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   OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2014 - 4 KS 1/12   

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https://dejure.org/2014,2594
OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2014 - 4 KS 1/12 (https://dejure.org/2014,2594)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.02.2014 - 4 KS 1/12 (https://dejure.org/2014,2594)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - 4 KS 1/12 (https://dejure.org/2014,2594)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 3 Abs 1 S 1 Alt 1 VereinsG, Art 9 Abs 2 Alt 1 GG, § 3 Abs 5 VereinsG, Art 11 Abs 2 MRK
    Zulässigkeit einer Klage gegen ein Vereinsverbot; Vereinverbot gegen die Hells Angels Schleswig-Holstein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung durch den Verein Hells Angels MC Charter Kiel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung durch den Verein Hells Angels MC Charter Kiel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    (Oberverwaltungsgericht Schleswig bestätigt) Vereinsverbot der Hells Angels Kiel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vereinsverbot ohne vorherige Anhörung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vereinsverbot und Strafgesetze - Hells Angels Schleswig-Holstein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vereinsverbot der Hells Angels Kiel bestätigt

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Vereinsverbot der Hells Angels Kiel bestätigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vereinsverbot der Hells Angels Kiel bestätigt - Mehrere bereits abgeurteilte Straftaten ausreichend für Vereinsverbot

Besprechungen u.ä.

  • zvr-online.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Verbot von Rockervereinen (Florian Albrecht; ZVR-Online Dok. Nr. 17/2015)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83

    Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2014 - 4 KS 1/12
    Insbesondere aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18.10.1988 - 1 A 89.83 -) gehe hervor, dass auch eine Strafbarkeit nur einzelner Vereinsmitglieder für eine Zurechnung in einem Verbot ausreichen könne.

    Es genügt vielmehr, dass vereinsintern den Mitgliedern oder nach außen der Öffentlichkeit, insbesondere den Opfern der Straftaten, gegenüber zum Ausdruck gebracht wird, die Vereinigung gewähre zu den Straftaten ihrer Mitglieder jederzeit den erwarteten Schutz (BVerwG, Urt. v. 05.08.2009 - 6 A 3/08 -, BVerwGE 134, 275, Juris Rn. 15 f.; Beschl. v. 25.08.2008 - 6 VR 2/08 -, Juris Rn. 11; Urt. v. 18.10.1988 - 1 A 89/83 - , BVerwGE 80, 299, DVBl. 1989, 311 Rn. 38 f.).

    Im Falle der Überprüfung des 1983 erlassenen Vereinsverbotes gegenüber dem "Hell"s Angels Motor-Club e.V." Hamburg hat das Bundesverwaltungsgericht die Zurechnung einzelner Straftaten unter anderem mit dem Gesichtspunkt begründet, dass die Straftaten in Vereinskluft begangen wurden und dadurch den Ruf des Vereins als besonders gewalttätige und brutale Rockergruppe begründet oder bestätigt hätten (BVerwG, Urt. v. 18.10.1988 a.a.O., Rn. 50).

    Soweit in der Vereinssatzung aber der Grundsatz der Solidarität ausdrücklich als Vereinszweck genannt wird, kann dies als Ausdruck der unter den Mitgliedern angestrebten umfassenden Solidarität gewertet werden (BVerwG, Urt. v. 18.10.1988 a.a.O., Rn. 43).

    Die Strafgesetzwidrigkeit ist von der Verbotsbehörde und dem Verwaltungsgericht in eigener Kompetenz zu prüfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.08.2009 - 6 A 3/08 -, a.a.O.; Urt. v. 18.10.1988, a.a.O.; std.

    Im Ergebnis besteht daher auch in der Literatur (vgl. Grundmann, a.a.O.; Heinrich, Vereinigungsfreiheit und Vereinigungsverbot , a.a.O. S. 196 Rn. 791; zur Gleichsetzung des Verbotsgründe in Art. 8 Abs. 2 GG vgl. auch Planker, Das Vereinsverbot gemäß Art. 9 Abs. 2 GG/§ 3 ff. Vereinsgesetz, Bonn 1994, S. 118) und in der Rechtsprechung (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.01.2012 - 1 S 2823/11 -, Juris Rn. 37; BVerwG, Urt. v. 18.10.1988 - 1 A 89.83 -, BVerwGE 80, 299 f. Juris Rn. 82) Einigkeit, dass die Rechtsgrundlagen der §§ 3 Satz 2, 8 bis 12 Vereinsgesetz auf sämtliche verboten Vereine angewandt werden können, ganz gleich, welcher der drei Verbotsgründe vorliegt.

  • BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 4.02

    Demokratie; "Kalifatsstaat"; Menschenwürde; Rechtsstaat; Religionsgemeinschaft;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2014 - 4 KS 1/12
    Selbst wenn man nachfolgenden Ermittlungen eine "indizielle Aussagekraft" bezüglich der Richtigkeit der Behördenentscheidung beimessen wolle (so etwa BVerwG, Urt. v. 27.11.2002 - 6 A 4.02 - NVwZ 2003, 986), sei grundsätzlich Zurückhaltung geboten.

    Zur Beurteilung der Frage der Rechtmäßigkeit können, wie auch sonst im Gefahrenabwehrrecht, zurückliegende Umstände herangezogen werden, soweit sie im maßgeblichen Zeitpunkt noch aussagekräftig sind (BVerwG, Urt. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, NVwZ 2003, 986; Urt. v. 01.02.2000 - 1 A 4/98 -, Juris; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.01.1992 - 1 S 3626/88 - BayVGH, Urt. v. 24.01.2007 - 4 A 06/52 - sowie Beschl. v. 20.09.2006 - 4 AS 06.2036 -, alle in Juris).

    Da Vereinigungen etwaige verfassungsfeindliche Bestrebungen erfahrungsgemäß zu verheimlichen suchen, wird sich der Verbotstatbestand in der Regel nur aus dem Gesamtbild ergeben, das sich aus einzelnen Äußerungen und Verhaltensweisen zusammenfügt (BVerwG, std. Rspr., vgl. Urt. v. 01.09.2010 - 6 A 4/09 -, Juris Rn. 13 f.; Beschl. v. 11.08.2009 - 6 VR 2/09 -, NVwZ-RR 2009, 803; Urt. v. 05.08.2009 - 6 A 3/08 -, BVerwG 134, 275 f., Juris Rn. 44 f; Urt. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, NVwZ 2003, 986).

    Auch das Gewaltmonopol der Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland gehört zu der rechtsstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes, welche eine der Grundelemente der verfassungsmäßigen Ordnung darstellt (BVerwG, Urt. v. 27.11.2002, a.a.O., Juris Rn. 37).

    Zu einem im Sinne der angegriffenen Verbotsverfügung weitgreifenden Verständnis dieses Verbotsgrundes veranlasst auch nicht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit dem Vereinsverbot des sog. "Kalifatstaates", im Rahmen derer fachgerichtlich eine kämpferisch-aggressive Verfolgung verfassungsfeindlicher Ziele bejaht worden und dieses vom Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlich unbeanstandet geblieben war (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, a.a.O., Juris Rn. 41 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 02.10.2003 - 1 BvR 536/03 -, BVerfGK 2, 22, Juris Rn. 22 f.).

    Die Feststellung des Verbotsgrundes ist als Konkretisierung der verfassungsimmanenten Schranken der Vereinigungsfreiheit für das Verbot konstitutiv (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, Juris Rn. 25).

    Daraus folgt, dass das Verwaltungsgericht im Rahmen der Überprüfung der Verbotsverfügung die Frage des Vorliegens eines Verbotsgrundes, welcher (straf-)rechtlich qualifizierende Rechtsfolgen auslösen kann, selbst dann nicht offen lassen kann, wenn es bereits festgestellt hat, dass ein anderer das Verbot mit der Folge der Auflösung des Vereins, der Beschlagnahme und Einziehung von Vermögen, Forderungen und Sachen als solches vollumfänglich tragender Grund vorliegt (vgl. dagegen zum Offenbleiben der Strafgesetzwidrigkeit eines Vereins BVerwG, Urt. v. 01.09.2010 - 6 A 4/09 -, a.a.O., Juris Rn. 12; Beschl. v. 11.08.2009 - 6 VR 2/09 -, a.a.O., Juris Rn. 41 (im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes); Urt. v. 03.12.2004 - 6 A 10/02 -, NVwZ 2005, 1435, Juris Rn. 84; Urt. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, a.a.O. Juris Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.06.2010 OVG 1 A 4.09 -, NVwZ-RR 2010, 886, Juris Rn. 29; BayVGH, Urt. v. 24.01.2007 - 4 A 06.52, Juris Rn. 37; dagegen das Sich-Richten gegen die verfassungsmäßige Ordnung bzw. den Gedanken der Völkerverständigung offen lassend: BVerwG, Beschl. v. 25.08.2009 - 6 VR 2/08 -, a.a.O. Juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.06.1997 - 1 S 1377/96 -, AuAS 1998, 19, Juris Rn. 25, 27).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2012 - 4 KS 2/10

    Vereinsverbot der "Hells Angels Flensburg"

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2014 - 4 KS 1/12
    Dementsprechend habe der erkennende Senat auch im Verfahren 4 KS 2/10 die gegen den Verein Hells Angels MC Charter Flensburg getroffene Feststellung insoweit aufgehoben.

    Entsprechend habe auch bereits der erkennende Senat im Urteil vom 19. Juni 2012 (4 KS 2/10) entschieden.

    Die vorherige Übermittlung sämtlicher Informationsgrundlagen für die beabsichtigte Verfügung ist für eine wirksame Einholung des Benehmens nach § 3 Abs. 2 S. 2 VereinsG nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung des Senats, Urt. v. 19.06.2012 - 4 KS 2/10 - v. 13.11.2012 - 4 KS 1/10 -).

    § 4 Abs. 1 Satz 1 VereinsG bietet die Grundlage dafür, dass die Verbotsbehörde für ihre Ermittlungen die Hilfe der für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit zuständigen Behörden und Dienststellen in Anspruch nehmen kann, wie dies vorliegend etwa durch Einbindung der im Landeskriminalamt bestehenden, über besondere Sachkunde auf dem Gebiet der sog. Rockerkriminalität verfügenden Ermittlungsstäbe sowie durch Übermittlung von Informationen seitens der Staatsanwaltschaften geschehen ist (vgl. dazu bereits Senat, Urt. v. 19 Juni 2012 - Az. 4 KS 2/10).

    Der Senat hat zu dieser Problematik im Verfahren 4 KS 2/10 (Urt. v. 19.06.2012 - NordÖR 2012, 502) Folgendes ausgeführt:.

    Eine Nichtverwertung von zu Zwecken der Strafverfolgung und damit inhaltlich mit dem Verbotsgrund der Strafgesetzwidrigkeit des Vereins gleichgerichteten Zwecken sowie zu Zwecken der Gefahrenabwehr gewonnenen Daten stünde mithin der Umsetzung eines bereits aus Verfassungsrecht abzuleitenden Vereinsverbots im Wege und wäre daher ähnlich wie im Strafprozessrecht ebenfalls aus übergeordneten Gesichtspunkten begründungsbedürftig, welche hier nicht ersichtlich sind (Senat, Urt. v. 19.06.2012 a.a.O.).

    Die Annahme der Strafrechtswidrigkeit eines Vereins kann im Einzelfall bereits auf Grund einer Straftat der Mitglieder des Vereins gerechtfertigt sein (Senat, Urt. v. 19.06.2012 - 4 KS 2/10 -).

  • BVerwG, 01.09.2010 - 6 A 4.09

    Vereinsverbot; Vereinszeitschrift; Anhörung; Verfassungswidrigkeit eines Vereins;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2014 - 4 KS 1/12
    Die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach einer Erörterung des Vereinsverbots in den Medien und der Öffentlichkeit nicht der gleiche "Ankündigungseffekt" zukommt, wie ihn eine Anhörung im Rahmen eines konkreten Verbotsverfahrens gehabt hätte (BVerwG, NVwZ-RR 2011, 14), sei nicht überzeugend.

    Dieser Aspekt stellt einen nachvollziehbaren Gesichtspunkt dar, unter dem gem. § 87 Abs. 2 Nr. 1 LVwG im öffentlichen Interesse auf eine Anhörung verzichtet werden durfte, selbst wenn ein mögliches Verbot des klägerischen Vereins schon einige Zeit vorher in der öffentlichen Diskussion gefordert oder erwogen worden war (vgl. BVerwG, ständige Rechtsprechung, Urt. v. 01.09.2010 - 6 A 4/09 -, Urt. v. 05.08.2009 - 6 A 3/08 -, BVerwGE 134, 275 f., beide Juris, m.w.N.).

    Eine Prägung des betreffenden Vereins durch ihm zuzurechnende strafbare Verhaltensweisen von Mitgliedern liegt insbesondere dann nahe, wenn es sich bei den betreffenden Mitgliedern um Personen mit Leitungsfunktionen handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.09.2010 - 6 A 4/09 -, sowie Urt. v. 05.08.2009 - 6 A 3/08 -, a.a.O.) oder wenn entsprechende strafbare Verhaltensweisen von Mitgliedern in großer Zahl sowie auch noch nach einer strafrechtlichen Ahndung entsprechender Taten im Bereich der Vereinsmitglieder erfolgen (BVerwG, Urt. v. 05.08.2009, a.a.O.).

    Berücksichtigungsfähig können auch Gesichtspunkte aus einer strafgerichtlichen Verurteilung nach Ergehen der Verbotsverfügung sein, soweit sie eine vor Erlass der Verbotsverfügung begangene Straftat betreffen (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 01.09.2010 - 6 A 4/09 -, Juris Rn. 38).

    Da Vereinigungen etwaige verfassungsfeindliche Bestrebungen erfahrungsgemäß zu verheimlichen suchen, wird sich der Verbotstatbestand in der Regel nur aus dem Gesamtbild ergeben, das sich aus einzelnen Äußerungen und Verhaltensweisen zusammenfügt (BVerwG, std. Rspr., vgl. Urt. v. 01.09.2010 - 6 A 4/09 -, Juris Rn. 13 f.; Beschl. v. 11.08.2009 - 6 VR 2/09 -, NVwZ-RR 2009, 803; Urt. v. 05.08.2009 - 6 A 3/08 -, BVerwG 134, 275 f., Juris Rn. 44 f; Urt. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, NVwZ 2003, 986).

    Daraus folgt, dass das Verwaltungsgericht im Rahmen der Überprüfung der Verbotsverfügung die Frage des Vorliegens eines Verbotsgrundes, welcher (straf-)rechtlich qualifizierende Rechtsfolgen auslösen kann, selbst dann nicht offen lassen kann, wenn es bereits festgestellt hat, dass ein anderer das Verbot mit der Folge der Auflösung des Vereins, der Beschlagnahme und Einziehung von Vermögen, Forderungen und Sachen als solches vollumfänglich tragender Grund vorliegt (vgl. dagegen zum Offenbleiben der Strafgesetzwidrigkeit eines Vereins BVerwG, Urt. v. 01.09.2010 - 6 A 4/09 -, a.a.O., Juris Rn. 12; Beschl. v. 11.08.2009 - 6 VR 2/09 -, a.a.O., Juris Rn. 41 (im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes); Urt. v. 03.12.2004 - 6 A 10/02 -, NVwZ 2005, 1435, Juris Rn. 84; Urt. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, a.a.O. Juris Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.06.2010 OVG 1 A 4.09 -, NVwZ-RR 2010, 886, Juris Rn. 29; BayVGH, Urt. v. 24.01.2007 - 4 A 06.52, Juris Rn. 37; dagegen das Sich-Richten gegen die verfassungsmäßige Ordnung bzw. den Gedanken der Völkerverständigung offen lassend: BVerwG, Beschl. v. 25.08.2009 - 6 VR 2/08 -, a.a.O. Juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.06.1997 - 1 S 1377/96 -, AuAS 1998, 19, Juris Rn. 25, 27).

  • BVerwG, 29.01.2013 - 6 B 40.12

    Vereinsverbot; Hells Angels; Anhörung; Recht auf informationelle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2014 - 4 KS 1/12
    Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 29. Januar 2013 (BVerwG, - 6 B 40.12 - NVwZ 2013, 521) die Einholung von Informationen bei anderen Behörden als wesentliches Mittel der Sachverhaltsaufklärung angesehen und ausgeführt, es verstehe sich von selbst, dass die Verbotsbehörde im Rahmen ihrer Pflicht zur Ermittlung des Sachverhalts auf Erkenntnisse zurückgreifen dürfe, die je nach dem in Rede stehenden Verbotsgrund bei anderen insoweit befassten Behörden angefallen seien.

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seiner unklaren Rechtsprechung die Auffassung vertrete, die Verbotsbehörde müsse auf der Rechtsfolgenseite grundsätzlich keine Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit des Verbots anstellen (BVerwG, NVwZ 2013, 521, 525), so werde dies den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht.

    Hierzu habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 29. Januar 2013 (6 B 40.12) ausdrücklich festgehalten, die Einholung von Informationen bei anderen Behörden sei ein wesentliches Mittel der Sachverhaltsaufklärung und stehe nicht etwa in einem Gegensatz zur eigenständigen Ermittlung.

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 29. Januar 2013 (6 B 40.12) die Beiziehung der Strafakten im genannten Verfahren für rechtmäßig erachtet und im Übrigen die Auslegung des Landesrechts durch den erkennenden Senat als einer revisionsgerichtlichen Überprüfung entzogen angesehen.

    Weitergehender Feststellungen und Erläuterungen bedarf es dann nicht (BVerwG, Beschl. v. 29.01.2013 - 6 B 40.12 -, DÖV 2013, 609 und v. 19.11.2013 - 6 B 25/13 -, Juris).

    An der gebotenen eigenständigen Würdigung des mit Hilfe anderer Behörden zusammengetragenen Informationsmaterials fehlt es nicht etwa allein deshalb, weil die Verbotsbehörde ihr überzeugend erscheinende Feststellungen anderer Behörden und Gerichte übernimmt (BVerwG, Beschl. v. 29.01.2013 - a.a.O. und v. 19.11.2013 - 6 B 25/13 -, Juris).

  • BVerwG, 05.08.2009 - 6 A 3.08

    Vereinsverbot, Vereinszeitschrift, Anhörung, Zuständigkeit als Verbotsbehörde,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2014 - 4 KS 1/12
    Dieser Aspekt stellt einen nachvollziehbaren Gesichtspunkt dar, unter dem gem. § 87 Abs. 2 Nr. 1 LVwG im öffentlichen Interesse auf eine Anhörung verzichtet werden durfte, selbst wenn ein mögliches Verbot des klägerischen Vereins schon einige Zeit vorher in der öffentlichen Diskussion gefordert oder erwogen worden war (vgl. BVerwG, ständige Rechtsprechung, Urt. v. 01.09.2010 - 6 A 4/09 -, Urt. v. 05.08.2009 - 6 A 3/08 -, BVerwGE 134, 275 f., beide Juris, m.w.N.).

    Es genügt vielmehr, dass vereinsintern den Mitgliedern oder nach außen der Öffentlichkeit, insbesondere den Opfern der Straftaten, gegenüber zum Ausdruck gebracht wird, die Vereinigung gewähre zu den Straftaten ihrer Mitglieder jederzeit den erwarteten Schutz (BVerwG, Urt. v. 05.08.2009 - 6 A 3/08 -, BVerwGE 134, 275, Juris Rn. 15 f.; Beschl. v. 25.08.2008 - 6 VR 2/08 -, Juris Rn. 11; Urt. v. 18.10.1988 - 1 A 89/83 - , BVerwGE 80, 299, DVBl. 1989, 311 Rn. 38 f.).

    Eine Prägung des betreffenden Vereins durch ihm zuzurechnende strafbare Verhaltensweisen von Mitgliedern liegt insbesondere dann nahe, wenn es sich bei den betreffenden Mitgliedern um Personen mit Leitungsfunktionen handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.09.2010 - 6 A 4/09 -, sowie Urt. v. 05.08.2009 - 6 A 3/08 -, a.a.O.) oder wenn entsprechende strafbare Verhaltensweisen von Mitgliedern in großer Zahl sowie auch noch nach einer strafrechtlichen Ahndung entsprechender Taten im Bereich der Vereinsmitglieder erfolgen (BVerwG, Urt. v. 05.08.2009, a.a.O.).

    Die Strafgesetzwidrigkeit ist von der Verbotsbehörde und dem Verwaltungsgericht in eigener Kompetenz zu prüfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.08.2009 - 6 A 3/08 -, a.a.O.; Urt. v. 18.10.1988, a.a.O.; std.

    Da Vereinigungen etwaige verfassungsfeindliche Bestrebungen erfahrungsgemäß zu verheimlichen suchen, wird sich der Verbotstatbestand in der Regel nur aus dem Gesamtbild ergeben, das sich aus einzelnen Äußerungen und Verhaltensweisen zusammenfügt (BVerwG, std. Rspr., vgl. Urt. v. 01.09.2010 - 6 A 4/09 -, Juris Rn. 13 f.; Beschl. v. 11.08.2009 - 6 VR 2/09 -, NVwZ-RR 2009, 803; Urt. v. 05.08.2009 - 6 A 3/08 -, BVerwG 134, 275 f., Juris Rn. 44 f; Urt. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, NVwZ 2003, 986).

  • BVerwG, 01.02.2000 - 1 A 4.98

    Umstände für die Beurteilung des Vorliegens einer Ersatzorganisation eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2014 - 4 KS 1/12
    Der prägende Charakter von Straftaten der Mitglieder kann sich auch daraus ergeben, dass die Straftaten der Selbstbehauptung gegenüber einer konkurrierenden Organisation gedient haben (BVerwG, Urt. v. 01.02.2000 - 1 A 4/98 -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 32, Juris Rn. 12).

    Ein prägender Charakter kann sich auch daraus ergeben, dass die betreffenden Taten im Interesse des Vereins begangen worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.02.2000 - 1 A 4/98 -, a.a.O.).

    Zur Beurteilung der Frage der Rechtmäßigkeit können, wie auch sonst im Gefahrenabwehrrecht, zurückliegende Umstände herangezogen werden, soweit sie im maßgeblichen Zeitpunkt noch aussagekräftig sind (BVerwG, Urt. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, NVwZ 2003, 986; Urt. v. 01.02.2000 - 1 A 4/98 -, Juris; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.01.1992 - 1 S 3626/88 - BayVGH, Urt. v. 24.01.2007 - 4 A 06/52 - sowie Beschl. v. 20.09.2006 - 4 AS 06.2036 -, alle in Juris).

  • BVerwG, 25.01.1978 - 1 A 3.76

    Auflösung eines Vereins - Verbotsgründe - Verbot eines Ausländervereins -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2014 - 4 KS 1/12
    Sie stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Wirksamkeitsvoraussetzung für ein auf einen oder mehrere dieser Gründe zu stützendes Verbot dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1978 - I A 3.76 -, BVerwGE 55, 175, Juris Rn. 37 f.; Urt. v. 28.02.1978 - I A 9.72 -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 2, Juris Rn. 49; Grundmann, Das fast vergessene öffentliche Vereinsrecht , Baden-Baden 1999, S. 110).

    Jedenfalls auch diesem Zweck dient im Übrigen die auf den verfügenden Teil beschränkte Bekanntmachung des Verbots gem. §§ 3 Abs. 4, 7 Abs. 1 VereinsG bei Erlass und erneut nach Unanfechtbarkeit des Verbots durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger und dem amtlichen Mitteilungsblatt des Landes (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1978, a.a.O., Juris Rn. 40).

  • BVerwG, 25.08.2008 - 6 VR 2.08

    Strafgesetzwidrigkeit einer Vereinigung bei Annahme eines der Vereinigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2014 - 4 KS 1/12
    Es genügt vielmehr, dass vereinsintern den Mitgliedern oder nach außen der Öffentlichkeit, insbesondere den Opfern der Straftaten, gegenüber zum Ausdruck gebracht wird, die Vereinigung gewähre zu den Straftaten ihrer Mitglieder jederzeit den erwarteten Schutz (BVerwG, Urt. v. 05.08.2009 - 6 A 3/08 -, BVerwGE 134, 275, Juris Rn. 15 f.; Beschl. v. 25.08.2008 - 6 VR 2/08 -, Juris Rn. 11; Urt. v. 18.10.1988 - 1 A 89/83 - , BVerwGE 80, 299, DVBl. 1989, 311 Rn. 38 f.).

    Daraus folgt, dass das Verwaltungsgericht im Rahmen der Überprüfung der Verbotsverfügung die Frage des Vorliegens eines Verbotsgrundes, welcher (straf-)rechtlich qualifizierende Rechtsfolgen auslösen kann, selbst dann nicht offen lassen kann, wenn es bereits festgestellt hat, dass ein anderer das Verbot mit der Folge der Auflösung des Vereins, der Beschlagnahme und Einziehung von Vermögen, Forderungen und Sachen als solches vollumfänglich tragender Grund vorliegt (vgl. dagegen zum Offenbleiben der Strafgesetzwidrigkeit eines Vereins BVerwG, Urt. v. 01.09.2010 - 6 A 4/09 -, a.a.O., Juris Rn. 12; Beschl. v. 11.08.2009 - 6 VR 2/09 -, a.a.O., Juris Rn. 41 (im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes); Urt. v. 03.12.2004 - 6 A 10/02 -, NVwZ 2005, 1435, Juris Rn. 84; Urt. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, a.a.O. Juris Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.06.2010 OVG 1 A 4.09 -, NVwZ-RR 2010, 886, Juris Rn. 29; BayVGH, Urt. v. 24.01.2007 - 4 A 06.52, Juris Rn. 37; dagegen das Sich-Richten gegen die verfassungsmäßige Ordnung bzw. den Gedanken der Völkerverständigung offen lassend: BVerwG, Beschl. v. 25.08.2009 - 6 VR 2/08 -, a.a.O. Juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.06.1997 - 1 S 1377/96 -, AuAS 1998, 19, Juris Rn. 25, 27).

  • BVerwG, 19.12.2012 - 6 A 6.11

    Vereinsverbot; Verbotsgrund; gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2014 - 4 KS 1/12
    Werden durch die Vereinigung Straftaten hervorgerufen, ermöglicht oder erleichtert, ist unerheblich, ob diese Straftaten durch Funktionsträger, Mitglieder oder Anhänger der Vereinigung oder durch Dritte begangen werden (BVerwG, Urt. v. 19.12.2012, NVwZ 2013, 870).

    Eine Befristung des Vereinsverbots aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ist regelmäßig nicht erforderlich, zumal sich die betroffenen Vereinsmitglieder jederzeit zu einer neuen - nicht verbotenen - Vereinigung zusammenschließen könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2012 - NVwZ 2013, 870).

  • BVerwG, 11.08.2009 - 6 VR 2.09

    Vereinsverbot, verfassungsmäßige Ordnung, Wesensverwandtschaft mit dem

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2012 - 4 MR 2/12

    Eilantrag der "Hells Angels Kiel" gegen Vereinsverbot

  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2012 - 1 S 2823/11

    Vereinsverbot gegenüber einem eigenständigen Verein innerhalb der "Hells

  • BGH, 17.08.2011 - 2 StR 275/11

    Unklare Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei der Strafzumessung

  • BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 536/03

    Verfassungsbeschwerde betreffend das Vereinsverbot des Kalifatstaats ohne Erfolg

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

  • BVerfG, 15.10.2009 - 2 BvR 2438/08

    Heimliche Ermittlungsmaßnahmen gegen Angehörige des Beschuldigten (Umgehung des

  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

  • BVerwG, 28.02.1978 - I A 9.72

    Auflösung eines Ausländervereins - Verbotsgründe - Betätigungsverbot

  • BVerwG, 06.09.1995 - 1 VR 2.95

    Anforderungen an die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Verbotsverfügung

  • BVerwG, 03.12.2004 - 6 A 10.02

    Vereinsverbot; Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung; mittelbare

  • BVerwG, 04.01.2005 - 6 B 59.04

    Anwendbarkeit von § 99 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei der Vorlage

  • BVerwG, 09.04.2013 - 8 B 71.12

    Anforderungen an die Anfechtung einer Missbilligung eines Gemeinderatsmitgliedes

  • BVerwG, 20.12.2013 - 7 B 18.13

    Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Kassel zum Kernkraftwerk Biblis rechtskräftig

  • BVerwG, 20.12.2013 - 7 B 19.13

    Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Kassel zum Kernkraftwerk Biblis rechtskräftig

  • EGMR, 11.10.2011 - 48848/07

    "Verein Rhino u.a. ./. Schweiz"

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - 1 A 4.09

    Oberverwaltungsgericht bestätigt Vereinsverbot gegen "Frontbann 24"

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2012 - 4 KS 1/10

    Vereinsverbot der Bandidos Neumünster

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1992 - 1 S 3626/88

    Zum Verbot eines überregionalen Motorradclubs wegen strafgesetzwidrigen

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1997 - 1 S 1377/96

    Vereinsverbot: Ausländerverein - Unterstützung der verbotenen PKK - Gefährdung

  • VGH Bayern, 20.09.2006 - 4 AS 06.2036

    Verbot des "Multi-Kultur-Hauses Ulm e.V." bestätigt

  • VGH Bayern, 24.01.2007 - 4 A 06.52

    Verbot des Multi-Kultur-Haus Ulm e.V. rechtmäßig - vollständige Urteilsgründe

  • VGH Hessen, 21.02.2013 - 8 C 2134/11

    Vereinsverbot für die Hells Angels MC Charter Westend; Vereinsverbot für die

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2016 - 11 KS 272/14

    Anhörung; Benehmen; Bundeszuständigkeit; Hells Angels; verfassungsmäßige Ordnung;

    OVG, Urt. v. 26.2.2014 - 4 KS 1/12 -, NordÖR 2014, 356, juris, Rn 97).

    OVG, Urt. v. 26.2.2014 - 4 KS 1/12 -, a.a.O., juris, Rn. 99; Hess. VGH, Urt. v. 21.2.2013 - 8 C 2118/11 -, juris, Rn. 61; Roth, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, VereinsG, § 3, Rn. 42).

    OVG, Urt. v. 26.2.2014 - 4 KS 1/12 -, a.a.O., juris, Rn. 149).

    Sie ist daher aufzuheben (Schlesw.-Holst. OVG, Urt. v. 26.2.2014 - 4 KS 1/12 -, a.a.O., juris, Rn 157; Roth, in: Schenke/Graulich/Ruthig, a.a.O., § 3 VereinsG, Rn. 278 ff.).

    Ein solch weites Verständnis des Verbotsgrundes scheidet aus, da die in einer Gewaltanwendung liegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit bereits durch den Verbotsgrund der Strafgesetzwidrigkeit abgedeckt wird (Schlesw.-Holst. OVG, Urt. v. 26.2.2014 - 4 KS 1/12 -, a.a.O., juris, Rn. 155).

  • BVerwG, 26.01.2022 - 6 A 7.19

    Vereinsrechtliches Verbot von Teilorganisationen der PKK bestätigt

    Aber selbst bei für den Betroffenen günstigen Tatsachen kann bei einer schuldhaften Verletzung der Pflicht zur wahrheitsgetreuen und vollständigen Aktenführung nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung von einer Umkehr der Beweislast auszugehen sein, da ein der Behörde gegenüberstehender Beteiligter keinen Einfluss auf die Aktenführung nehmen kann (ebenso: OVG Bremen, Urteil vom 18. Dezember 2013 - S3 A 205/12; OVG Schleswig, Urteil vom 26. Februar 2014 - 4 KS 1/12 - NordÖR 2014, 356; OVG Greifswald, Beschluss vom 22. Dezember 2000 - 2 L 38.99 - NVwZ 2002, 104; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 5 LA 48/07; VGH München, Beschluss vom 23. August 2010 - 7 ZB 10.14 89 - ZUM 2011, 603; LSG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2018 - L 7 AS 2969/17 - ZD 2018, 330; Kallerhoff/Mayen, in: Stelkens/Bonk/Sachs , VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 29 Rn. 32; Engel, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz , VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 29 Rn. 39).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 4 LB 18/15

    Aufforderung zur Abgabe eines Eides über die Vollständigkeit des gemeinsam mit

    Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen (OVG Schleswig, Urteil vom 26. Februar 2014 - 4 KS 1/12 -, NordÖR 2014, 356).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2020 - 1 A 3.13

    Vereinsverbot des Charters Hells Angels MC Oder City; Teilorganisation Oder City

    Selbst wenn die Behörde die Umstände in positiver Kenntnis nicht in die Verfügung aufgenommen hätte, wäre für eine Art "Verwirkung" der strafrechtlichen Vorwürfe im gerichtlichen Verbotsverfahren kein Raum (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 26. Februar 2014 - 4 KS 1/12 - juris Rn. 84 - 86).
  • VG Karlsruhe, 13.12.2018 - 12 K 5670/16

    Untersagung des Erwerbs und Besitzes von Waffen und Munition

    Insoweit ist auch zu beachten, dass bundesweit gegen inzwischen 14 Charter des Hells Angels MC Vereinsverbote ausgesprochen wurden, zuletzt am 18.10.2017 gegen den Hells Angels MC Concrete City (vgl. S. 28 der Auflistung des Landeskriminalamts vom 11.10.2018), und diese Vereinsverbote, in denen ähnliche Aspekte zu berücksichtigen sind wie im vorliegenden Verfahren, der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung standhielten (vgl. etwa OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.02.2014 - 4 KS 1/12 -, juris; HessVGH, Urteil vom 21.02.2013 - 8 C 2118/11 -, juris; Nieders. OVG, Urteil vom 13.04.2016 - 11 KS 272/14 -, juris; BVerwG, Beschlüsse vom 16.09.2014 - 6 B 31.14 - und vom 19.11.2013 - 6 B 25.13 -, juris; vgl. zudem BVerfG, Beschluss vom 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 08.04.2015 - 18 K 8493/14

    Rehabilitationsinteresse im Rahmen der Feststellung der Nichtmitgleidschaft in

    vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. Februar 2014, 4 KS 1/12, - Juris, ebenda Orientierungssatz Nr. 8 und Rz. 87 ff. mit weiteren Nachweisen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2012 - 4 MR 2/12
    Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers - 4 KS 1/12 - gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 18. Januar 2012 wird abgelehnt.
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