Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2012 - 4 KN 1/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- zvr-online.com
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 47 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 VwGO, § 5 AGVwGO SH, § 175 LVwG SH
"Kuttenverbot" - openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 175 VwG SH
Kuttenverbot während der Kieler Woche
- ra.de
- dirty-pack-mc.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 2 ; AGVwGO SH § 5
Feststellung der Unwirksamkeit einer Stadtverordnung; Befristetes und örtlich begrenztes Verbot bestimmter Bekleidungsgegenstände und Embleme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- shz.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 07.09.2012)
Biker kämpfen gegen Kuttenverbot
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01
Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2012 - 4 KN 1/11
Vielmehr müssen Eingriffe der staatlichen Verwaltung in die Freiheitssphäre des Einzelnen zum Zwecke der Gefahrenvorsorge nach rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz vorgesehen sein (BVerwG, Urteil vom 03.07.2002, 6 CN 8.01, BVerwGE 116, 347).Das allgemeine Gefahrenabwehrrecht bietet keine Handhabe, derartigen Schadensmöglichkeiten im Wege der Vorsorge zu begegnen (BVerwG, Urteil vom 03.07.2002, a.a.O).
Ist die Behörde mangels genügender Erkenntnisse über die Einzelheiten der zu regelnden Sachverhalte und /oder über die maßgeblichen Kausalverläufe zu der erforderlichen Gefahrenprognose nicht im Stande, so liegt keine Gefahr, sondern - allenfalls - eine mögliche Gefahr oder ein Gefahrenverdacht vor (BVerwG, Urteil vom 03.07.2002, a.a.O.).
Vielmehr ist es Sache des zuständigen Gesetzgebers, sachgebietsbezogen darüber zu entscheiden, ob, mit welchem Schutzniveau und auf welche Weise Schadensmöglichkeiten vorsorgend entgegen gewirkt werden soll, die nicht durch ausreichende Kenntnisse belegt, aber auch nicht auszuschließen sind (BVerwG, Urteil vom 03.07.2002, a.a.O.).
- BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79
Taubenfütterungsverbot
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2012 - 4 KN 1/11
Geschützt ist jede Form menschlichen Handelns ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht der Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.05.1980 - 2 BvR 854/79 -, BVerfGE 54, 143 und Beschl. v. 06.06.1989 - 1 BvR 921/85 -, BVerfGE 80, 137). - BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82
Wyhl
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2012 - 4 KN 1/11
Schadensmöglichkeiten, die sich deshalb nicht ausschließen lassen, weil nach dem derzeitigen Wissenstand bestimmte Ursachenzusammenhänge weder bejaht noch verneint werden können, begründen keine Gefahr, sondern lediglich einen Gefahrenverdacht oder ein "Besorgnispotential" (Vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.1985, 7 C 65.82, BVerwGE 72, 300).
- BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2012 - 4 KN 1/11
Geschützt ist jede Form menschlichen Handelns ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht der Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.05.1980 - 2 BvR 854/79 -, BVerfGE 54, 143 und Beschl. v. 06.06.1989 - 1 BvR 921/85 -, BVerfGE 80, 137). - BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72
Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG, …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2012 - 4 KN 1/11
Maßgebliches Kriterium zur Feststellung einer Gefahr ist die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (BVerwG, Urteil vom 26.02.1974, 1 C 31.72, BVerwGE 45, 51). - BVerwG, 22.08.2005 - 6 BN 1.05
Universität; Hochschule; Hochschullehrer; Professor; emeritierter Professor; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2012 - 4 KN 1/11
Die Antragsbefugnis fehlt erst, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Antragsstellers verletzt sein können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.08.2005 - 6 BN 1.05 -, NVwZ-RR 2006, 36 m. w. N.). - OVG Bremen, 21.10.2011 - 1 B 162/11
OVG beanstandet Dauer des "Kuttenverbots" für die östliche Bahnhofsvorstadt - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2012 - 4 KN 1/11
Eine abstrakte Gefahr ist gegeben, wenn eine generell-abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt (OVG Bremen, Beschluss vom 21.10.2011, 1 B 162/11 -, NordÖR 2012, 38).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2015 - 5 B 908/15
"Kuttenverbot" auf der Cranger Kirmes bestätigt
Siehe dazu Schl.-H. OVG, Urteil vom 18. Januar 2012 - 4 KN 1/11 -, juris, Rn. 35. - VG Aachen, 24.08.2016 - 6 K 79/16
Stadt Aachen: Kuttentrageverbot rechtens
vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2004 - 6 C 21.03 -, juris Rn. 25; OVG Schleswig, Urteil vom 18. Januar 2012 - 4 KN 1/11 -, juris Rn. 36; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 31. Juli 2015 - 16 L 1495/15 -, juris Rn. 17; VG Köln, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 20 L 88/10 -, juris Rn. 13 m.w.N. - VG Gelsenkirchen, 31.07.2015 - 16 L 1495/15
Kuttenverbot; Abzeichen; Rocker; Motorradgruppierung; Freeway Riders; Kirmes; …
Ob hier nach diesen Maßstäben schon von einer konkreten Gefahr i.S.d. § 14 Abs. 1 OBG NRW gesprochen werden kann oder nur von einem Gefahrenverdacht, so angenommen von VG Köln, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 20 L 88/10 -, a.a.O. und OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Januar 2012 - 4 KN 1/11 -, juris, in den dort entschiedenen Fällen, kann bei der vorliegend allein gebotenen summarischen Prüfung weder offensichtlich bejaht noch offensichtlich verneint werden.In diesem Zusammenhang ist für die Kammer bedeutsam, dass hier, anders als etwa in dem Fall, den das OVG Schleswig-Holstein zu entscheiden hatte, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Januar 2012 - 4 KN 1/11 -, a.a.O., in der Vergangenheit schon zweimal Motorradgruppierungen auf der konkret in Rede stehenden Veranstaltung aufgetreten sind.
- OVG Schleswig-Holstein, 29.08.2018 - 4 MB 95/18
Anwohnerbeschwerde gegen das Werner-Rennen bleibt ohne Erfolg
Dies gilt auch für die allgemeinen Vorschriften des Landesrechts (§§ 173 bis 176 LVwG), die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit regeln (Senat, Urt. v. 18.01.2012 - 4 KN 1/11 -, juris Rn. 36). - VG Aachen, 24.01.2018 - 6 K 2293/17
Stadt Hückelhoven: Untersagung eines Konzerts der rechtsextremistischen Band …
vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2004 - 6 C 21.03 -, juris Rn. 25; OVG Schleswig, Urteil vom 18. Januar 2012 - 4 KN 1/11 -, juris Rn. 36; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 31. Juli 2015 - 16 L 1495/15 -, juris Rn. 17; VG Köln, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 20 L 88/10 -, juris Rn. 13 m.w.N.