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   OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2002 - 2 L 55/01   

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https://dejure.org/2002,33229
OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2002 - 2 L 55/01 (https://dejure.org/2002,33229)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.04.2002 - 2 L 55/01 (https://dejure.org/2002,33229)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. April 2002 - 2 L 55/01 (https://dejure.org/2002,33229)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 04.03.1993 - BT-Drs 12/4401
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2002 - 2 L 55/01
    Andererseits habe der Gesetzgeber aber das Ziel verfolgt, die Kostenerstattungstatbestände zu reduzieren und zu vereinfachen (Bundestags-Drucksache 12/4401, S. 84).

    Danach soll eine Kostenerstattung u.a. nur noch stattfinden, "nach § 103 Abs. 3 durch den zuständig bleibenden Träger des gewöhnlichen Aufenthalts an den Träger des tatsächlichen Aufenthalts bei dessen Leistungsgewährung im Anschluss an eine Hilfe in einer Einrichtung, wenn die Hilfebedürftigkeit am Ort der Einrichtung innerhalb von einem Monat entsteht; ..." (BT-Drs. 12/4401 S. 84).

    So heißt es auch in der Gesetzesbegründung, der Schutz der Anstaltsorte solle im Wesentlichen erhalten bleiben (BT-Drs. 12/4401 S. 84).

  • VG Berlin, 22.04.1999 - 6 A 326.96
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2002 - 2 L 55/01
    Ein weiteres Beispiel für die uneinheitliche Wortwahl des Gesetzgebers ist § 18 Abs. 3 BSHG: In den Sätzen 1 bis 4 ist durchgängig vom "Hilfesuchenden" die Rede, während Satz 5 der Vorschrift ohne erkennbaren Grund und sachliche Rechtfertigung den Begriff "Hilfeempfänger" verwendet (vgl. VG Berlin, Urt. v. 22.04.1999 - 6 A 326.96 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 02.10.2003 - 5 C 20.02

    - Einrichtungsorte, Schutz der - durch Kostenerstattung bei Verlassen der

    Die Frage, ob der Kostenerstattungsanspruch aus § 103 Abs. 3 BSHG voraussetzt, dass "der Hilfeempfänger" schon während des Einrichtungsaufenthalts Sozialhilfe bezogen hat, ist in Rechtsprechung, Spruchpraxis und Literatur umstritten (wie die Vorinstanz: VG Regensburg, Urteil vom 12. Juli 2001 - RO 8 K 99.152 - VG Mainz, Urteil vom 25. Januar 2001 - 1 K 1222/99.MZ - Spruchstelle München, Beschluss vom 13. Mai 1997 - NR 39/95 - W. Schellhorn/ H. Schellhorn, BSGH, 16. Aufl. 2002, § 103 Rn. 35, 37; Eichhorn/Fergen, BSHG, 4. Aufl. 1998, S. 1450; Zeitler, NDV 1994, S. 173, 179 und NDV 1998, S. 104, 107; nicht für notwendig halten den Bezug von Sozialhilfe schon in der Anstalt hingegen: OVG Schleswig, Urteil vom 24. April 2002 - 2 L 55/01 - ; VG Berlin, Urteile vom 22. April 1999 - VG 6 A 326.96 - und vom 14. November 2000 - VG 18 A 294.97 - Zentrale Spruchstelle für Fürsorgestreitigkeiten, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - B 76/99 -, EuG Bd. 56 , S. 135 ; Spruchstelle Münster, Entscheidung vom 6. Dezember 1996 - Nr. 6/96 -, EuG Bd. 52 , S. 129 ff.; Spruchstelle Goslar, Entscheidung vom 29. Oktober 1997 - Nr. 84/96 -, EuG Bd. 53 , S. 392 ff.; Bräutigam in: Fichtner, BSHG, 2. Aufl. 2003, § 103 Rn. 21 ff.; Schoch in: LPK, BSHG, 6. Aufl. 2003, § 103 Rn. 41; Mergler/Zink, BSHG, 4. Aufl., Stand: Mai 2003, § 103 Rn. 52).
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