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   OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2014 - 2 MB 17/14   

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https://dejure.org/2014,24629
OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2014 - 2 MB 17/14 (https://dejure.org/2014,24629)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.08.2014 - 2 MB 17/14 (https://dejure.org/2014,24629)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. August 2014 - 2 MB 17/14 (https://dejure.org/2014,24629)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 33 Abs 2 GG
    Konstitutives Anforderungsmerkmal für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin und Geschäftsführers/Geschäftsführerin eines Berufsbildungszentrums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung eines Merkmals aus einer Stellenausschreibung als konstitutiv

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; SchulG § 125 Abs. 1 S. 2; SchulG § 134
    Einordnung eines Merkmals aus einer Stellenausschreibung als konstitutiv

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konstitutive Anforderungsmerkmale für die Besetzung einer Schulleiterstelle

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 11 B 5.14

    Türkei; Familiennachzug; Ehefrau; Sohn; im Verlauf des Verfahrens volljährig

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2014 - 2 MB 17/14
    Eine gleichlautende Formulierung sei in einem parallel rechtshängigen Konkurrentenverfahren (11 B 5/14) gewählt worden, wobei der Antragsgegner in dem dortigen Verfahren - wie selbstverständlich - bei Nichterfüllen der "Erwartung" Bewerberinnen/Bewerber aus dem weiteren Besetzungsverfahren ausgeschlossen habe.

    Auch die von ihm, dem Antragsgegner, im Parallelverfahren (11 B 5/14) vertretene Auffassung sowie der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. Mai 2011 - 3 MB 26/11 - rechtfertigten die Einstufung des Merkmals "berufspädagogisches Studium" als zwingendes Anforderungsprofil im vorliegenden Fall nicht.

    Da das Anforderungsprofil jeder ausgeschriebenen Stelle für die potentiellen Bewerberinnen und Bewerber aus sich selbst heraus verständlich sein muss, kommt es auf den Kontext des Merkmals "Erwartet wird" im Parallelverfahren zum Aktenzeichen 11 B 5/14 nicht entscheidungserheblich an.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2014 - 2 MB 17/14
    Verbleibende Zweifel daran, ob ein Merkmal des Anforderungsprofils als konstitutiv oder deklaratorisch einzustufen ist, müssen durch eine entsprechend § 133 BGB am Empfängerhorizont potentieller Bewerberinnen/Bewerber orientierte Auslegung beseitigt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rdnr. 32).
  • OVG Bremen, 03.05.2010 - 2 B 315/09

    Organisatorisches Ermessen des Dienstherrn hinsichtlich der Festlegung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2014 - 2 MB 17/14
    Der Antragsgegner bestreitet nicht, dass das Merkmal "Erwartet wird ein berufspädagogisches Studium" bei der vom Verwaltungsgericht isoliert angestellten Wortlautinterpretation als konstitutives Anforderungsmerkmal einzustufen wäre (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 3.5.2010 - 2 B 315/09 -, DÖD 2010, 223 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2014 - 6 B 93/14

    Anordnungsgrund zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs in den Fällen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2014 - 2 MB 17/14
    Bei Letzteren geht es um Merkmale, die sich erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten, das betreffende Element des Eignungs- und Befähigungsprofils näher in den Blick nehmenden Werturteils erschließen (VGH Mannheim, Beschl. v. 7.12.2010 - 4 S 2057/10 -, NVwZ-RR 2011, 290; OVG Münster, Beschl. v. 14.3.2014 - 6 B 93/14 -, IÖD 2014, 130, 131 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10

    Auswahlentscheidung des Dienstherrn bei Nichterfüllung eines so genannten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2014 - 2 MB 17/14
    Bei Letzteren geht es um Merkmale, die sich erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten, das betreffende Element des Eignungs- und Befähigungsprofils näher in den Blick nehmenden Werturteils erschließen (VGH Mannheim, Beschl. v. 7.12.2010 - 4 S 2057/10 -, NVwZ-RR 2011, 290; OVG Münster, Beschl. v. 14.3.2014 - 6 B 93/14 -, IÖD 2014, 130, 131 f.).
  • VGH Bayern, 10.09.2013 - 3 CE 13.1592

    Beamtenrecht Stellenbesetzung Schulleitung für mehrere kommunale berufliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2014 - 2 MB 17/14
    Erfüllt eine Bewerberin/ein Bewerber ein konstitutives Anforderungsmerkmal nicht, so bleibt ihre/seine Bewerbung von vornherein unberücksichtigt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 10.09.2013 - 3 CE 13.1592 -, juris Rdnr. 30).
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Demgegenüber kennzeichnet das fakultative/nicht-konstitutive Anforderungsprofil solche Qualifikationsmerkmale, die entweder ausdrücklich nicht zwingend vorliegen müssen, weil sie beispielsweise nur "erwünscht" sind, oder die ihrer Art nach nicht allein anhand objektiv überprüfbarer Faktoren - bejahend oder verneinend - festgestellt werden können (VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 7.12.2010 - 4 S 2057/10 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 14.3.2014 - 6 B 93/14 -, juris Rn. 14; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 22.8.2014 - 2 MB 17/14 -, juris Rn. 28; Sächs. OVG, Beschluss vom 27.3.2015 - 2 B 308/14 -, juris Rn. 13; Nds. OVG, Beschluss vom 21.4.2015 - 5 ME 64/15 - Beschluss vom 10.3.2016 - 5 ME 4/16 -).

    Die Abgrenzung zwischen dem konstitutiven und dem beschreibenden Teil des Anforderungsprofils ist eine Frage der Auslegung des Ausschreibungstextes, welche entsprechend § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) danach zu erfolgen hat, wie die Erklärung aus Sicht des Empfängers bei objektiver Betrachtung zu verstehen ist (Nds. OVG, Beschluss vom 12.3.2004 - 5 ME 390/03 -, juris Rn. 29f.; Beschluss vom 21.4.2015 - 5 ME 64/15 - Beschluss vom 1.3.2016 - 5 ME 10/16 - Brem. OVG, Beschluss vom 16.2.2009 - 2 B 598/08 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Beschluss vom 14.3.2014, a. a. O., Rn. 16; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 22.8.2014, a. a. O., Rn. 28).

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 5 ME 153/16

    Amt im konkret funktionellen Sinne; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung;

    Demgegenüber kennzeichnet das fakultative/nicht-konstitutive Anforderungsprofil solche Qualifikationsmerkmale, die entweder ausdrücklich nicht zwingend vorliegen müssen, weil sie beispielsweise nur "erwünscht" sind, oder die ihrer Art nach nicht allein anhand objektiv überprüfbarer Faktoren - bejahend oder verneinend - festgestellt werden können (VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 7.12.2010 - 4 S 2057/10 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 14.3.2014 - 6 B 93/14 -, juris Rn. 14; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 22.8.2014 - 2 MB 17/14 -, juris Rn. 28; Sächs. OVG, Beschluss vom 27.3.2015 - 2 B 308/14 -, juris Rn. 13; Nds. OVG, Beschluss vom 21.4.2015 - 5 ME 64/15 - Beschluss vom 10.3.2016 - 5 ME 4/16 -).

    Die Abgrenzung zwischen dem konstitutiven und dem beschreibenden Teil des Anforderungsprofils ist eine Frage der Auslegung des Ausschreibungstextes, welche entsprechend § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) danach zu erfolgen hat, wie die Erklärung aus Sicht des Empfängers bei objektiver Betrachtung zu verstehen ist (Nds. OVG, Beschluss vom 12.3.2004 - 5 ME 390/03 -, juris Rn. 29f.; Beschluss vom 21.4.2015 - 5 ME 64/15 - Beschluss vom 1.3.2016 - 5 ME 10/16 - Brem. OVG, Beschluss vom 16.2.2009 - 2 B 598/08 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Beschluss vom 14.3.2014, a. a. O., Rn. 16; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 22.8.2014, a. a. O., Rn. 28).

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 5 ME 80/21

    Ausblenden; Auswahlverfahren; Begünstigung; Bewerber;

    Demgegenüber kennzeichnet das fakultative/nicht-konstitutive Anforderungsprofil solche Qualifikationsmerkmale, die entweder nicht zwingend vorliegen müssen, weil sie vom Dienstherrn nur "erwünscht" sind, oder die ihrer Art nach nicht allein anhand objektiv überprüfbarer Faktoren - bejahend oder verneinend - festgestellt werden können (VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 7.12.2010 - 4 S 2057/10 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 14.3.2014 - 6 B 93/14 -, juris Rn. 14; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 22.8.2014 - 2 MB 17/14 -, juris Rn. 28; Sächs. OVG, Beschluss vom 27.3.2015 - 2 B 308/14 -, juris Rn. 13; Nds. OVG, Beschluss vom 21.4.2015 - 5 ME 64/15 - Beschluss vom 10.3.2016 - 5 ME 4/16 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2017 - 1 M 38/17

    Stadt Zeitz darf Beigeordnete ernennen

    Nicht-konstitutive Merkmale sind demgegenüber dadurch gekennzeichnet, dass sie entweder ausdrücklich als nicht zwingend vorliegen sollen, weil sie beispielsweise nur "erwünscht" sind, oder die ihrer Art nach nicht allein anhand objektiv überprüfbarer Faktoren - bejahend oder verneinend - festgestellt werden können ( OVG Sachsen, Beschluss vom 2. September 2016 - 2 B 95/16 - und vom 27. März 2015 - 2 B 308/14 -, jeweils , juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 3. Januar 2017 - 5 ME 157/16 - und Beschluss vom 1. Dezember 2016 - 5 ME 153/16 -, jeweils juris [m. w. N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. März 2014 - 6 B 93/14 - und Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 1 B 1347/09 -, jeweils, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 4 S 2057/10 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. August 2014 - 2 MB 17/14 -, juris ).
  • VG Schleswig, 09.09.2020 - 12 B 29/20

    Stellenbesetzung

    Die Abgrenzung zwischen einem konstitutiven und deklaratorischen Anforderungsprofilmerkmal ist eine Frage der Auslegung des Ausschreibungstextes, welche entsprechend § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) danach zu erfolgen hat, wie die Erklärung aus Sicht des Empfängers bei objektiver Betrachtung zu verstehen ist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 22.08.2014 - 2 MB 17/14 - juris Rn 28).

    Deklaratorische Anforderungsprofilmerkmale sind - das sei ergänzend ausgeführt - solche Qualifikationsmerkmale, die entweder ausdrücklich nicht zwingend vorliegen müssen, weil sie beispielsweise nur "erwünscht" sind, oder die ihrer Art nach nicht allein anhand objektiv überprüfbarer Faktoren - bejahend oder verneinend - festgestellt werden können (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 22.08.2014 aaO Rn 28; VGH Mannheim, Beschluss vom 07.12.2010 - 4 S 2057/10 - juris Rn 4).

  • VG Magdeburg, 03.03.2022 - 5 A 118/20

    Anspruch auf erneute Entscheidung über eine Bewerbung um Einstellung in ein

    Nicht-konstitutive Merkmale sind demgegenüber dadurch gekennzeichnet, dass sie entweder ausdrücklich als nicht zwingend vorliegen sollen, weil sie beispielsweise nur "erwünscht" sind, oder die ihrer Art nach nicht allein anhand objektiv überprüfbarer Faktoren - bejahend oder verneinend - festgestellt werden können (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. April 2017 - 1 M 38/17 -, juris Rn. 19 - 20; OVG Sachsen, Beschluss vom 2. September 2016 - 2 B 95/16 - und vom 27. März 2015 - 2 B 308/14 -, jeweils, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 3. Januar 2017 - 5 ME 157/16 - und Beschluss vom 1. Dezember 2016 - 5 ME 153/16 -, jeweils juris [m. w. N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. März 2014 - 6 B 93/14 - und Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 1 B 1347/09 -, jeweils, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 4 S 2057/10 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. August 2014 - 2 MB 17/14 -, juris).
  • VG Schleswig, 05.12.2018 - 12 B 59/18

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Die Abgrenzung zwischen dem konstitutiven und dem fakultativen Teil des Anforderungsprofils ist eine Frage der Auslegung des Ausschreibungstextes, welche entsprechend § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) danach zu erfolgen hat, wie die Erklärung aus Sicht des Empfängers bei objektiver Betrachtung zu verstehen ist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 22.08.2014 - 2 MB 17/14 - Juris, Rdnr. 28).
  • VG München, 13.09.2023 - M 5 E 23.3439

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Stellenbesetzung, W 3 Professur

    Bei Letzteren geht es um Merkmale, die sich erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten, das betreffende Element des Eignungs- und Befähigungsprofils näher in den Blick nehmenden Werturteils erschließen (OVG SH, B.v. 22.8.2014 - 2 MB 17/14 - juris Rn. 28; VGH BW, B.v. 7.12.2010 - 4 S 2057/10 - NVwZ-RR 2011, 290, juris Rn. 4).
  • VG München, 30.01.2023 - M 5 E 22.4977

    Erfolgreicher Konkurrenteneilantrag gegen Besetzung einer Professur

    Bei Letzteren geht es um Merkmale, die sich erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten, das betreffende Element des Eignungs- und Befähigungsprofils näher in den Blick nehmenden Werturteils erschließen (OVG SH, B.v. 22.8.2014 - 2 MB 17/14 - juris Rn. 28; VGH BW, B.v. 7.12.2010 - 4 S 2057/10 - NVwZ-RR 2011, 290, juris Rn. 4).
  • VG München, 19.10.2021 - M 5 E 21.2443

    Deklaratorisches und konstitutives Anforderungsprofil

    Bei Letzteren geht es um Merkmale, die sich erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten, das betreffende Element des Eignungs- und Befähigungsprofils näher in den Blick nehmenden Werturteils erschließen (OVG SH, B.v. 22.8.2014 - 2 MB 17/14 - juris Rn. 28; VGH BW, B.v. 7.12.2010 - 4 S 2057/10 - NVwZ-RR 2011, 290, juris Rn. 4).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2019 - 2 MB 6/19

    Ablehnung eines Mitglieds des Richterwahlausschusses als befangen; Bestehen der

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