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   OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2018 - 4 LB 10/18   

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OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2018 - 4 LB 10/18 (https://dejure.org/2018,42802)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.12.2018 - 4 LB 10/18 (https://dejure.org/2018,42802)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 4 LB 10/18 (https://dejure.org/2018,42802)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1 Abs 1 BBergG, § 18 Abs 3 BBergG, § 4 Abs 2 BBergG, § 51 Abs 1 BBergG, § 203 BGB
    Widerruf der Bewilligung zur Gewinnung von Bodenschätzen der Nordsee - Fristen

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit um den Widerruf einer Bewilligung zur Gewinnung von Bodenschätzen in der Nordsee; Widerruf der Abbaubewilligung aufgrund dreijähriger Unterbrechung der regelmäßigen Gewinnung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtsstreit um den Widerruf einer Bewilligung zur Gewinnung von Bodenschätzen in der Nordsee; Widerruf der Abbaubewilligung aufgrund dreijähriger Unterbrechung der regelmäßigen Gewinnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Widerruf einer Bewilligung zum Abbau von Sand und Kies im Sylter Außenriff bestätigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Widerruf einer Bewilligung zum Abbau von Sand und Kies im Sylter Außenriff bestätigt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 555
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 96/16

    Verlängerung einer bergrechtlichen Bewilligung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2018 - 4 LB 10/18
    Zu den vorbereitenden und begleitenden Tätigkeiten zählen auch Untersuchungsmaßnahmen wie die Erkundung der Grundwasserverhältnisse (z.B. im Bergbau) oder vorbereitend die exakte Erkundung der Lagerverhältnisse (Keienburg a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18.07.2018 - 2 L 96/16 -, juris Rn. 109).

    Die in § 52 Abs. 4 Satz 2 BBergG vorgesehene Möglichkeit der Verlängerung eines Hauptbetriebsplanes bedarf eines entsprechenden Antrages durch den Unternehmer; eine neuerliche Zulassung von Amts wegen kommt nicht in Betracht (von Hammerstein in: Boldt/Weller/Kühne/von Mäßenhausen, BBergG, 2. Aufl., 2016, § 51 Rn. 2, § 52 Rn. 116; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18.07.2018 - 2 L 96/16 -, juris Rn. 59).

    Da er deshalb mit der Möglichkeit eines Widerrufes rechnen muss, ist ein Vertrauensschutz nicht geboten (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18.07.2018 - 2 L 96/16 -, juris Rn. 116 und Beschl. v. 08.06.2015 - 2 L 20/14 -, juris Rn. 10, 23; Piens/Schulte/Graf Vitzthum, BBergG, 1983, § 18 Rn. 14; offen gelassen, mit Neigung zur Unanwendbarkeit: VG Chemnitz, Urt. v. 25.11.1999 - 2 K 561/98 - ZfB 2000, 66, 70; a.A.: Kühne a.a.O., § 18 Rn. 20 ff., 37 und Dammert/Brückner a.a.O., S. 195).

    Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn der Berechtigte unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (Umstandsmoment) und damit eine Situation geschaffen wird, auf die der jeweilige Gegner vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (Vertrauensmoment) (BVerwG, Urt. v. 30.08.2018 - 2 C 10/17 -, juris Rn. 21 und v. 27.01.2010 - 7 A 8.09 -, juris, Rn. 26, beide m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18.07.2018 - 2 L 96/16 -, juris Rn. 117 und Beschl. v. 08.06.2015 - 2 L 20/14 -, juris Rn. 24).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2015 - 2 L 20/14

    Geltung der Widerrufsfrist bei Anwendung des § 18 Abs 3 BBergG; (kein) Ermessen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2018 - 4 LB 10/18
    Ob für die wirtschaftliche Planung i.S.d. § 18 Abs. 3 Satz 2 BBergG auch die allgemeine wirtschaftliche Situation von Bedeutung sein kann, so dass auch unternehmerische Entscheidungen zu berücksichtigen wären, die auf allgemeinen betriebswirtschaftlichen / marktstrategischen Erwägungen im Rahmen des Wettbewerbs beruhen, ist umstritten (so BT-Drs. 8/1315, S. 91; Kühne a.a.O., § 18 Rn. 18, Dammert/Brückner a.a.O., S. 191; ablehnend VG Halle a.a.O. juris Rn. 54, dem ausdrücklich folgend OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 08.06.2015 - 2 L 20/14 - ZfB 2015, 259 ff., juris Rn. 15 ff. unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 03.03.2011 - 7 C 4.10 -, juris Rn. 12 ff.).

    Da er deshalb mit der Möglichkeit eines Widerrufes rechnen muss, ist ein Vertrauensschutz nicht geboten (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18.07.2018 - 2 L 96/16 -, juris Rn. 116 und Beschl. v. 08.06.2015 - 2 L 20/14 -, juris Rn. 10, 23; Piens/Schulte/Graf Vitzthum, BBergG, 1983, § 18 Rn. 14; offen gelassen, mit Neigung zur Unanwendbarkeit: VG Chemnitz, Urt. v. 25.11.1999 - 2 K 561/98 - ZfB 2000, 66, 70; a.A.: Kühne a.a.O., § 18 Rn. 20 ff., 37 und Dammert/Brückner a.a.O., S. 195).

    Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn der Berechtigte unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (Umstandsmoment) und damit eine Situation geschaffen wird, auf die der jeweilige Gegner vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (Vertrauensmoment) (BVerwG, Urt. v. 30.08.2018 - 2 C 10/17 -, juris Rn. 21 und v. 27.01.2010 - 7 A 8.09 -, juris, Rn. 26, beide m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18.07.2018 - 2 L 96/16 -, juris Rn. 117 und Beschl. v. 08.06.2015 - 2 L 20/14 -, juris Rn. 24).

  • VG Chemnitz, 25.11.1999 - 2 K 561/98
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2018 - 4 LB 10/18
    Der Widerrufstatbestand und das entsprechende Verfahren sollen dazu beitragen, das von einer Bewilligung umfasste Feld möglichst intensiv und zügig auszubeuten (VG Chemnitz, Urt. v. 25.11.1999 - 2 K 561/98 - ZfB 2000, 66, 71).

    Überzeugend weist das VG Chemnitz darauf hin, dass die Akzeptanz einer solchen Verknüpfung dem zitierten und auch in § 18 Abs. 3 BBergG zu berücksichtigenden Gesetzeszweck einer möglichst zügigen und intensiven Ausbeutung zuwiderliefe (Urt. v. 25.11.1999 a.a.O., S. 72, in diese Richtung auch VG Halle, Urt. v. 22.01.2014 - 5 A 157/13 - ZfB 2014, 219 ff., juris Rn. 55; a.A. Dammert/Brückner a.a.O., S. 189).

    Da er deshalb mit der Möglichkeit eines Widerrufes rechnen muss, ist ein Vertrauensschutz nicht geboten (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18.07.2018 - 2 L 96/16 -, juris Rn. 116 und Beschl. v. 08.06.2015 - 2 L 20/14 -, juris Rn. 10, 23; Piens/Schulte/Graf Vitzthum, BBergG, 1983, § 18 Rn. 14; offen gelassen, mit Neigung zur Unanwendbarkeit: VG Chemnitz, Urt. v. 25.11.1999 - 2 K 561/98 - ZfB 2000, 66, 70; a.A.: Kühne a.a.O., § 18 Rn. 20 ff., 37 und Dammert/Brückner a.a.O., S. 195).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 7 C 4.10

    Erdwärme; Geothermie; Aufsuchungserlaubnis; Verlängerung; planmäßige Aufsuchung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2018 - 4 LB 10/18
    Die Einhaltung des daraus abzuleitenden Gebotes einer zügigen Aufsuchung und Gewinnung kann die zuständige Behörde nur sicherstellen, wenn sie über die getroffenen unternehmerischen Entscheidungen informiert wird und diese mit ihr abgestimmt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.03.2011 - 7 C 4.10 - juris Rn. 21).

    Ob für die wirtschaftliche Planung i.S.d. § 18 Abs. 3 Satz 2 BBergG auch die allgemeine wirtschaftliche Situation von Bedeutung sein kann, so dass auch unternehmerische Entscheidungen zu berücksichtigen wären, die auf allgemeinen betriebswirtschaftlichen / marktstrategischen Erwägungen im Rahmen des Wettbewerbs beruhen, ist umstritten (so BT-Drs. 8/1315, S. 91; Kühne a.a.O., § 18 Rn. 18, Dammert/Brückner a.a.O., S. 191; ablehnend VG Halle a.a.O. juris Rn. 54, dem ausdrücklich folgend OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 08.06.2015 - 2 L 20/14 - ZfB 2015, 259 ff., juris Rn. 15 ff. unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 03.03.2011 - 7 C 4.10 -, juris Rn. 12 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.2018 - 1 A 11843/17

    Unterlassungsanspruch gegen Straßenlärm in Oppenheim verjährt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2018 - 4 LB 10/18
    In der Rechtsprechung wird eine Anwendung der Verjährungsregelungen auf öffentlich-rechtliche Vermögens- oder sonstige Ansprüche zwar bejaht (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.2017 - 10 C 3.16 -, juris Rn. 16 und v. 15.07.2016 - 9 A 16/15 -, juris Rn. 40; Beschl. v. 20.01.2014 - 2 B 2/14 -, juris Rn. 8; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.08.2018 - 1 A 11843/17 -, juris Rn. 29), doch enthält § 18 Abs. 3 BBergG weder einen der Verjährung unterliegenden öffentlich-rechtlichen Anspruch noch eine Verjährungsbestimmung.
  • BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 3.16

    Kurze Verjährung bei subventionsrechtlichen Erstattungsansprüchen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2018 - 4 LB 10/18
    In der Rechtsprechung wird eine Anwendung der Verjährungsregelungen auf öffentlich-rechtliche Vermögens- oder sonstige Ansprüche zwar bejaht (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.2017 - 10 C 3.16 -, juris Rn. 16 und v. 15.07.2016 - 9 A 16/15 -, juris Rn. 40; Beschl. v. 20.01.2014 - 2 B 2/14 -, juris Rn. 8; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.08.2018 - 1 A 11843/17 -, juris Rn. 29), doch enthält § 18 Abs. 3 BBergG weder einen der Verjährung unterliegenden öffentlich-rechtlichen Anspruch noch eine Verjährungsbestimmung.
  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 10.17

    Verwirkung des Anfechtungsrechts bei Konkurrentenklagen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2018 - 4 LB 10/18
    Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn der Berechtigte unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (Umstandsmoment) und damit eine Situation geschaffen wird, auf die der jeweilige Gegner vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (Vertrauensmoment) (BVerwG, Urt. v. 30.08.2018 - 2 C 10/17 -, juris Rn. 21 und v. 27.01.2010 - 7 A 8.09 -, juris, Rn. 26, beide m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18.07.2018 - 2 L 96/16 -, juris Rn. 117 und Beschl. v. 08.06.2015 - 2 L 20/14 -, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 20.01.2014 - 2 B 2.14

    Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum finanziellen Ausgleich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2018 - 4 LB 10/18
    In der Rechtsprechung wird eine Anwendung der Verjährungsregelungen auf öffentlich-rechtliche Vermögens- oder sonstige Ansprüche zwar bejaht (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.2017 - 10 C 3.16 -, juris Rn. 16 und v. 15.07.2016 - 9 A 16/15 -, juris Rn. 40; Beschl. v. 20.01.2014 - 2 B 2/14 -, juris Rn. 8; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.08.2018 - 1 A 11843/17 -, juris Rn. 29), doch enthält § 18 Abs. 3 BBergG weder einen der Verjährung unterliegenden öffentlich-rechtlichen Anspruch noch eine Verjährungsbestimmung.
  • BGH, 21.02.1983 - VIII ZR 4/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Anforderungen an die Führung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2018 - 4 LB 10/18
    Grund des Verfahrensstillstandes ist bei die Ruhensanordnung im Übrigen der übereinstimmende Antrag der Parteien oder ihr tatsächliches Nichtverhandeln, nicht aber der gerichtliche Beschluss (vgl. schon BGH, Urt. v. 21.02.1983 - VIII ZR 4/82 (KG) -, NJW 1983, 2496, 2497; Grothe a.a.O., Rn. 76).
  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 A 16.15

    Klageänderung; Klagebegehren; Auslegung; nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2018 - 4 LB 10/18
    In der Rechtsprechung wird eine Anwendung der Verjährungsregelungen auf öffentlich-rechtliche Vermögens- oder sonstige Ansprüche zwar bejaht (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.2017 - 10 C 3.16 -, juris Rn. 16 und v. 15.07.2016 - 9 A 16/15 -, juris Rn. 40; Beschl. v. 20.01.2014 - 2 B 2/14 -, juris Rn. 8; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.08.2018 - 1 A 11843/17 -, juris Rn. 29), doch enthält § 18 Abs. 3 BBergG weder einen der Verjährung unterliegenden öffentlich-rechtlichen Anspruch noch eine Verjährungsbestimmung.
  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

  • BGH, 31.01.2014 - III ZR 84/13

    Verneinung eines Verschuldens der Mitglieder des Gutachterausschusses bei der

  • BVerwG, 21.01.2010 - 7 A 8.09

    Ausgabenverantwortung; Baden-Württemberg; Bund-Länder-Streitigkeit;

  • VG Schleswig, 10.11.2016 - 2 A 119/15

    Baurecht: Nachbarklage gegen Zimmerei

  • BVerwG, 04.07.2006 - 5 B 90.05

    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage im

  • VG Halle, 22.01.2014 - 5 A 157/13

    Widerruf einer bergrechtlichen Bewilligung

  • VG Schleswig, 02.10.2020 - 6 A 566/17

    Widerruf einer Bewilligung zum Abbau und der Gewinnung von Bodenschätzen; Abbau

    Der Widerrufstatbestand und das entsprechende Verfahren sollen dazu beitragen, das von einer Bewilligung umfasste Feld möglichst intensiv und zügig auszubeuten (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 19.12.2018 - 4 LB 10/18 -, Juris Rn. 53, 55 f. m.w.N.).

    Dem Widerruf kommt damit die Funktion einer Gegensicherung zu, um über den Zeitpunkt der Bewilligungserteilung hinaus für die Wirtschaftsordnung nicht hinnehmbare Nachteile vermeiden zu können; sie wird als Instrument zur Anpassung des bergbaulichen Konzessionssystems an die jeweilige Entwicklung betrachtet (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 19.12.2018 - 4 LB 10/18 -, Juris Rn. 55 ff. m.w.N.).

    Berücksichtigungsfähig dürften dabei die unternehmerische Konzeption für die Gewinnungstätigkeit und solche notwendigen Tätigkeiten, die auf eine technische und wirtschaftlich sachgemäße Betriebsplanung und Betriebsführung gerichtet sind, sein (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 19.12.2018 - 4 LB 10/18 -, Juris Rn. 61).

    Dabei genügt allerdings die Klärung von rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Anforderung im Einzelfall auch unter Berücksichtigung der behördlichen Pflichten zur Erörterung im Hinblick auf eine schnelle Abwicklung des Verfahrens nicht (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 19.12.2018 - 4 LB 10/18 -, Juris Rn. 63 ff.).

    In einem solchen Fall obliegt es nach der Rechtsprechung des OVG Schleswig wegen der im öffentlichen Interesse bestehenden Pflicht zu intensiven und zügigen Bemühungen um eine Wiederaufnahme bzw. Beginn mit der Abbautätigkeit wohl dem Bergbauunternehmen konkrete Schritte zur Ermöglichung des Abbaus zu unternehmen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 19.12.2018 - 4 LB 10/18 -, Juris Rn. 65).

    Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens ist zwar der Rechtsrahmen für den weiteren Abbau in der Außenwirtschaftszone der Nordsee, doch machte und macht dies eine konkrete Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten einer Zulassung des Abbaus im verfahrensgegenständlichen Feld durch Aufstellung eines Rahmenbetriebsplans nicht entbehrlich, solange die Klägerin an diesem Feld festhält (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 19.12.2018 - 4 LB 10/18 -, Juris Rn. 70).

    Ob etwa weitergehende FFH-Verträglichkeitsprüfungen unter Beteiligung der Naturschutzverbände durchzuführen sind oder weitergehende Schutzmaßnahmen zu treffen sind, kann im Rahmen des anzustrebenden Zulassungsverfahrens geklärt werden (vgl. dazu: OVG Schleswig, Urteil vom 19.12.2018 - 4 LB 10/18 -, Juris Rn. 81).

    Sonstige Gründe, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat, sind solche, die außerhalb seiner Einflusssphäre liegen und die den Unternehmer daran hindern, die zur (Wieder-)Aufnahme der Gewinnung erforderlichen Schritte wie z.B. die Einreichung eines den Vorschriften des Gesetzes entsprechenden Betriebsplanes einzuleiten; Gründe, die allein gegen die Durchführung der Maßnahme sprechen, zählen hierzu nicht (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 19.12.2018 - 4 LB 10/18 -, Juris Rn. 75 m.w.N.).

    Da er deshalb mit der Möglichkeit eines Widerrufes rechnen muss, ist ein Vertrauensschutz nicht geboten (OVG Schleswig, Urteil vom 19.12.2018 - 4 LB 10/18 -, Juris Rn. 83 m.w.N.; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.7.2018 - 2 L 96/16 -, Juris Rn. 116 und Beschluss vom 8.6.2015 - 2 L 20/14 -, Juris Rn. 10, 23; a.A. wohl Kühne, in: Boldt/Weller/Kühne/von Mäßenhausen, BBergG, 2. Aufl. 2016, § 18 Rn. 37).

  • OLG Brandenburg, 23.11.2021 - 2 U 42/21

    Anspruch auf Schadensersatz als Amtshaftungsanspruch oder Staatshaftungsanspruch

    Eine Verpflichtung zur - gar verbindlichen - Vorabklärung der Genehmigungsfähigkeit eines konkreten Antrages begründet die Vorschrift dagegen nicht (OVG Schleswig, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 4 LB 10/18 -, Rdnr. 65 bei juris).
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