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   OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1998 - 1 L 38/97   

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OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1998 - 1 L 38/97 (https://dejure.org/1998,8281)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.02.1998 - 1 L 38/97 (https://dejure.org/1998,8281)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Februar 1998 - 1 L 38/97 (https://dejure.org/1998,8281)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.1988 - 3 S 1379/88

    Ausfertigung von Bauleitplänen - Planübergreifender Nachbarschutz -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1998 - 1 L 38/97
    Es kann "gute Gründe" geben, das Gebiet nicht an den Grenzen des Baugebiets oder des Bebauungsplans, in dem das Baugebiet liegt, enden zu lassen (BVerwG, Beschl. v. 18.01.1993 - 4 B 230.92 -, BRS 55 Nr. 54; VGH Baden-Württemberg, Urteile v. 07.02.1979 - 111933/78 -, BRS 35 Nr. 33, v. 12.10.1988 - 3 S 1379/88 -, BRS 49 Nr. 26 u. v. 21.06.1994 -5 S 2726/93 -, BRS 56 Nr. 54; OVG des Saarlandes, Urteile v. 02, 07.1992 - 2 R 27/90 - BRS 54 Nr. 44 u. v. 05.12.1995 - 2 R 2/95 -, BRS 57 Nr. 64-, OVG Berlin, Urt. v. 29.04.1994, a.a.O.).

    Als Gebiet ist somit - zusammenfassend - der Bereich anzusehen, der räumlich zusammenhängt und in seiner tatsächlichen und/oder planerischen Struktur als (allgemeines) Wohngebiet gekennzeichnet ist (OVG Berlin, Urt. v. 29.04.1994, a.a.O., VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.10.1988, a. a. O.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 16.09.1993, a. a. O., S. 310).

    Hier erscheint es dem Senat jedoch geboten, diese Grundsätze zu modifizieren bzw. sie weiter zu entwickeln: Angesichts dessen, daß allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete sich von der Nutzungsart nicht grundlegend unterscheiden, sie beide in erster Linie dem Wohnen dienen (vgl. o.; anders als Wohn- und Mischgebiete, vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1993, a.a.O., oder Misch- und Gewerbegebiete, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.08.1996, a.a.O., oder Gewerbe- und Industriegebiete, vgl. Urt. d. Senats v. 07.08.1997 - 1 L 230/96 -), auch in Kleinsiedlungsgebieten nur der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und Speisewirtschaften zulässig sind (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO) und hier die Grenze zwischen dem Grundstück des Klägers zu 3) und dem des Beigeladenen mit der Grenze zwischen dem als Kleinsiedlungsgebiet und dem als allgemeines Wohngebiet festgesetzten Bereich identisch ist, ist es gerechtfertigt und allein sachgerecht, beide Grundstücke in das drittschutzbegründende Austauschverhältnis gegenseitigen "Duldens und Dürfens" insoweit einzubeziehen, als es um die Abwehr von in beiden Baugebieten unzulässigen Nutzungen geht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.10.1988, a.a.O., S. 56).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.1996 - 10 S 1492/96

    Kein baugebietsübergreifender Nachbarschutz von Festsetzungen über die Art der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1998 - 1 L 38/97
    Zwar hat - wie sich aus den Ausführungen am Anfang des vorhergehenden Absatzes ergibt - grundsätzlich nur derjenige Nachbar einen Gebietserhaltungsanspruch, dessen Grundstück in dem von der "Verfremdung" betroffenen Baugebiet liegt, und zum Baugebiet gehören grundsätzlich nicht Gebiete mit einer anderen festgesetzten Nutzungsart, auch wenn diese in demselben Bebauungsplan ausgewiesen sind (BVerwG, Urt. v. 16.09.1993, a.a.O., S. 310; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.08.1996 - 10 S 1492/96 -, BRS 58 Nr. 160).

    Hier erscheint es dem Senat jedoch geboten, diese Grundsätze zu modifizieren bzw. sie weiter zu entwickeln: Angesichts dessen, daß allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete sich von der Nutzungsart nicht grundlegend unterscheiden, sie beide in erster Linie dem Wohnen dienen (vgl. o.; anders als Wohn- und Mischgebiete, vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1993, a.a.O., oder Misch- und Gewerbegebiete, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.08.1996, a.a.O., oder Gewerbe- und Industriegebiete, vgl. Urt. d. Senats v. 07.08.1997 - 1 L 230/96 -), auch in Kleinsiedlungsgebieten nur der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und Speisewirtschaften zulässig sind (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO) und hier die Grenze zwischen dem Grundstück des Klägers zu 3) und dem des Beigeladenen mit der Grenze zwischen dem als Kleinsiedlungsgebiet und dem als allgemeines Wohngebiet festgesetzten Bereich identisch ist, ist es gerechtfertigt und allein sachgerecht, beide Grundstücke in das drittschutzbegründende Austauschverhältnis gegenseitigen "Duldens und Dürfens" insoweit einzubeziehen, als es um die Abwehr von in beiden Baugebieten unzulässigen Nutzungen geht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.10.1988, a.a.O., S. 56).

  • OVG Saarland, 25.06.1990 - 2 R 20/89

    Bebauungsplan; Bebauung; Abweichung; Funktionslos; Unwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1998 - 1 L 38/97
    Selbst wenn man jedoch der Auffassung, daß die von der festgesetzten Nutzungsart abweichende Bebauung der o.g. Planteile zur Funktionslosigkeit und damit Unwirksamkeit (nur) der für diese Planteile getroffenen Festsetzung als Kleinsiedlungsgebiet führt (zur Frage, ob und inwieweit sich die Funktionslosigkeit einer Festsetzung in einem Teilgebiet auf andere Planteilgebiete auswirkt, vgl. OVG des Saarlandes, Urt. v. 25.06.1990 - 2 R 20/89 -, BRS 50 Nr. 12), nicht folgte, die Festsetzung des Grundstücks des Klägers zu 3) als Kleinsiedlungsgebiet also für wirksam hielte, änderte sich an dem Ergebnis, daß auch ihm gegenüber der Gebietserhaltungsanspruch verletzt ist, nichts.
  • BVerwG, 25.03.1993 - 8 B 2.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1998 - 1 L 38/97
    Der Antrag des Klägers zu 2), die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs wieder herzustellen, lehnte das Verwaltungsgericht durch Beschluß vom 26. Februar 1993 - 8 B 2/93 - ab.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1979 - VII A 1940/77

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Schank- und Speisewirtschaft im allgemeinen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1998 - 1 L 38/97
    Das läßt sich allerdings nicht bereits daraus schließen, daß die Baugenehmigung vom 24. Juni 1992 oder eine der Nachtragsgenehmigungen keine dahingehende ausdrückliche Einschränkung enthält (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 11.12.1979 - VII A 1940/77 -, BRS 35 Nr. 34).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1998 - 1 L 38/97
    Dieser Gebietserhaltungs- oder Gebietsbewahrungsanspruch wird bereits durch die Zulassung eines mit der Gebietsfestsetzung unvereinbaren Vorhabens ausgelöst, weil hierdurch eine "Verfremdung" des Gebiets eingeleitet und damit das nachbarliche Austauschverhältnis gestört wird, das auf dem Gedanken beruht, daß sich jeder Grundstückseigentümer davor schützen können muß, daß er über die durch die Festsetzung der Gebietsart normierte Beschränkung seiner Baufreiheit hinaus durch eine nicht zulässige Nutzung eines anderen Grundstückseigentümers nochmals zusätzlich belastet wird (BVerwG, Urteile v. 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BRS 55 Nr. 110, u. v. 23.08.1996 - 4 C 13.94 -, BauR 1997, 72 ff., 77).
  • OVG Saarland, 05.12.1995 - 2 R 2/95

    Bauplanungsrecht: Zulässugkeit einer Gaststätte in einem allgemeinen Wohngebiet,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1998 - 1 L 38/97
    Es kann "gute Gründe" geben, das Gebiet nicht an den Grenzen des Baugebiets oder des Bebauungsplans, in dem das Baugebiet liegt, enden zu lassen (BVerwG, Beschl. v. 18.01.1993 - 4 B 230.92 -, BRS 55 Nr. 54; VGH Baden-Württemberg, Urteile v. 07.02.1979 - 111933/78 -, BRS 35 Nr. 33, v. 12.10.1988 - 3 S 1379/88 -, BRS 49 Nr. 26 u. v. 21.06.1994 -5 S 2726/93 -, BRS 56 Nr. 54; OVG des Saarlandes, Urteile v. 02, 07.1992 - 2 R 27/90 - BRS 54 Nr. 44 u. v. 05.12.1995 - 2 R 2/95 -, BRS 57 Nr. 64-, OVG Berlin, Urt. v. 29.04.1994, a.a.O.).
  • BVerwG, 18.01.1993 - 4 B 230.92

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage der Zulässigkeit eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1998 - 1 L 38/97
    Es kann "gute Gründe" geben, das Gebiet nicht an den Grenzen des Baugebiets oder des Bebauungsplans, in dem das Baugebiet liegt, enden zu lassen (BVerwG, Beschl. v. 18.01.1993 - 4 B 230.92 -, BRS 55 Nr. 54; VGH Baden-Württemberg, Urteile v. 07.02.1979 - 111933/78 -, BRS 35 Nr. 33, v. 12.10.1988 - 3 S 1379/88 -, BRS 49 Nr. 26 u. v. 21.06.1994 -5 S 2726/93 -, BRS 56 Nr. 54; OVG des Saarlandes, Urteile v. 02, 07.1992 - 2 R 27/90 - BRS 54 Nr. 44 u. v. 05.12.1995 - 2 R 2/95 -, BRS 57 Nr. 64-, OVG Berlin, Urt. v. 29.04.1994, a.a.O.).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1998 - 1 L 38/97
    Nach - der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29.04.1977 - 4 C 39.75 -, BRS 32 Nr. 28) tritt eine bauplanerische Festsetzung wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 3 S 3417/95

    Lokal in einem allgemeinen Wohngebiet - Hinweis auf den

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1998 - 1 L 38/97
    Eine solche Einschränkung hält der Senat nicht für erforderlich, weil sie sich mit hinreichender Verläßlichkeit auch aus sonstigen Umständen, insbesondere aus dem Baugesuch selbst und aus dem mit ihm vorgelegten und zum Bestandteil der Baugenehmigung gewordenen Betriebskonzept sowie aus sonstigen sich den Bauvorlagen zu entnehmenden objektiven Umständen ergeben kann und ergeben muß (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.01.1996 - 3 S 3417/95 -, BRS 58 Nr. 139, OVG Berlin, Urt. v. 29.04.1994 - 2 B 18/92.- BRS 5 6 Nr. 55).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1979 - III 933/78

    Begriff des "Ladens" im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO; Begriff der

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1994 - 5 S 2726/93

    Allgemeines Wohngebiet - Gebietsverträglichkeit einer Gaststätte

  • OVG Saarland, 21.07.1992 - 2 R 27/90

    Imbißstube im Wohngebiet

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • BVerwG, 03.09.1998 - 4 B 85.98

    Allgemeines Wohngebiet; Zulässigkeit einer Gaststätte; Versorgung des Gebiets.

    BVerwG 4 B 85.98 OVG 1 L 38/97.
  • VG Düsseldorf, 30.07.2015 - 4 K 2700/12
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. September 1998 -4 B 85/98-, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20. Februar 1998 -1 L 38/97-, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 1994 -5 S 2726/93-, juris.
  • VG Lüneburg, 21.02.2007 - 2 A 63/06

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung eines

    Insoweit folgt das Gericht einer .Entscheidung des OVG Schleswig (Urteil v. 20.2.1998 -1 L 38/97 - NordÖR 1998, 398), das zur Funktionslosigkeit einer Festsetzung als Kleinsiedlungsgebiet nach der (insoweit gegenüber 1962 unveränderten) BauNVO 1968 ausgeführt hat:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2001 - 1 L 85/01

    Baugenehmigung für eine Gaststätte; Vorliegen einer Gebietsversorgungsfunktion

    Eine Gebietsversorgungsfunktion mag hier unterstellt werden; sie ist gegeben, solange das Lokal einen nennenswerten funktionalen Bezug zur (umgebenden, nicht notwendig an den Grenzen des Baugebiets endenden) Wohnnutzung behält (vgl. dazu das Urt. d. Senats v. 20.02.1998 - 1 L 38/97 -).
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