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   OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2016 - 1 KN 16/15   

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OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2016 - 1 KN 16/15 (https://dejure.org/2016,24584)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.06.2016 - 1 KN 16/15 (https://dejure.org/2016,24584)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 1 KN 16/15 (https://dejure.org/2016,24584)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1 Abs 7 BauGB, § 47 VwGO
    Antragsbefugnis eines Planbetroffenen infolge Lärmzuwachses; Verpflichtung der Gemeinde um sparsamen Umgang mit Grund und Boden; Heranziehung eines Nachbarn zu Erschließungsbeiträgen als Abwägungskriterium; Anforderungen an die Erschließung eines Baugebiets; Abwägung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans im Wege des Normenkontrollverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bebauungsplan Nr. 5

  • rechtsportal.de

    BauGB § 1 Abs. 4 ; BauGB § 3 Abs. 2
    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans im Wege des Normenkontrollverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mit Grund und Boden ist sparsam und schonend umzugehen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2016 - 1 KN 16/15
    Das Gleiche kann bei einer Lärmzunahme von bis zu 3 dB(A) - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.05.2007, 4 BN 16.07 u. a., BauR 2007, 2041) - der Fall sein, wenn die Veränderung der Geräuschsituation nicht oder kaum wahrgenommen werden kann.

    Zwar können auch geringfügige Lärmzunahmen abwägungserheblich sein, wenn bereits eine (sehr) hohe Vorbelastung besteht (OVG Lüneburg, Urt. v. 24.06.2015, 1 KN 138/15, BauR 2015, 1624; vgl. auch OVG Münster, Beschl. v. 10.02.2015, 2 B 1323/14.NE), ein solcher Fall liegt hier jedoch nicht vor; die Vorbelastung der betroffenen Grundstücke liegt (ebenfalls) weit unterhalb der Orientierungswerte der DIN 18005. Soweit gefordert wird, auch planbedingte Lärmbelastungen unterhalb der Orientierungswerte der DIN 18005 in die Abwägung einzubeziehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.05.2007, 4 BN 16.07 u.a., BauR 2007, 2041) und dabei zu prüfen, ob Lärmminderungsmöglichkeiten bestehen, bedarf es jedenfalls in Fällen, in denen - wie hier - die Lärmbelastung weit unterhalb der Orientierungswerte bleibt, keiner besonderen Abwägungsüberlegungen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 1 KN 6/04

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Ermittlung von Lärm- und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2016 - 1 KN 16/15
    Daraus folgt, dass (dem Vorrang) der Innenentwicklung kraft Gesetzes keine Vorrangstellung gegenüber anderen in der Abwägung zu berücksichtigenden Gesichtspunkten zukommt; die Gemeinde kann diesen Belang im Rahmen der Abwägung bei Vorliegen anderer für sie wichtigerer Belange hintanstellen (Urt. des Senats vom 31.05.2005, 1 KN 6/04, NuR 467/469 [bei Juris Rn. 70]).

    Anders wäre es nur, wenn sich eine bestimmte Lösung als Alternative aufdrängen musste (vgl. Urt. des Senats v. 31.05.2005, a.a.O., [bei Juris Rn. 73]).

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2015 - 1 KN 138/13

    Abwägung; Flächennutzungsplan; Lärm; Reflexion; Schallreflexionen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2016 - 1 KN 16/15
    Zwar können auch geringfügige Lärmzunahmen abwägungserheblich sein, wenn bereits eine (sehr) hohe Vorbelastung besteht (OVG Lüneburg, Urt. v. 24.06.2015, 1 KN 138/15, BauR 2015, 1624; vgl. auch OVG Münster, Beschl. v. 10.02.2015, 2 B 1323/14.NE), ein solcher Fall liegt hier jedoch nicht vor; die Vorbelastung der betroffenen Grundstücke liegt (ebenfalls) weit unterhalb der Orientierungswerte der DIN 18005. Soweit gefordert wird, auch planbedingte Lärmbelastungen unterhalb der Orientierungswerte der DIN 18005 in die Abwägung einzubeziehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.05.2007, 4 BN 16.07 u.a., BauR 2007, 2041) und dabei zu prüfen, ob Lärmminderungsmöglichkeiten bestehen, bedarf es jedenfalls in Fällen, in denen - wie hier - die Lärmbelastung weit unterhalb der Orientierungswerte bleibt, keiner besonderen Abwägungsüberlegungen.
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2016 - 1 KN 16/15
    Diese enthält Orientierungswerte, die im Rahmen der Abwägung als erwünschte Zielwerte zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung eines Wohngebiets, nicht aber als Grenzwerte zu verstehen sind (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990, 4 N 6.88, NVwZ 1991, 881).
  • BVerwG, 14.12.2010 - 9 B 58.10

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschließung; Erschließungsanlage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2016 - 1 KN 16/15
    Die Frage, wie der Beitrag für die rückwärtigen (Zweit-)Erschließung des Grundstücks des Antragstellers bemessen wird, ist nach Maßgabe des Erschließungsbeitragsrechts (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 14.12.2010, 9 B 58.10, NVwZ-RR 2011, 209 [bei Juris Rn. 6 m. w. N.]) und der gemeindlichen (rechtswirksamen) Erschließungsbeitragssatzung zu beantworten; für die planerische Abwägung ist sie unerheblich.
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 1 MN 229/08

    Bewertung des Interesses an dem Schutz der Privatsphäre vor der Anlegung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2016 - 1 KN 16/15
    Das Interesse, nicht zu Erschließungsbeiträgen herangezogen zu werden, stellt regelmäßig keinen die Ausweisung eines Baugebiets hindernden privaten Belang dar (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.01.2009, 1 MN 229/08, BauR 2009, 1103 [bei Juris Rn. 41]; OVG Saarlouis, Urt. v. 25.11.2010, 2 C 379/09, [bei Juris Rn. 51]; VGH Mannheim, Beschl. v. 18.12.1995, 3 S 1403/93, Juris Rn. 28; VGH Kassel, Beschl. v. 15.02.1991, 3 N 779/85, Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2015 - 1 KN 4/14

    Normenkontrollantrag: Bebauungsplan Nr. 74 Lohstraße

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2016 - 1 KN 16/15
    Eine Ausnahme mag gelten, wenn die planerisch vorgesehene Erschließung funktional "unsinnig" ist und das Ziel verfolgt, einen Anlieger doppelt zu Erschließungsbeiträgen heranzuziehen (vgl. OVG Münster, Urt. v. 12.05.1989, 11a NE 51/87, NVwZ 1990, 894/895) oder wenn Straßenbaubeitragslasten auf Nachbargrundstücke ohne städtebauliche Gründe "abgeschoben" werden sollen (vgl. Urt. des Senats v. 29.04.2015, 1 KN 4/14, Juris, Rn. 36).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.1989 - 11a NE 51/87

    Straße; Ausbuchtung; Teilung; Erschließungskosten; Erschließungsbeitrag;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2016 - 1 KN 16/15
    Eine Ausnahme mag gelten, wenn die planerisch vorgesehene Erschließung funktional "unsinnig" ist und das Ziel verfolgt, einen Anlieger doppelt zu Erschließungsbeiträgen heranzuziehen (vgl. OVG Münster, Urt. v. 12.05.1989, 11a NE 51/87, NVwZ 1990, 894/895) oder wenn Straßenbaubeitragslasten auf Nachbargrundstücke ohne städtebauliche Gründe "abgeschoben" werden sollen (vgl. Urt. des Senats v. 29.04.2015, 1 KN 4/14, Juris, Rn. 36).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2015 - 2 B 1323/14

    Vorläufige Außervollzusetzung eines Bebauungsplans aufgrund einer behaupteten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2016 - 1 KN 16/15
    Zwar können auch geringfügige Lärmzunahmen abwägungserheblich sein, wenn bereits eine (sehr) hohe Vorbelastung besteht (OVG Lüneburg, Urt. v. 24.06.2015, 1 KN 138/15, BauR 2015, 1624; vgl. auch OVG Münster, Beschl. v. 10.02.2015, 2 B 1323/14.NE), ein solcher Fall liegt hier jedoch nicht vor; die Vorbelastung der betroffenen Grundstücke liegt (ebenfalls) weit unterhalb der Orientierungswerte der DIN 18005. Soweit gefordert wird, auch planbedingte Lärmbelastungen unterhalb der Orientierungswerte der DIN 18005 in die Abwägung einzubeziehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.05.2007, 4 BN 16.07 u.a., BauR 2007, 2041) und dabei zu prüfen, ob Lärmminderungsmöglichkeiten bestehen, bedarf es jedenfalls in Fällen, in denen - wie hier - die Lärmbelastung weit unterhalb der Orientierungswerte bleibt, keiner besonderen Abwägungsüberlegungen.
  • OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Innenentwicklung; Erforderlichkeit; Eignung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2016 - 1 KN 16/15
    Das Interesse, nicht zu Erschließungsbeiträgen herangezogen zu werden, stellt regelmäßig keinen die Ausweisung eines Baugebiets hindernden privaten Belang dar (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.01.2009, 1 MN 229/08, BauR 2009, 1103 [bei Juris Rn. 41]; OVG Saarlouis, Urt. v. 25.11.2010, 2 C 379/09, [bei Juris Rn. 51]; VGH Mannheim, Beschl. v. 18.12.1995, 3 S 1403/93, Juris Rn. 28; VGH Kassel, Beschl. v. 15.02.1991, 3 N 779/85, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1995 - 3 S 1403/93

    Mitteilung nach BauGB § 3 Abs 2 S 4 ist nicht fristgebunden;

  • VGH Hessen, 15.02.1991 - 3 N 779/85

    Nachteil iSd VwGO § 47 Abs 2 S 1 - Belastung mit Erschließungsbeiträgen

  • BVerwG, 12.06.2008 - 4 BN 8.08

    Verletzung des Abwägungsgebots hinsichtlich der Zunahme der Lrämbelastung nicht

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 20/14

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis bei allenfalls geringfügiger Betroffenheit von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2014 - 2 B 581/14

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes im Wege der einstweiligen Anordnung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2015 - 10 D 21/12

    Bebauungsplan "Westmünsterland Gewerbepark A 31" ist unwirksam

  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

  • BVerwG, 16.09.2015 - 4 VR 2.15

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans; dauerhafte Hindernisse; einstweiliger

  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

  • VGH Bayern, 28.04.2017 - 15 N 15.967

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Änderungs-Bebauungsplan

    Sofern Belastungen mit Erschließungskosten überhaupt als abwägungserheblich anzusehen ist (vgl. BayVGH, U.v. 17.11.2014 - 9 N 13.1303 - juris Rn. 24; OVG Schl.-Holst., U.v. 29.6.2016 - 1 KN 16/15 - juris Rn. 47; VGH BW, U.v. 17.2.2014 - 5 S 3254/11 - BauR 2014, 1243 = juris Rn. 50), sind diese in der Bauleitplanung allenfalls - wenn entsprechender Anlass besteht und ohne dass es auf Detailfragen ankommt - "in groben Zügen abwägend zu bedenken" (vgl. BVerwG, B.v. 30.8.2016 - 4 BN 10.16 - ZfBR 2017, 64 = juris Rn. 13 f.).

    Jedenfalls spricht im vorliegenden Fall nichts dafür, dass die Planung ein mit Blick auf die Erschließungskostenlast missbräuchliches Ziel verfolgt, weil z.B. mit ihr sachwidrig Beitragslasten ohne städtebauliche Gründe "abgeschoben" werden sollen (vgl. OVG Schl.-Holst., U.v. 29.6.2016 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 13.12.2021 - 15 N 20.1649

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan: Keine Berücksichtigung einer

    Die Planung war daher nicht unter Verstoß gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB allein von fiskalischen Zielsetzungen getragen (vgl. BVerwG, B.v. 30.12.2009 - 4 BN 13.09 - ZfBR 2010, 272 = juris Rn. 11; BayVGH, U.v. 27.10.2017 - 9 N 12.1003 - juris Rn. 20; OVG SH, U.v. 29.6.2016 - 1 KN 16/15 - juris Rn. 47).

    Denn hierbei handelt es sich lediglich um mittelbare Auswirkungen des Bebauungsplans, für die dieser keine unmittelbare rechtliche Grundlage darstellt (vgl. BayVGH, U.v. 17.11.2014 - 9 N 13.1303 - juris Rn. 24; B.v. 9.5.2018 - 2 NE 17.2528 - NuR 2019, 421 = juris Rn. 40; VGH BW, U.v. 17.2.2014 - 5 S 3254/11 - BauR 2014, 1243 = juris Rn. 50 m.w.N.; OVG SH, U.v. 29.6.2016 - 1 KN 16/15 - juris Rn. 47).

    In atypischen Ausnahmefällen mag das Ob und die Höhe künftiger Erschließungsbeiträge auch im Interesse des künftigen Beitragsschuldners abwägungsrelevant sein und es mag dann auch ein Abwägungsfehler vorliegen, etwa wenn das Prinzip der Lastengleichheit verletzt wird, insbesondere wenn im Einzelfall die durch die Erschließung erwachsenen Vorteile in krassem Missverhältnis zu den Belastungen durch anfallende Erschließungsbeiträge stehen würden oder wenn die planerisch vorgesehene Erschließung funktional "unsinnig" ist und das (dann wohl schon mit § 1 Abs. 3 BauGB unvereinbare) Ziel verfolgt, einen Anlieger doppelt zu Erschließungsbeiträgen heranzuziehen bzw. Straßenbaubeitragslasten rechtsmissbräuchlich auf Nachbargrundstücke ohne städtebauliche Gründe abzuschieben (vgl. BayVGH, 28.9.2000 a.a.O. Rn. 31; OVG Saarl, U.v. 23.5.2011 - 2 C 505/09 - juris Rn. 35; OVG SH, U.v. 29.4.2015 - 1 KN 4/14 - juris Rn. 36; U.v. 29.6.2016 a.a.O.; OVG NW, U.v. 12.5.1989 - 11a NE 51/87 - NVwZ 1990, 894/895).

  • VGH Bayern, 16.05.2017 - 15 N 15.1485

    Fehlende Antragsbefugnis für Normenkontrollantrag

    Dies wird teilweise damit begründet, dass es sich hierbei lediglich um mittelbare Auswirkungen des Bebauungsplans handelt, für die dieser keine unmittelbare rechtliche Grundlage darstellt (vgl. BayVGH, v. 17.11.2014 - 9 N 13.1303 - juris Rn. 24; VGH BW, U.v. 17.2.2014 - 5 S 3254/11 - BauR 2014, 1243 = juris Rn. 50; OVG Schl.-Holst., U.v. 29.6.2016 - 1 KN 16/15 - juris Rn. 47; OVG Rh-Pf, U.v. 9.11.2011 - 1 C 10021/11 - NVwZ-RR 2012, 263 = juris LS und Rn. 47; a.A. BayVGH, 28.9.2000 - 2 N 96.4292 - Rn. 19 und 31; U.v.4.8.1988 - 2 N 86.03043 - BauR 1989, 309/310; VGH BW, U.v. 26.7.1996 - 5 S 69/95 - juris Rn. 37; OVG NRW, U.v. 12.5.1989 - 11a NE 51/87 - NVwZ 1990, 894/895), teilweise aber auch damit, dass die durch die Erschließung erwachsenden Vorteile - Erhöhung des Gebrauchswerts der betreffenden Grundstücke - bei gebotener objektiver Betrachtung im Regelfall in keinem krassen Missverhältnis zu den Belastungen durch die anfallenden Erschließungsbeiträge stehen (vgl. SaarlOVG, U.v. 23.5.2011 - 2 C 505/09 - BauR 2011, 1700 = LS 1 und juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 09.03.2020 - 15 N 19.210

    Erfolgloser Normenkontrollantrag von Grundstückseigentümern außerhalb des

    Damit stehen auch hier für den Begegnungsverkehr mit einem Ausweichbereich auf dem Multifunktionsstreifen insgesamt 6 m zur Verfügung (vgl. Nr. 6.1.1.2 der "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen - RASt 06"; hierzu BayVGH, U.v. 31.7.2014 - 1 N 12.1044 - juris Rn. 26; U.v. 17.11.2014 - 9 N 13.1303 - juris Rn. 26; OVG Schleswig-Holst., U.v. 29.6.2016 - 1 KN 16/15 - juris Rn. 48; VGH BW, U.v. 4.11.2013 - 8 S 1694/11 - BauR 2014, 1120 = juris Rn. 22 m.w.N.), sodass dort den Anforderungen an eine gefahrfreie Straßenbenutzung grundsätzlich hinreichend Rechnung getragen wurde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - 7 B 1066/21

    Voraussetzungen der Zulässigkeit des Antrages auf Erlass einer einstweiligen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.9.2002 - 4 BN 39.02 -, BRS 66 Nr. 3, Urteil vom 30.1.1976 - 4 C 12. u. 13.74 -, BRS 30 Nr. 1; OVG Schlesw.-Holst., Urteil vom 29.6.2016 - 1 KN 16/15 -, juris.
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