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   OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - 5 LB 22/19   

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OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - 5 LB 22/19 (https://dejure.org/2019,20532)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.06.2019 - 5 LB 22/19 (https://dejure.org/2019,20532)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Juni 2019 - 5 LB 22/19 (https://dejure.org/2019,20532)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 4 AsylG ; Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (28)

  • VG Düsseldorf, 15.02.2017 - 5 K 7480/16

    Anerkennung eines syrischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter; Zuerkennung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - 5 LB 22/19
    Zudem werden junge Männer an Kontrollstellen oder bei Razzien auf öffentlichen Plätzen (zwangs)rekrutiert (AA vom 2. Januar 2017 an VG Düsseldorf zu Az. 5 K 7480/16.A, S. 3; BFA vom August 2017, S. 18; DRC, August 2017, S. 13).

    Die zu zahlende Gebühr wurde von 5.000 US-Dollar im Jahr 2014 auf 8.000 US-Dollar erhöht (vgl. BFA vom 25. Januar 2018, S. 42, und AA an VG Düsseldorf zu Az. 5 K 7480/16.A vom 2. Januar 2017, S. 6).

    Es besteht keine Möglichkeit, den Wehrdienst zu verweigern bzw. zivilen Ersatzdienst zu leisten (UNHCR vom April 2017, S. 30; AA vom 2. Januar 2017 an VG Düsseldorf zu Az. 5 K 7480/16.A, S. 5; SFH vom 23. März 2017, S. 4).

    Gediente Wehrpflichtige müssen nach Beendigung des Wehrdienstes als Reservisten jederzeit abrufbar sein und mit ihrer Einberufung rechnen (AA vom 2. Januar 2017 an VG Düsseldorf zu Az. 5 K 7480/16.A, S. 4).

    Wehrdienstverweigerung wird in Syrien nach dem Military Penal Code geahndet (vgl. AA an VG Düsseldorf vom 2. Januar 2017 zu Az. 5 K 7480/16.A, S. 4 f.; Deutsche Botschaft Beirut vom 3. Februar 2016, S. 2; SFH, vom 30. Juli 2014, S. 3 f. und vom 23. März 2017, S. 8 f.).

    Berichten zufolge kann auch ein Wehrdienstentzug durch illegale Ausreise von nicht gemusterten bzw. nicht einberufenen Wehrpflichtigen mit Geldbuße oder Gefängnis bestraft werden (AA an VG Düsseldorf vom 2. Januar 2017 zum Az. 5 K 7480/16.A, S. 5).

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2018 - 2 LB 17/18

    Weiterhin kein Flüchtlingsstatus für syrische Asylsuchende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - 5 LB 22/19
    Der 2. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat hierzu mit am 4. Mai 2018 verkündeten Urteilen (u.a. 2 LB 17/18, juris Rn. 36 ff.; zuletzt bestätigt u.a. durch Urteil vom 8. November 2018 - 2 LB 31/18 -, juris) unter Verweis auf das Urteil vom 23. November 2016 (3 LB 17/16, juris) ausgeführt, dass nach der gegenwärtigen Erkenntnislage keine hinreichende Grundlage für die Annahme besteht, dass der totalitäre Staat Syrien jeden Rückkehrer, auch solche, die ihr Land unverfolgt verlassen haben, pauschal unter eine Art Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören, sofern nicht besondere, individuell gefahrerhöhende Umstände vorliegen, die auf eine oppositionelle Einstellung hinweisen.

    Wegen der Begründung im Einzelnen, insbesondere der Bewertung der vorliegenden Erkenntnismittel wird auf das Urteil vom 4. Mai 2018 - 2 LB 17/18, juris Rn. 36 bis 75 verwiesen.

    aa) Der 2. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat die zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel hinsichtlich der tatsächlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Wehrdienst in der syrischen Armee im Verfahren 2 LB 17/18 ausgewertet und im Urteil vom 4. Mai 2018 (2 LB 17/18, juris, Rn. 90 ff.) hierzu Folgendes ausgeführt:.

    Unabhängig davon hielte es der erkennende Senat auch dann nicht für beachtlich wahrscheinlich, dass ihm eine Verfolgungshandlung, insbesondere eine Bestrafung aus den in § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG genannten Gründen, etwa wegen einer unterstellten Regimegegnerschaft, droht (wegen der Einzelheiten vgl. Senatsurteil vom 19. Juni 2019 - 5 LB 24/19 - dort unter 3 c) cc) unter Bezugnahme auf das Urteil des 2. Senats des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 4. Mai 2018 - 2 LB 17/18 -, juris, Rn. 105 ff.).

  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - 5 LB 22/19
    Bei der Erstellung einer Gefahrenprognose zieht das Tatgericht auf der Basis von Erkenntnissen, die es aus Vergangenheit und Gegenwart gewonnen hat, zukunftsorientierte Schlussfolgerungen (BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 10 B 1.11 - juris, Rn. 7 zu § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG).

    Auch von der Prognose selbst muss das Tatgericht i.S.d. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO überzeugt sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - juris, Rn. 8; und vom 8. Februar 2011 - 10 B 1.11 - juris, Rn. 7).

    Die Überzeugung bezieht sich darauf, dass der angenommene zukünftige Geschehensverlauf mindestens so wahrscheinlich ist, wie es der vorgegebene materiell-rechtliche Gefahrenmaßstab verlangt, hier also, dass mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Verfolgung droht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 10 B 1.11 - juris Rn. 8, juris; Urteil vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 - juris, Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2018 - 14 A 619/17

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - 5 LB 22/19
    teilt der Senat nicht, soweit sie dahin verstanden werden können, dass bei offener Verfolgungsprognose eine beachtliche Wahrscheinlichkeit zu bejahen sei (ablehnend auch OVG Münster, Urteil vom 1. August 2018 - 14 A 619/17.A - juris, Rn. 55 ff.).

    Kann sich das Tatgericht auf der Grundlage der festgestellten Prognosebasis keine Überzeugung davon bilden, ob dem Ausländer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung droht, besteht kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1999 - 9 C 36.98 -, juris, Rn. 13; OVG Münster, Urteil vom 1. August 2018 - 14 A 619/17.A -, juris, Rn. 57 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Januar 2018 - 2 LB 1620/17 -, BeckRS 2018, 11721, beck-online).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - 5 LB 22/19
    Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d. h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - juris, Rn. 19).

    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - juris, Rn. 32).

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17

    Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - 5 LB 22/19
    Der erkennende Senat schließt sich zudem der in obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, dass viel dafür spricht, dass diejenigen, die vor den Auseinandersetzungen zwischen dem Assad-Regime und Konfliktparteien in ihrer Region ins Ausland geflohen sind, sich also dem Konflikt gerade entzogen haben, auch aus Sicht des syrischen Regimes nicht als Bedrohung aufgefasst werden (so OVG Bremen, Urteil vom 24. Januar 2018 - 2 LB 194/17 - juris, Rn. 66 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 91/17 - juris, Rn. 71; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - juris, Rn. 160 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - 5 LB 22/19
    Der erkennende Senat schließt sich zudem der in obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, dass viel dafür spricht, dass diejenigen, die vor den Auseinandersetzungen zwischen dem Assad-Regime und Konfliktparteien in ihrer Region ins Ausland geflohen sind, sich also dem Konflikt gerade entzogen haben, auch aus Sicht des syrischen Regimes nicht als Bedrohung aufgefasst werden (so OVG Bremen, Urteil vom 24. Januar 2018 - 2 LB 194/17 - juris, Rn. 66 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 91/17 - juris, Rn. 71; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - juris, Rn. 160 ff.).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - 5 LB 22/19
    Kann sich das Tatgericht auf der Grundlage der festgestellten Prognosebasis keine Überzeugung davon bilden, ob dem Ausländer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung droht, besteht kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1999 - 9 C 36.98 -, juris, Rn. 13; OVG Münster, Urteil vom 1. August 2018 - 14 A 619/17.A -, juris, Rn. 57 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Januar 2018 - 2 LB 1620/17 -, BeckRS 2018, 11721, beck-online).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - 5 LB 22/19
    Der 2. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat hierzu mit am 4. Mai 2018 verkündeten Urteilen (u.a. 2 LB 17/18, juris Rn. 36 ff.; zuletzt bestätigt u.a. durch Urteil vom 8. November 2018 - 2 LB 31/18 -, juris) unter Verweis auf das Urteil vom 23. November 2016 (3 LB 17/16, juris) ausgeführt, dass nach der gegenwärtigen Erkenntnislage keine hinreichende Grundlage für die Annahme besteht, dass der totalitäre Staat Syrien jeden Rückkehrer, auch solche, die ihr Land unverfolgt verlassen haben, pauschal unter eine Art Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören, sofern nicht besondere, individuell gefahrerhöhende Umstände vorliegen, die auf eine oppositionelle Einstellung hinweisen.
  • BVerwG, 02.02.2010 - 10 B 18.09

    Prüfung einer Gruppenverfolgung; Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - 5 LB 22/19
    Hiervon kann nur dann abgesehen werden, wenn ein staatliches Verfolgungsprogramm besteht, dessen Umsetzung bereits eingeleitet ist oder alsbald bevorsteht und das deshalb hinreichend wahrscheinlich eine Verfolgung erwarten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 10 B 18.09 - juris, Rn. 2 m.w.N.; vgl. zu den Prognosegrundsätzen bei gruppengerichteten Verfolgungen: Marx, Handbuch zur Qualifikationsrichtlinie, 2009, § 27).
  • VG Schleswig, 13.12.2017 - 3 A 38/17

    Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen Typengenehmigungen für Dieselfahrzeuge

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - 5 LB 24/19

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2018 - 2 LB 31/18

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen aus

  • OVG Bremen, 24.01.2018 - 2 LB 194/17

    Kein Flüchtlingsschutz für Syrer, die nicht der Wehrpflicht unterliegen -

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

  • BVerwG, 21.03.2017 - 1 VR 1.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder (Funktionstyp Akteur); Islamischer Staat;

  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 31.92

    Asylrecht - Prognose - Politische Verfolgung - Verfolgungswiederholung -

  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2018 - 2 L 238/13

    Verfolgung syrischer Staatsangehöriger wegen Wehrdienstentziehung

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2019 - 5 LB 23/19

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Der erkennende Senat hat sich dabei mit den Urteilen vom 19. Juni 2019 (5 LB 22/19; 5 LB 24/19) der Rechtsprechung des 2. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts angeschlossen.

    Wegen der Begründung im Einzelnen, insbesondere der Bewertung der vorliegenden Erkenntnismittel wird auf die Urteile des erkennenden Senats vom 19. Juni 2019 (5 LB 22/19; 5 LB 24/19 - jeweils die Ausführungen unter 3. a)) sowie auf das Urteil des 2. Senats des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 4. Mai 2018 - 2 LB 17/18, juris, Rn. 36 bis 75 verwiesen.

    Der erkennende Senat hat sich zudem sich zudem der in obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach viel dafür spricht, dass diejenigen, die vor den Auseinandersetzungen zwischen dem Assad-Regime und Konfliktparteien in ihrer Region ins Ausland geflohen sind, sich also dem Konflikt gerade entzogen haben, auch aus Sicht des syrischen Regimes nicht als Bedrohung aufgefasst werden (vgl. Urteile vom 19. Juni 2019 - 5 LB 22/19 - sowie 2 LB 24/19 - so auch OVG Bremen, Urteil vom 24. Januar 2018 - 2 LB 194/17 - juris, Rn. 66 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 91/17 - juris, Rn. 71; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - juris, Rn. 160 ff.).

    Auch insoweit wird wegen der Begründung im Einzelnen auf das genannte Urteil des 2. Senats des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 4. Mai 2018 (2 LB 17/18 -, juris, Rn. 138 ff.) sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 19. Juni 2019 (5 LB 22/19 -, aaO) verwiesen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2019 - 5 LB 25/19

    (Keine) Anerkennung eines syrischen Staatsangehörigen arabischer

    Der erkennende Senat hat sich dabei mit den Urteilen vom 19. Juni 2019 (5 LB 22/19; 5 LB 24/19) der Rechtsprechung des 2. Senats des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts angeschlossen.

    Der erkennende Senat hat sich zudem sich zudem der in obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach viel dafür spricht, dass diejenigen, die vor den Auseinandersetzungen zwischen dem Assad-Regime und Konfliktparteien in ihrer Region ins Ausland geflohen sind, sich also dem Konflikt gerade entzogen haben, auch aus Sicht des syrischen Regimes nicht als Bedrohung aufgefasst werden (vgl. Urteile vom 19. Juni 2019 - 5 LB 22/19 - sowie 2 LB 24/19 - so auch OVG Bremen, Urteil vom 24. Januar 2018 - 2 LB 194/17 - juris, Rn. 66 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 91/17 - juris, Rn. 71; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - juris, Rn. 160 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 5 LB 21/19

    Anerkennung als Flüchtling

    Der erkennende Senat hat sich dabei mit den Urteilen vom 19. Juni 2019 (5 LB 22/19; 5 LB 24/19) der Rechtsprechung des 2. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts angeschlossen.

    Der erkennende Senat hat sich zudem sich zudem der in obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach viel dafür spricht, dass diejenigen, die vor den Auseinandersetzungen zwischen dem Assad-Regime und Konfliktparteien in ihrer Region ins Ausland geflohen sind, sich also dem Konflikt gerade entzogen haben, auch aus Sicht des syrischen Regimes nicht als Bedrohung aufgefasst werden (vgl. Urteile vom 19. Juni 2019 - 5 LB 22/19 - sowie 2 LB 24/19 - so auch OVG Bremen, Urteil vom 24. Januar 2018 - 2 LB 194/17 - juris, Rn. 66 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 91/17 - juris, Rn. 71; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - juris, Rn. 160 ff.).

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