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OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1993 - 1 K 13/92 |
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OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Oktober 1993 - 1 K 13/92 (https://dejure.org/1993,11666)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Hotel; Grundstück; Denkmal
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80
Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1993 - 1 K 13/92
Offensichtlich und damit beachtlich in diesem Sinne ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts alles, "was zur "äußeren" Seite des Abwägungsvorgangs derart gehört, daß es auf objektiv erfaßbaren Sachumständen beruht", wie Fehler und Irrtümer, die "die Zusammenstellung und Aufbereitung des Abwägungsmaterials, die Erkenntnis und Einstellung aller wesentlichen Belange in die Abwägung oder die Gewichtung der Belange betreffen und die sich etwa aus Akten, Protokollen, aus der Entwurfs- oder Planbegründung oder aus sonstigen Unterlagen ergeben" (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.08.1981 - 4 C 57.80 -, BVerwGE 64, 33, 38). - BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87
Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1993 - 1 K 13/92
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluß vom 18. Dezember 1987 (- 4 NB 2.87 -, NVwZ 1988, 822) festgestellt, daß ein Bebauungsplan nicht deshalb nichtig ist, weil er nach öffentlicher Auslegung eines Entwurfs ohne erneutes Beteiligungsverfahren in Punkten geändert worden ist, zu denen die betroffenen Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme hatten und die entweder auf einem ausdrücklichen Vorschlag Betroffener beruhen oder nur eine Klarstellung von im ausgelegten Entwurf bereits enthaltenen Festsetzungen bedeuten. - BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1993 - 1 K 13/92
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301) besteht der Vorgang des Abwägens aus zwei Stufen. - BVerwG, 06.01.1993 - 4 NB 38.92
Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1993 - 1 K 13/92
Der Nachteil folgt daraus, daß sein Grundstück durch den angegriffenen Bebauungsplan den Regelungen dieses Bebauungsplanes unterworfen und damit insgesamt Inhalt und Schranken des Eigentums des Antragstellers durch den Bebauungsplan bestimmt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.01.1993 - 4 NB 38.92 -, BauR 1993, 433).