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   OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2022 - 1 KN 12/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2022 - 1 KN 12/20 (https://dejure.org/2022,23516)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.08.2022 - 1 KN 12/20 (https://dejure.org/2022,23516)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. August 2022 - 1 KN 12/20 (https://dejure.org/2022,23516)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2022 - 1 KN 12/20
    Materiell und prozessual sind die ursprüngliche Veränderungssperre und ihre Verlängerung als Einheit anzusehen (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 22.11.2021 - 1 KN 20/19 -, Rn. 27, juris; Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 02.12.2015 - 1 KN 21/14 -, Rn. 24, juris; BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 4 CN 16.03 -, Rn. 16, juris).

    Insofern muss sie zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzen, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp nach der Baunutzungsverordnung, sei es, dass sie bestimmte nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 bis 2a BauGB festsetzbare Nutzungen im Blick hat (BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 4 CN 16.03 -, Rn. 28, juris; Urteil vom 30.08.2012 - 4 C 1.11 -, Rn. 12, juris).

    Zudem wird sich die Gemeinde im allgemeinen nicht bereits zu Beginn des Aufstellungsverfahrens auf ein bestimmtes Planungsergebnis festlegen können; es ist gerade der Sinn der Vorschriften über die Planaufstellung, dass der Bebauungsplan innerhalb des Planungsverfahrens - insbesondere unter Beachtung des Abwägungsgebots - erst erarbeitet wird (BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 4 CN 16.03 -, Rn. 31, juris).

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Ziele der Raumordnung zwar in der Bauleitplanung als verbindliche Vorgaben hinzunehmen sind und deshalb nicht im Wege der Abwägung überwunden werden können, dass sie aber je nach dem Grad ihrer Aussageschärfe konkretisierungsfähig sind (BVerwG, Beschluss vom 21.12.2017 - 4 BN 3/17 -, Rn. 4, juris), dass eine "Feinsteuerung" zum innergebietlichen Interessenausgleich der Windenergieprojekte, aber auch gegenüber anderen Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebiets möglich ist (BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 4 CN 16/03 -, Rn. 21 juris), und zwar insbesondere zur Begrenzung der Anlagenhöhe oder der Festlegung der Standorte der einzelnen Anlagen (BVerwG, Beschluss vom 25.11.2003 - 4 BN 60/03 -, Rn. 8 f., juris).

  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2022 - 1 KN 12/20
    Insofern verlangt sie nicht die Prüfung, ob der - noch nicht beschlossene Bebauungsplan - in seinen einzelnen Festsetzungen von einer ordnungsgemäßen und gerechten Abwägung aller betroffenen Belange (vgl. § 1 Abs. 6 und Abs. 7 BauGB) getragen sein wird (BVerwG, Beschluss vom 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -, Rn. 2, juris).

    Als Sicherungsmittel ist die Veränderungssperre allerdings ungeeignet, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planungsziel im Wege planerischer Festsetzung nicht erreichen lässt, wenn der beabsichtigte Bauleitplan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind, oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behoben werden können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2005 - 4 BN 61.05 -, Rn. 3, juris; Beschluss vom 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -, Rn. 3, juris).

    Die Antizipation des Abwägungsergebnisses eines erst noch zu beschließenden Bebauungsplans und seine Einordnung bereits jetzt als ersichtlich abwägungsdefizitär ist nicht möglich und damit auch nicht Gegenstand des vorliegenden Prüfprogramms (BVerwG, Beschluss vom 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -, Rn. 2, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2016 - 1 KN 20/15

    Verletzung des Bestimmtheitsgebots bei Erlass einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2022 - 1 KN 12/20
    Die Gemeinde darf mit den Mitteln, die ihr insbesondere das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung zur Verfügung stellen - und unter Beachtung ihrer Grenzen - grundsätzlich auch städtebauliche Ziele verfolgen, die mehr auf Bewahrung als auf Veränderung der vorhandenen Situation zielen (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 05.10.2016 - 1 KN 20/15 -, Rn. 44, juris).

    OVG, Urteil vom 05.10.2016 - 1 KN 20/15 -, Rn. 44, juris; Schl.-Holst.

    Es ist in der Rechtsprechung auch des Senats (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 21.10.2020 - 1 KN 2/19 -, Rn. 36, juris; Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 05.10.2016 - 1 KN 20/15 -, Rn. 45, juris) anerkannt, dass eine Bauleitplanung ihren Ausgang in einem Bauantrag betroffener Grundstückseigentümer nehmen kann und die Antragsgegnerin als planende Gemeinde einen solchen zum Anlass nehmen darf, um ihre städtebaulichen und planerischen Vorstellungen in Bebauungsplänen festzuschreiben.

  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2022 - 1 KN 12/20
    Ferner ist eine unzulässige "Verhinderungsplanung" auch dann gegeben, wenn die planerischen Festsetzungen nicht dem wirklichen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern bzw. einen Bauwunsch zu durchkreuzen (BVerwG, Urteil vom 16.12.1988 - 4 C 48.86 -, Rn. 47, juris; Beschluss vom 27.01.1999 - 4 B 129.98 -, Rn. 9, juris; vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 20.01.2011 - 1 C 10801/10 -, Rn. 27, juris).

    Vielmehr ist eine solche erst dann anzunehmen, wenn die konkrete Planung nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entspricht, sondern nur vorgeschoben ist, um eine andere Nutzung zu verhindern bzw. einen Bauwunsch zu durchkreuzen (BVerwG, Urteil vom 16.12.1988 - 4 C 48.86 -, Rn. 47, juris; Beschluss vom 27.01.1999 - 4 B 129/98 -, Rn. 9, juris; Schl.-Holst.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2021 - 1 KN 20/19

    Formelle und materielle Anforderungen an eine Satzung über eine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2022 - 1 KN 12/20
    Materiell und prozessual sind die ursprüngliche Veränderungssperre und ihre Verlängerung als Einheit anzusehen (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 22.11.2021 - 1 KN 20/19 -, Rn. 27, juris; Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 02.12.2015 - 1 KN 21/14 -, Rn. 24, juris; BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 4 CN 16.03 -, Rn. 16, juris).

    Für eine derartige Planung besteht kein Sicherungsbedürfnis im Sinne einer Veränderungssperre (vgl. zum Ganzen Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 22.11.2021 - 1 KN 20/19 -, Rn. 48, juris, m. w. N.).

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2022 - 1 KN 12/20
    Ferner ist eine unzulässige "Verhinderungsplanung" auch dann gegeben, wenn die planerischen Festsetzungen nicht dem wirklichen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern bzw. einen Bauwunsch zu durchkreuzen (BVerwG, Urteil vom 16.12.1988 - 4 C 48.86 -, Rn. 47, juris; Beschluss vom 27.01.1999 - 4 B 129.98 -, Rn. 9, juris; vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 20.01.2011 - 1 C 10801/10 -, Rn. 27, juris).

    Vielmehr ist eine solche erst dann anzunehmen, wenn die konkrete Planung nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entspricht, sondern nur vorgeschoben ist, um eine andere Nutzung zu verhindern bzw. einen Bauwunsch zu durchkreuzen (BVerwG, Urteil vom 16.12.1988 - 4 C 48.86 -, Rn. 47, juris; Beschluss vom 27.01.1999 - 4 B 129/98 -, Rn. 9, juris; Schl.-Holst.

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2013 - 1 LB 7/12

    Veränderungssperre für Bürgerwindpark steht Errichtung von Windenergieanlagen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2022 - 1 KN 12/20
    Das vorliegende Planaufstellungsverfahren sei mit dem der Entscheidung des Senats vom 4. April 2013 - 1 LB 7/12 -, Rn 43, juris, zugrundeliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar.

    Zum einen betraf das vom Antragsteller insoweit herangezogene Urteil des Senats (04.04.2013 - 1 LB 7/12 -, Rn. 40 ff., juris) einen Fall, in dem, anders als vorliegend, der Aufstellungsbeschluss als Art der Nutzung einen angesichts der fehlenden bodenrechtlichen und damit städtebaulichen Relevanz nicht vom Typenzwang des § 9 BauGB erfassten Bürgerwindpark und folglich eine unzulässige Festsetzung vorsah.

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2020 - 1 KN 2/19

    Normenkontrolle gegen eine Veränderungssperre: Erforderlichkeit einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2022 - 1 KN 12/20
    OVG, Urteil vom 21.10.2020 - 1 KN 2/19 -, Rn. 35, juris).

    Es ist in der Rechtsprechung auch des Senats (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 21.10.2020 - 1 KN 2/19 -, Rn. 36, juris; Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 05.10.2016 - 1 KN 20/15 -, Rn. 45, juris) anerkannt, dass eine Bauleitplanung ihren Ausgang in einem Bauantrag betroffener Grundstückseigentümer nehmen kann und die Antragsgegnerin als planende Gemeinde einen solchen zum Anlass nehmen darf, um ihre städtebaulichen und planerischen Vorstellungen in Bebauungsplänen festzuschreiben.

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2022 - 1 KN 12/20
    Letztlich ist der Gegensatz von positiven oder negativen Planungszielen wenig hilfreich zur Beantwortung der Frage, wann eine unzulässige Verhinderungsplanung vorliegt (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 18.12.1990 - 4 NB 8.90 -, Rn. 15, juris).

    Eine zunächst nur auf die Verhinderung einer - aus der Sicht der Gemeinde - Fehlentwicklung gerichtete Planung kann einen Inhalt haben, der rechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerwG, Beschluss vom 18.12.1990 - 4 NB 8/90 -, Rn. 16, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 10801/10

    Bauplanungsrecht; Ausschluss landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2022 - 1 KN 12/20
    Ferner ist eine unzulässige "Verhinderungsplanung" auch dann gegeben, wenn die planerischen Festsetzungen nicht dem wirklichen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern bzw. einen Bauwunsch zu durchkreuzen (BVerwG, Urteil vom 16.12.1988 - 4 C 48.86 -, Rn. 47, juris; Beschluss vom 27.01.1999 - 4 B 129.98 -, Rn. 9, juris; vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 20.01.2011 - 1 C 10801/10 -, Rn. 27, juris).
  • BVerwG, 08.01.1993 - 4 B 258.92

    Verlängerung einer baurechtichen Veränderungssperre

  • BVerwG, 01.10.2009 - 4 BN 34.09

    Veränderungssperre; Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss; Rückwirkung; ergänzendes

  • OVG Sachsen, 25.01.2022 - 1 B 276/21

    Veränderungssperre; positives Planungsziel; städtebauliches Konzept

  • BVerwG, 21.12.2005 - 4 BN 61.05

    Klärungsbedürftigkeit der Frage nach Bedindungen für den Erlass einer

  • BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 3.17

    Anpassungsgebot; Ausschlusswirkung; Außenbereich; Baufenster; Bebauungsplan;

  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

  • VGH Bayern, 19.12.2019 - 1 N 17.1236

    Normenkontrolle gegen außer-Kraft-getretene Veränderungssperren

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.2015 - 1 KN 21/14

    Normenkontrolle gegen eine Veränderungssperre; Verwirklichung negativer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 K 259/01

    Windkraftanlage, Außenbereich, Eignungsgebiet, Veränderungssperre,

  • BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11

    Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre;

  • BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet;

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.2021 - 1 MR 2/21

    Normenkontrolleilverfahren; Sicherungsbedürfnis bei einer Veränderungssperre;

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2018 - 1 KN 4/15

    Pinneberger Bebauungsplan Parkstadt Eggerstedt unwirksam

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2022 - 1 KN 10/22

    Normenkontrollantrag: Nutzungsänderung; Verlängerung einer Veränderungssperre

    Einer abschließenden Klärung der Frage, ob das Vorhaben der Antragstellerin im Falle der Unwirksamkeit der Veränderungssperre zulässig ist, bedarf es für die Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses nicht (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 26.08.2022 - 1 KN 12/20 -, Rn. 28, juris; Beschluss vom 30.09.2021 - 1 MR 2/21 -, Rn. 18, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.06.2023 - 1 MR 3/23

    Einstweiliger Rechtsschutzes gegen eine Veränderungssperre zu einem Bebauungsplan

    Die Anforderungen, die im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre an die Konkretisierung der planerischen Vorstellungen der Gemeinde zu stellen sind, sind mit Rücksicht auf die gemeindliche Planungshoheit gering (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 26.08.2022 - 1 KN 12/20 -, juris, Rn. 36).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.01.2023 - 1 MB 16/22

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs eines Eigentümers

    Insofern muss sie zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzen, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp nach der Baunutzungsverordnung, sei es, dass sie bestimmte nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 bis 2a BauGB festsetzbare Nutzungen im Blick hat (BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 4 CN 16.03 -, Rn. 28, juris; vgl. zum Ganzen Senatsurteil vom 26.08.2022 - 1 KN 12/20 -, Rn. 36, juris).
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