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   OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2009 - 1 KN 22/08   

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https://dejure.org/2009,43279
OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2009 - 1 KN 22/08 (https://dejure.org/2009,43279)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.05.2009 - 1 KN 22/08 (https://dejure.org/2009,43279)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 1 KN 22/08 (https://dejure.org/2009,43279)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 29.02.2024 - 1 N 21.3084

    Sanierungssatzung, Fortschreibung und Erweiterung eines früher festgelegten

    Die notwendige förmliche Bestimmtheit des Plans kann sich aus einer Zusammenschau von planerischer Zielsetzung und Plan ergeben (vgl. OVG SH, U.v. 26.5.2009 - 1 KN 22/08 - juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 05.08.2020 - 1 N 18.1535

    Aufhebung eines Bebauungsplans wegen Unvereinbarkeit mit städtebaulichen

    Es kann daher offenbleiben, ob die (geringfügig) unterschiedliche Darstellung der nördlichen Grenze des Aufhebungsbereichs in den Plänen im Aufstellungsverfahren, die ausschließlich den jedenfalls offensichtlich abtrennbaren Bereich "Zufahrt und Parkplatz der geplanten Marina" betrifft, zur Widersprüchlichkeit und damit Unbestimmtheit des räumlichen Geltungsbereichs dieses Bereichs führt oder dieser Geltungsbereich durch Auslegung hinreichend deutlich ermittelt werden kann und in der Endfassung berichtigt werden konnte, wofür viel spricht (vgl. BVerwG, U.v. 7.5.2014 - 4 CN 5.13 - NVwZ 2014, 1170; OVG SH, U.v. 26.5.2009 - 1 KN 22/08 - juris Rn. 32 ff.).
  • VGH Bayern, 25.11.2022 - 15 N 21.2243

    Gliederung eines Industriegebiets durch die Festsetzung immissionswirksamer

    - Es spricht Einiges dafür, dass das "Deckblatt Nr. 3" wegen Unstimmigkeiten der Darstellungen bzw. Festsetzungen auf der Planzeichnung im westlichen Bereich des von der Änderung betroffenen Teilgebiets auch gegen das rechtsstaatliche Gebot der Normenklarheit i.V. mit § 9 Abs. 7 BauGB verstößt (zur möglichen Unbestimmtheit eines Bebauungsplans hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs vgl. BVerwG, B.v. 4.1.1994 - 4 NB 30.93 - NVwZ 1994, 684 = juris Rn. 6 f.; U.v. 7.5.2014 - 4 CN 5.13 - NVwZ 2014, 1170 = juris Rn. 19; BayVGH, U.v. 25.9.2003 - 15 N 98.3743 - juris Rn. 35 ff.; OVG NW, U.v. 30.8.2000 - 10a D 136/98.NE - juris Rn. 34 ff.; OVG SH, U.v. 26.5.2009 - 1 KN 22/08 - juris Rn. 30 ff.; allgemein zum Bestimmtheitsgebot bei Festsetzungen in Bebauungsplänen vgl. BayVGH, U.v. 6.12.2019 - 15 N 18.636 - juris Rn. 26; U.v. 15.6.2021 - 15 N 20.1650 - juris Rn. 36; U.v. 23.6.2020 - 1 N 17.972 - RdL 2021, 69 = juris Rn. 17; U.v. 26.9.2022 - 15 N 21.2023 - juris Rn. 43).
  • VGH Bayern, 05.08.2020 - 1 N 18.1480

    Erfolgloser Normenkontrollantrag auf Aufhebung einer Teilaufhebung eines

    Es kann daher offenbleiben, ob die (geringfügig) unterschiedliche Darstellung der nördlichen Grenze des Aufhebungsbereichs in den Plänen im Aufstellungsverfahren, die ausschließlich den jedenfalls offensichtlich abtrennbaren Bereich "Zufahrt und Parkplatz der geplanten Marina" betrifft, zur Widersprüchlichkeit und damit Unbestimmtheit des räumlichen Geltungsbereichs dieses Bereichs führt oder dieser Geltungsbereich durch Auslegung hinreichend deutlich ermittelt werden kann und in der Endfassung berichtigt werden konnte, wofür viel spricht (vgl. BVerwG, U.v. 7.5.2014 - 4 CN 5.13 - NVwZ 2014, 1170; OVG SH, U.v. 26.5.2009 - 1 KN 22/08 - juris Rn. 32 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - 1 MR 6/16

    Bestimmtheit der kartografischen Abgrenzung des Gebiets einer Veränderungssperre;

    Selbst ein Rückgriff auf die den Satzungsregelungen vorangestellte Beschreibung des Gebietes des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 4 vermittelt vorliegend keine zumindest eindeutige Bestimmbarkeit des räumlichen Geltungsbereichs der Veränderungssperre (vgl. Schl.-H. OVG, Urteil vom 26.05.2009 - 1 KN 22/08 -, juris [Rn. 32 f.]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2009 - 1 KN 13/08

    Baurecht: Normenkontrolle bezüglich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans;

    Berichtigungen sind auch bei Rechtsnormen allgemein anerkannt, in Gesetz- und Verordnungsblättern häufig aufzufinden und in Fällen offenbarer Unrichtigkeiten zulässig (vgl. Senat, Urt. 26. Mai 2009 -1 KN 22/08, OVG A-Stadt, Beschl. v. 12.09.2008, 1 B 391/08, NordÖR 2008, 537 [Ls. 3]).
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