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OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 MB 15/06 |
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OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. April 2006 - 2 MB 15/06 (https://dejure.org/2006,38090)
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Verfahrensgang
- VG Schleswig - 15 B 17/06
- OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 MB 15/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1992 - 3 L 51/92
Juristische Person; Gewerbeuntersagung; Gewerbebetrieb
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 MB 15/06
Es geht darum, den Hintermann in den gewerblichen Ordnungsrahmen einzubeziehen, ohne den Strohmann daraus zu entlassen (OVG Schleswig, Urt. v. 19.11.1992 - 3 L 51/92 mwN). - BVerwG, 12.02.2004 - 6 B 70.03
Anforderungen an den Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung; Bestimmung des …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 MB 15/06
Es ist der Ansicht beizupflichten, dass weder der reinen Intention des Trägers und der Bewohnerinnen noch der Frage, ob die vertraglichen Vereinbarungen zwischen beiden den Anforderungen des § 5 HeimG entsprechen, ein gegenüber dem objektiven Erscheinungsbild der Unterbringung und Betreuung der Bewohner stärkeres Gewicht zukommen könne (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.02.2004 - 6 B 70/03 -, GewArch 2004, 485). - OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 MB 15/06
Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet oder wiederhergestellt würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 6.8.1991 - 4 M 109/91 -, SchlHA 1991, 220). - VGH Baden-Württemberg, 12.09.2003 - 14 S 718/03
Beurteilungszeitpunkt bei feststellendem VA; Dauerverwaltungsakt; Betreutes …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 MB 15/06
In rechtlicher Hinsicht darf nicht übersehen werden, dass mit der im Jahre 2001 vorgenommenen Änderung des Heimgesetzes ausdrücklich das Ziel verfolgt wurde, bestimmte Formen des betreuten Wohnens vom Anwendungsbereich des Heimgesetzes auszunehmen (vgl. ausführlich VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 12.9.2003 - 14 S 718/03 -, JURIS) und es den Beteiligten nicht verwehrt werden darf, sich die dadurch vorgenommene und vorgesehene Einschränkung des Anwendungsbereiches des Gesetzes zunutze zu machen. - OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 3 M 2/92
Gewerberechtliche Untersagungsverfügung; Verpflichtung zur Einstellung einer …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 MB 15/06
Danach kommt es auf die formal-rechtliche Stellung des Adressaten einer gewerberechtlichen Untersagungsverfügung nicht an, wenn eine genaue Analyse der Innenbeziehungen erweist, dass ein Gewerbetreibender zur Verschleierung der wirklichen Machtverhältnisse eine natürliche oder juristische Person vorschiebt, die ohne eigene unternehmerische Tätigkeit nur als Marionette des Gewerbetreibenden am Wirtschaftsleben teilnimmt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 28.1.1992 - 3 M 2/02 -, NVwZ-RR 1993, 408 mwN.).
- OVG Schleswig-Holstein, 21.04.2016 - 3 MB 8/16
Erfolgreicher Eilantrag gegen Entziehung der Fahrerlaubnis - Löschung vorhandener …
Nach ständiger Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. etwa Beschl. v. 26.04.2006 - 2 MB 15/06 - mit Hinweis auf den Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -) ergeht die Entscheidung über einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO aufgrund einer Interessenabwägung.