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   OVG Schleswig-Holstein, 28.07.1995 - 1 M 50/95   

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https://dejure.org/1995,9665
OVG Schleswig-Holstein, 28.07.1995 - 1 M 50/95 (https://dejure.org/1995,9665)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.07.1995 - 1 M 50/95 (https://dejure.org/1995,9665)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Juli 1995 - 1 M 50/95 (https://dejure.org/1995,9665)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kindergartenplatz; Kindergarten; Baugenehmigung; Außenspielfläche; Baugenehmigungsverfahren

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.1984 - 5 S 3119/83

    Ausfertigung von Bebauungsplänen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.07.1995 - 1 M 50/95
    Mit der Ausfertigung wird vom zuständigen Organ mit öffentlich-rechtlicher Wirkung bezeugt, daß der textliche und zeichnerische Inhalt des Bebauungsplans mit dem Willen des Satzungsgebers übereinstimmt (Identitätsnachweis) und die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen Umstände beachtet worden sind (Verfahrensnachweis) (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.08.1984, NVwZ 1985, 206 u. Urt. v. 12.10.1988, BRS 49 Nr. 26).

    Die Nichtigkeit des Bebauungsplans Nr. ... i.d.F. der 1. Änderung ist zwischen den Beteiligten unstreitig und ergibt sich bereits daraus, daß die Ausfertigung nicht vor Bekanntmachung erfolgte (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.08.1984, a.a.O., u. Beschl. v. 25.01.1995, ZfBR 1995, 219).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.07.1995 - 1 M 50/95
    Das Bauvorhaben des Beigeladenen entspricht seiner Art nach ebenfalls einem nach § 4 BauNVO zulässigen Vorhaben und stellt sich auch nicht als gebietsuntypisch im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16. September 1993 - 4 C 28.91 -, BauR 1994, 224; DVBl. 1994, 285) dar.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94

    Bebauungsplan - Ausfertigungsdatum - Verkündungsmangel; Zulassung von Garagen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.07.1995 - 1 M 50/95
    Die Nichtigkeit des Bebauungsplans Nr. ... i.d.F. der 1. Änderung ist zwischen den Beteiligten unstreitig und ergibt sich bereits daraus, daß die Ausfertigung nicht vor Bekanntmachung erfolgte (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.08.1984, a.a.O., u. Beschl. v. 25.01.1995, ZfBR 1995, 219).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1991 - 1 M 54/91

    Begründung ; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.07.1995 - 1 M 50/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 11.11.1991 - 1 M 54/91 -, SchlHA 1992, 159; Beschl. v. 14.02.1995 - 1 M 72/94 -) hat ein Antrag des Nachbarn auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung - d.h. in Fällen, in denen die Behörde durch Anordnung der sofortigen Vollziehung der Baugenehmigung den gesetzlich gegebenen Suspensiveffekt des Nachbarwiderspruches aufgehoben hat - keinen Erfolg, wenn der Nachbarwiderspruch mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.02.1995 - 1 M 72/94

    Hauptsache; Nachbar; Abänderungsentscheidung; Interessenabwägung; Aufschiebende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.07.1995 - 1 M 50/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 11.11.1991 - 1 M 54/91 -, SchlHA 1992, 159; Beschl. v. 14.02.1995 - 1 M 72/94 -) hat ein Antrag des Nachbarn auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung - d.h. in Fällen, in denen die Behörde durch Anordnung der sofortigen Vollziehung der Baugenehmigung den gesetzlich gegebenen Suspensiveffekt des Nachbarwiderspruches aufgehoben hat - keinen Erfolg, wenn der Nachbarwiderspruch mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.1994 - 1 K 11/93

    Verkehr; Anlieger; Straße ; Sackgasse; Wohngebiet; Abwägungsgebot

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.07.1995 - 1 M 50/95
    Insoweit ist zum einen allgemein unabhängig von der Frage, wieviele Fahrzeugbewegungen künftig durch den Betrieb des Kinderhauses verursacht werden, zu berücksichtigen, daß sich die Nutzung der Straße im Rahmen des allgemeinen Gebrauchs von Straßenflächen hält, und der Antragsteller als Anlieger keine schützenswerte Rechtsposition innehat, mit der er es verhindern könnte, daß sich die Verkehrsverhältnisse auf dem K. durch in einem allgemeinen Wohngebiet zulässige Vorhaben allgemein verändern können (vgl. Urt. d. Senats v. 29.06.1994 - 1 K 11/93 -, SchlHA 1995, 136).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.1988 - 3 S 1379/88

    Ausfertigung von Bauleitplänen - Planübergreifender Nachbarschutz -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.07.1995 - 1 M 50/95
    Mit der Ausfertigung wird vom zuständigen Organ mit öffentlich-rechtlicher Wirkung bezeugt, daß der textliche und zeichnerische Inhalt des Bebauungsplans mit dem Willen des Satzungsgebers übereinstimmt (Identitätsnachweis) und die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen Umstände beachtet worden sind (Verfahrensnachweis) (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.08.1984, NVwZ 1985, 206 u. Urt. v. 12.10.1988, BRS 49 Nr. 26).
  • VG Düsseldorf, 06.08.2003 - 9 L 1207/03

    Kindertagesstätte mit Außenspielfläche im Wohngebiet grundsätzlich zulässig

    BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 4 C 5.88 -, BRS 52 Nr. 47 (zu einem Kinderspielplatz); OVG NRW, Beschluss vom 9. Juli 1993 - 10 B 531/93 -, BRS 55 Nr. 180; OVG NRW, Beschluss vom 1. Juli 1994, a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 30. April 1984 - 14 B 81 A.2463 -, BayVBl. 1984, 499 (500); OVG Schleswig, Urteil vom 28. Juli 1995 -1 M 50/95 - (Juris) (sämtlich zu Kindergärten); OVG NRW, Beschluss vom 5. Januar 2001 - 7 B 6/01 -, BRS 64 Nr. 183; OVG Berlin, Urteil vom 24. März 1994 - 2 B 28.91 -, BRS 56 Nr. 52 (beide zu Kinderspielplätzen).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.08.1995 - 1 M 59/95

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Teilgenehmigung zur Errichtung eines

    Trotz des Grundsatzes, daß der Widerspruch des Antragstellers aufschiebende Wirkung hat, überwiegt das Interesse der Beigeladenen an der Ausnutzung der ihr erteilten 1. Teilgenehmigung, weil Überwiegendes dafür spricht, daß durch die 1. Teilgenehmigung geschützte Nachbarrechte des Antragstellers nicht verletzt werden und die Beigeladene mit der Anlage des Blockheizkraftwerkes eine ökologisch erstrebte Zielsetzung verfolgt (zu dem Maßstab des Senates bei einer Interessenabwägung im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO in den unterschiedlichen Fallgestaltungen des Sofortvollzuges siehe Beschl. v. 28. Juli 1995 - 1 M 50/95 -).
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