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   OVG Schleswig-Holstein, 29.08.1995 - 1 L 143/94   

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OVG Schleswig-Holstein, 29.08.1995 - 1 L 143/94 (https://dejure.org/1995,8708)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.08.1995 - 1 L 143/94 (https://dejure.org/1995,8708)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. August 1995 - 1 L 143/94 (https://dejure.org/1995,8708)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachbarlicher Abwehranspruch; Antennenträger; Telekom; Elektromagnetisches Feld

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 TH 525/94

    Mobilfunktechnik: bauaufsichtliche Zustimmung als VA mit Doppelwirkung; kein

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.08.1995 - 1 L 143/94
    Die nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 TKZulV geltenden Zulassungsvoraussetzungen erfassen lediglich die Sicherheit der Benutzer sowie die Sicherheit des Personals der Betreiber von öffentlichen Übertragungswegen, Festanschlüssen oder Wählanschlüssen, nicht aber die Sicherheit Dritter (HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994 - 3 TH 525/94 -, NuR 1995, 205 m. Anm. Neuser; OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.12.1993 - 6 M 4691/93 - HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -, a.a.O.; HessVGH, Beschl. v. 11.03.1993, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.12.1992, a.a.O.; Roßnagel/Neuser, Die rechtliche Regulierung des Elektrosmogs - am Beispiel des Mobilfunks -, UPR 1993, 401).

    Das Risiko ist dadurch gekennzeichnet, daß zwar Schadensmöglichkeiten angenommen werden, Schadensverlauf und Eintrittswahrscheinlichkeit aber nicht hinreichend sicher beurteilt werden können (siehe HessVGH, Beschlüsse v. 30.12.1994, aaO).

    Die Zugrundelegung der DIN VDE 0848, Teil 2, 10.91, bei der Bewertung des Gefahrenpotentials und des damit zusammenhängenden Sicherheitsabstandes ist nicht rechtsfehlerhaft, solange nicht deren Aussagen durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse widerlegt werden (HessVGH, Beschlüsse vom 30.12.1994, aaO; Blümel/Pfeil, aaO, S. 477).

    Aufgrund des gegenwärtigen Erkenntnisstandes kann ebenfalls nicht angenommen werden, daß ein besonders großer Schaden droht, der es ausnahmsweise rechtfertigen würde, auch eine entferntere Möglichkeit des Schadeneintritts zur Annahme einer Gefahr genügen zu lassen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994 - 3 TH 525/94 -, aaO).

  • VGH Hessen, 30.12.1994 - 4 TH 2064/94

    Mobilfunktechnik: bauaufsichtliche Zustimmung als VA mit Doppelwirkung; kein

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.08.1995 - 1 L 143/94
    Die Qualität als Verwaltungsakt i.S.d. § 106 Abs. 1 LVwG folgt aus der Tatsache, daß die an dem Zustimmungsverfahren beteiligten Organisationseinheiten unterschiedlichen Hoheitsträgern angehören, deren Beziehungen durch Außenrechtsnormen bestimmt sind (HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -).

    Im Rahmen des Verfahrens nach § 74 LBO enthält die Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde die Feststellung, daß das Bauvorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Einklang steht (vgl. HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 - siehe auch Urt. d. Senates v. 05.10.1992 - 1 L 26/91 -).

    Die nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 TKZulV geltenden Zulassungsvoraussetzungen erfassen lediglich die Sicherheit der Benutzer sowie die Sicherheit des Personals der Betreiber von öffentlichen Übertragungswegen, Festanschlüssen oder Wählanschlüssen, nicht aber die Sicherheit Dritter (HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994 - 3 TH 525/94 -, NuR 1995, 205 m. Anm. Neuser; OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.12.1993 - 6 M 4691/93 - HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -, a.a.O.; HessVGH, Beschl. v. 11.03.1993, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.12.1992, a.a.O.; Roßnagel/Neuser, Die rechtliche Regulierung des Elektrosmogs - am Beispiel des Mobilfunks -, UPR 1993, 401).

  • VGH Hessen, 11.03.1993 - 3 TH 768/92

    Schädliche Umwelteinwirkungen eines Sendemastes des Mobilfunks und Richtfunks für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.08.1995 - 1 L 143/94
    Die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften und ihre verfahrensmäßig vorgeschriebene Beachtung im Baugenehmigungs- bzw. Zustimmungsverfahren sind Bestandteile des vom Bundes- und Landesgesetzgeber entwickelten Instrumentariums zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen (VGH Kassel, Beschl. v. 11.03.1993 - 3 TH 768/92 -, NVwZ 1993, 1119).

    Die nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 TKZulV geltenden Zulassungsvoraussetzungen erfassen lediglich die Sicherheit der Benutzer sowie die Sicherheit des Personals der Betreiber von öffentlichen Übertragungswegen, Festanschlüssen oder Wählanschlüssen, nicht aber die Sicherheit Dritter (HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994 - 3 TH 525/94 -, NuR 1995, 205 m. Anm. Neuser; OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.12.1993 - 6 M 4691/93 - HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -, a.a.O.; HessVGH, Beschl. v. 11.03.1993, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.12.1992, a.a.O.; Roßnagel/Neuser, Die rechtliche Regulierung des Elektrosmogs - am Beispiel des Mobilfunks -, UPR 1993, 401).

    Die Privilegierung des § 22 Abs. 1 Satz 3 BImSchG greift zugunsten der Beigeladenen nicht ein, da die Beigeladene ein wirtschaftliches Unternehmen ist, das sich beim Aufbau mindestens deutschlandweiter Mobilfunknetze und beim Vertrieb der Endgeräte auch im wirtschaftlichen Wettbewerb mit anderen Anbietern befindet (VGH Kassel, Beschl. v. 11.03.1993, aaO).

  • Drs-Bund, 03.03.1993 - BT-Drs 12/4458
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.08.1995 - 1 L 143/94
    Hinsichtlich der thermischen Effekte im Bereich der Hochfrequenz sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse weitestgehend gesichert (Empfehlung der Strahlenschutzkommission vom 12./13. Dezember 1991, aaO, S. 1539; Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, BTDrucks 12/4458, S. 1, 4).

    In gleicher Weise werden die bisherigen Erkenntnisse auch zusammengefaßt in der juristischen Literatur (siehe Blümel/Pfeil, a.a.O., S. 477; Di Fabio, Rechtsfragen zu anerkannten Gesundheitsrisiken elektromagnetischer Felder, DÖV 1995, 1, 3; Gassner, a.a.O., S. 1052) (siehe auch BTDrucks 12/4458, S. 5 und 7; BTDrucks 12/5622, S. 28).

  • OVG Niedersachsen, 02.12.1992 - 1 M 3997/92

    Nachbarschutz vor Funksendeanlagen; vorläufiger Rechtsschutz gegenüber bereits

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.08.1995 - 1 L 143/94
    Die Tatsache, daß die Deutsche Bundespost Telekom als öffentliches Unternehmen der Deutschen Bundespost ihre Aufgaben nach unternehmerischen und betriebswirtschaftlichen Grundsätzen führt, ändert nichts an den gesetzlichen Vorgaben (Gassner, Fragen der baurechtlichen Zulässigkeit von Mobilfunk-Sendeanlagen, NVwZ 1993, 1045 f.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.12.1992 - 1 M 3997/92 -, NVwZ 1993, 1117).

    Die nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 TKZulV geltenden Zulassungsvoraussetzungen erfassen lediglich die Sicherheit der Benutzer sowie die Sicherheit des Personals der Betreiber von öffentlichen Übertragungswegen, Festanschlüssen oder Wählanschlüssen, nicht aber die Sicherheit Dritter (HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994 - 3 TH 525/94 -, NuR 1995, 205 m. Anm. Neuser; OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.12.1993 - 6 M 4691/93 - HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -, a.a.O.; HessVGH, Beschl. v. 11.03.1993, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.12.1992, a.a.O.; Roßnagel/Neuser, Die rechtliche Regulierung des Elektrosmogs - am Beispiel des Mobilfunks -, UPR 1993, 401).

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.08.1995 - 1 L 143/94
    Zwar sind die Behörden und Gerichte im Rahmen der umfassenden Würdigung der Gegebenheiten des Einzelfalles an die Regeln der Technik, wie beispielsweise die DIN VDE-Richtlinien, nicht gebunden, solange sie nicht durch Rechtsnormen rezipiert sind (BVerwG, Urt. v. 29.04.1988 - 7 C 33.87 -, BVerwGE 79, 254, 265).
  • Drs-Bund, 03.09.1993 - BT-Drs 12/5622
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.08.1995 - 1 L 143/94
    In gleicher Weise werden die bisherigen Erkenntnisse auch zusammengefaßt in der juristischen Literatur (siehe Blümel/Pfeil, a.a.O., S. 477; Di Fabio, Rechtsfragen zu anerkannten Gesundheitsrisiken elektromagnetischer Felder, DÖV 1995, 1, 3; Gassner, a.a.O., S. 1052) (siehe auch BTDrucks 12/4458, S. 5 und 7; BTDrucks 12/5622, S. 28).
  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.08.1995 - 1 L 143/94
    Das im Vergleich zur Gefahrenabwehr im engeren Sinne weiterreichende immissionsschutzrechtliche Vorsorgegebot dient hauptsächlich der Verbesserung der allgemeinen Umweltverhältnisse und weist einen objektiv-rechtlichen Charakter auf, der jedenfalls nicht drittschützend ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.05.1982 - 7 C 42.80 -, BVerwGE 65, 313, 320; Blümel/Pfeil, aaO, S. 478).
  • BVerwG, 28.05.1985 - 7 B 116.85

    Atomrecht - Atomrechtliches Verfahren - Öffentlichkeitsbeteiligung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.08.1995 - 1 L 143/94
    Diese Beteiligungsmöglichkeit ist ein Äquivalent dafür, daß die atomrechtlichen Genehmigungsbehörden ihre Entscheidungen anhand von Bewertungen zu treffen haben, die die Verwaltungsgerichte zwar auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen können, nicht aber durch eigene Bewertungen ersetzen dürfen (BVerwG, Beschl. v. 28.05.1985 - 7 B 116.85 -, UPR 1985, 427).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.1993 - 21 A 1532/90

    Sportanlagenlärmschutzverordnung; Verordnungsgeber; Immissionsschutzrechtliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.08.1995 - 1 L 143/94
    Die nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 TKZulV geltenden Zulassungsvoraussetzungen erfassen lediglich die Sicherheit der Benutzer sowie die Sicherheit des Personals der Betreiber von öffentlichen Übertragungswegen, Festanschlüssen oder Wählanschlüssen, nicht aber die Sicherheit Dritter (HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994 - 3 TH 525/94 -, NuR 1995, 205 m. Anm. Neuser; OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.12.1993 - 6 M 4691/93 - HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -, a.a.O.; HessVGH, Beschl. v. 11.03.1993, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.12.1992, a.a.O.; Roßnagel/Neuser, Die rechtliche Regulierung des Elektrosmogs - am Beispiel des Mobilfunks -, UPR 1993, 401).
  • OVG Niedersachsen, 06.12.1993 - 6 M 4691/93

    Wissenschaftliche Erkenntnis; Nichtthermische Wirkung; Funkwellen; Schädlich;

  • OVG Niedersachsen, 13.07.1994 - 1 L 250/91

    Nachbarschutz gegen Richt- und Mobilfunkantenne;; Antennenmast; Gefahr,

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 23.09.1992 - 2 B 156.92

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht

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