Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2009 - 2 LB 7/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17373
OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2009 - 2 LB 7/09 (https://dejure.org/2009,17373)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.04.2009 - 2 LB 7/09 (https://dejure.org/2009,17373)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. April 2009 - 2 LB 7/09 (https://dejure.org/2009,17373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,17373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung berufsbedingter Fahrtkosten i.R.d. § 93 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII); Reformierung der Kostenbeteiligung in der Kinderhilfe und Jugendhilfe durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder und Jugendhilfe (KICK)

  • Judicialis

    SGB VIII § 93 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 93 Abs. 3
    Fahrtkosten; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; unterhaltsrechtliche Leitlinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2006 - 2 MB 5/06

    Kindergartenrecht, Kindertageseinrichtung, Kindertagesstätte,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2009 - 2 LB 7/09
    Entsprechend gilt nach der Rechtsprechung des Senats für die Feststellung der zumutbaren Belastung im Rahmen der Heranziehung zu den Kosten von Kindertageseinrichtungen u.a. § 82 SGB XII, so dass sich in diesen Fällen die Berücksichtigung berufsbedingter Fahrtkosten nach § 3 Abs. 6 der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII richtet (Beschlüsse des Senats vom 20.4.2006 - 2 MB 5/06 - und 12.1.2009 - 2 LA 115/08 - ).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09

    Angemessenheit; Düsseldorfer Tabelle; Eigenbedarf; notwendiger ~; Einkommen;

    Schleswig - 27.04.2009 - AZ: OVG 2 LB 7/09 - Schleswig-Holsteinisches OVG - 27.04.2009 - AZ: OVG 2 LB 7/09.
  • OVG Sachsen, 06.10.2022 - 3 A 83/22

    Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Unterhaltspflicht; Schulden; notwendige Fahrtkosten

    Diese Auffassung ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwar vertreten worden (NdsOVG, Beschl. v. 9. März 2011 - 4 PA 275/10 -, juris Rn. 4), allerdings ohne sich mit den Gegenauffassungen, die von einer entsprechenden Anwendung der Vorschriften des Sozialhilferechts (OVG NRW, Beschl. v. 17. März 2009 - 12 A 3019/08 -, juris Rn. 17) oder des Unterhaltsrechts (OVG Schl.-H., Urt. v. 28. April 2009 - 2 LB 7/09 -, juris Rn. 29 ff.) ausgehen, auseinanderzusetzen.

    Der enge rechtliche Zusammenhang mit unterhaltsrechtlichen Aspekten rechtfertigt es daher, für die Berechnung der Fahrtkosten eines Unterhaltspflichtigen als mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Ausgaben auf einen unterhaltsrechtlichen Maßstab abzustellen, zumal die Heranziehung der unterhaltsrechtlichen Vorgaben in den einschlägigen Leitlinien die vom Gesetzgeber beabsichtigte Vereinfachung der Einkommensberechnung unterstützt (die Frage der Heranziehung eines sozialhilferechtlichen Maßstabs offengelassen von OVG NRW, Beschl. v. 28. April 2009 - 2 LB 7/09 -, juris Rn. 29 ff., und Beschl. v. 16. Dezember 2010 - 12 E 1073/10 -, juris Rn. 12; dies befürwortend BayVGH, Beschl. v. 25. Oktober 2012 - 12 ZB 11.501 -, juris Rn. 15; wie hier Stähr, in: Hauck/Noftz, Kommentar zur Kinder- und Jugendhilfe, Stand: April 2018, § 93 Rn. 31; unentschieden BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching, 65. Edition Stand: 1. März 2022, § 93 Rn. 11; sich wohl der Auffassung des BayVGH anschließend Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII, 9. Aufl. 2022, § 93 Rn. 23; ähnlich wie dieser Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe, 8. Aufl. 2022, § 93 Rn. 23; Wiesner/Wapler, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 93 Rn. 3; zur Heranziehung von § 9 EStG vgl. NdsOVG, Beschl. v. 17. März 2011 - 4 PA 275/10 -, juris Rn. 4).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2011 - 12 A 1292/09

    Elternteile sind für eine vollstationäre Leistung der Eingliederungshilfe für

    Ob insoweit allerdings ein monatliches Durchschnittseinkommen gebildet wurde oder das - zufällig gleichbleibende - monatliche Einkommen angerechnet wurde, lässt sich weder dem Tatbestand noch den Entscheidungsgründen dieses Urteils noch der Entscheidung der Vorinstanz, vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. April 2009 - 2 LB 7/09 -, juris, mit letzter Eindeutigkeit entnehmen.
  • VG Freiburg, 11.10.2017 - 4 K 4413/16

    Kostenbeitrag in der Jugendhilfe - Zurechnung der Schweizer Kinderzulage -

    Hinsichtlich der konkret zu berücksichtigenden Höhe der beruflich bedingten Fahrtkosten kann vorliegend dahinstehen, ob diese anhand § 3 Abs. 6 Nr. 2 der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII - 5, 20 EUR pro Monat und Entfernungskilometer - (so etwa Bayer. VGH, Beschluss vom 25.10.2012 - 12 ZB 11.501 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.03.2009 - 12 A 3019/08 -, juris), anhand steuerrechtlicher Maßstäbe - § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG: 0,30 EUR pro Entfernungskilometer - (so etwa OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.03.2011 - 4 PA 275/10 -, juris; wohl auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.07.1997 - 9 S 1194/96 -, juris) oder anhand unterhaltsrechtlicher Leitlinien der Oberlandesgerichte, d.h. hier anhand von Ziff. 10.2.2 der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (Stand 01.01.2012) - 0, 30 EUR pro gefahrenem Kilometer - (so etwa OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.04.2009 - 2 LB 7/09 -, juris) zu berechnen sind (offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 5 C 10/09 -, juris).
  • VG Minden, 09.01.2015 - 6 K 1539/14

    Heranziehung der Elternteile zu den vollstationären Leistungen der Hilfe für

    Die Kammer braucht nicht zu entscheiden, ob im Rahmen des § 93 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SGB VIII eine dieser beiden Berechnungsmethoden - und ggf. welche - anzuwenden ist oder ob ein Kostenbeitragspflichtiger stattdessen die Berücksichtigung einer an Hand unterhaltsrechtlicher Leitlinien errechneten wesentlich höheren Fahrtkostenpauschale beanspruchen kann, vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 27.4.2009 - 2 LB 7/09 -, juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 28.11.2012 - 3 A 368/11 -, NVwZ-RR 2013, 265;.
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2009 - 2 MB 12/09

    Abgaben; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Unterhaltsrecht; aufschiebende Wirkung;

    Mit der systematischen Neuregelung der Heranziehung u.a. der Eltern zu den Kosten der Unterbringung wollte der Gesetzgeber eine wesentliche Vereinfachung der Kostenberechnung sowie eine Entflechtung des zuvor komplizierten Zusammenspiels unterhaltsrechtlicher und sozialrechtlicher Bestimmungen in diesem Bereich erreichen (vgl. BT-Dr. 15/3676, S. 41; Senatsurteil v. 27.04.2009 - 2 LB 7/09 - Senatsbeschluss v. 11.08.2008 - 2 O 32/08 -).

    Das Verhältnis der Jugendhilfe zum zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch ist durch § 10 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII in dem Sinne geregelt worden, dass die bedarfsdeckende Wirkung der Jugendhilfemaßnahme die Höhe des Unterhaltsanspruchs mindert, so dass bei vollstationärer Unterbringung im Regelfall kein zivilrechtlicher Unterhalt geleistet werden muss (vgl. Senatsbeschluss v. 19.09.2007 - 2 O 50/07 - Senatsurteil v. 27.04.2009 - 2 LB 7/09 - BT-Dr. 15/3676, S. 31).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2009 - 2 O 28/09

    Abgaben; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Unterhaltsrecht; aufschiebende Wirkung;

    Mit der systematischen Neuregelung der Heranziehung u.a. der Eltern zu den Kosten der Unterbringung wollte der Gesetzgeber eine wesentliche Vereinfachung der Kostenberechnung sowie eine Entflechtung des zuvor komplizierten Zusammenspiels unterhaltsrechtlicher und sozialrechtlicher Bestimmungen in diesem Bereich erreichen (vgl. BT-Dr. 15/3676, S. 41; Senatsurteil v. 27.04.2009 - 2 LB 7/09 - Senatsbeschluss v. 11.08.2008 - 2 O 32/08 -).

    Das Verhältnis der Jugendhilfe zum zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch ist durch § 10 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII in dem Sinne geregelt worden, dass die bedarfsdeckende Wirkung der Jugendhilfemaßnahme die Höhe des Unterhaltsanspruchs mindert, so dass bei vollstationärer Unterbringung im Regelfall kein zivilrechtlicher Unterhalt geleistet werden muss (vgl. Senatsbeschluss v. 19.09.2007 - 2 O 50/07 - Senatsurteil v. 27.04.2009 - 2 LB 7/09 - BT-Dr. 15/3676, S. 31).

  • VG München, 02.12.2020 - M 18 K 17.3084

    Einkommensabhängiger Beitrag zu Unterkunftskosten der volljährigen Tochter

    Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass es bei dieser Eingruppierung auch dann bleibt, wenn man mit dem Kläger die Auffassung vertritt, dass bei der Ermittlung der berufsbedingten Fahrtkosten ein steuerrechtlicher Maßstab anzulegen und gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG eine Entfernungspauschale von 0, 30 EUR je Entfernungskilometer zu berücksichtigen ist (so OVG Lüneburg, B.v. 9.3.2011 - 4 PA 275/10 - BeckRS 2011, 51587; vgl. auch Krome in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, Stand: 22.12.2020, § 93 SGB VIII Rn. 46) oder auch der weiter vertretenen Meinung folgt, wonach die Fahrtkosten entsprechend den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte bestimmt werden (so OVG Schleswig, U.v. 28.4.2009 - 2 LB 7/09 - juris Rn. 28; vgl. auch Kunkel/Kepert a.a.O. § 93 SGB VIII Rn. 23; nach Ziffer 10.2.2 Satz 1 der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland - SüdL -, Stand 1.1.2017, hier 0, 30 EUR pro gefahrenem Kilometer).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LB 165/12

    Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit des Schulweges ausschließlich nach

    Mit Blick auf den Zeitaufwand, den ein Schüler des Primarbereichs für den Schulweg in Anspruch nimmt, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass dieser sich im Rahmen des Zumutbaren hält, soweit er die Dauer von 45 Minuten je Wegstrecke nicht überschreitet, was gleichzeitig bedeutet, dass ein Schüler in dieser genannten Zeitspanne einen Schulweg bis zu 3 km Länge zurücklegen kann (vgl. Senat, Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 7/09 - Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 - Beschl. v. 23.9.2009 - 2 LA 585/07 -, NdsVBl. 2010, 18 = juris Langtext Rdnr. 6).
  • VG Minden, 19.07.2013 - 6 K 1305/13

    Getrennte Heranziehung der Elternteile zu den vollstationären Leistungen der

    Ob im Rahmen des § 93 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SGB VIII eine dieser beiden Berechnungsmethoden - und ggf. welche - anzuwenden ist oder ob ein Kostenbeitragspflichtiger die Berücksichtigung einer an Hand unterhaltsrechtlicher Leitlinien errechneten höheren Fahrtkostenpauschale beanspruchen kann, vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 27.4.2009 - 2 LB 7/09 -, juris;.
  • OVG Niedersachsen, 19.08.2015 - 2 LB 317/14

    Anforderungen an die Übernahme von Schülerbeförderungkosten wegen ländlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2020 - 12 A 2691/17
  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 12 ZB 11.501

    Jugendhilferecht; Kostenbeitrag; Rechtmäßigkeit der Hilfe; Kenntnis der

  • VG Minden, 02.12.2014 - 6 K 1149/14
  • VG Minden, 21.08.2014 - 6 K 353/14
  • VG Minden, 13.12.2013 - 6 K 1278/11

    (Getrennte) Heranziehung der Elternteile zu den vollstationären Leistungen der

  • VG Minden, 19.07.2013 - 6 K 1479/12

    Getrennte Heranziehung der Elternteile zu den vollstationären Leistungen der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2020 - 12 E 1164/18
  • VG Minden, 11.10.2013 - 6 K 1183/12

    Getrennte Heranziehung der Elternteile Kostenbeiträgen für vollstationäre

  • VG Ansbach, 01.12.2011 - AN 14 K 11.00498

    Kostenbeitrag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2020 - 12 E 97/19

    Abzug von persönlichen Belastungen vom Einkommen des Kostenbeitragspflichtigen

  • VG Augsburg, 25.01.2011 - Au 3 K 10.1006

    Rechtmäßigkeit der Hilfegewährung; Fahrtkosten; Verbindlichkeiten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht