Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2010 - 2 MB 4/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwertbarkeit des Ergebnisses der Blutprobenentnahme im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren bei Einverständnis zur Entnahme einer Blutprobe ohne richterliche Anordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwertbarkeit des Ergebnisses der Blutprobenentnahme im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren bei Einverständnis zur Entnahme einer Blutprobe ohne richterliche Anordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 05.01.2010 - 3 B 196/09
- OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2010 - 2 MB 4/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Schleswig-Holstein, 09.12.2009 - 4 MB 121/09
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2010 - 2 MB 4/10
Denn dem strafprozessualen Beweiserhebungsverbot folgt noch kein pauschales Verwertungsverbot im ordnungsrechtlichen Fahrerlaubnisentziehungsverfahren (std. Rspr. des bislang zuständigen 4. Senats, zuletzt Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 4 MB 121/09 -). - OVG Niedersachsen, 14.08.2008 - 12 ME 183/08
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Blutprobeuntersuchung …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2010 - 2 MB 4/10
Im Interesse der Verkehrssicherheit sowie der Verhinderung von Gefahren hochwertiger Rechtsgüter anderer Verkehrsteilnehmer sind nach einhelliger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung Erkenntnisse aus einem rechtswidrig angeordneten Eignungsgutachten von der Fahrerlaubnisbehörde ggf. zu Lasten des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 19. März 1996 - 11 B 14/06 - BayVGH, Beschluss vom 12. März 2009 - 11 CS 08.3307; OVG Nds, Beschluss vom 14. August 2008 - 12 ME 183/08 - OVG Schleswig, u.a. Beschluss vom 10. September 2007 - 4 MB 73/07 - Beschluss vom 20. August 2009 - 4 MB 71/09 -). - VGH Bayern, 12.03.2009 - 11 CS 08.3307
Fahrerlaubnisentziehung; Sozialmedizinisches Gutachten mit der Diagnose: …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2010 - 2 MB 4/10
Im Interesse der Verkehrssicherheit sowie der Verhinderung von Gefahren hochwertiger Rechtsgüter anderer Verkehrsteilnehmer sind nach einhelliger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung Erkenntnisse aus einem rechtswidrig angeordneten Eignungsgutachten von der Fahrerlaubnisbehörde ggf. zu Lasten des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 19. März 1996 - 11 B 14/06 - BayVGH, Beschluss vom 12. März 2009 - 11 CS 08.3307; OVG Nds, Beschluss vom 14. August 2008 - 12 ME 183/08 - OVG Schleswig, u.a. Beschluss vom 10. September 2007 - 4 MB 73/07 - Beschluss vom 20. August 2009 - 4 MB 71/09 -). - LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2008 - L 11 B 14/06
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2010 - 2 MB 4/10
Im Interesse der Verkehrssicherheit sowie der Verhinderung von Gefahren hochwertiger Rechtsgüter anderer Verkehrsteilnehmer sind nach einhelliger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung Erkenntnisse aus einem rechtswidrig angeordneten Eignungsgutachten von der Fahrerlaubnisbehörde ggf. zu Lasten des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 19. März 1996 - 11 B 14/06 - BayVGH, Beschluss vom 12. März 2009 - 11 CS 08.3307; OVG Nds, Beschluss vom 14. August 2008 - 12 ME 183/08 - OVG Schleswig, u.a. Beschluss vom 10. September 2007 - 4 MB 73/07 - Beschluss vom 20. August 2009 - 4 MB 71/09 -).
- VG Hamburg, 25.01.2011 - 15 E 19/11
Fahrerlaubnisentziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum
Denn selbst wenn von einem Verstoß gegen das strafprozessuale Beweiserhebungsverbot des § 81a Abs. 2 StPO auszugehen wäre, folgt daraus kein Verbot für die Antragsgegnerin, das Ergebnis des rechtsmedizinischen Gutachtens im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren zu verwerten ( so auch OVG Schleswig, Beschluss vom 26.1.2010, 2 MB 4/10, Juris Rn. 2; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 16.12.2009, 12 ME 234/09, NJW 2010, 629 f., Juris Rn. 4 f.; VG Hamburg, Beschluss vom 16.6.2009, 5 E 1391/09, sowie VG Hamburg, Beschluss vom 29.3.2010, 15 E 471/10, Beschluss vom 27.8.2010, 15 E 2137/10 ).Es ist aber anerkannt, dass die Ergebnisse eines von der für die Entziehung der Fahrerlaubnis zuständigen Behörde selbst rechtswidrig angeordneten Gutachtens nach § 11 Abs. 2 FeV verwertet werden dürfen ( BVerwG…, Beschluss vom 19.3.1996, 11 B 14/96, Juris Rn. 3; OVG Schleswig, Beschluss vom 26.1.2010, 2 MB 4/10, Juris Rn. 3 m.w.N. ).