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   OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1994 - 3 L 105/93   

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OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1994 - 3 L 105/93 (https://dejure.org/1994,11385)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.01.1994 - 3 L 105/93 (https://dejure.org/1994,11385)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Januar 1994 - 3 L 105/93 (https://dejure.org/1994,11385)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtlicher Prüfungsmaßstab; Prüfungsentscheidung; Prüfungsversuch; Erste Juristische Staatsprüfung

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 9 A 1/93
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1994 - 3 L 105/93
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1994 - 3 L 105/93
    Dem Recht des Klägers, substantiierte Einwände gegen die Bewertungen seiner Prüfungsleistungen bei der Prüfungsbehörde rechtzeitig und wirkungsvoll vorzubringen und derart ein "Überdenken" dieser Bewertungen unter maßgeblicher Beteiligung der ursprünglichen Prüfer zu erreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.1993 6 C 35/92 , NVwZ 1993 S. 681), ist durch die konkrete Ausgestaltung des Widerspruchsverfahrens Rechnung getragen worden, in dem sich die Prüfer im einzelnen mit den Beanstandungen des Klägers auseinandergesetzt haben.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.02.1993, aaO) ist eine Bemerkung wie "außerordentlich dürftig" nicht unzulässig, wenn sie eine nach dem Urteil des Prüfers schlechte Leistung als solche kennzeichnen soll.

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1993 - 3 L 47/93
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1994 - 3 L 105/93
    Auf eine mündliche Beratung wird lediglich dann nicht verzichtet werden können, wenn sich die Prüfer im schriftlichen Verfahren nicht auf eine einheitliche Haltung zum Widerspruch des Prüflings einigen können (Urteil des Senats vom 03.10.1993 3 L 47/93 - in der Sache vermögen die Rügen des Klägers zur Bewertung der Prüfungsleistungen nicht zu überzeugen. Zwar sind Meinungsverschiedenheiten zwischen Prüfer und Geprüftem der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle nicht mehr gänzlich entzogen (BVerfG, Beschluß vom 17.04.1991 1 BvR 419/811, 213/83 NJW 1991 S. 2005).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1994 - 3 L 105/93
    Auf eine mündliche Beratung wird lediglich dann nicht verzichtet werden können, wenn sich die Prüfer im schriftlichen Verfahren nicht auf eine einheitliche Haltung zum Widerspruch des Prüflings einigen können (Urteil des Senats vom 03.10.1993 3 L 47/93 - in der Sache vermögen die Rügen des Klägers zur Bewertung der Prüfungsleistungen nicht zu überzeugen. Zwar sind Meinungsverschiedenheiten zwischen Prüfer und Geprüftem der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle nicht mehr gänzlich entzogen (BVerfG, Beschluß vom 17.04.1991 1 BvR 419/811, 213/83 NJW 1991 S. 2005).
  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83

    Prüfungsentscheidungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1994 - 3 L 105/93
    Zwar genügt eine Prüfung nur dann rechtsstaatlichen Anforderungen, wenn der Prüfer sich dem Gebot der Sachlichkeit unterwirft vgl. BVerwG, Urteil vom '20.09.1984 7 C 57/83 NVwZ 1985 S. 187 f.).
  • BVerwG, 07.03.1991 - 7 B 178.90

    Zahnärztliche Vorprüfung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1994 - 3 L 105/93
    Prüfungsregelungen, die nur eine Wiederholung vorsehen, sind vom Bundesverwaltungsgericht wiederholt als zulässig angesehen worden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 07.03.1991, 7 B 178.90, Buchholz 421.0 Nr. 285 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1994 - 3 L 105/93
    Einer weitergehenden Protokollierung der vom Kläger für notwendig gehaltenen Angaben bedurfte es nicht (vgl. allgemein BVerwG, Urteil vom 07.05.1971 VII C 51.70 , E 38, S. 105 und Beschluß vom 13.04.1983 7 B 25.82 , Buchholz 421.0 Nr. 173).
  • BVerwG, 13.04.1983 - 7 B 25.82

    Prüfungsrechtlicher Beurteilungsspielraum - Rechtmäßigkeit des Staffindens der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1994 - 3 L 105/93
    Einer weitergehenden Protokollierung der vom Kläger für notwendig gehaltenen Angaben bedurfte es nicht (vgl. allgemein BVerwG, Urteil vom 07.05.1971 VII C 51.70 , E 38, S. 105 und Beschluß vom 13.04.1983 7 B 25.82 , Buchholz 421.0 Nr. 173).
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