Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2015 - 2 LB 19/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12461
OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2015 - 2 LB 19/14 (https://dejure.org/2015,12461)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.03.2015 - 2 LB 19/14 (https://dejure.org/2015,12461)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. März 2015 - 2 LB 19/14 (https://dejure.org/2015,12461)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,12461) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    BG SH
    Dienstliche Beurteilung - Beachtung der Beurteilungsrichtlinie- verbale Begründung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer verbalen Begründung der Leistungsbewertung im Rahmen der dienstlichen Beurteilung eines Beamten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BURL Nr. 4.5.6 S. 1
    Erforderlichkeit einer verbalen Begründung der Leistungsbewertung im Rahmen der dienstlichen Beurteilung eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2015 - 2 LB 19/14
    Soweit die erforderliche Plausibilisierung der Werturteile weder im Verwaltungsverfahren noch im Widerspruchsverfahren erfolgt ist, kann sie im Verwaltungsstreitverfahren nachgeholt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.6.1980 - 2 C 8.78 -, E 60, 245, 249 ff.).
  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 334/02

    Dienstliche Beurteilung eines weitgehend freigestellten Personalratsmitglieds

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2015 - 2 LB 19/14
    Das Benachteiligungsverbot gehe so weit, dass der Dienstherr sogar als verpflichtet angesehen werde, bei einer Beurteilung eines teilweise freigestellten Personalratsmitgliedes auch dessen Werdegang ohne Freistellung fiktiv nachzuzeichnen und die Ergebnisse der Nachzeichnung neben der Bewertung der dienstlichen Leistungen zu berücksichtigen (vgl. BAG, Urt. v. 19.3.2003 - 7 AzR 334/02 -, NZA-RR 2004, 53).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2006 - 3 LB 27/05

    dienstliche Beurteilung, Beurteilungsverfahren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2015 - 2 LB 19/14
    Zum Anderen vermag eine abweichende Verwaltungspraxis die als Vereinbarung nach § 59 MBG zustande gekommenen Beurteilungsrichtlinien als "zusätzliche Rechtsnormen" bzw. "besonderen öffentlich-rechtlichen Vertrag" ohnehin nicht zu ändern (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2006 - 3 LB 27/05 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 134.11

    Beurteilung der Beamten; Rechtmäßigkeit der Beurteilung; Ausscheiden eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2015 - 2 LB 19/14
    Denn das unterbliebene "Leistungsgespräch" kann nicht dazu führen, dass auf eine Bewertung der dienstlichen Leistung der Klägerin während des hier maßgeblichen Beurteilungszeitraumes durch die streitgegenständliche dienstliche Beurteilung verzichtet werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.4.2013 - 2 B 134.11 -, Rdnr. 16).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2015 - 2 LB 19/14
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung kann dagegen nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche und persönliche Beurteilung der betroffenen Beamtin oder des betroffenen Beamten durch einen Dienstvorgesetzten in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (grundlegend hierzu: BVerwG, Urt. v. 26.6.1980 -2C8.78-, E 60, 245 f. zuletzt Urt. v. 27.11.2014 - 2 A 10.13 - juris Rn. 14; vgl. auch OVG Schleswig, Urt. v. 21.2.2003 - 3 L 10/02 -).
  • VG Schleswig, 15.01.2018 - 12 A 124/15

    Dienstliche Beurteilung der Postbeamten

    Zunächst ist festzuhalten, dass sich zahlreiche Entscheidungen, die sich mit den Begründungsanforderungen auseinandersetzen, gerade von einer Konstellation ausgehen, in der sich das Begründungserfordernis gerade als Regelfall aus den jeweils einschlägigen Beurteilungsrichtlinien ergeben hat (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. März 2015 - 2 LB 19/14 -, Rn. 49, juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Februar 2016 - 5 Bs 212/15 -, Rn. 24, juris).

    Denn selbst wenn ein solches hier noch aus Gesichtspunkten des rechtlichen Gehörs trotz des vorangegangenen Verfahrens für erforderlich gehalten würde, kann jedenfalls selbst ein unterbliebenes "Leistungsgespräch" nicht dazu führen, dass auf eine Bewertung der dienstlichen Leistung der Klägerin während des hier maßgeblichen Beurteilungszeitraumes durch die streitgegenständliche dienstliche Beurteilung verzichtet werden kann - dies wäre aber die einzige mögliche Konsequenz, da ein solches Gespräch während des laufenden Beurteilungszeitraums nicht nachzuholen ist (vgl. (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. März 2015 - 2 LB 19/14 -, Rn. 48, juris, unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 16.4.2013 - 2 B 134.11 -, Rn. 16).

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.11.2020 - 2 LB 1/20

    Beurteilungsklage einer Richterin; Rechtsschutzbedürfnis nach Beförderung;

    Deshalb kann es dahinstehen, ob die von der Beklagten behauptete Verwaltungspraxis überhaupt und wenn, in welchem Umfang existiert, insbesondere ob es sich dabei in Relation zur Handhabung in der gesamten ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten im Weiteren um eine landesweit einheitliche, von den Vorgaben des Richtliniengebers abweichende und vom Dienstherrn gebilligte Beurteilungspraxis handelt, die dann als maßgebliches Verständnis des Dienstherrn gewertet werden müsste oder um eine insoweit "ausreißende" Beurteilungspraxis einer einzelnen bzw. einiger weniger Behörden (vgl. nur: BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2013 - 2 B 104.11 -, juris, Rn. 5 mwN und BVerwG, Urteile vom 30. April 1981 - 2 C 8.79 - und zuletzt: vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 -, juris, Rn. 19, 28 bis 32 ; jeweils mwN, vgl. auch Urteil des Senats vom 19. März 2015 - 2 LB 19/14 -, juris, Rn. 50).

    Offen bleiben kann daher, ob aufgrund einer einheitlichen Verwaltungspraxis Abweichungen von der Beurteilungsrichtlinie (2016) möglich wären, weil es sich um eine Dienstvereinbarung handelt (vgl. zur als "zusätzliche Rechtsnorm" bzw. als "öffentlich-rechtlichen Vertrag" bindenden Vereinbarung nach § 59 MBG zu dienstlichen Beurteilungen der Beschäftigen in SH: Urteil des Senats vom 19. März 2015 - 2 LB 19/14 -, juris, Rn. 47, 50 - mit Verweis auf OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2006 - 3 LB 27/05 -, juris, Rn. 33).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2018 - 2 LA 35/16

    Entlassung aus dem Dienst aufgrund Nichtbewährung in der Probezeit

    Dementsprechend hat der Senat (Urteil vom 19. März 2015 - 2 LB 19/14 -, Rn. 48, juris) zur hier nicht anwendbaren Nr. 6.2.1 der BURL entschieden, dass sich Betroffene nicht mit Erfolg auf das Fehlen eines rechtzeitigen "Leistungsgesprächs" nach dieser Bestimmung berufen können.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht