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   OVG Schleswig-Holstein, 18.05.2017 - 1 KN 7/15   

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OVG Schleswig-Holstein, 18.05.2017 - 1 KN 7/15 (https://dejure.org/2017,34399)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.05.2017 - 1 KN 7/15 (https://dejure.org/2017,34399)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 1 KN 7/15 (https://dejure.org/2017,34399)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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    Bebauungsplan Nr. 66 "Birkenstraße / Oppendorfer Weg"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2017 - 1 MR 5/16

    Antragsbefugnis gegen Bebauungsplan als "Plannachbar" bzw. "Planaußenlieger";

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.05.2017 - 1 KN 7/15
    Existiert ein solcher Belang, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihn bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17.12.2012 - 4 BN 19.12 -, juris Rn. 3, und vom 08.06.2011 - 4 BN 42.10 -, juris Rn. 3 m.w.N.; OVG Schleswig, Beschluss vom 25.01.2017 - 1 MR 5/16 - ).

    Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag fehlt (nur), wenn sich die Inanspruchnahme des Gerichts als nutzlos erweisen würde, weil der Antragsteller durch die von ihm angestrebte Unwirksamkeitserklärung des angefochtenen Bebauungsplans keine tatsächlichen Vorteile ziehen und auch seine Rechtsstellung (aktuell) nicht verbessern kann (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 04.06.2008 - 4 BN 13.08 -, juris Rn. 5 m.w.N.; OVG Schleswig, Beschluss vom 25.01.2017 - 1 MR 5/16 -).

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.05.2017 - 1 KN 7/15
    § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist ferner verletzt, wenn ein Bebauungsplan, der aus tatsächlichen oder Rechtsgründen auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit der Vollzugsfähigkeit entbehrt, die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung nicht zu erfüllen vermag (BVerwG, Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Dafür ist das Abwägungsgebot maßgeblich (BVerwG, Urteil vom 21.3.2002, a.a.O., Rn. 10), das im Hinblick auf gerichtliche Kontrolldichte, Fehlerunbeachtlichkeit und heranzuziehende Erkenntnisquellen abweichenden Maßstäben unterliegt.

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.05.2017 - 1 KN 7/15
    Eine konkrete Möglichkeit, dass der Mangel von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen ist, besteht immer dann, wenn anhand der Planunterlagen oder erkennbarer oder naheliegender Umstände die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2012 - 4 CN 1.11 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 10.02.2016 - 9 A 1.15

    Bundesfernstraße; Bundesstraße; Verkehrsanlage; Verkehrsweg; Gewinnungsbetrieb;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.05.2017 - 1 KN 7/15
    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn sich aus den Erkenntnissen des Gerichts lediglich keine konkreten Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Gemeinde bei Vermeidung des Mangels eine andere Entscheidung getroffen hätte (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.12.2015 - 1 BvR 685/12 -, juris Rn. 23; so im Anschluss auch BVerwG, Urteil vom 10.02.2016 - 9 A 1/15 -, juris Rn. 30).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Wesertunnel der A 281 in Bremen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.05.2017 - 1 KN 7/15
    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn sich aus den Erkenntnissen des Gerichts lediglich keine konkreten Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Gemeinde bei Vermeidung des Mangels eine andere Entscheidung getroffen hätte (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.12.2015 - 1 BvR 685/12 -, juris Rn. 23; so im Anschluss auch BVerwG, Urteil vom 10.02.2016 - 9 A 1/15 -, juris Rn. 30).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 1/15

    (Keine) UVP-Pflicht aufgrund des § 17 Abs 1 UVPG; Anforderungen an städtebauliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.05.2017 - 1 KN 7/15
    Die Möglichkeit einer solchen "Konfliktverlagerung" hat die Gemeinde prognostisch zu beurteilen; sie scheidet aus, wenn der planerisch offen gelassene Konflikt absehbar in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösbar ist (vgl. dazu OVG Schleswig, Urteil vom 17.09.2015 - 1 KN 1/15 -, juris Rn. 72 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2015 - 2 D 12/13

    Berücksichtigung einer Ausweisung als Mischgebiet im Lärmpegelbereich bei einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.05.2017 - 1 KN 7/15
    Unbeachtlich sind Belange nur, wenn sie für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren oder wenn sie keinen städtebaulichen Bezug haben, geringwertig oder makelbehaftet oder solche sind, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht (vgl. OVG Münster, Urteil v. 21.04.2015 - 2 D 12/13.NE -, juris Rn 84 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet; qualitativ hochwertiges -; Dienstleistungen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.05.2017 - 1 KN 7/15
    Dem Kriterium der städtebaulichen Rechtfertigung kommt dabei dieselbe Funktion zu wie demjenigen der Planrechtfertigung im Planfeststellungsrecht, nämlich die Planung, die ihre Rechtfertigung nicht in sich selbst trägt, im Hinblick auf die damit verbundenen Rechtswirkungen in Einklang mit den gesetzlich zulässigen Planungszielen zu bringen und auf diese Weise grundsätzlich zu rechtfertigen (vgl. zuletzt BVerwG, U. vom 10.09.2015 - 4 CN 8/14 -, juris Rn. 18 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2014 - 1 MR 7/14

    Einstweilige Aussetzung des Vollzugs der Änderung eines Bebauungsplans zu einem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.05.2017 - 1 KN 7/15
    An die Darlegung der Antragsbefugnis dürfen allerdings keine überspannten Anforderungen gestellt werden, die - letztlich - dazu führen, dass durch die prozessuale Handhabung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO die an sich gebotene Sachprüfung in die Prüfung der Zulässigkeit des Antrags "vorverlagert" wird (OVG Schleswig, Beschluss vom 21.08.2014 - 1 MR 7/14 - ).
  • BVerwG, 11.09.2014 - 4 CN 3.14

    Präklusion; ~ von Miteigentümern; Arten verfügbarer umweltbezogener

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.05.2017 - 1 KN 7/15
    Das kann dann der Fall sein, wenn das restliche Plangefüge in einem so engen Zusammenhang mit der strittigen Festsetzung steht, dass im Falle einer Teilunwirksamkeit nur noch ein Planungstorso übrig bliebe, der weder dem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen und dem Planungskonzept der Gemeinde entspräche noch in der Lage wäre, eine sinnvolle städtebauliche Ordnung des Planbereichs zu bewirken (BVerwG, Urteil vom 11. September 2014 - 4 CN 3.14 -, juris Rn. 27).
  • BVerwG, 08.06.2011 - 4 BN 42.10

    Zu den Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Rahmen des

  • BVerwG, 15.03.2012 - 4 BN 9.12

    Spannungsfeld zwischen konservativer Planung und Verhinderungsplanung

  • BVerwG, 17.12.2012 - 4 BN 19.12

    Anforderung an die Antragsbefugnis bei der Geltendmachung einer Rechtsverletzung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2009 - 1 C 10150/09

    Bauplanungsrecht: Etikettenschwindel wegen vorgeschobener Mischgebietsausweisung

  • BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 22.92

    Normenkontrollantrag gegen veränderten Bebauungsvorstellungen Rechnung tragende

  • BVerwG, 04.06.2008 - 4 BN 13.08

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 CN 5.99

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Bebauungsplan; teilweise

  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl;

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2020 - 8 S 499/18

    Rechtfertigung der Festsetzung eines Mischgebiets - Umsetzbarkeit von Ausnahmen

    Abgesehen davon, dass das Vorsehen einer "Pufferzone" aus Gründen des Immissionsschutzes allein noch keinen tragfähigen städtebaulichen Grund für die Ausweisung gerade eines Mischgebiets darstellte (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.02.2002 - 4 CN 5.01 -, Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 25; Senatsurt., v. 17.05.2013, a.a.O.; OVG RP, Urt. v. 21.06.2017 - 8 C 10068/17 -, ZfBR 2017, 808; OVG RP, 21.10.2009, a.a.O., juris Rn. 25; SH OVG, Urt. v. 18.05.2017 - 1 KN 7/15 -, juris; OVG Brbg., Urt. v. 09.05.2012 - OVG 2 A 17.10 -, juris Rn. 59), erschließt sich nicht, warum zwischen einem Allgemeinen Wohngebiet und einem Mischgebiet bzw. einem - einem "Mischgebiet gleichgesetzten" - Sondergebiet überhaupt ein "Puffer" vorzusehen sein sollte, zumal die von der Antragsgegnerin angeführten Behindertenwerkstätten ohnehin Rücksicht auf die unmittelbar östlich benachbarten reinen Wohngebiete zu nehmen haben.

    (4) Unabhängig davon, wie konkret die nicht Wohnzwecken dienenden Mischgebietsnutzungen bei der Planaufstellung in den Blick zu nehmen sind (vgl. dazu SH OVG, Urt. v. 18.05.2017, a.a.O.), kann ein Mischgebiet jedenfalls nur festgesetzt werden, wenn die Verwirklichung einer mischgebietstypischen Durchmischung des Gebiets im Sinne des gesetzlich vorgesehenen gleichberechtigten Miteinanders von Wohnen und nicht wesentlich störendem Gewerbe ernsthaft gewollt ist.

    Ob es sich dabei um eine rein aus Gefälligkeit für den Investor getroffene Baugebietsfestsetzung handelte oder im Hinblick auf ein auch von der Antragsgegnerin angestrebtes verdichtetes allgemeines Wohngebiet (vgl. hierzu die inzwischen erteilte Baugenehmigung vom 31.03.2019) von einen sog. Etikettenschwindel gesprochen werden kann (vgl. Kuschnerus, a.a.O.; Senatsurt. v. 17.05.2013, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urt. v. 18.01.1983 - 1 C 2/82 -, BRS 40 Nr. 12; OVG RP, Urt. v. 21.06.2017, a.a.O. u. Urt. v. 21.10.2009, a.a.O.; SH OVG, Urt. v. 18.05.2017, a.a.O.), mag hier dahinstehen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.08.2017 - 1 KN 10/16

    Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrages gegen einen Bebauungsplan

    Die südöstlich des Betriebsgrundstücks der Antragstellerin zwischen diesem und dem O-Weg unmittelbar angrenzende Fläche, insbesondere das im Eigentum des Beigeladenen stehende Grundstück A-Straße, Flurstück 19/10 der Flur 3 der Gemarkung R..., war bis zum Inkrafttreten des parallel von der Antragstellerin im Verfahren 1 KN 7/15 insbesondere unter dem Gesichtspunkt von Schallimmissionen angefochtenen Bebauungsplanes Nr. 66 vom 18.10.2014 Außenbereich.

    Im Übrigen habe sie bereits im Normenkontrollverfahren zum B-Plan Nr. 66 - 1 KN 7/15 - gewichtige Einwendungen zu den Immissionsrichtwerten vorgebracht.

    Soweit die Antragstellerin die Auffassung vertritt, sie habe bereits im Normenkontrollverfahren zum B-Plan Nr. 66 - 1 KN 7/15 - gewichtige Einwendungen zu den Immissionsrichtwerten vorgebracht und damit geltend macht, dass diese Einwendungen auch in Bezug auf die 6. Änderung des B-Planes Nr. 1 rechtswirksam vorgebracht worden seien, gilt dies ebenfalls.

    Selbst wenn die Grundflächen des Bebauungsplanes Nr. 66 mit insgesamt 5347, 1 m 2 (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 66, S.16 - Bl. 917 der Beiakte E im Verfahren 1 KN 7/15 - ) mitgerechnet werden, würden die kumulierten Flächen immer noch weit unter 20.000 m² Grundfläche liegen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2019 - 2 K 14/18

    Bebauungsplan, mit dem eine bereits bisher teilweise gewerblich genutzte Fläche

    Dies ist etwa der Fall, wenn die Verwirklichung einer mischgebietstypischen Durchmischung des Gebiets im Sinne des gesetzlich vorgesehenen gleichberechtigten Miteinanders von Wohnen und Gewerbe gar nicht gewollt ist, sondern die Mischgebietsfestsetzung nur aus Gründen des Immissionsschutzes als "Pufferzone" zwischen gewerblicher und Wohnnutzung erfolgt (OVG RP, Urt. v. 21.06.2017 - 8 C 10068/17 -, juris, RdNr. 49, m.w.N.; OVG SH, Urt. v. 18.05.2017 - 1 KN 7/15 -, juris, RdNr. 55; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 6 BauNVO RdNr. 15).
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