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   OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2012 - 4 LB 1/12   

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https://dejure.org/2012,46509
OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2012 - 4 LB 1/12 (https://dejure.org/2012,46509)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.03.2012 - 4 LB 1/12 (https://dejure.org/2012,46509)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. März 2012 - 4 LB 1/12 (https://dejure.org/2012,46509)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09

    Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - Keine Verletzung von Art

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2012 - 4 LB 1/12
    Da aber ausschlaggebendes Merkmal der Aufwandsteuer der Konsum in Form eines äußerlich erkennbaren Zustandes ist, für den finanzielle Mittel verwendet werden, und es nicht darauf ankommt, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird und zu welchen Zwecken er des Näheren dient (BVerfG, Beschl. v. 17.02.2010, a.a.O.), bedarf die Frage, welche Belastungen die Eltern des Klägers tragen, keiner weiteren Erörterung.

    Benachteiligungen, die nur in bestimmten Fällen als unbeabsichtigte Nebenfolge einer im Übrigen verfassungsgemäßen Regelung vorkommen, kann der Eingriffscharakter fehlen, solange sich die Maßnahmen nicht als wirtschaftlich einschneidend darstellen (zusammenfassend u. m.w.N. BVerfG, Beschl. v. 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09 -, NVwZ-RR 2010, 457).

    Jedenfalls solange die Höhe der Zweitwohnungssteuer - wie hier mit 8 % der Kaltmiete - keine so erhebliche Belastung begründet, dass sie unabhängig vom Einzelfall einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung über den vorwiegenden Aufenthalt erwarten lässt, entfaltet sie auch keine eingriffsgleiche Wirkung in Art. 6 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschl. v. 17.02.2010, a.a.O., m.w.N.).

    Art. 3 Abs. 1 GG ist dann verletzt, wenn für die gleiche Behandlung verschiedene Sachverhalte - bezogen auf den in Rede stehenden Sachverhalt und seine Eigenart - ein vernünftiger einleuchtender Grund fehlt (zusammenfassend BVerfG, Beschl. v. 17.02.2010, a.a.O.).

    (BVerfG, Beschl. v. 17.02.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.12.2010 - 9 C 8.09

    Erschließung; Erschließungsvertrag; Dritter; gemeindliche Eigengesellschaft;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2012 - 4 LB 1/12
    Dies kann nur der Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigte sein (BVerwG, Urt. v. 13.05.2009 - 9 C 8/09 -, NVwZ 2009, 1172).

    In dem Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf liegt ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (BVerwG, Urt. v. 13.05.2009, a.a.O., m.w.N.).

    Ein "Vorhalten" der Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf ist auch dann gegeben, wenn jemand neben seiner Hauptwohnung eine weitere Wohnung nicht für sich selbst, sondern für den persönlichen Lebensbedarf von Familienangehörigen vorhält (BVerwG, Urt. v. 13.05.2009, a.a.O.).

    Nur derjenige, der entsprechend seinen Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung selbst bestimmen kann, ob, wann und wie er die Wohnung nutzt, ob und wann er sich selbst daran aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen will, ist im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechts Wohnungsinhaber und verfügungsberechtigt (BVerwG, Urt. v. 13.05.2009, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 LB 1/08

    Zweitwohnungssteuer für Erwerbszweitwohnungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2012 - 4 LB 1/12
    Die Zweitwohnungssteuersatzung der Beklagten ist zwar rechtswidrig und nichtig, soweit nach § 2 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 ZwStS auch das Innehaben einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer andern Gemeinde findet, besteuert wird (siehe BVerfG, Beschl. v. 11.10.2005 a.a.O.), auch wenn sie nicht ausdrücklich das Melderecht in Bezug nimmt (OVG Schleswig, Urt. v. 21.05.2008 - 2 LB 1/08 -, NVwZ-RR 2008, 816).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 11. Oktober 2005 (a.a.O.) ausdrücklich nur eine Teilnichtigkeit entsprechender Satzungsregelungen ("insoweit") festgestellt und in der Begründung ausgeführt, (nur) in dem genannten Umfang führe der Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 GG zur Nichtigkeit (ebenso im Ergebnis OVG Schleswig, Urt. v. 21.05.2008, a.a.O., das allerdings entsprechende Satzungsregelungen schon im Wege der teleologischen Reduktion einschränkend auslegt).

  • BVerwG, 09.09.2009 - 6 B 60.09
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2012 - 4 LB 1/12
    Diesbezüglich werde auf die Ausführungen des Einzelrichters im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (6 B 60/09) Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf die eingereichten Schriftsätze sowie auf den Verwaltungsvorgang der Beklagten und die beigezogenen Gerichtsakten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens (6 B 60/09 und 2 MB 17/10), die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.

  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2012 - 4 LB 1/12
    Selbst eine Belastung des Zweitwohnungsinhabers mit dem vollen Jahresbetrag der Steuer kann nicht als unverhältnismäßig beanstandet werden, wenn jedenfalls für mindestens 2 Monate eine rechtlich gesicherte Eigennutzungsmöglichkeit besteht (BVerwG, Urt. v. 26.09.2001 - 9 C 1/01 -, BVerwGE 115, 165).
  • BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88

    Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungsteuer - Stadt Westerland in

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2012 - 4 LB 1/12
    Das aus dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 2 und 3 GG folgende Bestimmtheitsgebot erfordert, dass die Norm, die eine Steuerpflicht begründet, nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzbar ist, sodass die Steuerlast messbar und für den Staatsbürger vorhersehbar und berechenbar wird (BVerfG, Beschl. v. 15.12.1989 - 2 BvR 436.88 -, NvWZ 1990, 356 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2012 - 4 LB 1/12
    Solche Regelungen können grundsätzlich auch durch Satzungen getroffen werden (BVerfG, Urt. v. 07.05.1998 - 2 BvR 1991.95 u.a. -, BVerfGE 98, 106).
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2012 - 4 LB 1/12
    Ob die Zweitwohnungssteuer überhaupt an Art. 12 Abs. 1 GG gemessen werden kann, ist zweifelhaft, denn sie zielt nicht auf einen bestimmten Beruf (siehe hierzu BVerfG, Urt. v. 10.05.1962 - 1 BvR 31.58 -, BVerfGE 14, 76 zur Spielgerätesteuer).
  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 8.08

    Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, persönlicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2012 - 4 LB 1/12
    Dies kann nur der Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigte sein (BVerwG, Urt. v. 13.05.2009 - 9 C 8/09 -, NVwZ 2009, 1172).
  • VGH Bayern, 14.07.2011 - 4 BV 10.1511

    Heranziehung des Mitinhabers einer Wohnung zur Zweitwohnungssteuer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2012 - 4 LB 1/12
    Allenfalls könnte sich daher die Frage stellen, ob für die Fälle, in denen eine Mehrzahl von Wohnungsinhabern die Wohnung einerseits als Erstwohnung und andererseits als Zweitwohnung nutzen, der Besteuerung nur ein den Zweitwohnungsinhabern zurechenbarer Teilaufwand zu Grunde gelegt werden kann (siehe hierzu - abgesehen von eklatanten Missverhältnissen - ablehnend BayVGH, Urt. v. 14.07.2011 - 4 BV 10.1511 -, KSZ 2011, 2010), weil nur der Aufwand des oder der Zweitwohnungsinhaber besteuert werden darf.
  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.1992 - 2 L 17/92

    Hauptwohnung; Ehegatte; Zweitwohung

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 107.89

    Besteuerung der Inanspruchnahme von Wohnraum - Aufwandsteuer

  • VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 244/21

    Zweitwohnungssteuer; Verfügungsbefugnis bei unentgeltlicher Überlassung an einen

    Auch eine unentgeltliche Überlassung an einen Angehörigen oder Dritten ändert an dem Charakter der Zweitwohnungssteuer nichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - juris Rn. 77; BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 9 B 25/12 - juris Rn. 4; Urteil vom 26. Juli 1979 - VII C 53.77 - juris Rn. 31; OVG Schleswig, Urteil vom 27. März 2012 - 4 LB 1/12 - n.v.).

    Bei der unentgeltlichen Überlassung an einen Angehörigen oder einen Dritten verleibt das Innehaben der Wohnung bei dem Nutzungsberechtigen, soweit er die Wohnung weiterhin hält und sich der Verfügungsbefugnis nicht begibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - juris Rn. 77; BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 - juris Rn. 14; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 9 B 25.12 - juris Rn. 4; OVG Schleswig, Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40 f.; Urteil vom 27. März 2012 - 4 LB 1/12 - n.v.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2016 - 2 LB 12/16

    Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer bei an die Kinder im Rahmen eines

    Entscheidend ist, ob er weiterhin rechtlich gesichert die Verfügungsbefugnis und die Verfügungsmacht behalten hat (OVG Schleswig, Urt. v. 27.3.2012 - 4 LB 1/12 -, bestätigt durch BVerwG, B. v. 20.12.2012 - 9 B 25.12 - juris).
  • VG Schleswig, 09.11.2021 - 4 B 29/21

    Zweitwohnungssteuer; Ehegattenwohnung; Gleichartigkeit mit der Grundsteuer

    Eine Wohnung kann nach der Rechtsprechung Bundesverwaltungsgerichts gleichzeitig Haupt- und Nebenwohnung sein (BVerwG, Beschluss vom 20.12.2012 - 9 B 25/12 - juris, Rn. 4; OVG Schleswig, Urteil vom 27.03.2012 - 4 LB 1/12 - n. v.).
  • VG Schleswig, 19.09.2017 - 2 B 43/17

    Zweitwohnungssteuer; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Dabei spielt es keine Rolle, dass der Bruder der Antragstellerin in dieser Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und dementsprechend nicht der Steuerpflicht unterliegt (OVG Schleswig, Urt. 27.03.2012, - 4 LB 1/12 -).
  • VG Schleswig, 11.03.2016 - 2 A 194/14

    Zweitwohnungssteuer für zweite Wohnung im Haus

    Auch in dem der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts zugrundeliegenden Sachverhalt hatte der Steuerpflichtige seinen Eltern die Wohnung über einen Zeitraum von mehreren Jahren zur unentgeltlichen Nutzung überlassen (OVG Schleswig, U.v. 27.3.2012 - 4 LB 1/12 -, bestätigt durch BVerwG B.v. 20.12.2012 - 9 B 25/12 - juris).
  • VG Schleswig, 06.04.2023 - 4 B 11/23
    Eine Wohnung kann gleichzeitig Haupt- und Nebenwohnung sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 9 B 25/12 - juris Rn. 4; OVG Schleswig, Urteil vom 27.03.2012 - 4 LB 1/12 - n. v.).
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