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   OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 6/15   

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OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 6/15 (https://dejure.org/2017,9863)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.03.2017 - 4 LB 6/15 (https://dejure.org/2017,9863)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. März 2017 - 4 LB 6/15 (https://dejure.org/2017,9863)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Anspruch (hier: eines Irakers) auf Einbürgerung trotz Sozialleistungsbezugs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbürgerung eines Ausländers in den deutschen Staatsverband trotz fehlender Unterhaltsfähigkeit; Vertretenmüssen des Einbürgerungsbewerbers hinsichtlich des Leistungsbezugs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbürgerung eines Ausländers in den deutschen Staatsverband trotz fehlender Unterhaltsfähigkeit; Vertretenmüssen des Einbürgerungsbewerbers hinsichtlich des Leistungsbezugs

  • rechtsportal.de

    Einbürgerung eines Ausländers in den deutschen Staatsverband trotz fehlender Unterhaltsfähigkeit; Vertretenmüssen des Einbürgerungsbewerbers hinsichtlich des Leistungsbezugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 14.01.2000 - 1Z BR 45/99

    Personenstandsrechtliche Berichtigungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 6/15
    Die Wirkung der gerichtlichen Entscheidung, mit der die Anordnung einer Berichtigung des Familienbuchs abgelehnt wird, erschöpft sich darin, dass die Unrichtigkeit der vorhandenen Eintragung jedenfalls nicht erwiesen ist (BayObLG, Beschluss vom 14. Januar 2000 - 1Z BR 45/99 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 27.10

    Anspruchseinbürgerung; Amtsermittlungsgrundsatz; Asylberechtigte;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 6/15
    Dieses öffentliche Interesse rechtfertigt es allerdings, eine Identitätsprüfung in Einbürgerungsverfahren zu verlangen (BVerwG, Urteil vom 1. September 2011 - 5 C 27/10 -, juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2008 - 13 S 171/08

    Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung der Einbürgerung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 6/15
    Wenn jemand langfristig in einem gesicherten Arbeitsverhältnis steht, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass dieses auch in Zukunft weiter bestehen wird (VGH Mannheim, Beschluss vom 2. April 2008 - 13 S 171/08 -, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 17.06.2010 - 3 A 439/09

    Feststehen der Benötigung der aufstockenden Leistungen der Grundsicherung im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 6/15
    Auch ist unerheblich, ob der Kläger ausreichende Vorsorge für das Alter betrieben hat, da es sich insofern nicht mehr um die Prognose für einen "überschaubaren" Zeitraum handelt (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 17. Juni 2010 - 3 A 439/09 -, juris Rn. 30).
  • OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12

    Zum öffentlichen Interesse an der Einbürgerung eines Ausländers nach § 8 Abs 2

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 6/15
    Ein öffentliches Interesse im Sinn des § 8 Abs. 2 StAG ist auch bei der Anwendung dieser Vorschrift auf den Ehegatten oder Lebenspartner eines Deutschen im Rahmen des § 9 Abs. 1 StAG nur gegeben, wenn nach dem konkreten Sachverhalt ein sich vom Durchschnittsfall eines Einbürgerungsbewerbers abhebendes spezifisch staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, das es ausnahmsweise rechtfertigen kann, den Ausländer trotz fehlender Unterhaltsfähigkeit - insoweit gegebenenfalls auch im Falle eines Vertretenmüssens - einzubürgern (OVG Saarlouis, Urteil vom 28. Juni 2012 - 1 A 35/12 -, juris Rn. 61; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Januar 2013 - 13 PA 243/12 -, juris Rn. 4; VGH Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 2014 - 1 S 1167/14 -, juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 1167/14

    Recht auf Einbürgerung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 6/15
    Ein öffentliches Interesse im Sinn des § 8 Abs. 2 StAG ist auch bei der Anwendung dieser Vorschrift auf den Ehegatten oder Lebenspartner eines Deutschen im Rahmen des § 9 Abs. 1 StAG nur gegeben, wenn nach dem konkreten Sachverhalt ein sich vom Durchschnittsfall eines Einbürgerungsbewerbers abhebendes spezifisch staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, das es ausnahmsweise rechtfertigen kann, den Ausländer trotz fehlender Unterhaltsfähigkeit - insoweit gegebenenfalls auch im Falle eines Vertretenmüssens - einzubürgern (OVG Saarlouis, Urteil vom 28. Juni 2012 - 1 A 35/12 -, juris Rn. 61; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Januar 2013 - 13 PA 243/12 -, juris Rn. 4; VGH Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 2014 - 1 S 1167/14 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 06.02.2013 - 5 PKH 13.12

    Ermessenseinbürgerung; Erfordernis der selbstständigen Unterhaltsfähigkeit;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 6/15
    Eine "besondere Härte" muss durch atypische Umstände des Einzelfalles bedingt sein und gerade durch die Verweigerung der Einbürgerung hervorgerufen werden und deshalb durch eine Einbürgerung vermieden oder zumindest entscheidend abgemildert werden können (BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 5 PKH 13/12 -, juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 07.01.2013 - 13 PA 243/12

    Einbürgerung von Kindern ausländischer und auf Sozialleistungen angewiesener

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 6/15
    Ein öffentliches Interesse im Sinn des § 8 Abs. 2 StAG ist auch bei der Anwendung dieser Vorschrift auf den Ehegatten oder Lebenspartner eines Deutschen im Rahmen des § 9 Abs. 1 StAG nur gegeben, wenn nach dem konkreten Sachverhalt ein sich vom Durchschnittsfall eines Einbürgerungsbewerbers abhebendes spezifisch staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, das es ausnahmsweise rechtfertigen kann, den Ausländer trotz fehlender Unterhaltsfähigkeit - insoweit gegebenenfalls auch im Falle eines Vertretenmüssens - einzubürgern (OVG Saarlouis, Urteil vom 28. Juni 2012 - 1 A 35/12 -, juris Rn. 61; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Januar 2013 - 13 PA 243/12 -, juris Rn. 4; VGH Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 2014 - 1 S 1167/14 -, juris Rn. 9).
  • VG Hannover, 26.01.2015 - 10 A 5224/14

    Altersgemäße Sprachentwicklung; Einbürgerung; Einbürgerung Minderjähriger;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 6/15
    Das ist insbesondere bei Jugendlichen und Heranwachsenden anzunehmen, die noch keinen berufsbildenden Abschluss besitzen (vgl. VG Hannover, Urteil vom 26. Januar 2015 - 10 A 5224/14 -, juris Rn. 31; VAH-BMI Nr. 10.1.1.3; BT-Drs. 16/5065 S. 228).
  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11

    Anspruch auf Einbürgerung; Ausschlussgrund, -tatbestand; Bagatellgrenze;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 6/15
    Für solche Umstände, deren Vorbringen der Mitwirkungsobliegenheit des Einbürgerungsbewerbers unterfällt (BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 5/11 -, juris Rn. 39), gibt es ebenfalls keinen Anhalt.
  • VG Berlin, 14.05.2021 - 21 K 194.20

    Missbräuchliche Inanspruchnahme von Wohngeld: Einschätzungen der

    So hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zum Einbürgerungsrecht mit Urteil vom 9. Februar 2009 - 5 C 22.08 - (juris Rn. 19 ff.; dem folgend einhellig die obergerichtliche Rechtsprechung, etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Juli 2020 - 13 LC 41/19 - juris Rn. 31 ff. und OVG Schleswig, Urteil vom 23. März 2017 - 4 LB 6/15 - juris Rn. 37 ff.) ausgeführt, die Einbürgerungsbehörde sei grundsätzlich befugt, selbstständig und eigenverantwortlich zu prüfen, ob ein Einbürgerungsbewerber in der Vergangenheit gegen die Obliegenheit verstoßen hat, durch Einsatz seiner Arbeitskraft für seine Altersversorgung vorzusorgen.

    Ebenfalls kann dahinstehen, ob die vom JobCenter verlangte Anzahl von bloß fünf Bewerbungen pro Monat ein tauglicher Maßstab für ausreichende Eigenbemühungen sein kann - nach der unterhaltsrechtlichen Rechtsprechung ist von Arbeitsuchenden zu verlangen, dass sie praktisch die gesamte Zeit, die ein voll Erwerbstätiger berufstätig wäre, für die Arbeitssuche aufwenden (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 10 UF 139/17 - juris Rn. 26, Urteil vom 28. Februar 2006 - 10 UF 133/05 - juris Rn. 37; vgl.a. OVG Schleswig, Urteil vom 23. März 2017 - 4 LB 6/15 - juris Rn. 37 ff.: "durchschnittlich vier bis fünf Bewerbungen pro Monat sind zahlenmäßig zu gering, wenn man berücksichtigt, dass dem Kläger für die Arbeitssuche wöchentlich 40 Stunden zur Verfügung stehen"; vgl. ferner ausführlich Viefhues in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Auflage 2020, § 1603 BGB, Rn. 612 ff.).

  • OVG Saarland, 13.10.2021 - 2 D 168/21

    Pkh-Beschwerde; Einbürgerungsbegehren; mangelnde Nachhaltigkeit der

    [vgl. BVerwG, Urteil vom 19.2.2009 - 5 C 22/08 - OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.3.2017 - 4 LB 6/15 - zitiert nach juris] Demnach ist eine gewisse Nachhaltigkeit zu fordern.

    [vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.3.2017, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2.4.2008 - 13 S 171/08 - ; juris].

  • VG Schleswig, 27.05.2020 - 9 A 185/18

    Staatsangehörigkeitsrecht - Einbürgerung bei ungeklärter Identität eines in

    Das OVG Schleswig hat in seinem Urteil vom 23.03.2017 (- 4 LB 6/15 -, juris Rn. 50) ausgeführt, eine Einbürgerung scheitere bei geklärter Identität nicht daran, dass in Personenstandsurkunden andere (falsche) Angaben enthalten seien.
  • VG Berlin, 04.09.2019 - 2 K 111.18

    Antrag auf Einbürgerung

    Darüber hinaus kommt es für die Frage, ob die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG erfüllt sind, nicht lediglich auf den Zeitpunkt der Entscheidung an, sondern es ist eine positive Prognose zu verlangen, dass der Eintritt einer nach den Vorschriften des SGB II oder SGB XII relevanten Hilfebedürftigkeit für einen überschaubaren Zeitraum in der Zukunft nicht zu erwarten ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2010 - OVG 5 M 40.09 - juris Rn. 2; VGH Mannheim, Urteil vom 12. März 2008 - 13 S 1487.06, NVwZ-RR 2008, 839 ; OVG Schleswig, Urteil vom 23. März 2017 - 4 LB 6/15 - juris Rn. 35).
  • VG Schleswig, 03.12.2021 - 9 A 56/19

    Fehlende Sicherung des Lebensunterhalts bei Einbürgerung

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Einbürgerungsbewerber tatsächlich Sozialleistungen bezieht; einbürgerungsschädlich ist bereits ein entsprechender Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII. Darüber hinaus kommt es für die Frage, ob die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG erfüllt sind, nicht lediglich auf den Zeitpunkt der Entscheidung an, sondern es ist eine positive Prognose zu verlangen, dass der Eintritt einer nach den Vorschriften des SGB II oder SGB XII relevanten Hilfebedürftigkeit für einen überschaubaren Zeitraum in der Zukunft nicht zu erwarten ist (OVG Schleswig, Urteil vom 23.03.2017 - 4 LB 6/15 - juris Rn. 35).
  • VG Stuttgart, 21.02.2020 - 4 K 11090/18

    Lebensunterhalt eines Einbürgerungsbewerbers

    Bei der Frage, ob der Lebensunterhalt ohne die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs gesichert ist, hat die Einbürgerungsbehörde nicht nur auf die aktuelle Situation abzustellen, erforderlich ist vielmehr eine gewisse Nachhaltigkeit; sie hat eine Prognose darüber anzustellen, ob der Einbürgerungsbewerber voraussichtlich dauerhaft in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Einkünften zu sichern (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.02.2009 - 5 C 22/08 - BVerwGE 133, 153; VGH Mannheim, Urt. v. 22.01.2014 - 1 S 923/13 - juris - OVG Lüneburg, Urt. v. 23.06.2016 - 13 LB 144/15 - InfAuslR 2016, 341; OVG Münster, Beschl. v. 28.02.2017 - 19 A 416/14 - juris - OVG Schleswig, Urt. v. 23.03.2017 - 4 LB 6/15 - juris - HTK-StAR / § 10 StAG / zu Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Stand: 13.12.2019, Rn. 32 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 26.04.2017 - 7 K 2002/16

    Herstellung einer familieneinheitlichen Staatsbürgerschaft

    Nach allgemeinen Grundsätzen obliegt dieser Nachweis dem Einbürgerungsbewerber (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.03.2017 - 4 LB 6/15 -, juris).
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