Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 28.02.1996 - 1 K 19/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5940
OVG Schleswig-Holstein, 28.02.1996 - 1 K 19/95 (https://dejure.org/1996,5940)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.02.1996 - 1 K 19/95 (https://dejure.org/1996,5940)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Februar 1996 - 1 K 19/95 (https://dejure.org/1996,5940)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,5940) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung: Festsetzung der Größe eines Beherbergungsbetriebs im Mischgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mischgebiet; Beherbergungsbetrieb

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 1 K 18/94

    Veränderungssperre; Gemeindevertreter; Planung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.1996 - 1 K 19/95
    Ein Normenkontrollantrag der Antragstellerin gegen diese Veränderungssperre ist erfolglos geblieben (Urt. d. Senats v. 27. Juni 1995 - 1 K 18/94 -).

    Nach Abschluß des Normenkontrollverfahrens 1 K 18/94 ist der Plan im September 1995 ausgefertigt worden und die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 nach der Schlußbekanntmachung unter dem 12. Oktober 1995 am 13. Oktober 1995 in Kraft getreten.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze, die von der Antragsgegnerin und der unteren Bauaufsichtsbehörde vorgelegten Verwaltungsvorgänge (Beiakten A, D - T) und die Akten der früheren Gerichtsverfahren 1 K 10/93 und 1 K 18/94 (Beiakten B und C) Bezug genommen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.1994 - 1 K 10/93

    Feststellungsinteresse; Veränderungssperre; Normenkontrollantrag

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.1996 - 1 K 19/95
    Ein Normenkontrollantrag der Antragstellerin gegen diese Veränderungssperre ist erfolglos geblieben (Urt. d. Senats v. 27. April 1994 - 1 K 10/93 -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze, die von der Antragsgegnerin und der unteren Bauaufsichtsbehörde vorgelegten Verwaltungsvorgänge (Beiakten A, D - T) und die Akten der früheren Gerichtsverfahren 1 K 10/93 und 1 K 18/94 (Beiakten B und C) Bezug genommen.

  • BVerwG, 16.03.1994 - 4 NB 6.94

    Bauplanungsrecht: Gesamt- oder Teilnichtigkeit von Änderungsbebauungsplänen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.1996 - 1 K 19/95
    den Beherbergungsbetrieb nicht abtrennbar ist von den weiteren Regelungen des Planes (zur Teilnichtigkeit von Bebauungsplänen siehe BVerwG, Beschl. v. 16.03.1994 - 4 NB 6.94 -, BRS 56 Nr. 34 und BVerwG, Beschl. v. 04.01.1994 - 4 NB 30.93 -, BRS 56 Nr. 33).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.1996 - 1 K 19/95
    Offensichtlich und damit beachtlich in diesem Sinn ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts alles, "was zur "äußeren" Seite des Abwägungsvorgangs derart gehört, daß es auf objektiv erfaßbaren Sachumständen beruht", wie Fehler und Irrtümer, die "die Zusammenstellung und Aufbereitung des Abwägungsmaterials, die Erkenntnis und Einstellung aller wesentlichen Belange in die Abwägung oder die Gewichtung der Belange betreffen und die sich etwa aus Akten, Protokollen, aus der Entwurfs- oder Planbegründung oder aus sonstigen Unterlagen ergeben" (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.08.1981 - 4 C 57.80 -, BVerwGE 64, 33, 38).
  • BVerwG, 04.01.1994 - 4 NB 30.93

    Bauplanungsrecht: Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans bei Unbestimmtheiten im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.1996 - 1 K 19/95
    den Beherbergungsbetrieb nicht abtrennbar ist von den weiteren Regelungen des Planes (zur Teilnichtigkeit von Bebauungsplänen siehe BVerwG, Beschl. v. 16.03.1994 - 4 NB 6.94 -, BRS 56 Nr. 34 und BVerwG, Beschl. v. 04.01.1994 - 4 NB 30.93 -, BRS 56 Nr. 33).
  • BVerwG, 06.01.1993 - 4 NB 38.92

    Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.1996 - 1 K 19/95
    Der Nachteil folgt daraus, daß ihr Grundstück durch den angegriffenen Bebauungsplan den Regelungen dieses Planes unterworfen ist und damit insgesamt Inhalt und Schranken des Eigentums der Antragstellerin durch den Bebauungsplan bestimmt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.01.1993 - 4 NB 38.92 -, BauR 1993, 433 ).
  • BVerwG, 22.12.1989 - 4 NB 32.89

    Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets bei Gliederung in einem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.1996 - 1 K 19/95
    Mit der Regelung des § 1 Abs. 4 BauNVO und den weiteren Regelungen des § 1 Abs. 5 bis Abs. 10 BauNVO sind der Gemeinde Möglichkeiten eröffnet, die Typisierung der einzelnen Baugebiete zu modifizieren (siehe § 1 Abs. 3 Satz 2 BauNVO ) (grundsätzlich zu den Differenzierungsmöglichkeiten nach § 1 Abs. 4 und insbesondere Abs. 5 und 9 BauNVO : siehe BVerwG, Urt. v. 22. Mai 1987 - 4 C 77.84 -, BVerwGE 77, 317 ; BVerwG, Beschl. v. 22. Mai 1987 - 4 N 4.86 -, BVerwGE 77, 308; BVerwG, Beschl. v. 22. Dezember 1989 - 4 NB 32.89 -, BRS 49 Nr. 74).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.1996 - 1 K 19/95
    Mit der Regelung des § 1 Abs. 4 BauNVO und den weiteren Regelungen des § 1 Abs. 5 bis Abs. 10 BauNVO sind der Gemeinde Möglichkeiten eröffnet, die Typisierung der einzelnen Baugebiete zu modifizieren (siehe § 1 Abs. 3 Satz 2 BauNVO ) (grundsätzlich zu den Differenzierungsmöglichkeiten nach § 1 Abs. 4 und insbesondere Abs. 5 und 9 BauNVO : siehe BVerwG, Urt. v. 22. Mai 1987 - 4 C 77.84 -, BVerwGE 77, 317 ; BVerwG, Beschl. v. 22. Mai 1987 - 4 N 4.86 -, BVerwGE 77, 308; BVerwG, Beschl. v. 22. Dezember 1989 - 4 NB 32.89 -, BRS 49 Nr. 74).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.1996 - 1 K 19/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 ) besteht der Vorgang des Abwägens aus zwei Stufen.
  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 NB 13.90

    Bebauungsplan; Mischgebiet; prozentuale Beschränkung der Wohnnutzung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.1996 - 1 K 19/95
    Sie sind insbesondere dem Typenzwang der in der Baunutzungsverordnung enthaltenen Baugebiete unterworfen und dürfen sie nur in dem Maße abweichend gestalten, wie dies nach § 9 BauGB und den Vorschriften der Baunutzungsverordnung zugelassen ist (zum sogenannten Typenzwang bauplanerischer Festsetzungen: siehe BVerwG, Beschl. v. 15.08.1991 - 4 N 1.89 -, BRS 52 Nr. 1; BVerwG, Beschl. v. 12.12.1990 - 4 NB 13.90 -, BRS 50 Nr. 16).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86

    Ausschluß von Vergnügungsstätten im Kerngebiet)

  • BVerwG, 15.08.1991 - 4 N 1.89

    Änderung übergeleiteter Bebauungspläne, Einschränkung der Nutzungsart

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht