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   OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2019 - 1 LA 23/19   

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https://dejure.org/2019,20530
OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2019 - 1 LA 23/19 (https://dejure.org/2019,20530)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.05.2019 - 1 LA 23/19 (https://dejure.org/2019,20530)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Mai 2019 - 1 LA 23/19 (https://dejure.org/2019,20530)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Alleinerziehende; Aufnahmebedingungen; Dublin-Übereinkommen; Gesundheitsgefahren; Kleinstkinder; Neugeborene; Rückführung; Sachaufklärung; Schutzerklärung; Spanien; unmenschliche Behandlung; Unterkunft; vulnerable Personen; Voraussetzungen einer Sachaufklärungspflicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer Sachaufklärungspflicht bei vulnerablen Personen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2019 - 1 LA 23/19
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR Urt. v. 04.11.2014, 29217/12 (T. vs. Schweiz), NVwZ 2015, 127) stelle sich die Frage, ob es die derzeitige Situation in Spanien erforderlich mache, in Bezug auf vulnerable Personen eine Schutzerklärung abzufordern.

    Das kann der Fall sein, wenn es nachweislich ernsthafte Gründe gibt anzunehmen, dass die Betroffenen tatsächlich Gefahr laufen, im Aufnahmeland einer gegen Art. 3 EMRK verstoßenden Behandlung ausgesetzt zu werden (vgl. EGMR, Urt. v. 04.11.2014, 29217/12, "Tarakhel", NVwZ 2015, 217 [Rn. 103-105]).

  • BVerfG, 31.07.2018 - 2 BvR 714/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2019 - 1 LA 23/19
    Um dies zu vermeiden, trifft den rückführenden Staat eine Sachaufklärungspflicht, der - auch - durch die Einholung einer Zusicherung des Zielstaats der Rückführung ("Schutzerklärung") zu einer konventionsrechtlich gebotenen Behandlung entsprochen werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.07.2018, 2 BvR 714/18, NVwZ-RR 2019, 206 ff. [bei Juris Rn. 19] sowie Beschl. v. 08.05.2017, 2 BvR 157/17, NVwZ 2017, 1196 ff. [bei Juris Rn. 16]).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2019 - 1 LA 23/19
    Diese Zweifel müssen die "Kraft" haben, die Vermutung, dass der Aufnahmestaat Art. 3 EMRK beachtet (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 21.12.2011, C-411/10 u. a., NVwZ 2012, 417 [Rn. 78]), wirksam zu widerlegen.
  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2019 - 1 LA 23/19
    Zur Widerlegung genügen nicht einzelne Regelverstöße der zuständigen Mitgliedstaaten; erforderlich sind vielmehr Tatsachen, die regelhaft defizitäre Aufnahmebedingungen erwarten lassen, sodass Betroffene mit beachtlicher, d.h. überwiegender Wahrscheinlichkeit einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt sein werden (BVerwG, Beschl. v. 19.03.2014, 10 B 6.14, NVwZ 2014, 1039 [bei Juris Rn. 9]).
  • BVerfG, 08.05.2017 - 2 BvR 157/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung nach Griechenland

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2019 - 1 LA 23/19
    Um dies zu vermeiden, trifft den rückführenden Staat eine Sachaufklärungspflicht, der - auch - durch die Einholung einer Zusicherung des Zielstaats der Rückführung ("Schutzerklärung") zu einer konventionsrechtlich gebotenen Behandlung entsprochen werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.07.2018, 2 BvR 714/18, NVwZ-RR 2019, 206 ff. [bei Juris Rn. 19] sowie Beschl. v. 08.05.2017, 2 BvR 157/17, NVwZ 2017, 1196 ff. [bei Juris Rn. 16]).
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 732/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2019 - 1 LA 23/19
    Für Familien mit neugeborenen (vgl. Art. 16 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 604/2013) und Kleinstkindern bis zum Alter von drei Jahren kommt dies auch in Bezug auf die Frage der Unterkunft in Betracht, um sicherzustellen, dass für die (mit-)betroffenen Kleinkinder keine erheblichen Gesundheitsgefahren entstehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.09.2014, 2 BvR 732/14, AuAS 2014, 244 [bei Juris Rn. 16]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2023 - 4 LA 4/23

    Asyl Dublin-Verfahren - Rückkehrsituation von Familien mit kleinen Kindern

    Dies muss zum Beispiel bei einer alleinerziehenden Frau mit einer achtjährigen Tochter schon nicht mehr der Fall sein (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 21.05.2019 - 1 LA 23/19 -, juris Rn. 6 f.).
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