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   OVG Schleswig-Holstein, 18.03.2008 - 4 MB 32/08   

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OVG Schleswig-Holstein, 18.03.2008 - 4 MB 32/08 (https://dejure.org/2008,60184)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.03.2008 - 4 MB 32/08 (https://dejure.org/2008,60184)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. März 2008 - 4 MB 32/08 (https://dejure.org/2008,60184)
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  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2006 - 10 S 2519/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsums; Trennungsvermögen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.03.2008 - 4 MB 32/08
    Er vermag bei fehlendem Trennungsvermögen nicht zu gewährleisten, dass hochrangige Rechtsgüter wie die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer keiner Gefährdung unterliegen und ist deshalb zum Führen eines Kraftfahrzeuges, unabhängig von der Feststellung aufgetretener cannabisbedingter Beeinträchtigung, ungeeignet (siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschl.v. 27.03.2006 - 10 S 2519/05 -, NJW 2006, 2135 [VGH Baden-Württemberg 27.03.2006 - 10 S 2519/05] und OVG Münster, Beschl.v. 09.07.2007 - 16 B 907/07 -, NJW 2007, 3085 [OVG Nordrhein-Westfalen 09.07.2007 - 16 B 907/07] ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 10 S 2302/06

    Mangelnde Fahreignung aufgrund Konsums von Cannabis - Erstkonsum nicht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.03.2008 - 4 MB 32/08
    Demgemäß bedarf es - wie vom Verwaltungsgericht ausgeführt - substantiierten Vortrags dazu, dass im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die die Annahme eines tatsächlich besonders gelagerten Ausnahmefalls rechtfertigen (ebenso VGH Baden-Württemberg, Urt.v. 21.02.2007 - 10 S 2302/06 -, ZFS 2007, 295).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.05.2005 - 4 MB 43/05
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.03.2008 - 4 MB 32/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (siehe Beschl.v. 09.05.2005 - 4 MB 43/05 - und Beschl.v. 21.02.2008 - 4 MB 23/08 -) widerspräche es jeglicher Lebenserfahrung, anzunehmen, dass ein Verkehrsteilnehmer, der unstreitig unter Cannabis-Einfluss am Straßenverkehr teilgenommen hat, bereits nach dem erst- und einmaligen Konsum von Cannabis in eine polizeiliche Verkehrskontrolle gerät, obgleich fachspezifische Untersuchungen zum gleichgelagerten Problemkreis der Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss - angesichts fehlender polizeilicher "Kontrolldichte" ohne Weiteres plausibel und nachvollziehbar - zum Ergebnis haben, dass auf eine polizeilich festgestellte Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss hunderte solcher entfallen, die unentdeckt bleiben beziehungsweise geblieben sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2007 - 16 B 907/07

    Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit durch den Konsum von Cannabis (THC)

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.03.2008 - 4 MB 32/08
    Er vermag bei fehlendem Trennungsvermögen nicht zu gewährleisten, dass hochrangige Rechtsgüter wie die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer keiner Gefährdung unterliegen und ist deshalb zum Führen eines Kraftfahrzeuges, unabhängig von der Feststellung aufgetretener cannabisbedingter Beeinträchtigung, ungeeignet (siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschl.v. 27.03.2006 - 10 S 2519/05 -, NJW 2006, 2135 [VGH Baden-Württemberg 27.03.2006 - 10 S 2519/05] und OVG Münster, Beschl.v. 09.07.2007 - 16 B 907/07 -, NJW 2007, 3085 [OVG Nordrhein-Westfalen 09.07.2007 - 16 B 907/07] ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2003 - 10 S 323/03

    Cannabis - gelegentlicher Konsum und Fahreignung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.03.2008 - 4 MB 32/08
    Soweit der Antragsteller sich auf § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV beruft, kann dies schon deshalb keinen Erfolg haben, weil die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens unterbleibt, wenn die Nichteignung des Betroffenen feststeht (siehe VGH Mannheim, Beschl.v. 07.03.2003 - 10 S 323/03 -, DAR 2003, 236).
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