Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1993 - 3 M 51/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8213
OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1993 - 3 M 51/93 (https://dejure.org/1993,8213)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.10.1993 - 3 M 51/93 (https://dejure.org/1993,8213)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Oktober 1993 - 3 M 51/93 (https://dejure.org/1993,8213)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,8213) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lärmstörungen bei Prüfungen - Türöffnen und -schließen; Gespräche der Prüfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mündliche Prüfung; Fehlerhaftigkeit; Prüfungsmangel; Bewertung

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 9 B 110/93
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1993 - 3 M 51/93
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1993 - 3 M 51/93
    Das Prüfungsverfahren muß daher so gestaltet sein, daß alle Prüfungsteilnehmer in möglichst ungehindertem Wettbewerb die gleichen Möglichkeiten haben, die ihren Fähigkeiten entsprechenden Leistungen zu erbringen, und daß eine unterschiedliche Beeinflussung der Prüfungsleistung und des Prüfungsergebnisses durch außerhalb ihrer Person liegende Umstände möglichst verhindert wird (BVerwG, Urt. v. 24.02.1993 , 6 C 38.92 , m.w.N.).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 67.82

    Universitätsrecht - Prüfung - Mehrstufige Schriftliche Prüfung - Grundsatz der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1993 - 3 M 51/93
    Dementsprechend ist anerkannt, daß Lärmeinwirkungen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 29.08.1990 7 C 9.90 , Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 277; Urt. v. 17.02.1984 7 C 67.82 , ebenda Nr. 195) sowie stickige Luft (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 15.01.1993 6 B 11.92 , ebenda Nr. 309) das Prüfungsverfahren fehlerhaft machen, sofern diese Störungen des Prüfungsablaufs die Erheblichkeitsschwelle überschritten haben.
  • BVerwG, 29.08.1990 - 7 C 9.90

    Schriftliche Prüfungen - Beeinträchtigung der Prüflinge - Schreibverlängerung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1993 - 3 M 51/93
    Dementsprechend ist anerkannt, daß Lärmeinwirkungen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 29.08.1990 7 C 9.90 , Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 277; Urt. v. 17.02.1984 7 C 67.82 , ebenda Nr. 195) sowie stickige Luft (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 15.01.1993 6 B 11.92 , ebenda Nr. 309) das Prüfungsverfahren fehlerhaft machen, sofern diese Störungen des Prüfungsablaufs die Erheblichkeitsschwelle überschritten haben.
  • BVerwG, 03.10.1986 - 7 B 89.86

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Die sog. "Divergenzrüge" -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1993 - 3 M 51/93
    Wann von einer nicht unerheblichen Störung gesprochen werden kann, beurteilt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalles (BVerwG, Beschl. v. 03.10.1986 7 B 89.86 , ebenda Nr. 232).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht