Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2011 - 4 MB 57/11 |
Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, AufenthG § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
Ausübung der Personensorge, Sorgerecht, Aufenthaltserlaubnis, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Abschiebung, Visumsverfahren, Befristung, Befristung der Wirkung der Abschiebung, Vorabzustimmung, Verhältnismäßigkeit, Eltern-Kind-Verhältnis, Familiennachzug
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 19.10.2011 - 3 B 126/11
- OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2011 - 4 MB 57/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 08.03.2011 - C-34/09
Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2011 - 4 MB 57/11
Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu Art. 8 EMRK, insbesondere auch aus dem Urteil vom 08.03.2011 (Rs C-34/09 - Zambrano -, NVwZ 2011, 545) folgt nicht, dass auf die Nachholung des Visumverfahrens generell verzichtet werden muss.Die Beschwerde macht in diesem Zusammenhang geltend, auf Grund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu Art. 8 EMRK und insbesondere auch auf Grund des Urteils vom 08.03.2011 (Rs C-34/09 - Zambrano -, NVwZ 2011, 545) sei eine Abschiebung des Antragstellers jedenfalls europarechtlich unzulässig.
- EuGH, 25.07.2008 - C-127/08
DER NICHT DIE UNIONSBÜRGERSCHAFT BESITZENDE EHEGATTE EINES UNIONSBÜRGERS DARF …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2011 - 4 MB 57/11
Hiervon geht auch der Europäische Gerichtshof in der von der Beschwerde zitierten Entscheidung vom 25. Juli 2008 (Rs C-127/08- Metock u.a., juris) aus. - BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10
Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2011 - 4 MB 57/11
Mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Familie nach Art. 6 GG ist es grundsätzlich vereinbar, den Ausländer auf die Einholung eines erforderlichen Visums zu verweisen, zumal die Möglichkeit des Absehens hiervon nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG dabei dem Gebot der Verhältnismäßigkeit Rechnung trägt (vgl. BVerwfG, Beschl. v. 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10 -).