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   OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2014 - 1 MR 7/14   

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OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2014 - 1 MR 7/14 (https://dejure.org/2014,43409)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.08.2014 - 1 MR 7/14 (https://dejure.org/2014,43409)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. August 2014 - 1 MR 7/14 (https://dejure.org/2014,43409)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Aussetzung des Vollzugs der Änderung eines Bebauungsplans zu einem Windpark

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Aussetzung des Vollzugs der Änderung eines Bebauungsplans zu einem Windpark

  • rechtsportal.de

    BauGB § 1 Abs. 7
    Einstweilige Aussetzung des Vollzugs der Änderung eines Bebauungsplans zu einem Windpark

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (27)

  • OVG Hamburg, 29.04.2004 - 2 Bf 132/00

    Windenergieanlage: Berücksichtigung des Schattenwurfs

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2014 - 1 MR 7/14
    Ob diesen Maßstäben stets zu folgen ist, ist in der bisher vorliegenden Rechtsprechung nicht entschieden (vgl. OVG D-Stadt, Urt. v. 29.04.2004, 2 Bf 132/00, NVwZ-RR 2005, 707 f. [Ls. 3]); die Frage bedarf auch im vorliegenden Fall keiner abschließenden Entscheidung.

    Dabei sind Windrichtung, Sonnenscheindauer und Betriebszeiten ebenso zu berücksichtigen wie die schattenmindernde Wirkung von Hindernissen wie zB Bäumen und Häusern zwischen Wohngebäude und Windenergieanlage (OVG Hamburg, Urt. v. 29.04.2004, a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 12.02.2010 - 2 Es 2/09

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren; großvolumige Grenzbebauung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2014 - 1 MR 7/14
    2.2 Demgegenüber kann eine einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO aus anderen wichtigen Gründen ergehen, wenn durch den Vollzug des Bebauungsplans vollendete, nach Lage der Dinge nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen würden, die den Antragsteller konkret beeinträchtigen und der Normenkontrollantrag im Hauptsacheverfahren mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg hätte (Beschl. des Senats vom 27.11.2000, 1 M 66/00, NordÖR 2001, 161; OVG D-Stadt, Beschl. v. 12.02.2010, 2 Es 2/09.N, NordÖR 2010, 245; VGH München, Beschl. v. 03.01.2013, 1 N 12.2152, NVwZ-RR 2013, 392).

    Der durch evtl. Schattenwurf ausgelöste "Konflikt" mit benachbarten Grundstücken kann im Hinblick auf diese Gesichtspunkte bedenkenfrei in das - sachnähere - Genehmigungsverfahren verlagert werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 12.02.2010, 2 Es 2/09.N, NordÖR 2010, 245).

  • VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00145

    Im Einzelfall unbegründete Nachbarklage von Grundstückseigentümern gegen die

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2014 - 1 MR 7/14
    Das mag - einzelfallbezogen, abhängig von Bauart und Typ der einzelnen Windkraftanlage im Genehmigungsverfahren anders zu beurteilen sein, wenngleich auch hier - regelmäßig - die Voraussetzungen für den Ansatz eines Impulszuschlages nicht vorliegen dürften (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 02.07.2014, 11 K 14.00145, [bei [...] Rn. 53]; VG Regensburg, Urt. v. 08.11.2012, RO 7 K 12.148 [bei [...] Rn. 26]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2127/00

    Wieviel Lärm ist Nachbarn von Windenergieanlagen zuzumuten?

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2014 - 1 MR 7/14
    Ein Zuschlag - in der von Nr. A.2.5.3 des Anhangs zur TA Lärm vorgesehenen Höhe von 2 - 3 dB(A), die einer Verdoppelung des "realen" Schalldrucks entspräche - ist nämlich nur gerechtfertigt, wenn die Geräuschwirkungen einer Anlage "von einer derart störenden Auffälligkeit" sind, dass die Wahrnehmung nicht mehr allein durch die "Stärke" des Geräuschs, sondern - deutlich -durch dessen "lästige" Charakteristik bestimmt wird (vgl. OVG Münster, Urt. v. 18.11.2001, 7 A 2127/00, NVwZ 2003, 756/761).
  • VG Saarlouis, 16.02.2011 - 5 K 3/08

    Überschreiten des Immissionsrichtwertes aufgrund eines Zuschlages für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2014 - 1 MR 7/14
    Der Hinweis des Antragstellers auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Saarlouis vom 16.02.2011 (5 K 3/08 [[...]]) führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • VG Regensburg, 08.11.2012 - RO 7 K 12.148

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 3 Windkraftanlagen; Impulszuschlag;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2014 - 1 MR 7/14
    Das mag - einzelfallbezogen, abhängig von Bauart und Typ der einzelnen Windkraftanlage im Genehmigungsverfahren anders zu beurteilen sein, wenngleich auch hier - regelmäßig - die Voraussetzungen für den Ansatz eines Impulszuschlages nicht vorliegen dürften (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 02.07.2014, 11 K 14.00145, [bei [...] Rn. 53]; VG Regensburg, Urt. v. 08.11.2012, RO 7 K 12.148 [bei [...] Rn. 26]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - 8 A 2764/09

    Windenergieanlage in Bochum-Gerthe unzulässig

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2014 - 1 MR 7/14
    Dem schließt sich der Senat an; die bereits oben (1.1.1) genannten Abstände liegen deutlich oberhalb des Wertes, der überhaupt erst Anlass zur Prüfung einer "bedrängenden Wirkung" einer Windkraftanlage gibt ([max. Anlagenhöhe =] 150 m x 3 = 450 m; vgl. Beschl. des Senats v. 12.08.2014, 1 MB 13/14 [n. v., zu 3.2]; OVG Münster, Urt. v. 09.08.2006, 8 A 3726/05, BauR 2007, 74 ff und Beschl. v. 24.06.2010, 8 A 2764/09, BauR 2011, 252 [bei [...] Rn. 43 m. w. N.]; VGH München, Beschl. v. 30.04.2014, 22 ZB 14.680, [...] [Rn. 20]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 3726/05

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2014 - 1 MR 7/14
    Dem schließt sich der Senat an; die bereits oben (1.1.1) genannten Abstände liegen deutlich oberhalb des Wertes, der überhaupt erst Anlass zur Prüfung einer "bedrängenden Wirkung" einer Windkraftanlage gibt ([max. Anlagenhöhe =] 150 m x 3 = 450 m; vgl. Beschl. des Senats v. 12.08.2014, 1 MB 13/14 [n. v., zu 3.2]; OVG Münster, Urt. v. 09.08.2006, 8 A 3726/05, BauR 2007, 74 ff und Beschl. v. 24.06.2010, 8 A 2764/09, BauR 2011, 252 [bei [...] Rn. 43 m. w. N.]; VGH München, Beschl. v. 30.04.2014, 22 ZB 14.680, [...] [Rn. 20]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2013 - 2 B 1216/12

    Vorliegen eines schweren Nachteils bei Vollzug eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2014 - 1 MR 7/14
    Im Hinblick auf diese Möglichkeit kann eine Außervollzugsetzung des Änderungsbebauungsplans nicht beansprucht werden (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 25.01.2008, 7 B 1743/07.NE, BauR 2008, 962 [bei [...] Rn. 42-44] sowie Beschl. v. 10.01.2013, 2 B 1216/12.NE [[...] Rn. 25]; VGH München, Beschl. v. 30.08.2013, 15 NE 13.1693, [[...] Rn. 23-26]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2011 - 8 A 11215/10

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Nachbarschutz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2014 - 1 MR 7/14
    Allein die Sichtbarkeit einer Windkraftanlage begründet auch dann noch keine unzumutbare Beeinträchtigung, wenn von jedem Fenster eines Wohnhauses aus solche Anlagen sichtbar sind (OVG Koblenz, Beschl. v. 10.03.2011, 8 A 11215/10, [...] [Rn. 11]).
  • VGH Bayern, 30.04.2014 - 22 ZB 14.680

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für acht Windkraftanlagen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2008 - 7 B 1743/07

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 12 KN 65/07

    Vorliegen einer Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen ein in einem

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2007 - 1 KN 11/06
  • OVG Hamburg, 19.07.2000 - 2 Bs 179/00
  • BVerwG, 17.12.2012 - 4 BN 19.12

    Anforderung an die Antragsbefugnis bei der Geltendmachung einer Rechtsverletzung

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.08.2006 - 1 MR 5/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Bebauungsplans; Der Bau von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2014 - 2 B 418/14

    Bloßer Vollzug eines Bebauungsplans als schwerer Nachteil vor dem Hintergrund des

  • BVerwG, 29.07.2013 - 4 BN 13.13

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; überspannte Anforderungen an die Prüfung

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2000 - 1 M 66/00

    Verwaltungsprozessrecht: Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • OVG Hamburg, 28.02.2007 - 2 Es 1/07

    Erfolgloser Antrag nach § 47 Abs 6 VwGO gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan;

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 12 MN 301/12

    Normenkontrolleilantrag eines Nachbarn gegen die Ausweisung eines kombinierten

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2014 - 1 MN 7/14

    Anforderungen an die Bekanntmachung der Arten vorliegender umweltbezogener

  • VGH Bayern, 03.01.2013 - 1 NE 12.2151

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2013 - 8 S 907/13

    Zum Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrollantrag bei vollständig umgesetzter

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2015 - 1 KN 8/14
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2015 - 1 KN 8/14

    Nachbarschützender Charakter des Abwägungsgebot hinsichtlich planexterner

    Durch Beschluss vom 21. August 2014 - 1 MR 7/14 - hat der Senat den Antrag des Antragstellers, den Vollzug des Änderungsbebauungsplanes einstweilen auszusetzen, abgelehnt.

    Die Antragsbefugnis des Antragstellers hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 21.08.2014 - 1 MR 7/14 - bejaht (NordÖR 2015, 37; Nr. 1.1 der Beschlussgründe); der Senat nimmt darauf zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 21.08.2014 (a.a.O.) ausgeführt hat, kann die Möglichkeit einer Orientierungs- bzw. Richtwertüberschreitung nicht ausgeschlossen werden; daran ist - unbeschadet der (in der Begründetheitsprüfung zu untersuchenden) Einwände gegen die rechtliche "Notwendigkeit", einen Impulszuschlag wegen der Geräusche, die durch das Vorbeistreichen des Flügels am Mast einer Windkraftanlage entstehen - festzuhalten.

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 21.08.2014 (a.a.O. [bei Juris Rn. 27]; vgl. auch Urt. des Senats v. 22.04.2010, 1 KN 19/09, NordÖR 2011, 229 [bei Juris Rn. 77]) darauf hingewiesen, dass der Antragsteller die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für neue "Repowering"-Windkraftanlagen auf der Grundlage des angegriffenen Änderungsbebauungsplans (einstweilen) verhindern kann.

    Der Senat hält insoweit an den Gründen seines Beschlusses vom 21.08.2014 (a.a.O., zu 2.2.1) fest; im vorliegenden Verfahren sind dazu keine neuen Argumente vorgetragen worden.

    Der Senat ist bereits in seinem Beschluss vom 21.08.2014 (a.a.O. [bei Juris Rn. 41]) auf das Erfordernis eingegangen, die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (nach "Themenblöcken" geordnet) in der Bekanntmachung über die Auslegung des Planentwurfs (§ 3 Abs. 2 S. 2 BauGB) schlagwortartig zu charakterisieren, auch soweit diese für unwesentlich erachtet werden und deshalb nicht ausgelegt werden sollen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.07.2013, 4 CN 3.12, BVerwGE 147, 206; Urt. v. 11.09.2014, 4 CN 1.14, NVwZ 2015, 232).

    Der Senat hat zu den materiellen Fragen des angegriffenen Bebauungsplans bereits in seinem Beschluss vom 21.08.2014 (a.a.O.) Stellung genommen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2015 - 1 MB 14/15

    Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen

    Im Nennleistungsbetrieb einer Windkraftanlage gewinnt dieses Geräusch allerdings eine Frequenz (bei 40 Umdrehungen/Min.: 2 mal pro Sekunde), die eher einem schnellen Rhythmus als einem wahrnehmbaren Einzelgeräusch entspricht (vgl. dazu bereits Beschluss des Senats vom 21.08.2014, 1 MR 7/14, NordÖR 2015, 37).

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 21.08.2014, 1 MR 7/14, NordÖR 2015, 37 [bei [...] Rn. 18]), an der festzuhalten ist.

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2017 - 1 MR 4/17

    Großflächiger Landschaftsschutz muss mit dem Land abgestimmt werden

    Die Anwendung der angegriffenen Norm durch die Genehmigungsbehörde begründet - als solche - keinen "schweren Nachteil" (vgl. Beschl. des Senats v. 21.08.2014, 1 MR 7/14, NordÖR 2015, 37).
  • VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905

    Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH

    Maßgeblich für die Vergabe von Zuschlägen für Impulshaltigkeit sind die Wind(stärke)-, Standort- und Anlagebedingungen im Einzelfall (OVG Schleswig, Beschluss vom 21.08.2014, 1 MR 7/14 - juris Rz. 51).

    Im Genehmigungsbescheid gibt es Möglichkeiten, etwaigen (speziellen) Lärmwirkungen und -betroffenheiten durch Regelungen Rechnung zu tragen (OVG Schleswig, Beschluss vom 21.08.2014, 1 MR 7/14 - juris Rz. 52), die der Beklagte hier genutzt hat.

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2018 - 1 MR 3/18

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans in einem Überschwemmungsgebiet

    Der Anspruch auf gerechte Abwägung wird allerdings nicht (schon) durch jeden privaten Belang ausgelöst, sondern nur durch solche Belange, die einen städtebaulichen Bezug haben und die mehr als nur geringfügig und schutzwürdig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.2004 - 4 CN 1/13 -, juris [Rn. 9]; BVerwG, Beschluss vom 17.12.2012 - 4 BN 19.12 -, juris [Rn. 3]; st. Rspr. des Senats, Beschlüsse vom 21.08.2014 - 1 MR 7/14 - und vom 23.02.2016 - 1 MR 13/15 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.08.2021 - 5 LA 7/19

    Nachbarklage gegen Windenergieanlage - Anspruch auf freie Aussicht

    Selbst wenn von jedem Fenster eines Wohnhauses aus Windkraftanlagen sichtbar sind, begründet dies allein noch keine unzumutbare Beeinträchtigung (OVG Schleswig, Beschluss vom 21. August 2014 - 1 MR 7/14 -, juris Rn. 60).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.05.2017 - 1 KN 7/15

    (Un-)Zulässigkeit eines Normenkontrollantrages gegen einen Bebauungsplan

    An die Darlegung der Antragsbefugnis dürfen allerdings keine überspannten Anforderungen gestellt werden, die - letztlich - dazu führen, dass durch die prozessuale Handhabung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO die an sich gebotene Sachprüfung in die Prüfung der Zulässigkeit des Antrags "vorverlagert" wird (OVG Schleswig, Beschluss vom 21.08.2014 - 1 MR 7/14 - ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2014 - 1 MB 32/14

    Nachbarrecht auf exakte Einmessung einer baulichen Anlage; Schutz der Wohnnutzung

    Der Erlass ist damit nicht dritt- bzw. nachbarschützend, sondern an Planungsträger gerichtet und enthält im Übrigen nur "Entscheidungshilfen" für die planungsrechtliche Prüfung von Vorhaben durch die Genehmigungsbehörden (vgl. Beschl. des Senats v. 21.08.2014, 1 MR 7/14, n. v. [zu 1.1.1]).
  • VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 14.01823

    Klagen gegen Windkraftanlagen ohne Erfolg

    Es ist anerkannt, dass moderne Windenergieanlagen - wie im vorliegenden Fall auch - keine Geräusche hervorrufen, die einen Zuschlag für Ton- und Impulshaltigkeit rechtfertigen (OVG Schleswig, Beschluss vom 21.08.2014, 1 MR 7/14 - juris Rz. 50 m.w.N.; VG Bayreuth, Urt. v. 18.12.2014, 2 K 14.299 - juris Rz. 66).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.12.2014 - 1 MB 42/14

    Nachbarklage gegen 400 m entfernte Windkraftanlagen

    Der Erlass ist damit nicht dritt- bzw. nachbarschützend, sondern an Planungsträger gerichtet und enthält im Übrigen nur "Entscheidungshilfen" für die planungsrechtliche Prüfung von Vorhaben durch die Genehmigungsbehörden (vgl. Beschl. des Senats v. 21.08.2014 - 1 MR 7/14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2018 - 1 KN 24/14

    Nachbarklage gegen Bebauungsplan

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