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   OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2007 - 4 KS 9/05   

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OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2007 - 4 KS 9/05 (https://dejure.org/2007,30489)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.10.2007 - 4 KS 9/05 (https://dejure.org/2007,30489)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 4 KS 9/05 (https://dejure.org/2007,30489)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2007 - 4 KS 9/05
    Insbesondere trägt die Planfeststellung den gesetzlichen Planungsleitsätzen und den Anforderungen des Abwägungsgebots in sachgerechter Weise Rechnung (vgl. dazu grundlegend das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 14.02.1975 4 C 21.74 , E 48/56, 59).

    Das Abwägungsgebot verlangt zum einen, dass eine Abwägung überhaupt stattfindet, zum anderen, dass in die Abwägung Belange eingestellt werden, die nach Lage der Dinge eingestellt werden müssen, und schließlich, dass weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwGE 48/56, 63).

    Diese Anforderungen an die Abwägung beziehen sich sowohl auf den Abwägungsvorgang als auch auf das im Plan zum Ausdruck kommende Abwägungsergebnis, also ebenso auf das Abwägen bei der Planaufstellung an sich wie auch auf das inhaltliche Abgewogensein des festgestellten Plans (BVerwGE 48/56, 64).

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2007 - 4 KS 9/05
    Lässt sich eine solche Schutzauflage nachholen, ohne dass dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne dass in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachhaltig betroffen werden, so korespondiert mit der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses kein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung (vgl. BVerwGE 56, 110 [133]; E 71, 150 [160]; E 101, 73; vgl. zuletzt auch Urt. v. 23.11.2005 9 A 28.04 , NVwZ 2006, 331, 332; vgl. auch die gesetzlichen Regelungen zur Planerhaltung in § 75 Abs. 1 a S. 2 VwVfG, § 142 Abs. 1 a S. 2 LVwG, § 17 Abs. 6 c S. 2 FStrG, § 18 Abs. 6 S. 2 AEG sowie § 10 Abs. 8 S. 2 LuftVG).

    Dem vorhabenbetroffenen Nachbarn steht insoweit nur ein Anspruch auf Anordnung einer Schutzmaßnahme durch die Planfeststellungsbehörde zu, der im Wege einer Verpflichtungs- bzw. Bescheidungsklage geltend zu machen ist (vgl. BVerwGE 51, 15; E 56, 110 [132]; vgl. Nachweise im Einzelnen auch bei Kühling/Herrmann, aaO, S. 210 f).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2005 - 4 MR 1/05

    Ausbau des Flughafens Lübeck-Blankensee

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2007 - 4 KS 9/05
    Einem vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND gestellten Antrag auf Gewährung von vorläufigem Rechtschutz hat der Senat dagegen stattgegeben (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 18. Juli 2005 4 MR 1/05 ), weil die streitbefangene Planung zur Überzeugung des Senats offenkundig gravierende Mängel sowohl hinsichtlich der ihr zugrunde liegenden Abwägungsentscheidung als auch in Bezug auf die Beachtung und Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben für Belange des Naturschutzes aufwies.

    Diese wiederum sei durch das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr in einem gesonderten Verfahren planfestzustellen, das zugleich der Ausräumung der Bedenken dienen werde, die das Oberverwaltungsgericht Schleswig in seinem Beschluss vom 18. Juli 2005 im Verfahren 4 MR 1/05 dargelegt habe.

  • BVerwG, 16.08.1995 - 4 B 92.95

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Umweltverträglichkeitsprüfung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2007 - 4 KS 9/05
    Maßstab für die Frage, ob Mängel bei der Abwägung im Sinne des § 10 Abs. 8 LuftVG offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss waren, ist wie bei der in den wesentlichen Grundzügen gleichartigen Vorschrift des § 214 Abs. 3 BauGB (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 16.08.1995 4 B 92.95 /, in UPR 1995 S. 445; vgl. auch VGH München, Beschl. v. 04.02.1994 8 AS 94.4007, 94.4008 , in NVwZ 1994/706, 707 f.) , ob die Vermeidung des Fehlers zu einem anderen Ergebnis hätte führen können.
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2007 - 4 KS 9/05
    Dem vorhabenbetroffenen Nachbarn steht insoweit nur ein Anspruch auf Anordnung einer Schutzmaßnahme durch die Planfeststellungsbehörde zu, der im Wege einer Verpflichtungs- bzw. Bescheidungsklage geltend zu machen ist (vgl. BVerwGE 51, 15; E 56, 110 [132]; vgl. Nachweise im Einzelnen auch bei Kühling/Herrmann, aaO, S. 210 f).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2007 - 4 KS 9/05
    Lässt sich eine solche Schutzauflage nachholen, ohne dass dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne dass in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachhaltig betroffen werden, so korespondiert mit der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses kein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung (vgl. BVerwGE 56, 110 [133]; E 71, 150 [160]; E 101, 73; vgl. zuletzt auch Urt. v. 23.11.2005 9 A 28.04 , NVwZ 2006, 331, 332; vgl. auch die gesetzlichen Regelungen zur Planerhaltung in § 75 Abs. 1 a S. 2 VwVfG, § 142 Abs. 1 a S. 2 LVwG, § 17 Abs. 6 c S. 2 FStrG, § 18 Abs. 6 S. 2 AEG sowie § 10 Abs. 8 S. 2 LuftVG).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2007 - 4 KS 9/05
    Lässt sich eine solche Schutzauflage nachholen, ohne dass dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne dass in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachhaltig betroffen werden, so korespondiert mit der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses kein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung (vgl. BVerwGE 56, 110 [133]; E 71, 150 [160]; E 101, 73; vgl. zuletzt auch Urt. v. 23.11.2005 9 A 28.04 , NVwZ 2006, 331, 332; vgl. auch die gesetzlichen Regelungen zur Planerhaltung in § 75 Abs. 1 a S. 2 VwVfG, § 142 Abs. 1 a S. 2 LVwG, § 17 Abs. 6 c S. 2 FStrG, § 18 Abs. 6 S. 2 AEG sowie § 10 Abs. 8 S. 2 LuftVG).
  • VGH Bayern, 04.02.1994 - 8 AS 94.40007
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2007 - 4 KS 9/05
    Maßstab für die Frage, ob Mängel bei der Abwägung im Sinne des § 10 Abs. 8 LuftVG offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss waren, ist wie bei der in den wesentlichen Grundzügen gleichartigen Vorschrift des § 214 Abs. 3 BauGB (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 16.08.1995 4 B 92.95 /, in UPR 1995 S. 445; vgl. auch VGH München, Beschl. v. 04.02.1994 8 AS 94.4007, 94.4008 , in NVwZ 1994/706, 707 f.) , ob die Vermeidung des Fehlers zu einem anderen Ergebnis hätte führen können.
  • BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04

    Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2007 - 4 KS 9/05
    Lässt sich eine solche Schutzauflage nachholen, ohne dass dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne dass in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachhaltig betroffen werden, so korespondiert mit der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses kein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung (vgl. BVerwGE 56, 110 [133]; E 71, 150 [160]; E 101, 73; vgl. zuletzt auch Urt. v. 23.11.2005 9 A 28.04 , NVwZ 2006, 331, 332; vgl. auch die gesetzlichen Regelungen zur Planerhaltung in § 75 Abs. 1 a S. 2 VwVfG, § 142 Abs. 1 a S. 2 LVwG, § 17 Abs. 6 c S. 2 FStrG, § 18 Abs. 6 S. 2 AEG sowie § 10 Abs. 8 S. 2 LuftVG).
  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2007 - 4 KS 9/05
    unsachliche Erwägungen in die Abwägung eingeflossen sind (vgl. Beschl. des BVerwG v. 29.01.1992 4 NB 22.90 , NVwZ 92/662, 663 unter Hinweis auf den dort zitierten Wortlaut der BT-Drucksache 8/2885, S. 35 u. 46).
  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 A 7.98

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Plangenehmigung - Erteilung einer

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