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   OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 140/95   

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https://dejure.org/1995,7515
OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 140/95 (https://dejure.org/1995,7515)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.12.1995 - 5 L 140/95 (https://dejure.org/1995,7515)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Dezember 1995 - 5 L 140/95 (https://dejure.org/1995,7515)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnort; Erziehungsberechtigter; Waldorfkindergarten; Kindertageseinrichtung; Bedarfsplan; Wohnortgemeinde; Standortgemeinde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 65
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 140/95
    Insofern ist die diesbezügliche Ausübung des Wahlrechts durch die Eltern für die Wohngemeinden nicht mit unverhältnismäßigen, ihre Finanzhoheit über Gebühr einschränkenden Mehrkosten verbunden (vgl. § 5 Satz 2 KJHG; allgemein zur Einschränkung der Finanzhoheit der Gemeinden: vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.02.1991 - 2 BvL 24/84 -, E 83, 363).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 191/98

    Anspruch auf Zahlung eines Kostenausgleichs für Kindertageseinrichtungen gemäß §

    Insofern ist der Auffassung zuzustimmen, daß ein Wahlrecht der Behörde besteht, ob sie über ein Zahlungsbegehren durch Verwaltungsakt entscheidet oder schlicht hoheitlich handelt (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 18.12.1995, 5 L 140/95, NVwZ-RR 1997, 65).

    Insoweit ist an der Rechtsprechung des (früher zuständigen) 5. Senats des OVG Schleswig festzuhalten, wonach die Frage, inwieweit ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht bzw. ob eine Einrichtung in einen Bedarfsplan nach § 7 KiTaG aufgenommen worden ist, für die Bestimmung des ausreichenden und gesetzesentsprechenden Angebots i.S.d. § 25 Abs. 2 KiTaG unergiebig ist (vgl. Urteile vom 18.12.1995, 5 L 86/95, NVwZ-RR 1997, 63 ff., 5 L 140/95, a.a.O., 5 L 136/95, ZfJ 1996, 467, 5 L 159/95, RsDE Nr. 34/1996, 96 ff., 5 L 161/95, Die Gemeinde 1996, 214 und 5 L 122/95, n.v.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.1999 - 2 L 208/98

    Kostenausgleichsanspruch für Kinderbetreuung gegen amtsangehörige Gemeinde

    Die generelle Aussage, es stünde den Gemeinden frei, ob sie (genauer: das Amt) angemeldete Ansprüche nach § 25 Abs. 2 KiTaG durch Verwaltungsakt bescheiden (so OVG Schleswig, Urt. v. 18.12.1995 - 5 L 140/95 -, NVwZ-RR 1997, 65 = SchlHA 1996, 253) gilt nicht, wenn - wie hier - Anspruchstellerin eine Gemeinde ist, weil dann kein Subordinationsverhältnis besteht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 102/99

    Anspruch einer evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde gegen die Gemeinde auf

    Dies sei vielmehr auch nach Auffassung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 18.12.1995 - 5 L 140/95 -, Beschluss des 2. Senats vom 03.06.1999 - 2 L 53/99 -) nur dann der Fall, wenn der auswärtigen Kindertagesstätteneinrichtung ein derart grundlegendes besonderes Erziehungskonzept zugrunde liege, das mit dem entsprechenden Konzept der Wohngemeinde offenkundig nicht vergleichbar sei.
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 253/98

    Zahlung eines angemessenen Kostenausgleichs; Betreuung von Kindern; Richtiger

    Insofern ist der Auffassung zuzustimmen, daß ein Wahlrecht der Behörde besteht, ob sie über ein Zahlungsbegehren durch Verwaltungsakt entscheidet oder schlicht hoheitlich handelt (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 18.12.1995 - 5 L 140/95 -, NVwZ-RR 1997, 65 = SchlHAnz. 1996, 253).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1998 - 2 L 32/98

    Zuschußbegehren; Kindergartenträger; Betriebskosten; Kindertageseinrichtung;

    Weder die Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII; §§ 22 bis 26, 69, 74) noch diejenigen des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG -) vom 12. Dezember 1991 (GVOBl. S. 651; i.d.F. d. Gesetzes vom 22. Dezember 1995, GVOBl. 1996, S. 33) sehen vor, daß über Anträge auf Gewährung von Zuschüssen der hier betroffenen Art im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (§ 74 LVwG) zu entscheiden ist (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 18.12.1995, 5 L 140/95, NVwZ-RR 1997, 65 f. = SchlHA 1996, 253).
  • VG Hamburg, 08.08.2001 - 13 VG 386/00
    Ein Landesgesetzgeber kann selbstverständlich für den Bereich seines Landes regeln, wie zu verfahren ist, wenn Kinder nicht am Ort ihres Wohnsitzes eine Tageseinrichtung besuchen (vgl. dazu OVG Schleswig, Urt.v. 18.12.1995, NVwZ-RR 1997, 65; v. 18.12.1995, ZfJ 1996, 257; v. 15.12.1999, NordÖR 2000, 208; v. 15.12.1999, NordÖR 2000, 211 [OVG Schleswig-Holstein 15.12.1999 - 2 L 191/98] ).
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