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   OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1992 - 4 L 3/92   

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OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1992 - 4 L 3/92 (https://dejure.org/1992,2422)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.08.1992 - 4 L 3/92 (https://dejure.org/1992,2422)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. August 1992 - 4 L 3/92 (https://dejure.org/1992,2422)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Straßenverkehrsbehörde; Anordnung; Verkehrsbeschränkung; Verkehrsverbot; Umfang; Anlieger; Sperrung; Straße; Lkw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 3 A 28/91
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1992 - 4 L 3/92

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 872
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1992 - 4 L 3/92
    Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO vor seiner Änderung durch die Verordnung vom 21. Juli 1980 (BGBl. I 1060), durch die § 45 Abs. 1 StVO seinen jetzigen Wortlaut erhielt, ist die Auffassung zu entnehmen, die Beschränkung auf Gründe "des Verkehrs" hindere nicht auch Maßnahmen zum Schutze der Umgebung vor verkehrsbedingten Beeinträchtigungen (vgl. BVerwG, U. v. 13.12.1979 - 7 C 46.78 -NJW 1980, 1640 (1641)).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO in dieser Fassung dahin ausgelegt, daß der Verordnungsgeber die Regelung mit der Generalklausel "Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs" eingeleitet habe, daß diese Generalklausel durch die daran anschließend aufgeführten Ermächtigungsfälle lediglich beispielhaft konkretisiert werde und daß daher die vorangestellte Generalermächtigung auch zur Abwehr von Gefahren herangezogen werden könne, die nicht den Straßenverkehr selbst beträfen sondern von diesem auf die Umwelt ausstrahlten (vgl. BVerwG, 13.12.1979, a.a.O., 1641).

    Daran schließen sich Einzelermächtigungen an, die nur Beispiele der Generalermächtigung sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1979, a.a.O., 1641).

    Das Straßenverkehrsrecht betrifft nicht nur die Abwehr der vom Straßenverkehr selbst drohenden Gefahren, sondern umfaßt auch vorwiegend die Abwehr solcher Gefahren, die vom Straßenverkehr ausgehen und die Umwelt beeinträchtigen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10.12.1975 - 1 BvR 118/71 -, BVerfGE 40, 371 (381 f.); BVerwG, 13.12.1979, a.a.O., 1641).

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1992 - 4 L 3/92
    Der Einzelne hat aber einen - auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten, wenn die Verletzung seiner geschützten Individualinteressen in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U. v. 22.01.1971 - VII C 48.69 - BVerwGE 37, 112 (113); U. v. 29.06.1983 - 7 C 102.82 - NVwZ 1983, 610 (611); U. v. 04.06.1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 (235 f.); B. v. 03.07.1986 - 7 B 191/85 - NJW 1987, 1096; B. v. 02.08.1989 - 7 B 62.89 - …

    Das Schutzgut umfaßt nicht nur die Grundrechte sondern auch im Vorfeld der Grundrechte den Schutz vor Einwirkungen des Straßenverkehrs, die das nach allgemeiner Anschauung zumutbare Maß übersteigen (BVerwG, U. v. 04.06.1986, a.a.O., 236 m.w.N.).

  • BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71

    Werbefahrten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1992 - 4 L 3/92
    Das Straßenverkehrsrecht betrifft nicht nur die Abwehr der vom Straßenverkehr selbst drohenden Gefahren, sondern umfaßt auch vorwiegend die Abwehr solcher Gefahren, die vom Straßenverkehr ausgehen und die Umwelt beeinträchtigen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10.12.1975 - 1 BvR 118/71 -, BVerfGE 40, 371 (381 f.); BVerwG, 13.12.1979, a.a.O., 1641).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1992 - 4 L 3/92
    In diesem Zusammenhang erkennt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung an, daß das Grundrecht nicht lediglich ein subjektives Abwehrrecht verbürgt, sondern zugleich eine objektive Grundsatzentscheidung darstellt, die für alle Bereiche der Rechtsordnung gilt und verfassungsrechtliche Schutzpflichten begründet (vgl. BVerfG, Bschluß vom 14.01.1981 - 1 BvR 612/72 - BVerfGE 56, 54 (73, 78 und 80); Beschluß vom 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84 - BVerfGE 79, 174 (201 f. mwN); jeweils zu Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG).
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1992 - 4 L 3/92
    In diesem Zusammenhang erkennt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung an, daß das Grundrecht nicht lediglich ein subjektives Abwehrrecht verbürgt, sondern zugleich eine objektive Grundsatzentscheidung darstellt, die für alle Bereiche der Rechtsordnung gilt und verfassungsrechtliche Schutzpflichten begründet (vgl. BVerfG, Bschluß vom 14.01.1981 - 1 BvR 612/72 - BVerfGE 56, 54 (73, 78 und 80); Beschluß vom 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84 - BVerfGE 79, 174 (201 f. mwN); jeweils zu Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG).
  • BGH, 23.11.1988 - IVb ZR 20/88

    Berücksichtigung kindbezogener Steigerungsbeiträge zum Ortszuschlag bei der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1992 - 4 L 3/92
    Die Pflicht des Staates, die durch Grundrechte gewährleisteten Schutzgüter vor Eingriffen durch andere zu schützen, richtet sich in erster Linie an den Gesetzgeber, der mit den Mitteln des Rechts grundrechtlich geschützte Güter auch gegenüber Beeinträchtigungen durch nicht staatliche Dritte ausreichend abzuschirmen hat (vgl. Hermes, NJW 1990, 1764 (1765); Klein, NJW 1989, 1033.) Fehlt es an einer verfassungsrechtlich gebotenen gesetzlichen Schutznorm, sind Exekutive und Rechtsprechung regelmäßig gehindert, durch unmittelbaren Rückgriff auf das jeweils einschlägige Grundrecht Lücken des gesetzlichen Schutzsystems zu schließen (vgl. Hermes, Das Grundrecht auf Schutz von Leben und Gesundheit, 1987, S. 272 f.).
  • BVerwG, 02.08.1989 - 7 B 62.89

    Gewerbebetrieb - Innerörtliche Wegweiser - Verkehrszeichen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1992 - 4 L 3/92
    Der Einzelne hat aber einen - auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten, wenn die Verletzung seiner geschützten Individualinteressen in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U. v. 22.01.1971 - VII C 48.69 - BVerwGE 37, 112 (113); U. v. 29.06.1983 - 7 C 102.82 - NVwZ 1983, 610 (611); U. v. 04.06.1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 (235 f.); B. v. 03.07.1986 - 7 B 191/85 - NJW 1987, 1096; B. v. 02.08.1989 - 7 B 62.89 - …
  • BVerwG, 04.10.1985 - 7 B 191.85

    Nichtzulassung einer Revision

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1992 - 4 L 3/92
    Der Einzelne hat aber einen - auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten, wenn die Verletzung seiner geschützten Individualinteressen in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U. v. 22.01.1971 - VII C 48.69 - BVerwGE 37, 112 (113); U. v. 29.06.1983 - 7 C 102.82 - NVwZ 1983, 610 (611); U. v. 04.06.1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 (235 f.); B. v. 03.07.1986 - 7 B 191/85 - NJW 1987, 1096; B. v. 02.08.1989 - 7 B 62.89 - …
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1992 - 4 L 3/92
    Der Einzelne hat aber einen - auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten, wenn die Verletzung seiner geschützten Individualinteressen in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U. v. 22.01.1971 - VII C 48.69 - BVerwGE 37, 112 (113); U. v. 29.06.1983 - 7 C 102.82 - NVwZ 1983, 610 (611); U. v. 04.06.1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 (235 f.); B. v. 03.07.1986 - 7 B 191/85 - NJW 1987, 1096; B. v. 02.08.1989 - 7 B 62.89 - …
  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1992 - 4 L 3/92
    Der Einzelne hat aber einen - auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten, wenn die Verletzung seiner geschützten Individualinteressen in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U. v. 22.01.1971 - VII C 48.69 - BVerwGE 37, 112 (113); U. v. 29.06.1983 - 7 C 102.82 - NVwZ 1983, 610 (611); U. v. 04.06.1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 (235 f.); B. v. 03.07.1986 - 7 B 191/85 - NJW 1987, 1096; B. v. 02.08.1989 - 7 B 62.89 - …
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 9.02

    Verkehrsbeschränkungen, zugunsten Grundstückseigentümern zum Schutz vor

    Zur Begründung hat es sich wesentlich auf ein 1992 ergangenes Urteil des OVG Schleswig (NJW 1993, 872 ff.) bezogen, wonach - erstens - § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO nur Gefahren betreffe, die sich auf den Verkehr selbst auswirkten, und - zweitens - § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO nach seinem Wortlaut Maßnahmen zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit voraussetze und demgemäß der Straßenverkehrsbehörde nur erlaube, hinsichtlich dieser Maßnahmen straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen; deshalb fehle eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen zum Schutz der baulichen Substanz von Gebäuden vor Erschütterungen, die vom Straßenverkehr ausgehen.

    a) Es bedarf zunächst keiner abschließenden Entscheidung über die Richtigkeit der im angefochtenen Urteil verlautbarten Annahme, ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über das klägerische Begehren könne sich von vornherein nicht aus § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO (vgl. hierzu Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 23.00 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41 S. 21 m.w.N.) ergeben, weil diese Vorschrift die erstrebten Verkehrsbeschränkungen nur "aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs" ermögliche (vgl. das vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Urteil des OVG Schleswig vom 25. August 1992 - 4 L 3/92 - NJW 1993, 872 f.; vgl. auch den Hinweis des erkennenden Senats in seinem Urteil vom 15. April 1999 - BVerwG 3 C 25.98 - BVerwGE 109, 29 , begrenzter Anwendungsbereich von § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO).

    Deswegen vermag der erkennende Senat der Annahme des angefochtenen Urteils, die auf das Urteil des OVG Schleswig vom 25. August 1992 (a.a.O., S. 873 f.) zurückgeht, nicht zu folgen, wonach es derzeit an einer Ermächtigungsgrundlage zum Erlass straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen im Sinne von § 45 StVO zum Schutz der baulichen Substanz von Gebäuden vor Erschütterungen fehle, die vom Straßenverkehr ausgehen.

  • VG Stade, 08.03.2002 - 1 A 1496/98

    Gewichtsbeschränkung; Verkehrsbeschränkung

    Zum Regelungsbereich dieser Bestimmung hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig (Urt. v. 25.08.1992, 4 L 3/92, NJW 1993, 872) ausgeführt, dass sie nur zur Abwehr von Gefahren und zur Beseitigung von Störungen ermächtige, die den Verkehr selbst betreffen.

    Vielmehr sind vom Schutzbereich des § 45 Abs. 1 StVO nur die Erscheinungsformen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erfasst, die von der Vorschrift auf Tatbestandsseite genannt sind, so dass ein Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung nur dann bestehen kann, wenn bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm zusätzlich die Betroffenheit in einer Grundrechtsposition gegeben ist oder zusätzlich zu konstatieren ist, dass der Einzelne unzumutbaren Einwirkungen durch den Straßenverkehr ausgesetzt ist (vgl. auch OVG Schleswig, Urt. v. 25.08.1992, 4 L 3/92, NJW 1993, 872).

  • VGH Hessen, 26.11.1997 - 14 UE 3327/96

    Schutz vor "Sommer-Smog" - Rechtsgrundlage für großräumige Verkehrsbeschränkung

    Würden Behörden allein aufgrund grundrechtlicher Schutzansprüche zum Einschreiten verpflichtet, würde diese vorrangige Auswahlkompetenz des Gesetzgebers mißachtet (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 25.08.1992 - 4 L 3/92 - NJW 1993 S. 872).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.03.2022 - 5 MB 4/22

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Sperrung einer Straße für den Durchgangsverkehr zur

    So deckt sie z.B. - wie vorliegend - Verkehrslenkungsmaßnahmen zum Zwecke der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Leichtigkeit des Verkehrs (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 25.08.1992 - 4 L 3/92 -, juris Rn. 34).
  • VG Göttingen, 08.12.1994 - 1 A 1156/94

    Anspruch auf Erlass eines Fahrverbotes oder anderer Maßnahmen zur Verminderung

    Zunächst kommt § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO als Ermächtigungsgrundlage für die beantragten verkehrsrechtlichen Anordnungen deshalb nicht in Betracht, weil diese Vorschrift nur Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zuläßt, der hier in Frage stehende Schutz anderer Rechtsgüter aber durch § 45 Abs. 1 Satz 2, Absätze 1 a , 1 b StVO sichergestellt wird (VG München, Urt. vom 10.03.1993, DAR 1993, 313 [VG München 10.03.1993 - 6 IC 1346/92] ; Kniep, a.a.O., S. 405 und in Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BVerwG zu § 45 Abs. 1 StVO a.F.: OVG Schleswig, Urt. vom 25.08.1992 - 4 L 3/92 -, NJW 1993, 872 ff.; differenzierter: Schenke, a.a.O., Rn. 117 ff., 152).

    Allerdings folgt die Kammer nicht der durch den Beklagten in seiner Klageerwiderung im Anschluß an das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 25.08.1992, NJW 1993, 872, 873) [OVG Schleswig 25.08.1992 - 4 L 3/92] vertretenen Ansicht, derzufolge § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO nicht zu verkehrsbeschränkenden Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit ermächtigt, sondern vielmehr Maßnahmen zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit voraussetzt und den Straßenverkehrsbehörden lediglich die Befugnis verleiht, hinsichtlich dieser Maßnahmen auch Verkehrsbeschränkungen vorzunehmen.

  • VG Berlin, 12.12.2016 - 11 K 90.16

    Anordnung von Haltverboten zur Sicherstellung eines Brandschutzes für ein

    Die Voraussetzungen von § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO liegen nicht vor, wenn es um die Abwehr von Gefahren geht, die vom Straßenverkehr ausgehen und auf die Umgebung ausstrahlen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 25. August 1992 - 4 L 3/92 - juris, Rdnr. 34).
  • VG Stade, 27.07.2007 - 1 A 155/07

    Anspruch eines Anliegers auf nahe gelegene Parkmöglichkeiten; Beschränkung der

    Zum Regelungsbereich dieser Vorschrift hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig (Urteil vom 25.8. 1992, 4 L 3/92, NJW 1993, 872) ausgeführt, dass sie nur zur Abwehr von Gefahren und zur Beseitigung von Störungen ermächtige, die den Verkehr selbst betreffen.
  • VG Stade, 05.04.2005 - 1 B 283/05

    Anordnung von Verkehrszeichen; Beschränkung der Straßenbenutzung durch die

    Die Kammer hatte im Anschluss an eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig (Urteil vom 25.8.1992,4 L 3/92, NJW 1993, 872) hinsichtlich dieser Vorschrift die Auffassung vertreten, dass sie nur zur Abwehr von Gefahren und zur Beseitigung von Störungen ermächtigte, die den Verkehr selbst betreffen.
  • VG Schleswig, 12.11.1998 - 12 A 103/95
    Grundsätzlich folgt aus diesen Bestimmungen, insbesondere § 45 StVO, kein Anspruch auf bestimmte Maßnahmen der Verkehrsbehörden, allenfalls ist in besonders gelagerten Einzelfällen ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung angenommen worden (vgl. Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., § 45 StVO Rnr. 28 a mwN; BVerwG, Beschluß vom 02.04.1993 - 11 B 11.93, Buchholz, 442.151 § 45 StVO Nr. 25; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.08.1992 -4 L 3/92 -, VM 1992, Seite 85 ff; OVG Lüneburg, Urteil vom 28.03.1985 - 12 A 123/83 - NJW 1985 2966 ff).
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