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   OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2009 - 1 MR 2/09   

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https://dejure.org/2009,88933
OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2009 - 1 MR 2/09 (https://dejure.org/2009,88933)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.03.2009 - 1 MR 2/09 (https://dejure.org/2009,88933)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. März 2009 - 1 MR 2/09 (https://dejure.org/2009,88933)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Bauplanungsrechtlicher Schutz von Aussicht und Verkehrswert?

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2009 - 1 MR 2/09
    Die damit verbundenen Auswirkungen auf die Grundstücke der Antragsteller sind objektiv geringwertig bzw. geringfügig im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. ferner dessen Beschl. v. 09.02.1995 - 4 NB 17.94 - BRS 57 Nr. 42).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2005 - 1 KN 14/05
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2009 - 1 MR 2/09
    Abgesehen davon, dass dieser Wald nicht erst kürzlich gerodet worden ist und die entsprechende Fläche im Zeitpunkt des für die Abwägung maßgeblichen Satzungsbeschlusses auch rechtlich kein Wald mehr war, weil die zuständige Forstbehörde bereits im Juni 2008 eine sog. Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 LWaldG erteilt hat, ist die Lage an einem Wald nicht mit den von den Antragstellern in Bezug genommenen Fällen vergleichbar, in denen der Senat - ausnahmsweise - den Belang an der Erhaltung einer unveränderten Ortsrandlage als abwägungsbeachtlich angesehen hat (Urt. v. 11.09.2003 - 1 KN 10/01 - und Beschl. v. 27.07.2001 - 1 M 13/01 -: Verbauung des bisher ungehinderten Blicks über ein Landschaftsschutzgebiet hinweg auf einen See; Urt. v. 15.12.2005 - 1 KN 14/05 -: Beeinträchtigung der Aussicht auf eine Dünen- und Heidelandschaft durch die mit dem Plan zugelassen Bebauung).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2001 - 1 M 13/01

    Normenkontrollverfahren zur Überprüfung eines Bebauungsplans; Antragsbefugnis des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2009 - 1 MR 2/09
    Abgesehen davon, dass dieser Wald nicht erst kürzlich gerodet worden ist und die entsprechende Fläche im Zeitpunkt des für die Abwägung maßgeblichen Satzungsbeschlusses auch rechtlich kein Wald mehr war, weil die zuständige Forstbehörde bereits im Juni 2008 eine sog. Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 LWaldG erteilt hat, ist die Lage an einem Wald nicht mit den von den Antragstellern in Bezug genommenen Fällen vergleichbar, in denen der Senat - ausnahmsweise - den Belang an der Erhaltung einer unveränderten Ortsrandlage als abwägungsbeachtlich angesehen hat (Urt. v. 11.09.2003 - 1 KN 10/01 - und Beschl. v. 27.07.2001 - 1 M 13/01 -: Verbauung des bisher ungehinderten Blicks über ein Landschaftsschutzgebiet hinweg auf einen See; Urt. v. 15.12.2005 - 1 KN 14/05 -: Beeinträchtigung der Aussicht auf eine Dünen- und Heidelandschaft durch die mit dem Plan zugelassen Bebauung).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2009 - 1 MR 2/09
    Was die Abwägungsbeachtlichkeit der durch den Plan (insgesamt) bzw. durch die damit zugelassenen Nutzungen ausgelösten Verkehrslärmimmissionen angeht, gilt folgendes: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 19.02.1992 - 4 NB 11.91 -, BRS 54 Nr. 41) richtet sich die Beantwortung der Frage, ob eine planbedingte Zunahme des Verkehrslärms zum notwendigen Abwägungsmaterial gehört, nach den Umständen des Einzelfalls.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1991 - 5 S 753/91

    Die besondere Lage eines Grundstücks ("einsam", "waldnah") begründet nicht die

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2009 - 1 MR 2/09
    Die Lage an einem Waldstück kann im Gegenteil wegen der damit verbundenen Verschattung und der Gefahr des Windwurfs sogar nachteilig sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.07.1991 - 5 S 753/91 -, NuR 1992, 234, das die "waldnahe" Lage des Grundstücks des Antragstellers nicht als ausreichend für die Begründung der Antragsbefugnis angesehen hat).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.09.2003 - 1 KN 10/01

    Abwägung, Antragsbefugnis, Ausgleichsmaßnahme, Belang, Eigentumswechsel, Gewicht,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2009 - 1 MR 2/09
    Abgesehen davon, dass dieser Wald nicht erst kürzlich gerodet worden ist und die entsprechende Fläche im Zeitpunkt des für die Abwägung maßgeblichen Satzungsbeschlusses auch rechtlich kein Wald mehr war, weil die zuständige Forstbehörde bereits im Juni 2008 eine sog. Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 LWaldG erteilt hat, ist die Lage an einem Wald nicht mit den von den Antragstellern in Bezug genommenen Fällen vergleichbar, in denen der Senat - ausnahmsweise - den Belang an der Erhaltung einer unveränderten Ortsrandlage als abwägungsbeachtlich angesehen hat (Urt. v. 11.09.2003 - 1 KN 10/01 - und Beschl. v. 27.07.2001 - 1 M 13/01 -: Verbauung des bisher ungehinderten Blicks über ein Landschaftsschutzgebiet hinweg auf einen See; Urt. v. 15.12.2005 - 1 KN 14/05 -: Beeinträchtigung der Aussicht auf eine Dünen- und Heidelandschaft durch die mit dem Plan zugelassen Bebauung).
  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2009 - 1 MR 2/09
    Dieser Umstand allein macht das Interesse der Antragsteller an der Beibehaltung des bisherigen Zustands jedoch noch nicht zu einem abwägungsbeachtlichen Belang (BVerwG, Beschl. v. 22.08.2000 - 4 BN 38.00 -, BRS 63 Nr. 45).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2009 - 1 MR 2/09
    Nicht abwägungsbeachtlich sind insbesondere objektiv geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (BVerwG, Urt. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46).
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2009 - 1 MR 2/09
    Soweit sich die Antragsteller auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 1999 - 4 CN 6.98 - BRS 62 Nr. 48 berufen, in dem die durch 32 Wohnungen verursachten Verkehrslärmimmissionen als abwägungsbeachtlich bewertet worden sind, verkennen sie die Unterschiede zwischen dem Fall, der der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde lag, und dem vorliegenden Sachverhalt.
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