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   OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 159/95   

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OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 159/95 (https://dejure.org/1995,12410)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.12.1995 - 5 L 159/95 (https://dejure.org/1995,12410)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Dezember 1995 - 5 L 159/95 (https://dejure.org/1995,12410)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1998 - 2 L 32/98

    Zuschußbegehren; Kindergartenträger; Betriebskosten; Kindertageseinrichtung;

    Zur Begründung führte der Kläger an, daß die vom Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 18. Dezember 1995 (5 L 159/95) festgestellten Voraussetzungen für eine Kostenbeteiligung vorlägen, denn die von ihm betriebene Kindertagesstätte biete ein besonderes pädagogisches Angebot.

    Soweit der Kläger (insbesondere) vorprozessual auf § 25 Abs. 2 KiTaG und die dazu ergangenen Urteile des 5. Senats des erkennenden Gerichts vom 18. Dezember 1995 (u.a. 5 L 86/95, in: NVwZ-RR 1997, 63 f. = SchlHA 1996, 256 ff; 5 L 136/95, in: ZfJ 1996, 467 ff., mit Beschl. d. BVerwG v. 27.06.1996, 9 B 126.96, a.a.O., S. 471; 5 L 159/95; 5 L 161/95, in: Die Gemeinde 1996, 214; 5 L 122 und 123/95, vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 25.07.1996, 8 B 150.96, Buchholz 415.1 Allg.

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 191/98

    Anspruch auf Zahlung eines Kostenausgleichs für Kindertageseinrichtungen gemäß §

    Insoweit ist an der Rechtsprechung des (früher zuständigen) 5. Senats des OVG Schleswig festzuhalten, wonach die Frage, inwieweit ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht bzw. ob eine Einrichtung in einen Bedarfsplan nach § 7 KiTaG aufgenommen worden ist, für die Bestimmung des ausreichenden und gesetzesentsprechenden Angebots i.S.d. § 25 Abs. 2 KiTaG unergiebig ist (vgl. Urteile vom 18.12.1995, 5 L 86/95, NVwZ-RR 1997, 63 ff., 5 L 140/95, a.a.O., 5 L 136/95, ZfJ 1996, 467, 5 L 159/95, RsDE Nr. 34/1996, 96 ff., 5 L 161/95, Die Gemeinde 1996, 214 und 5 L 122/95, n.v.).
  • VG Schleswig, 29.10.2003 - 15 A 90/03
    Zwecks des Kostenausgleichs nach § 25 Abs. 2 Kindertagesstättengesetz a. F. war es vielmehr, dem Träger der Einrichtung, der für die Kinder aus anderen Gemeinden keinen Zuschuss nach § 25 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz a. F. erhält, einen Ausgleich zu gewähren (OVG Schleswig, Urteil vom 18.12.1995 - 5 L 159/95 -).
  • VG Schleswig, 02.04.2003 - 15 A 211/02

    Kindergartenplatz, Kostenerstattung

    Diesen Standpunkt hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht insbesondere für Waldorfkindergärten vertreten (OVG Schleswig, Urteil vom 18.12.1995, 5 L 159/95).
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