 86 Bilddateien mit kinderpornographischen Inhalten, billigende Inkaufnahme der Verbreitung der Videodatei sowie 62 der 86 Bilddateien; Bay. VGH, Urteil vom 24. Oktober 2012 - 16a D 10.2527 -, Rn. 40, juris: Besitz und Verbreitung von 105 kinderpornografischen Videofilmen; BVerwG, Urteil vom 2. Mai 2012 - 2 WD 14.11 -, Rn. 10, juris: Besitz und "Verbreitung" von über 3.000 Video- und Bilddateien; VG Wiesbaden, Urteil vom 28. März 2011 - 28 K 705/10.WI.D -, Rn. 69, juris: Besitz und "Verbreitung" von 200.000 kinderpornographischen Bild- und Filmdateien; vgl. aber auch: BVerwG, Beschluss vom 3. September 2020 - 2 B 25.20 -, Rn. 2, juris: öffentliches Zugänglichmachen eines Videos mit einer Laufzeit von 21 Minuten, das einen Zusammenschnitt aus einer Vielzahl von Missbrauchsszenarien darstellt, die zumeist Anal- und Vaginalverkehr, teilweise bis zum Samenerguss, zwischen einem erwachsenen Mann und verschiedenen weiblichen Kleinkindern zeigen, wobei in einer Szene der Vaginal- und Analverkehr mit einem gefesselten Kind durchgeführt wird).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2019 - 3d A 3607/18
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20
    Hinzu tritt, wie bereits erwähnt, dass in einer der Videosequenzen abgebildet ist, wie ein gefesseltes Kleinkind anal und vaginal missbraucht wird, womit eine über den kinderpornografischen Aspekt hinausgehende, zusätzliche Erniedrigung des Kindes beim Anfertigen des Videos einhergeht (vgl. OVG NRW, Urteil vom 11. Dezember 2019 - 3d A 3607/18.BDG -, Rn. 109, juris).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20
    Zudem degradiert der Täter die sexuell missbrauchten kindlichen Opfer zum bloßen auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde oder Erregung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 -, Rn. 16, juris).
  • BGH, 15.03.2016 - 1 StR 526/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (abweichendes

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20
    Vorauszusetzen wäre, dass Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz der devianten Handlungen, Ausbau des Raffinements und gedankliche Einengung des Täters auf diese Praktik auszeichnen (BGH, Urteil vom 15. März 2016 - 1 StR 526/15 -, Rn. 13 f., juris).
  • BGH, 08.08.2019 - 1 StR 204/19

    Tötungsvorsatz (erforderliche Gesamtschau: Einzelbetrachtung bei Mittätern: keine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - 3d A 1002/13
  • BVerwG, 22.03.2016 - 2 B 43.15

    Berücksichtigung von Therapiemaßnahmen bei Disziplinarmaßnahmenbemessung;

  • BVerwG, 03.09.2020 - 2 B 25.20
  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • VGH Bayern, 24.10.2012 - 16a D 10.2527

    Disziplinarrecht; Justizvollzugbeamter (mittlerer Dienst); außerdienstliches

  • BVerwG, 25.09.2007 - 2 WD 19.06

    Vorsatz; bedingter Vorsatz; Besitz kinderpornographischer Dateien;

  • BVerwG, 04.04.2001 - 1 D 15.00

    Verbale sexuelle Belästigung von Auszubildenden am Arbeitsplatz durch

  • VGH Bayern, 16.09.2020 - 16b DS 20.1693

    Vorläufige Dienstenthebung bei Besitz von Kinderpornographie

  • VG Wiesbaden, 28.03.2011 - 28 K 705/10

    Klage auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen des Besitzes und des

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 12.97

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Dienstvergehen eines Beamten - Kürzung von

  • BGH, 22.09.2020 - 4 StR 147/20

    Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: allgemeiner Maßstab, äußerst gefährliche

  • BVerwG, 29.08.2017 - 2 B 76.16

    Verminderung der Schuldfähigkeit eines Beamten bei der Bewertung der Schwere des

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2016 - 14 LB 3/15

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • BVerwG, 08.11.2001 - 2 WD 29.01
  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2013 - 6 LD 4/11

    Aberkennung des Ruhegehalts gegenüber einem Polizeibeamten nach Begehen eines

  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt);

  • BVerwG, 26.06.2012 - 2 B 28.12

    Kinderpornografische Schriften; außerdienstlicher Besitz; Zugänglichmachen;

  • BVerwG, 09.02.2016 - 2 B 84.14

    Konsequenz eines erst im Revisionsverfahren festgestellten wesentlichen Mangels

  • BVerwG, 23.06.1978 - 1 D 60.77

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst auf Grund eines innerdienstlichen

  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 31.94

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme -

  • BVerwG, 23.01.2014 - 2 B 52.13

    Entfernung einer Polizisten aus dem Dienst wegen Kinderpornographie

  • BVerwG, 27.04.2017 - 2 B 38.16

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Steuerhinterziehung;

  • BGH, 06.08.2019 - 4 StR 255/19

    Vorsatz (Tötungsvorsatz: Bedeutung der erkannten Eigengefährdung;

  • BVerwG, 27.11.2001 - 1 D 64.00

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens - Führen eines

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2018 - 3d A 2378/15

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des

  • BVerwG, 04.07.2013 - 2 B 76.12

    Disziplinarklage; Umfang der Bindungswirkung nach Zurückverweisung; wesentlicher

  • BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 40.19

    Abweichung von den Feststellungen in einem Strafbefehl in einem

  • BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 14.14

    Zugrundelegung tatsächlicher Feststellungen aus einem anderen gesetzlich

  • BVerwG, 30.06.2015 - 2 B 31.14

    Rüge unterlassener Sachaufklärung bei Verwendung tatsächlicher Feststellungen aus

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2015 - 14 LB 2/15

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung eines Finanzbeamten; Bezichtigung engster

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2019 - 2 LB 98/18

    Berichtigung eines Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2021 - 14 LB 1/21

    Entfernung aus dem Dienst

    Die Dauer des Disziplinarverfahrens ist nicht geeignet, das von dem Beamten zerstörte Vertrauensverhältnis wiederherzustellen (Senatsurteil vom 17. Dezember 2020 - 14 LB 1/20 -, Rn. 85, juris, m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 07.12.2021 - 15 A 17/20

    Disziplinarmaßnahme gegen einen pädophilen Polizeibeamten

    (vgl. etwa: BVerwG, Urteil v. 18.06.2015, 2 C 9.14; 9 Videodateien, die u. a. die Ausübung von Geschlechts-, Oral- u. Analverkehr von Erwachsenen mit Mädchen von ca. 6 Jahren zeigen; [Entfernung]; BVerwG, Urteil v. 16.06.2020, 2 C 12.19; 1.057 Bilddateien, Posing sowie Manipulation am eigenen und fremden Geschlechtsteil, auch von Erwachsenen: [Entfernung]; BVerwG, Beschluss v. 16.11.2020, 2 B 67.20; zuvor: VG Berlin, Urteil v. 17.07.2019, 80 K 9.17 OL; 79 Bilddateien mit sexuellen Handlungen, 1 Videodatei 10 Minuten, Analverkehr Erwachsener mit Kind; Aberkennung Ruhegehalt]; OVG Schleswig-Holstein, Urteil v. 17.12.2020, 14 LB 1/20; 2 Kinderporno-Videos eingestellt, 37 und 21 Minuten mit Zusammenschnitt mehrerer, schwerer Missbrauchshandlungen, 13 Bilder mit Oral- und Geschlechtsverkehr mit erwachsenen Männern besessen [Entfernung]; VG Bremen, Urteil v. 23.06.2020, 8 K 236/19; 1 Kinderporno-Video eingestellt, 46 Posing sowie Manipulation [Zurückstufung]; VG Magdeburg, Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17; 4.387 Kinderpornos und 831 Jugendpornos auch mit sadomasochistischem Inhalt; Zurückstufung wg.
  • VG München, 22.06.2022 - M 19L DK 21.3877

    Zurückstufung bei Verbreitung kinderpornographischer Schriften in zwei Fällen

    Insoweit handelt es sich vorliegend nicht um ein Verbreiten im rechtlichen Sinne, da das Verbreiten im Sinne von § 184b Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 StGB die gegenständliche Weitergabe der Schriften erfordert, wohingegen das Zugänglichmachen für die Öffentlichkeit in der Regel im Wege der Telekommunikation geschieht (OVG Schleswig-Holstein, U.v. 17.12.2020 - 14 LB 1/20 - juris Rn. 46), wie dies hier der Fall war.

    Außerdem hat es der Beklagte jedenfalls billigend in Kauf genommen, dass die betreffenden Videodateien einem grundsätzlich unbeschränkten, im Einzelnen nicht überschaubaren Personenkreis zugänglich gemacht wurden, indem er den Nutzern ermöglicht hat, während seines eigenen jeweiligen Downloadvorgangs die betreffenden Videodateien von seiner Festplatte herunterzuladen (OVG Schleswig-Holstein, U.v. 17.12.2020 - 14 LB 1/20 - juris Rn. 51 ff. mit detaillierten Ausführungen zur Funktionsweise des Netzwerks eDonkey2000).

  • BVerwG, 13.10.2022 - 2 WD 2.22

    Dienstgradherabsetzung unter Verkürzung der Frist zur Wiederbeförderung wegen

    Dies entspricht den Feststellungen eines vom Oberverwaltungsgericht ... beauftragten Sachverständigen zu verschiedenen Versionen von eMule in einem ähnlich gelagerten Fall (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 14 LB 1/20 - juris Rn. 55).
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