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   OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2007 - 1 KN 1/06   

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OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2007 - 1 KN 1/06 (https://dejure.org/2007,35960)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.04.2007 - 1 KN 1/06 (https://dejure.org/2007,35960)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. April 2007 - 1 KN 1/06 (https://dejure.org/2007,35960)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2007 - 1 KN 1/06
    Dafür ist bereits der Inhalt der Schreiben der unteren Naturschutzbehörde vom 30. September 2004 und 24. April 2007 ein gewichtiges Indiz (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 4 C 15.01 , BRS 65 Nr. 95).

    Dass diese keinen absoluten Vorrang genießen, ergibt sich bereits daraus, dass der Gesetzgeber selbst Ausnahmen von dem Verbotstatbestand des § 11 Abs. 1 LNatSchG zugelassen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 4 C 15.01 , a.a.O., S. 452).

  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2007 - 1 KN 1/06
    Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu in seinem Urteil vom 30. Januar 2003 4 CN 14.01 BRS 66 Nr. 9, das den vergleichbaren Fall des Erlasses eines Bebauungsplans im Geltungsbereich einer im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses nicht aufgehobenen, wie § 11 Abs. 1 LNatSchG ein generelles Bauverbot enthaltenen Landschaftsschutzverordnung betraf, Folgendes ausgeführt: Die Auffassung der Vorinstanz, der angegriffene Bebauungsplan sei rechtswidrig, weil sein räumlicher Geltungsbereich vor dem Satzungsbeschluss nicht förmlich im Wege einer Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung aus dem förmlichen Landschaftsschutz entlassen worden sei, ist mit Bundesrecht nicht vereinbar.

    Über diese Tatbestandswirkung darf sich der Senat nicht hinwegsetzen (BVerwG, Urt. v. 30.01.2003 4 CN 14.01 , a.a.O., S. 59 u./60 o.).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2007 - 1 KN 1/06
    Ihr fehlt insoweit die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO; denn sie hat keinerlei Tatsachen vorgetragen, die es als möglich erscheinen lassen, dass sie durch die Festsetzungen für dieses Teilgebiet in einem ihrer Rechte verletzt wird (zur sog. Möglichkeitstheorie, vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1998 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2007 - 1 KN 1/06
    Die Möglichkeit einer Rechtsverletzung in Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist regelmäßig zu bejahen, wenn sich ein Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks gegen bauplanerische Festsetzungen wendet, die unmittelbar sein Grundstück betreffen (BVerwG, Urt. v. 10.03.1998 4 CN 6.97 -, BRS 60 Nr. 44).
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 30.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Änderungs- oder Ergänzungsplan als Gegenstand eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2007 - 1 KN 1/06
    Ein solcher untrennbarer Zusammenhang ist dann nicht gegeben, wenn der Plan entsprechend teilbar und außerdem anzunehmen ist, dass die planende Gemeinde im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (BVerwG, Beschl. v. 25.02.1997 4 NB 30.96 -, BRS 59 Nr. 51).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2007 - 1 KN 1/06
    Es ist auch keineswegs offensichtlich, dass die geplante Bebauung ohne den Plan ebenfalls unzulässig wäre (zu diesem Maßstab bei der Prüfung des Rechtsschutzbedürfnisses, vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992 4 N 2.91 , BRS 54 Nr. 38).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2007 - 1 KN 1/06
    Dass damit in Fällen wie dem vorliegenden ein Bauvorhaben im Gewässer- und Erholungsschutzstreifen zulässig ist, obwohl keine förmliche Ausnahmegenehmigung oder was hier unterstellt wird keine ihr gleichstehende Zusicherung vorliegt und eine solche Ausnahmegenehmigung wegen des Vorrangs der Planfestsetzungen auch nicht mehr erforderlich ist (vgl. § 8 a LNatSchG, § 21 BNatSchG; für nach dem Bebauungsplan zulässige Vorhaben im Waldschutzstreifen, vgl. § 24 Abs. 2 S. 3 LWaldG sowie BVerwG, Beschl. v. 25.08.1997 4 NB 12.97 , BRS 59 Nr. 29, bes. S. 111), ist zwar unbefriedigend.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2012 - 1 LA 42/12

    Einbeziehung von Hausgärten in den Innenbereich

    In Einzelfällen zu dieser Problematik hat der Senat den bebauten Bereich i. S. d. § 34 Abs. 1 BauGB auf einen verhältnismäßig schmalen Streifen "hinter" dem Hauptgebäude erstreckt, soweit dieser durch die vorhandenen Baulichkeiten geprägt und"bauakzessorisch" als Hausgarten oder dem Wohnen zugeordneter Erholungsbereich genutzt wird (Urt. des Senats v. 24.04.2007, 1 KN 1/06, Urt. des Senats c. 17.05.2001, 1 K 21/98, NVwZ-RR 2002, 485/486, sowie Urt. des Senats v. 29.07.1999, 1 L 55/98, n. v.).
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