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   OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2014 - 4 LB 34/14   

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https://dejure.org/2014,56236
OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2014 - 4 LB 34/14 (https://dejure.org/2014,56236)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.12.2014 - 4 LB 34/14 (https://dejure.org/2014,56236)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 4 LB 34/14 (https://dejure.org/2014,56236)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11

    Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2014 - 4 LB 34/14
    Trägt die Gemeinde nach dem Erschließungsvertrag den Erschließungsaufwand, sei es auch nur, um Fremdanlieger heranziehen zu können (siehe hierzu BVerwG, Urt. v. 30.01.2013 - 9 C 11.11 -, BVerwGE 145, 354), unterfällt auch die vom Unternehmer in Fremdregie erstellte Teilstrecke dem "Rechtsregime" der §§ 127 ff. BauGB.

    Ein Verbot der Beitragsfinanzierung kann aus § 124 BauGB a.F. nicht hergeleitet werden (BVerwG, Urt. v. 30.01.2013, a.a.O.).

    Schließlich sind nach den neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 30.01.2013, a.a.O.) Erschließungsverträge im Nachhinein modifizierbar, mit der Folge, dass beitragsfähiger Aufwand entsteht.

  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2014 - 4 LB 34/14
    Ein solcher Ausnahmefall ist bei Eigentümeridentität von Hinter- und Anliegergrundstücke gegeben, weil der Eigentümer des Hinterliegergrundstücks es dann in der Hand hat, eine den baurechtlichen Anforderungen an eine hinreichende Erreichbarkeit seines Grundstücks entsprechende Zuwegung auf dem Anliegergrundstück anzulegen und überdies durch geeignete Maßnahmen (auch) die Erreichbarkeitsanforderungen zu erfüllen, unter denen das einschlägige landesrechtliche Bauordnungsrecht eine Bebauung des Hinterliegergrundstücks gestattet (BVerwG, Urt. v. 15.01.1988 - 8 C 111.86 -, BVerwGE 79, 1).
  • BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Einfluß einer planerische Ausweisung als "private

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2014 - 4 LB 34/14
    Soweit die Beklagte die Flächen, für die der Bebauungsplan Nr. 6 A Grünflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB festsetzt, in die Aufwandsverteilung und Beitragsbemessung einbezogen hat, entspricht dies der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29.11.1994 - 8 B 171.94 -, NVwZ 1995, 1215).
  • BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer Grünfläche bzw. Straßenrandbegrünung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2014 - 4 LB 34/14
    Ist die Grünfläche kein Bauland im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO - so das Bundesverwaltungsgericht - (siehe auch BVerwG, Beschl. vom 24.04.1991 - 4 NB 24.90 -, NVwZ 1991, 877), wirkt sich dies nicht nur auf den Standort baulicher Anlagen aus, sondern auch auf die Bebaubarkeit des Grundstücks.
  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87

    Berücksichtigung von Nutzungsbehinderungen durch öffentlich-rechtliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2014 - 4 LB 34/14
    Dies führt zu der Frage, ob ein Verminderungszwang deshalb gegeben ist, weil das behinderte Benutzungsmaß eine Komponente des einschlägigen Verteilungsmaßstabes ist (BVerwG, Urt. v. 03.02.1989 - 8 C 66.87 -, BVerwGE 81, 251).
  • BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09

    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2014 - 4 LB 34/14
    Das Vorhandensein einer Zufahrt mag als zusätzlicher besonderer Umstand bei Teileigentümeridentität ausreichend sein (siehe hierzu BVerwG, Urt. v. 24.02.2010 - 9 C 1.09 -, NVwZ 2010, 910), nicht jedoch bei Eigentümerverschiedenheit.
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 21.71

    Fortgeltung eines Verzichts auf Erschließungsbeiträge bei einem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2014 - 4 LB 34/14
    Durch diesen Vertrag erlangen Grundstückseigentümer keinen Anspruch auf Freistellung von einer (oder Verzicht auf eine) Erhebung von Beiträgen (BVerwG, Urt. v. 08.04.1972 - IV C 21.71 -, DVBl. 1973, 499).
  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2014 - 4 LB 34/14
    Dem steht die inhaltlich vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 25.02.1994 - 8 C 14.92 -, BVerwGE 95, 176) nicht entgegen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2002 - 2 L 246/01

    Erschließungsbeitragsrecht: Vorfinanzierungsvertrag ein Erschließungsvertrag,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2014 - 4 LB 34/14
    Zum anderen trifft es aus den Gründen des Urteils des OVG Schleswig vom 18.12.2002 (- 2 L 246/01 -, NordÖR 2003, 206) nicht zu, dass die von einem Erschließungsunternehmer erstellte Teilstrecke generell einem anderen Rechtsregime unterfällt.
  • BVerwG, 08.12.2010 - 4 BN 24.10

    Zur Feinsteuerung durch Festsetzungen im Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2014 - 4 LB 34/14
    § 9 Abs. 2 BauGB ist nicht wie § 9 Abs. 1 BauGB die Grundlage für die Festsetzung der im Bebauungsplan vorgesehenen Nutzung (siehe BVerwG, Beschl. v. 08.12.2010 - 4 BN 24.10 - BauR 2011, 803).
  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 9.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Verstoß gegen das Willkürverbot

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2014 - 1 KN 32/13

    Unzulässigkeit eines Normenkontrollverfahrens wegen fehlender Antragsbefugnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1998 - 3 A 706/91

    Erschließungsbeitragsrecht: "Regimeentscheidung" im Erschließungsrecht, Teilweise

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2009 - 7 D 19/08

    Fristberechnung bei Bekanntmachung auch in Tageszeitung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2012 - 2 D 38/11

    Gewerbegebietsausweisung auf dem Gelände einer ehemaligen Zuckerfabrik im

  • VG Schleswig, 15.07.2015 - 9 A 271/14

    Ausbaubeiträge

    Darüber hinaus sind besondere Umstände nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch auch dann anzunehmen, wenn tatsächlich über das Anliegergrundstück Zufahrt bzw. Zugang zum Hinterliegergrundstück genommen wird (Urteil vom 24.02.2010, a.a.O. Rn. 38 und Habermann a.a.O. Rn. 187 a; wohl auch OVG Schleswig, Urteil vom 18.12.2014 - 4 LB 34/14 -).
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