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   OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2006 - 4 MB 80/06   

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OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2006 - 4 MB 80/06 (https://dejure.org/2006,13382)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.10.2006 - 4 MB 80/06 (https://dejure.org/2006,13382)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - 4 MB 80/06 (https://dejure.org/2006,13382)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 3 B 114/06
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2006 - 4 MB 80/06
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2006 - 4 MB 80/06
    Schließlich ist die Streitgegenstand liehe Verfügung auch nicht rechtmäßig, weil nach nationalem Recht eine Wiedererteilung einer deutschen Fahrerlaubnis erst nach Vorlage eines für den Antragsteller positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens in Betracht kommt Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urt. V. 06.04.2006, Rechtssache Halbritter - C-227/05 -, zitiert nach Juris) ist die nach der deutschen Rechtslage ergangene Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung und die auf die Verweigerung des Antragstellers gestützte Annahme seiner Nichteignung nach § 11 Abs. 8 FEV unvereinbar mit der Richtlinie 91/439 Deren Art. 1 Abs. 2 iVm Art. 8 Abs. 2 und 4 verwehren es einem Mitgliedstaat, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet deshalb nicht anzuerkennen, weil sich sein Inhaber, dem in dem erstgenannten Staat eine vorher erteilte Fahrerlaubnis entzogen worden war, nicht der nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach dem genannten Entzug erforderlichen Fahreignungsprüfung unterzogen hat, wenn die mit diesem Entzug verbundene Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis abgelaufen war, als der Führerschein in dem anderen Mitgliedsstaat ausgestellt wurde.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2006 - 4 MB 80/06
    Insoweit wird auf die obigen Ausführungen Bezug genommen Erweist sich danach die streit befangene Verfügung als offensichtlich rechtswidrig und liegen dementsprechend die Erfolgsaussichten des eingelegten Rechtsmittels in der Hauptsache zugunsten des Antragstellers auf der Hand, so kann auch der angeordnete Sofortvollzug keinen Bestand mehr haben, da ein öffentliches Interesse am Fortwirken eines offensichtlich rechtswidrigen Verwaltungsakts von vorn herein nicht in Betracht kommen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschl. des Senats v. 19.09.1991 -4 M 125/91 -, SchlAnz. 1992, 14), Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers ist demzufolge gem. § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO entsprechend dem Tenor dieser Entscheidung wiederherzustellen.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2006 - 4 MB 80/06
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 29.04.2005, Rechtssache Kapper - C - 476/01 -. NJW 2004, 1725) verbietet der in der Richtlinie 91/439 aufgestellte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine es dem sogenannten Aufnahmemitgliedstaat, die Anerkennung eines Führerscheins, der dem Führer eines Kraftfahrzeugs von einem anderen Mitglied Staat ausgestellt wurde, mit der Begründung zu verweigern, dass der Inhaber des Führerscheins nach den Informationen, über die der Aufnahmemitgliedstaat verfügt, zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats und nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellungsstaats gehabt habe.
  • VGH Bayern, 24.01.2008 - 11 ZB 07.524

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Anforderungen an die Begründung eines solchen

    Zwar hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof - ebenso wie einige andere Oberverwaltungsgerichte (vgl. HambAhAhAOVG vom 22.11.2006 NZV 2007, 267; OVG SH vom 20.6.2006 Blutalkohol 43 [2006], 430; OVG SH vom 19.10.2006 ZfS 2007, 179) - dieser Spruchpraxis nicht angeschlossen (vgl. z.B. BayVGH vom 22.2.2007 NZV 2007, 539/544; BayVGH vom 18.4.2007 Az. 11 CS 06.2323; BayVGH vom 3.5.2007 Az. 11 CS 06.2747).
  • VGH Bayern, 16.01.2008 - 11 ZB 06.3136

    Entziehung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; keine Nichtigkeit eines solchen

    Zwar hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof - ebenso wie einige andere Oberverwaltungsgerichte (vgl. HambAhAhAOVG vom 22.11.2006 NZV 2007, 267; OVG SH vom 20.6.2006 Blutalkohol 43 [2006], 430; OVG SH vom 19.10.2006 ZfS 2007, 179) - dieser Spruchpraxis nicht angeschlossen (vgl. z.B. BayVGH vom 22.2.2007 NZV 2007, 539/544; BayVGH vom 18.4.2007 Az. 11 CS 06.2323; BayVGH vom 3.5.2007 Az. 11 CS 06.2747).
  • VG Gelsenkirchen, 13.06.2007 - 7 L 536/07

    Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis; Aberkennung des Rechts der

    Diese Maßstäbe, die durch den Beschluss des EuGH vom 28. September 2006 - C- 340/05 - (Fall L. ) nicht in Frage gestellt werden, so auch OVG NRW, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 16 B 178/07 -, bestätigt durch Beschluss vom 6. März 2007 -°16°B 236/07°-; anderer Ansicht hinsichtlich Ergebnis und Begründung: OVG Hamburg, Beschluss vom 22. November 2006 - 3 Bs 257/06 -, und OVG Schleswig, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 4 MB 80/06 - gelten auch im vorliegenden Fall.
  • VG Gelsenkirchen, 01.02.2008 - 7 L 31/08

    EU-Fahrerlaubnis

    Diese Maßstäbe, die durch den Beschluss des EuGH vom 28. September 2006 - C- 340/05 - (Fall Kremer) nicht in Frage gestellt werden, so auch OVG NRW, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 16 B 178/07 -, bestätigt durch Beschluss vom 6. März 2007 - 16 B 236/07 - anderer Ansicht hinsichtlich Ergebnis und Begründung: OVG Hamburg, Beschluss vom 22. November 2006 - 3 Bs 257/06 -, OVG Schleswig, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 4 MB 80/06 - und VGH München, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 11 CS 06.1644 - , gelten auch im vorliegenden Fall.
  • VG Gelsenkirchen, 01.02.2008 - 7 L 28/08

    EU-Fahrerlaubnis

    Diese Maßstäbe, die durch den Beschluss des EuGH vom 28. September 2006 - C- 340/05 - (Fall Kremer) nicht in Frage gestellt werden, so auch OVG NRW, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 16 B 178/07 -, bestätigt durch Beschluss vom 6. März 2007 - 16 B 236/07 - (siehe auch: Beschluss vom 13. Juli 2007 - 16 B 823/07); anderer Ansicht hinsichtlich Ergebnis und Begründung: OVG Hamburg, Beschluss vom 22. November 2006 - 3 Bs 257/06 -, OVG Schleswig, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 4 MB 80/06 - und VGH München, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 11 CS 06.1644 - , gelten auch im vorliegenden Fall.
  • VG Gelsenkirchen, 31.01.2008 - 7 L 1328/07

    Fahrerlaubnis, EU, EU-Fahrerlaubnis, Drogen, MPU; Zwangsgeld

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 23. Februar 2007 - 16 B 178/07 - und vom 6. März 2007 -°16°B 236/07°-; anderer Ansicht: OVG Hamburg, Beschluss vom 22. November 2006 - 3 Bs 257/06 - und OVG Schleswig, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 4 MB 80/06 -.
  • VG Gelsenkirchen, 22.01.2008 - 7 L 27/08

    EU-Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis, Führerscheintourismus, MPU

    Diese Maßstäbe, die durch den Beschluss des EuGH vom 28. September 2006 - C- 340/05 - (Fall Kremer) nicht in Frage gestellt werden, so auch OVG NRW, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 16 B 178/07 -, bestätigt durch Beschluss vom 6. März 2007 -°16°B 236/07°-; anderer Ansicht hinsichtlich Ergebnis und Begründung: OVG Hamburg, Beschluss vom 22. November 2006 - 3 Bs 257/06 -, und OVG Schleswig, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 4 MB 80/06 - gelten auch im vorliegenden Fall.
  • VG Gelsenkirchen, 24.06.2008 - 7 L 521/08

    EU-Fahrerlaubnis

    Diese Maßstäbe, die durch den Beschluss des EuGH vom 28. September 2006 - C- 340/05 - (Fall L. ) nicht in Frage gestellt werden, so auch OVG NRW, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 16 B 178/07 -, bestätigt durch Beschluss vom 6. März 2007 - 16 B 236/07 - (siehe auch: Beschluss vom 13. Juli 2007 - 16 B 823/07); anderer Ansicht hinsichtlich Ergebnis und Begründung: OVG Hamburg, Beschluss vom 22. November 2006 - 3 Bs 257/06 -, OVG Schleswig, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 4 MB 80/06 - und VGH München, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 11 CS 06.1644 -, gelten auch im vorliegenden Fall.
  • VG Gelsenkirchen, 04.04.2008 - 7 L 305/08

    EU-Fahrerlaubnis

    Diese Maßstäbe, die durch den Beschluss des EuGH vom 28. September 2006 - C- 340/05 - (Fall Kremer) nicht in Frage gestellt werden, so auch OVG NRW, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 16 B 178/07 -, bestätigt durch Beschluss vom 6. März 2007 - 16 B 236/07 - (siehe auch: Beschluss vom 13. Juli 2007 - 16 B 823/07); anderer Ansicht hinsichtlich Ergebnis und Begründung: OVG Hamburg, Beschluss vom 22. November 2006 - 3 Bs 257/06 -, OVG Schleswig, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 4 MB 80/06 - und VGH München, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 11 CS 06.1644 -, gelten auch im vorliegenden Fall.
  • VG Gelsenkirchen, 01.08.2007 - 7 L 652/07

    EU-Fahrerlaubnis, Rechtsmissbrauch, Tilgung, Gutachtenaufforderung

    Diese Maßstäbe, die durch den Beschluss des EuGH vom 28. September 2006 - C- 340/05 - (Fall Kremer) nicht in Frage gestellt werden, so auch OVG NRW, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 16 B 178/07 -, bestätigt durch Beschluss vom 6. März 2007 -°16°B 236/07°-; anderer Ansicht hinsichtlich Ergebnis und Begründung: OVG Hamburg, Beschluss vom 22. November 2006 - 3 Bs 257/06 -, und OVG Schleswig, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 4 MB 80/06 - gelten auch im vorliegenden Fall.
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