Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 28.09.1994 - 1 L 174/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7126
OVG Schleswig-Holstein, 28.09.1994 - 1 L 174/93 (https://dejure.org/1994,7126)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.09.1994 - 1 L 174/93 (https://dejure.org/1994,7126)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. September 1994 - 1 L 174/93 (https://dejure.org/1994,7126)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,7126) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachbarrecht; Nachbarrechtsverletzung; Außentreppe; Gebot der Rücksichtnahme; Erdrückende Wirkung

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 2 A 328/92
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.09.1994 - 1 L 174/93
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89

    "Einfügen" eines Vorhabens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.09.1994 - 1 L 174/93
    Durch die vom Landesgesetzgeber in den Regelungen über die erforderlichen Abstandsflächen konkretisierten Maßstäbe hinsichtlich der Sicherung einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung ist die Grenze für die in dieser Hinsicht im nachbarlichen Verhältnis zumutbaren Einschränkungen festgelegt worden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.1984 - 4 B 244/84 -, NVwZ 1985, 653; BVerwG, Beschl. v. 24.04.1989 - 4 B 72.89 -, BRS 49 Nr. 85).

    Das Gebot der Rücksichtnahme schützt grundsätzlich nicht vor der Möglichkeit, in andere Grundstücke Einsicht nehmen zu können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.01.1983 - 4 B 224.82 -, BRS 40 Nr. 192; BVerwG, Beschl. v. 24.04.1989, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1991 - 1 L 22/91

    Nachbarschutz; Aufstockung eines Gebäudes; Schmalseiteprinzip; Gebot der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.09.1994 - 1 L 174/93
    Die Klägerin hatte sich bereits früher erfolglos gegen die Baugenehmigung vom 18. Juni 1987 für die Aufstockung des Hauses des Beigeladenen gewehrt (VG Schleswig, Urt. v. 11.03.1988 - 2 A 197/87 - Urt. d. Senates v. 30.09.1991 - 1 L 22/91 - Beschl. d. Bundesverwaltungsgerichts v. 20.01.1992 - 4 B 229.91 -).

    Wie der Senat schon in seinem Urteil vom 30. September 1991 (- 1 L 22/91 -) festgestellt hat, gilt zugunsten des Gebäudes des Beigeladenen das Schmalseitenprinzip des § 6 Abs. 7 Satz 1 und 2 LBO 1983 (siehe jetzt § 6 Abs. 6 Satz 1 LBO 1994).

  • BVerwG, 21.01.1983 - 4 C 59.79

    Stahlbetrieb - Außenbereich - Lagerhäuser - Wohnbebauung - Nachbargemeinde -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.09.1994 - 1 L 174/93
    Bei der Abwägung zwischen Art und Ausmaß der schützenswerten Stellung des Rücksichtnahmebegünstigten mit den schützenswerten Interessen des Bauherrn ist auf die besonderen Umstände des Einzelfalls abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.01.1983 - 4 C 59.79 -, BauR 1983, 143, 144).
  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 229.91

    Nachbarschützende Wirkung des § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Baurechtliches

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.09.1994 - 1 L 174/93
    Die Klägerin hatte sich bereits früher erfolglos gegen die Baugenehmigung vom 18. Juni 1987 für die Aufstockung des Hauses des Beigeladenen gewehrt (VG Schleswig, Urt. v. 11.03.1988 - 2 A 197/87 - Urt. d. Senates v. 30.09.1991 - 1 L 22/91 - Beschl. d. Bundesverwaltungsgerichts v. 20.01.1992 - 4 B 229.91 -).
  • BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.09.1994 - 1 L 174/93
    Das Gebot der Rücksichtnahme schützt grundsätzlich nicht vor der Möglichkeit, in andere Grundstücke Einsicht nehmen zu können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.01.1983 - 4 B 224.82 -, BRS 40 Nr. 192; BVerwG, Beschl. v. 24.04.1989, a.a.O.).
  • BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 244.84

    Drittschützend - Rücksichtnahme - Bauordnungsrecht - Abstandsflächen - Einhaltung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.09.1994 - 1 L 174/93
    Durch die vom Landesgesetzgeber in den Regelungen über die erforderlichen Abstandsflächen konkretisierten Maßstäbe hinsichtlich der Sicherung einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung ist die Grenze für die in dieser Hinsicht im nachbarlichen Verhältnis zumutbaren Einschränkungen festgelegt worden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.1984 - 4 B 244/84 -, NVwZ 1985, 653; BVerwG, Beschl. v. 24.04.1989 - 4 B 72.89 -, BRS 49 Nr. 85).
  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 72.86

    Baurechtliche Genehmigung - Immissionen - Auflage - Gaststättenerlaubnis -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.09.1994 - 1 L 174/93
    Lärm ist dann erheblich belästigend, wenn er dem Betroffenen billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.10.1988 - 1 C 72/86 -, NVwZ 1989, 258).
  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 50.89

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines islamischen Betsaals in allgemeinem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.09.1994 - 1 L 174/93
    Das Gebot der Rücksichtnahme entfaltet nachbarschützende Wirkung, soweit in besonders qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist; es muß eine besondere rechtliche Schutzwürdigkeit des Betroffenen anzuerkennen sein, die unter Abwägung der Belange des Bauherrn und des Nachbarn die Beeinträchtigung unzumutbar werden läßt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.1992 - 4 C 50/89 -, NJW 1992, 2170).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.09.1988 - 1 A 75/87

    Baurecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die Errichtung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.09.1994 - 1 L 174/93
    Eine erdrückende Wirkung einer baulichen Anlage kann dann angenommen werden, wenn sie wegen ihrer Höhe oder Länge angrenzende Anlagen abriegelt und so von ihr angesichts ihres Ausmaßes das Gefühl des "Eingesperrtseins" vermittelt wird (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 29.09.1988 - 1 A 75/87 -, BRS 48 Nr. 164).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 1 KN 184/02

    Anforderungen an die ausreichende Bestimmtheit eines Bebauungsplans;

    Ein Baukörper ist erdrückend, wenn durch das Vorhaben Nachbargrundstücke derart abgeriegelt werden, dass dort das Gefühl des Eingesperrtseins entsteht (OVG Lüneburg, Urt. v. 4.11.03 - 1 KN 221/02 -, juris u.N.; OVG Münster, Urt. v. 14.1.94 - 7 A 2002/92 -, BRS 56 Nr. 196; OVG Schleswig, Urt. v. 28.9.94 - 1 L 174/93 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2020 - 10 S 65.20

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Boardinghouse auf einem Nachbargrundstück

    Verstärke Einsichtnahmen oder Lärm durch die Benutzung der zweiteiligen Treppe und der Terrasse auf dem Dach des einstöckigen hintersten Vorhabenteils, wie sie die Antragsteller befürchten, sind nicht zu erwarten, da beide nicht zum Alltagsgebrauch vorgesehen sind; atypischen Nutzungen der Treppe und der Terrasse müsste die Beigeladene gegebenenfalls wirksam entgegentreten (zu einer metallenen Außentreppe vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. September 1994 - 1 L 174/93 -, juris Rn. 43-46).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.05.1996 - 1 L 288/95

    Schmalseitenprinzip; Abstandrechtliche Beurteilung; Anbau; Gesamtbaukörper

    Durch die in der Landesbauordnung erlassenen Regelungen über die notwendigen Abstände ist abschließend darüber entschieden, was im Hinblick auf Besonnung, Belichtung und Belüftung im nachbarschaftlichen Verhältnis zumutbar ist (BVerwG, Beschl. v. 24.04.1989 - 4 B 72.89 -, BRS 49 Nr. 85; so auch ständige Rechtsprechung des Senats, siehe z. B. Urt. v. 30.09.1991 - 1 L 22/91 -, SchlHA 1993, 209 u. Urt. v. 28.09.1994 - 1 L 174/93 -, SchlHA 1995, 77).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1996 - 1 M 36/96

    Nachbarrechtsschutz; Befreiungen

    Mit den tatsächlich vorhandenen Abständen zwischen dem geplanten Wohngebäude und den Grundstücken der Antragsteller liegen auch keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vor, daß von dem Gebäude eine erdrückende Wirkung zu Lasten der Grundstücke der Antragsteller ausgeht oder daß das genehmigte Gebäude das Gefühl des "Eingesperrtseins" für die Grundstücke der Antragsteller vermittelt (zur erdrückenden Wirkung als Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme: BVerwG, Urt. v. 23.05.1986 - 4 C 34.85 -, BRS 46 Nr. 176; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.09.1988 - 1 A 75/87 -, BRS 48 Nr. 164; Urt. d. Senates v. 28.09.1994 - 1 L 174/93 -, SchHA 1995, 77 u. Die Gemeinde 1995, 250).
  • VG Halle, 04.11.2010 - 2 B 225/10

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten - Abgrenzung § 123 VwGO und § 80 a

    Eine solche erdrückende Wirkung einer baulichen Anlage kann dann angenommen werden, wenn sie wegen ihrer Höhe oder Länge angrenzende Anlagen abriegelt und so von ihr angesichts ihres Ausmaßes das Gefühl des Eingesperrtseins oder Eingemauertseins vermittelt wird (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 28. September 1994 - 1 L 174/93 -, SchlhA 1995, 77).
  • VG Halle, 24.10.2001 - 2 A 110/99
    Eine solche erdrückende Wirkung einer baulichen Anlage kann dann angenommen werden, wenn sie wegen ihrer Höhe oder Länge angrenzende Anlagen abriegelt und so von ihr angesichts ihres Ausmaßes das Gefühl des "Eingesperrtseins" oder "Eingemauertseins" vermittelt wird (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 28. September 1994 - 1 L 174/93 - SchlHA 1995, 77).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht