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OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1993 - 3 M 51/93 |
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OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Oktober 1993 - 3 M 51/93 (https://dejure.org/1993,8213)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Lärmstörungen bei Prüfungen - Türöffnen und -schließen; Gespräche der Prüfer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mündliche Prüfung; Fehlerhaftigkeit; Prüfungsmangel; Bewertung
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 9 B 110/93
- OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1993 - 3 M 51/93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92
Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1993 - 3 M 51/93
Das Prüfungsverfahren muß daher so gestaltet sein, daß alle Prüfungsteilnehmer in möglichst ungehindertem Wettbewerb die gleichen Möglichkeiten haben, die ihren Fähigkeiten entsprechenden Leistungen zu erbringen, und daß eine unterschiedliche Beeinflussung der Prüfungsleistung und des Prüfungsergebnisses durch außerhalb ihrer Person liegende Umstände möglichst verhindert wird (BVerwG, Urt. v. 24.02.1993 , 6 C 38.92 , m.w.N.). - BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 67.82
Universitätsrecht - Prüfung - Mehrstufige Schriftliche Prüfung - Grundsatz der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1993 - 3 M 51/93
Dementsprechend ist anerkannt, daß Lärmeinwirkungen (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 29.08.1990 7 C 9.90 , Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 277; Urt. v. 17.02.1984 7 C 67.82 , ebenda Nr. 195) sowie stickige Luft (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 15.01.1993 6 B 11.92 , ebenda Nr. 309) das Prüfungsverfahren fehlerhaft machen, sofern diese Störungen des Prüfungsablaufs die Erheblichkeitsschwelle überschritten haben. - BVerwG, 29.08.1990 - 7 C 9.90
Schriftliche Prüfungen - Beeinträchtigung der Prüflinge - Schreibverlängerung - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1993 - 3 M 51/93
Dementsprechend ist anerkannt, daß Lärmeinwirkungen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 29.08.1990 7 C 9.90 , Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 277;… Urt. v. 17.02.1984 7 C 67.82 , ebenda Nr. 195) sowie stickige Luft (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 15.01.1993 6 B 11.92 , ebenda Nr. 309) das Prüfungsverfahren fehlerhaft machen, sofern diese Störungen des Prüfungsablaufs die Erheblichkeitsschwelle überschritten haben. - BVerwG, 03.10.1986 - 7 B 89.86
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Die sog. "Divergenzrüge" - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1993 - 3 M 51/93
Wann von einer nicht unerheblichen Störung gesprochen werden kann, beurteilt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalles (BVerwG, Beschl. v. 03.10.1986 7 B 89.86 , ebenda Nr. 232).