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   OVG Schleswig-Holstein, 25.02.2015 - 3 MB 9/15   

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https://dejure.org/2015,45700
OVG Schleswig-Holstein, 25.02.2015 - 3 MB 9/15 (https://dejure.org/2015,45700)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.02.2015 - 3 MB 9/15 (https://dejure.org/2015,45700)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 3 MB 9/15 (https://dejure.org/2015,45700)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 13 S 1 Nr 2 Buchst a Alt 2 FeV, § 13 S 1 Nr 2 Buchst b FeV, § 13 S 1 Nr 2 Buchst c FeV, § 13 S 1 Nr 2 Buchst d FeV, § 13 S 1 Nr 2 Buchst e FeV
    Recht der Fahrerlaubnisse: Regelungsgehalt des § 13 S 1 Nr 2 Buchst a Alt 2 FeV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen der Enziehung der Fahrerlaubnis nach einer Alkoholfahrt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen der Enziehung der Fahrerlaubnis nach einer Alkoholfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2014 - 10 S 1748/13

    Vorläufige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.02.2015 - 3 MB 9/15
    Der Senat schließt sich dem vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss des VGH Baden-Württemberg (vom 15.01.2014 - 10 S 1748/13 -, zitiert nach juris) an, wonach die strafgerichtliche Erkenntnis eine bei isolierter Anwendung der Vorschrift erforderliche originäre Prüfung ersetzt.
  • VG Schleswig, 23.02.2017 - 3 A 302/16

    Anordnung einer MPU bei vorheriger Entziehung der Fahrerlaubnis durch Strafbefehl

    Die strafgerichtliche Erkenntnis ersetzt bzw. erübrigt insoweit eine bei isolierter Anwendung der Vorschrift erforderliche originäre Prüfung (so auch VGH Mannheim, Beschluss vom 15.01.2014 - 10 S 1748/13 -, Rdnr. 9 - juris; VGH Mannheim, Urteil vom 07. Juli 2015 - 10 S 116/15 -, juris; ebenso OVG Schleswig, Beschluss vom 25.02.2015 - 3 MB 9/15).
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