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   OVG Schleswig-Holstein, 23.06.1995 - 3 L 745/94   

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https://dejure.org/1995,12813
OVG Schleswig-Holstein, 23.06.1995 - 3 L 745/94 (https://dejure.org/1995,12813)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.06.1995 - 3 L 745/94 (https://dejure.org/1995,12813)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Juni 1995 - 3 L 745/94 (https://dejure.org/1995,12813)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.07.1992 - 3 L 366/91

    Erstattungsanspruch; Heimträger; Gastschulbeitrag

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.06.1995 - 3 L 745/94
    Vermögensrechtliche Ansprüche des öffentlichen Rechts verjähren in entsprechender Anwendung des § 195 BGB in der Verjährungsfrist von 30 Jahren, soweit nicht spezielle gesetzliche Regelungen vorgehen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 16.07.1992 - 3 L 366/91 -, SchHAnz 1993, 117).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.06.1995 - 3 L 745/94
    Ein Beamter hat gegenüber dem Dienstherrn Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Dienstherr zu Lasten des Beamten schuldhaft gegen die im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis wurzelnde (quasi - vertragliche) Pflicht zur Bestenauslese verstößt und diese Pflichtverletzung - adäquat kausal - einen Schaden des Beamten verursacht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.08.1988 - 2 C 51.86 -, E 80, 123; 125; OVG Schleswig, Urteil vom 05.09.1991 - 3 L 192/91 - und 17.09.1993 - 3 L 66/93 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.07.2010 - 3 LB 8/06

    Schadenersatz wegen unterbliebener Beförderung

    Ein derartiger Schadenersatzanspruch wäre gegeben, wenn die Beklagte den Antrag des Klägers, ihn zum 01. Oktober 2000 in die Besoldungsgruppe A 15 BBesO einzuweisen, zu Unrecht abgelehnt hätte, die Beklagte insoweit ein Verschulden träfe, der Rechtsverstoß der Beklagten - adäquat kausal - einen Schaden beim Kläger verursacht hätte und der Kläger es nicht schuldhaft unterlassen hätte, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (vgl. z. B. OVG Schleswig, Urt. v. 23.06.1995 - 3 L 745/94 - mit Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 25.08.1988 - 2 C 51.86 -, E 80, 123, 125; vgl. zur Schadensabwendungspflicht durch Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz: BVerwG, Urt. v. 28.05.1998 - 2 C 29/97 -, NJW 1998; 3288.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1995 - 3 L 757/94

    Beförderungsentscheidung; Dienstalter; Lebensalter; Bestenauslese; Schadensersatz

    Eine solche Verursachung des Schadens kann nur dann angenommen werden, wenn die Auswahlentscheidung wahrscheinlich zugunsten des betroffenen Beamten ausgefallen wäre, falls der Dienstherr nicht gegen seine Pflicht zur Bestenauslese verstoßen hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.1988 - 2 C 51.86 - E 80, 123, 125; OVG Schleswig, Urt. v. 05.09.1991 - 3 L 192/91 - 17.09.1993 - 3 L 66/93 - und 23.06.1995 - 3 L 745/94 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.12.2003 - 3 LB 33/03

    Beamtenrecht, Schadenersatz, Beförderung, Bestenauslese,

    Der Dienstherr kann in diesen Fällen wegen schuldhafter Verletzung einer eigenen, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis wurzelnden (quasi-vertraglichen) Verbindlichkeit in Anspruch genommen werden, sofern diese adäquat kausal zu einem Schaden des Beamten geführt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.10.1991 - 2 B 115/91 -, NJW 1992, 927 f., m.w.N.; vgl. auch OVG Schleswig, Urt. v. 23.06.1995 - 3 L 745/94 -).
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